Viele Männer und Frauen wollen sich nicht zwischen Arbeit und Familie entscheiden und entschließen sich zu einer Teilzeitstelle. So können sie weniger als 40 Stunden pro Woche im Unternehmen verbringen und haben im Anschluss noch genügend Zeit, die sie mit der Familie verbringen können.
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Teilzeit bedeutet im Wesentlichen, dass weniger Stunden als in Vollzeit gearbeitet wird. Schnell kommen Fragen auf, wenn es um die Teilzeit und die Stunden geht. Wie lange darf gearbeitet werden? Müssen bei Teilzeit bestimmte Arbeitsstunden eingehalten werden? Dies ist den meisten Arbeitnehmern nicht ganz klar.
Kurz & knapp: Stunden bei Teilzeit
Wie viele Stunden bei der Arbeit in Teilzeit wöchentlich erlaubt sind, lesen Sie hier.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sieben verschiedene Teilzeitmodelle zusammengestellt. Wie diese genau aussehen, können Sie unserer Zusammenfassung entnehmen.
Die Mindeststunden bei Teilzeit werden in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was bei Teilzeit zu den Stunden pro Monat vorgeschrieben ist. Wie viele Stunden darf in Teilzeit gearbeitet werden? Was sieht das Gesetz zur Arbeitszeit bei Teilzeit vor und welche Teilzeitstundenmodelle gibt es?
Inhalt
Was ist Teilzeit?
Grundsätzlich kann nicht pauschal gesagt werden, wie viele Stunden eine Teilzeitbeschäftigung definieren. Dies ist abhängig von dem jeweiligen Arbeitsverhältnis und davon, in welchem Umfang die Vollzeitbeschäftigung steht. So sind in einem Unternehmen 40 Wochenstunden Vollzeit, in einem anderen wiederum arbeiten Angestellte bei 38 Wochenstunden voll.
Gemäß § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist ein Arbeitnehmer in Teilzeit beschäftigt, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines Vollzeitarbeitnehmers. Gibt es keine regelmäßige Wochenarbeitszeit, gilt die durchschnittliche Arbeitszeit im Zeitraum eines Jahres im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle.
Generell hat jeder Arbeitnehmer, der bereits sechs Monate oder länger im Unternehmen ist, das Recht auf eine Verringerung seiner Arbeitszeit auf Teilzeit. Die Stunden können mit dem Arbeitgeber abgesprochen und im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Zudem ist es auch möglich, die genauen Arbeitszeiten im Vertrag schriftlich zu vereinbaren.
Teilzeit bietet sich vor allem für Arbeitnehmer an, die nach der Elternzeit langsam wieder in den Job einsteigen wollen. Ein großer Vorteil dabei ist, dass Angestellte neben einer Teilzeitbeschäftigung mehr Zeit für Familie und Haushalt haben. Ein großer Nachteil sind allerdings die geringen Rentenansprüche, die durch den geringen Verdienst entstehen.
Teilzeit: Wie viele Stunden pro Woche darf ich arbeiten?
Bei einer Teilzeitarbeit werden die Stunden im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abgesprochen. Dabei wird im Arbeitsvertrag in der Regel festgelegt, wie viele Stunden Sie wöchentlich arbeiten sollen. Dabei können in Teilzeit sowohl 39 Wochenstunden als auch 20 oder bloß 3 Stunden vereinbart werden.
Es gibt in Teilzeit keine gesetzlichen Mindeststunden, die abgeleistet werden müssen. Grundlage für die Stundenanzahl ist der Arbeitsvertrag. Es kann allerdings durchaus sein, dass im Vertrag für Teilzeit keine feste Stundenzahl vereinbart wird. In diesem Fall finden Sie Formulierungen wie „Teilzeit mit flexiblen Wochenstunden“ oder „Arbeitszeit richtet sich nach den Belangen des Unternehmens“.
In diesem Fall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, mindestens zehn Wochenstunden in Teilzeit eingesetzt zu werden. Setzt der Arbeitgeber Sie in Teilzeit für weniger Stunden ein, können Sie den Lohn für zehn Arbeitsstunden pro Woche verlangen.
Da es keine Mindeststundenzahl bei Teilzeit gibt, können Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber im Vertrag festhalten, dass Sie nur zwei Stunden pro Woche arbeiten.
Setzt Ihr Chef Sie dann aber regelmäßig deutlich häufiger ein, können Sie eine Vertragsanpassung verlangen und Ihre durchschnittlichen Stunden korrigieren lassen.
Sind Überstunden bei Teilzeit erlaubt?
