Bereits im 19. Jahrhundert sind Formen des Arbeitsrechtes zu erkennen. Arbeiter mussten damals jeden Tag zwölf bis dreizehn Stunden am Fließband arbeiten. Die Löhne waren derart niedrig, dass nicht nur Männer, sondern auch Frauen und Kinder arbeiten gehen mussten, um die Familie ernähren zu können.
Erst mit der Zeit kam es zu Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. So gut wie mittlerweile ging es den damaligen Arbeitern zwar noch nicht, doch das Arbeitsrecht, wie wir es heutzutage kennen, fand in den 1840er Jahren seinen Ursprung und ist bis heute eines der wichtigsten Rechtsgebiete.
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Arbeitsrechte: Was wird genau geregelt?
In der heutigen Zeit ist das Arbeitsrecht vor allem dazu da, um dem unselbstständigen Arbeiter den Rücken zu stärken. Es wird zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht unterschieden. In Ersterem geht es um die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich hingegen mit der Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und den Vertretern der Arbeitnehmer.
Literatur zum Thema Arbeitssrecht
Bei einem Arbeitgeber kann es sich entweder um eine natürliche Person, oder aber um eine juristische Person, wie eine AG oder GmbH handeln. Mindestens eine Person muss vom Arbeitgeber beschäftigt werden. Diese wird für ihre Arbeit mit einem Gehalt entlohnt.
Der Arbeitsvertrag
Um ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu besiegeln, ist ein Arbeitsvertrag vonnöten, welcher die rechtliche Grundlage der Tätigkeit bestimmt.
In Deutschland gibt es zwar keine Regelungen zur Form eines Arbeitsvertrages, dem Nachweisgesetz (NachwG) zufolge hat der Vorgesetzte jedoch die Pflicht, spätestens einen Monat nachdem der Angestellte mit der Arbeit begonnen hat, die Vertragsbedingungen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis schriftlich offen zulegen.
Folgende Punkte müssen dabei laut § 2 NachwG genannt werden:
- der Name und die Anschrift der Vertragsparteien
- der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
- bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses
- der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann
- eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit
- die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit
- die vereinbarte Arbeitszeit
- die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
- die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.“
Arbeitsrecht: Vorschriften zum Urlaub
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt die Befreiung der Arbeitspflichten zum Zweck der Erholung, wobei das Gehalt weiterhin gezahlt wird.
Im BUrlG geht es um den Mindesturlaub, auf den jeder Arbeiter Anspruch hat. Dementsprechend sind auch Aushilfen, Teilzeitarbeiter, Volontäre oder Praktikanten davon betroffen. Der Urlaubsanspruch bezieht sich stets auf das jeweilige Kalenderjahr.
Bei einer Arbeitswoche von sechs Tagen muss der Mindesturlaub pro Jahr 24 Tage betragen. Arbeitet ein Angestellter nur fünf Tage wöchentlich, so stehen ihm 20 Urlaubstage zu.
Arbeitsrecht: Regelungen zur Arbeitszeit
Um die im Arbeitsvertrag festgehaltene Tätigkeit auszuüben, für die er einen Lohn erhält, benötigt der Arbeitnehmer eine gewisse Zeit. Diese wird als Arbeitszeit bezeichnet. Gesetzliche Schutzbestimmungen regeln dabei die Arbeitszeit pro Tag, pro Monat, pro Jahr sowie Unterbrechungen wie Pausen und Urlaub. Es ist zudem festgehalten, wann der Arbeitnehmer mit seiner Arbeit beginnen und aufhören muss.
Das Arbeitszeitgesetz legt die gesetzlich anerkannte Höchstarbeitszeit fest und regelt zudem die Arbeitsschutzbestimmungen. Diese Zeit liegt in der Regel bei acht Stunden täglich und darf zehn Stunden nicht überschreiten. Außerdem dürfen Arbeitnehmer an höchstens 60 Tagen im Jahr zehn Stunden arbeiten.
Arbeitsrecht: Regelungen zur Kündigung
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben das Recht, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Von Seiten des Vorgesetzten können mehrere Gründe für eine Entlassung sprechen. Es gibt dementsprechend verschiedene Formen einer Kündigung:
- personenbedingte Kündigung: Sind Sie lange oder häufig krank und können aufgrund dessen die Arbeitsbedingungen nicht mehr erfüllen, dann kann es zur Kündigung kommen.
- betriebsbedingte Kündigung: Müssen Arbeitsplätze abgebaut werden oder er herrscht Auftragsmangel, dann kann dies auch der Grund für eine Entlassung sein.
- verhaltensbedingte Kündigung: Halten Sie sich nicht an die Bestimmungen im Arbeitsvertrag und kassieren eine Abmahnung nach der anderen, dann kann der Vorgesetzte Sie ebenfalls entlassen.
Eine Kündigung vom Arbeitsvertrag muss jedoch einigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, damit sie rechtskräftig ist. Im Arbeitsrecht liegt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer bei vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats und muss außerdem im Arbeitsvertrag vermerkt sein.
Fragen Sie bei Unklarheiten bei einem Rechtsanwalt bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nach. Möchte der Vorgesetzte den Arbeitsvertrag kündigen, so muss er sich an eine andere Kündigungsfrist halten. Diese ist in § 622 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten:
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen …
- zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
- fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann sich für Ihr Recht einsetzen
Sind Sie beispielsweise mit der Höhe der Abfindungszahlung nicht zufrieden oder wollen gegen eine Kündigung klagen, dann ist ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht die richtige Adresse. Neben einer fundierten Beratung zum Arbeitsrecht kann er Ihnen eine Menge über Arbeitnehmerrechte sowie das Vertragsrecht oder das Wirtschaftsrecht erzählen.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte sich auch in diesen Rechtsgebieten zumindest teilweise auskennen, um stets die bestmögliche Unterstützung gewährleisten zu können.
Weiterführende Literatur zum Thema Arbeitsrecht
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Arbeitsrecht:
- Haag, Oliver (Autor)
- Walhalla Fachverlag (Autor)
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