In Teilzeit kann die Stundenzahl variieren und richtet sich meistens nach dem Arbeitsvertrag. Aber wie verhält es sich mit Überstunden bei Teilzeit? Für die Stunden gilt auch hier der Arbeitsvertrag als Richtlinie. Wenn dort festgelegt ist, dass Sie wöchentlich oder monatlich eine bestimmte Anzahl an Mehrarbeit bzw. Überstunden ableisten müssen, dann müssen Sie sich auch daran halten.
Werden die Überstunden nicht durch den Arbeitsvertrag geregelt, müssen diese im Tarifvertrag oder im Rahmen einer sonstigen betrieblichen Vereinbarung vorgeschrieben werden. Andernfalls kann der Arbeitgeber Sie nicht dazu verpflichten, Überstunden abzuleisten.
Anders sieht das Ganze bei einer akuten Notlage des Unternehmens aus. In diesem Fall muss allerdings von allen Mitarbeitern Mehrarbeit gefordert werden. Dies kann beispielsweise bei Naturkatastrophen vorkommen.
Verabreden Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass Sie bei Teilzeit mehr Stunden ableisten und dementsprechend Überstunden machen, werden diese mit dem regulären Stundenlohn vergütet. Wird trotz Teilzeit die Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung überschritten, haben Sie zudem einen Anspruch auf Zuschläge.
Welche Teilzeitstundenmodelle gibt es?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sieben verschiedene Teilzeitmodelle zusammengestellt. Durch diese kann jeder Arbeitnehmer seine individuellen Bedürfnisse auf die Teilzeit und die Stunden anpassen. Es ist beispielsweise möglich, an allen Arbeitstagen weniger Stunden zu arbeiten oder grundsätzlich weniger Tage pro Woche zu arbeiten. Alle Möglichkeiten lesen Sie in den folgenden Abschnitten.
Teilzeit Classic – Die 30- oder 20-Stunden-Woche
Im Modell Classic werden bei Teilzeit die Stunden täglich reduziert. Gearbeitet wird dennoch fünf Tage pro Woche. Der Arbeitnehmer gewinnt dadurch ein paar Stunden tägliche Freizeit und kann somit beispielsweise die Kinder früher aus dem Kindergarten abholen oder sich um den Haushalt kümmern.
Die tägliche Arbeitszeit bleibt dadurch regelmäßig und wird im Vorfeld mit dem Arbeitgeber festgelegt. Die Form der Teilzeit bietet sich vor allem in einer 30- oder 20-Stunden-Woche an.
Die Teilzeit bei einer 30-Stunden-Woche verteilt sich auf fünf Wochentage, sodass jeden Tag sechs Stunden gearbeitet wird. Außerdem kann Teilzeit auf eine 20-Stunden-Woche verteilt werden. In Teilzeit werden die Stunden auch hier auf fünf Wochentage gleichermaßen aufgeteilt, sodass sich vier Arbeitsstunden täglich ergeben. Der Arbeitnehmer hat pro Tag vier Stunden mehr Freizeit als bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden.
Teilzeit Classic Vario – Teil- und Vollzeit in Kombination
Laut Arbeitsrecht muss die Arbeitszeit bei Teilzeit nicht nach einem bestimmten Schema strukturiert werden. Allerdings kann sich das eine oder andere Modell bei der Aufteilung der Stunden durchaus anbieten. Ein weiteres Modell ist das Teilzeit Classic Vario. Bei Teilzeit werden die Stunden in diesem Modell auf zwei bis fünf Tage verteilt.
So sind Teilzeit und Vollzeit miteinander kombinierbar. Arbeitnehmer können in Teilzeit ihre Stunden auf die Wochentage verteilen. Bei einer 3-4-Tage-Woche beträgt die wöchentliche Arbeitszeit beispielsweise 15 Stunden, welche auf einmal sechs Stunden, einmal vier Stunden sowie einmal fünf Stunden aufgeteilt wird. Somit werden täglich mindestens zwei Stunden Freizeit gewonnen und pro Woche ergeben sich zwei komplett freie Tage.
Besteht Ihre Teilzeitbeschäftigung aus 34 Stunden pro Woche können diese auf eine 5-Tage-Woche verteilt werden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Sie an zwei Tagen pro Woche acht Stunden und an drei Tagen sechs Stunden täglich arbeiten. Die Aufteilung ist allerdings in jedem Fall Ihnen und Ihrem Arbeitgeber überlassen und kann frei gewählt werden.
Teilzeit Jobsharing – Zwei Arbeitnehmer teilen sich eine Vollzeitstelle
Bei diesem Teilzeitmodell teilen sich zwei Arbeitnehmer eigenverantwortlich eine Vollzeitstelle.
Hierbei ergibt sich vor allem der Vorteil, dass auch Mitarbeiter in Teilzeit ein Vollzeitprojekt übernehmen und leiten können. Wichtig ist in jedem Fall eine regelmäßige Abstimmung sowie ein Informationsaustausch.
Bei Teilzeit die Stunden auf mehrere Arbeitnehmer aufzuteilen, bietet sich vor allem bei Unternehmen mit langen Servicezeiten an. So kann eine bessere Kundenorientierung gewährleistet werden.
Beim Jobsharing kann entweder an fünf Tagen pro Woche jeweils halbtags oder aber an zwei bis vier Tagen pro Woche in Teil- und Vollzeit kombiniert gearbeitet werden. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden pro Person können diese folgendermaßen aufgeteilt werden:
- fünfmal vier Stunden pro Woche
- zweimal acht Stunden sowie einmal vier Stunden pro Woche und zwei freie Tage
Wenn Sie sich in Teilzeit die Stunden einer Vollzeitstelle mit einem anderen Mitarbeiter teilen, müssen Sie übrigens nicht die Arbeitszeit des anderen Arbeitnehmers übernehmen, wenn dieser kündigt. Der Arbeitgeber muss sich in diesem Fall nach einem neuen Mitarbeiter umsehen, welcher diese Stelle besetzt.
Ist dies nicht möglich oder der Arbeitsplatz soll aus betrieblichen Gründen gestrichen werden, darf der Chef eine Änderungskündigung aussprechen. Dies bedeutet für Sie, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen einen anderen Teilzeitarbeitsplatz oder gar eine Vollzeitstelle anbieten kann. Kommen Sie dabei nicht auf einen gemeinsamen Nenner, darf Ihr Chef Ihnen kündigen.
Job-Sharer können auch nicht dazu verpflichtet werden, bei einer Beschäftigung in Teilzeit die Stunden des anderen Arbeitnehmers zu übernehmen, sollte dieser krankheitsbedingt ausfallen. Möglich ist eine verlängerte Arbeitszeit beispielsweise nur, wenn dringende betriebliche Gegebenheiten dies erfordern.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch den Ausfall des Teilzeitmitarbeiters die Produktion unterbrochen werden müsste. Grundsätzlich gilt allerdings, dass die Vertretung für den Mitarbeiter zumutbar sein muss. Muss sich ein Vater nachmittags beispielsweise um die Betreuung seines Kindes kümmern, weil diese niemand anders übernehmen kann, kann er nicht zur Arbeit am Nachmittag verpflichtet werden.
Teilzeit Invest – Sparen der angehäuften Arbeitsstunden
Bei diesem Modell wird unverändert in Vollzeit gearbeitet. Allerdings wird der Arbeitnehmer nur für eine Teilzeitbeschäftigung bezahlt. Die Differenz wird als Zeit- oder Geldguthaben auf einem Konto angespart und kann im Rahmen von mehrmonatigen Freistellungsphasen genutzt werden. So wird dem Arbeitnehmer beispielsweise ein Sabbatical ermöglicht.
Während der längeren Arbeitspause wird dann das Geld ausgezahlt, welches im Vorfeld erarbeitet wurde. Da der Arbeitnehmer nicht in Teilzeit die Stunden ansammelt, sondern in Vollzeit arbeiten geht, beträgt die wöchentliche Arbeitszeit in der Regel 40 Stunden.
Möchte der Arbeitnehmer eine viermonatige Freistellung erarbeiten, muss dieser über einen Zeitraum von vier Jahren jeweils 1/12 des Gehalts pro Jahr als Geldguthaben ansparen. Möchte ein Mitarbeiter ein ganzes Jahr frei haben, um beispielsweise eine Weltreise zu machen, kann z. B. eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche vereinbart werden.
Tatsächlich arbeitet der Angestellte allerdings nicht auf Teilzeit seine Stunden ab, sondern leistet auch in diesem Fall 40 Wochenstunden im Unternehmen ab. Dadurch kann er pro Woche ein Zeitguthaben von 10 Stunden verzeichnen. Angespart auf drei Jahre kann sich der Mitarbeiter ein Jahr freinehmen.
Im Rahmen des Teilzeit Invest ist außerdem ein vorgezogener Ruhestand denkbar. Auch hierbei wird eine Arbeitszeit von 30 Stunden vereinbart, wohingegen 40 Stunden pro Woche tatsächlich abgeleistet werden. Dadurch kann der Arbeitnehmer innerhalb von sechs Jahren ein Zeitguthaben von zwei Jahren ansparen, sodass er zwei Jahre früher in den Ruhestand gehen kann.
Teilzeit-Team – Flexible Arbeitszeitplanung in der Gruppe
Der Arbeitgeber gibt vor, wie viele Arbeitnehmer zu bestimmten Zeitpunkten anwesend sein müssen. Das Team kann dann gemeinsam die Arbeitszeit planen.
Auch kurzfristige Änderungen können jederzeit gemacht werden. Hierdurch haben Angestellte besonders viel Flexibilität, was die Planung der in Teilzeit abzuleistenden Stunden angeht.
Diese Modell bietet sich vor allem in der Kundenorientierung an, da die Auslastung zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich hoch sein kann. Damit alle Mitarbeiter ausgelastet sind, bietet sich die flexible Einteilung der Arbeitszeiten sehr gut an. Zudem kann so gewährleistet werden, dass Arbeitnehmer mehrere Stunden täglich oder ganze Tage oder Wochen Freizeit bekommen. Dies ist vor allem nach der Elternzeit sinnvoll, um wieder in den Job einzusteigen.
Teilzeit Saison – Ausgleich der Über- und Unterauslastung
Diese Form in Teilzeit Stunden abzuleisten, bietet sich vor allem in Saisonbetrieben an. Besonders bei Saisonarbeit gibt es sogenannte Hoch- und Tiefphasen. Beispielsweise werden Dachdecker in den Sommermonaten eher benötigt als in Wintermonaten. Damit es dabei nicht zu einer Unterauslastung kommt, kann der Arbeitgeber so Entlassungen verhindern.
Innerhalb der Saison ist der Arbeitnehmer in Vollzeit angestellt. Außerhalb der Saison kann er somit Monate an Freizeit gewinnen. Das monatliche Grundgehalt bleibt dabei über das gesamte Jahr gleich. Es gibt zwei unterschiedliche Varianten der Saisonteilzeit:
- Der Arbeitnehmer arbeitet vier Monate pro Jahr in Vollzeit. Anschließend hat er acht Monate frei und bekommt monatlich jeweils ⅓ des monatlichen Vollzeitgehalts.
- Die jährliche Arbeitszeit beträgt zweimal drei Monate pro Jahr. Dadurch gewinnt der Arbeitnehmer ebenfalls zweimal drei Monate pro Jahr an Freizeit. Ausgezahlt wird monatlich die Hälfte des Vollzeitlohns.
Teilzeit Home – Arbeiten von zu Hause aus
Der Arbeitnehmer leistet im Rahmen dieser Form der Teilzeit seine Stunden im Homeoffice ab. Dadurch entfallen vor allem lange Hin- und Rückfahrten sowie tägliche Leerlaufzeiten, da zu Hause direkt mit der Arbeit gestartet werden kann. Einzelne Arbeitstage im Unternehmen stärken die Bindung ans Unternehmen.
Die Arbeitszeit kann entweder auf fünf Tage aufgeteilt werden oder als kombinierte Teil- und Vollzeit an zwei bis vier Tagen dienen. Durch diese Aufteilung der Arbeitszeit können täglich mehrere Stunden und wöchentlich sogar Tage als Freizeit gewonnen werden. Auch hier kann mit dem Arbeitgeber im Vorfeld abgesprochen werden, wann die Teilzeit in Stunden zu Hause abgeleistet wird.
Dies hat sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer den Vorteil, dass eine Absprache trotz Distanz jederzeit möglich ist. Dazu können beispielsweise Kernarbeitszeiten geschaffen werden. Der Arbeitnehmer muss dann z. B. von 10 bis 13 Uhr definitiv am Arbeitsplatz sein, sodass er kontaktiert werden kann.
M.R. meint
26. Juni 2023 at 19:12
Ich arbeite 34 Stunden die Woche an 4 Tagen, ist das Teilzeit oder Vollzeit ?
Ich würde mich über eine Antwort freuen
Bertha meint
24. April 2022 at 21:44
Hallo,
ich habe einen Vollzeitjob von 40 Stunden und es wurde mir ein Teilzeitjob im HomeOffice von (10-15 Stunden) angeboten.
Ich würde gerne beide Jobs machen, wäre das möglich?
Kerstin meint
4. Oktober 2021 at 0:46
Hallo! Ich will 2 Teilzeit-Stellen annehmen. Gibt es eine maximale Stundenzahl pro Woche, die nicht überschritten werden darf, wenn man mehrere Arbeitgeber hat?
Ich konnte darauf nirgends eine Antwort finden, aber einer meiner beiden Arbeitgeber meint, 48 Std. pro Woche wären Maximum.
Stefanie meint
29. August 2021 at 13:35
Hallo, ich arbeite in einem Drogeriemarkt an der Kasse in Teilzeit (Halbtags, 20 Stunden pro Woche). Dies geschiet aus gesudheitlichen Gründen. Ich würde gerne äglich verteilt weniger arbeiten, da ich die 8 Stunden pro Tag kaum schaffe. Mein Arbeitgeber verweigert dies aber, sodass ich im Wechsel einen Tag 8 Stunden arbeite und dann einen Tag frei bekomme. Ist es m denn nicht möglich, dass mir der Arbeitgeber eine tägliche Verkürzung einräumt?
Klaus meint
15. August 2021 at 11:56
Ich bin auf 15 std die Woche eingestellt also 60 std im Monat. Laut Arbeitsvertrag kann man die std bei Bedarf bis 87 std im Monat verlängern. Ich arbeite zwischen 100 und 120 std im Monat. Ich bekomme jede Woche meinen Arbeitsplan. Ich weiß nie wie ich nächste Woche arbeiten muss, ich kann nichts planen oder einem Hobby nachgehen. Ich werde auch für 10 std am Tag eingeteilt obwohl wir mit 3 Teilzeitkräfte sind da unsere Vorarbeiterin lieber mit einer Person am Tag arbeitet. Meine Frage kann ich eine regelmäßige Wochenplanung in meinem Arbeitsplan verlangen? Möglich ist das, da wir zu dritt zur Vollzeitkraft eingeteilt werden.
Mariia meint
5. Juli 2021 at 20:47
Hallo, ich arbeite 31 Stunden der Woche. Zweimal 8 Stunden der Woche und dreimal 5Stunden. Da ich ein Tag in der Woche frei haben wollte, habe ich dem Arbeitgeber vorgeschlagen mit dreimal 8 Stunden und zweimal 5 Stunden die Woche zu arbeiten, somit wird die Gesamtstundenzahl auf 29 Stunden reduziert.
Der Arbeitgeber war damit aber nicht einverstanden.
Habe ich Recht die Stunden zu reduzieren?
Rene meint
25. März 2021 at 14:33
Hallo ,ich arbeite 32 Stunden Teilzeit mit variablen Arbeitszeiten. Muss ich aller 2 Wochen einen Wochenenddienst genau wie die Vollzeitbeschäftigten machen ? Oder brauch ich nur 1 Wochenenddienst im Monate machen. Wie sieht es aus wenn die Vollzeitbeschäftigten Minusstunden pro Monat haben,muss ich da am Wochenende arbeiten obwohl mein Arbeitszeitkonto 40 Stunden hat ?
Renate meint
24. Oktober 2019 at 2:46
Hallo meine Frage ist .Habe im Vetrag 24std in der Woche zu Arbeiten……Habe ich das Recht mir das Modul aussuchen ?Oder bestimmte es Arbetgeber?Herzlichen Dank für Antwort Renate
Heike meint
6. Oktober 2019 at 19:35
Hallo, ich habe einen Teilzeitvertrag von 30 Stunden, gehe aber schon seid über einem Jahr mehr Stunden arbeiten, welche auch bezahlt werden. Kann ich von meinem Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag verlangen mit mehr Stunden, als die 30?
Andreas meint
16. September 2019 at 18:18
Hallo, ich bin seit kurzem alleinerziehender Vater und möchte jetzt gerne auf Teilzeit wechseln. Gibt es eine Gesetzliche Regelung für solche Fälle?
Ich habe zwei Kinder im Alter von 10 und 14 Jahren, der 10 jährige Sohn ist Autist.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
S. P. meint
26. April 2024 at 21:10
Guten Abend,
Ich habe einen 20 std Vertrag.
Dadurch das auch abwechselnd an den Wochenenden gearbeitet wird bekomme ich jeweils 2 Tage unter der Woch frei.
Nun ist die Arbeitszeit von 8.00-12.30 inkl. Pause.
Die Zeiten wurden nun dem soll monatsstunden angepasst, sodass es an manchen Tagen vorkommt das nur bis 11. 00 uhr oder 11.30 gearbeitet wird.
Die Arbeit muss aber trotzdem geschafft werden.
Ist das rechtens?