Deutschland ist ein Sozialstaat. Er ist dafür bekannt, dass Menschen, die sich in einer Notlage befinden, staatlich unterstützt werden. Eine schwangere Frau kann beispielsweise bereits sechs Wochen vor der Geburt in den Mutterschutz gehen und erhält während dieser Zeit trotzdem ihr volles Gehalt.
Hatten Sie einen Arbeitsunfall, sorgt die gesetzliche Unfallversicherung dafür, dass Sie wieder auf den Damm kommen und Schritt für Schritt in das Arbeitsleben zurückgeführt werden. Dazu werden sowohl medizinische als auch berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation als auch Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen wie Verletztengeld gezahlt.
Kurz & knapp: Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und sorgt für Leistungen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
Informationen zu den Aufgaben einer Berufsgenossenschaft finden Sie hier.
Je nachdem, in welcher Branche Sie arbeiten, kann eine andere Berufsgenossenschaft zuständig sein. Eine Übersicht diverser Berufsgenossenschaften gibt es hier.
Welche Aufgaben hat die Berufsgenossenschaft? Wie hoch sind die Beiträge, die entrichtet werden müssen? Wie geht bei der Berufsgenossenschaft die Anmeldung vonstatten? Ist diese freiwillig oder verpflichtend? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Was ist eine Berufsgenossenschaft?
Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften handelt es sich um die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Berufsgenossenschaft ist ein Sozialversicherungsträger, welcher mit Aufgaben betraut ist, welche der Genossenschaft gesetzlich zugewiesen sind. Im Wesentlichen finanziert sich die Berufsgenossenschaft aus Beiträgen durch Pflichtmitgliedschaften.
Grundsätzlich muss jedes Unternehmen bei einer Berufsgenossenschaft gemeldet sein, welches mindestens einen Mitarbeiter hat. In Deutschland sind mehrere Berufsgenossenschaften tätig, in denen die Arbeitnehmer u. a. gegen Arbeitsunfälle versichert sind.
Die Höhe der Beiträge ist davon abhängig, ob ein freiwilliger oder verpflichtender Versicherungsschutz besteht. Arbeitnehmer müssen sich selbst allerdings nicht bei einer Berufsgenossenschaft anmelden, denn dies ist die Aufgabe der Arbeitgeber.
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sollen der Verletzte und seine Hinterbliebenen entschädigt werden.
Diese Entschädigung soll der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sowie der Arbeits- und Berufsförderung und der Erleichterung von Verletzungsfolgen dienen. Die Berufsgenossenschaft entschädigt die Versicherten sowohl in Sach- als auch in Geldleistungen.
In Deutschland sind derzeit neun Berufsgenossenschaften im gewerblichen Bereich registriert. Diese sind je nach Gewerbezweig aufgeteilt, sodass für jede Branche eine andere Berufsgenossenschaft als Unfallversicherung zuständig ist. Zudem existiert eine landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die nach Region der Versicherten untergliedert ist.
Historischer Exkurs der Berufsgenossenschaft
Bereits 1881 hat Kaiser Wilhelm I. die Einführung einer Sozialversicherung angemahnt. Besonders eine Versicherung der Arbeiter gegen Arbeitsunfälle sollte geschaffen werden. So sollte der innere Frieden im Land gesichert werden. Der Kaiser forderte in diesem Zuge kooperative Berufsgenossenschaften, die unter staatlichem Schutz und staatlicher Förderung stehen.
Neben dem Wohl der Arbeiter sollte auch eine Grundlage für die künftige Volksvertretung geschaffen werden. Erst drei Jahre später konnte Reichskanzler Otto von Bismarck die Vorstellungen des Kaisers umsetzen und schuf am 6. Juli 1884 das Unfallversicherungsgesetz.
Noch am gleichen Tag nahmen insgesamt 57 Berufsgenossenschaften ihre Arbeit auf. Kurz darauf wurde die Unfallversicherung auch auf die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ausgedehnt. Bereits im Jahr 1887 existierten bereits 62 Berufsgenossenschaften sowie 366 regionale Verwaltungsstellen.
In den 1930er Jahren schlossen sich die kleineren Berufsgenossenschaften zu einzelnen größeren und deutschlandweit tätigen Trägern zusammen. Nach der Teilung Deutschlands mit dem Zweiten Weltkrieg lösten die Sowjets im Osten Deutschlands die Berufsgenossenschaften gänzlich auf. Somit wirkte die eine oder andere Berufsgenossenschaft bis zur Wiedervereinigung nur noch im Westen des Landes.
In den 1950er Jahren wurden die Berufsgenossenschaften in Westdeutschland neu organisiert. Bis dahin bestand eine Berufsgenossenschaft ausschließlich aus den Unternehmern, sodass die Hälfte nun durch eine Vertreterversammlung von Arbeitgebern und -nehmern ersetzt wurde.
Im Laufe der Jahrzehnte erweiterte sich der Aufgabenbereich der Berufsgenossenschaften und wurde immer weiter perfektioniert. Nach der Wiedervereinigung wurde das Einsatzgebiet der Genossenschaften auch wieder in den Osten Deutschlands ausgedehnt. Dadurch kam es zu erheblichen Kosten, die sich auf die Beiträge der Berufsgenossenschaft niederschlugen.
Deswegen stehen die Genossenschaften seit den 1990er Jahren stark in der Kritik. Es wird ihnen vorgeworfen, dass sie ein bürokratisches und teilweise auch ineffizientes sowie nicht mehr finanzierbares Unfallversicherungssystem erschaffen haben. Ein Teil der Kritiker fordert daher eine ersatzlose Abschaffung der Berufsgenossenschaft. Andere fordern wiederum eine Senkung der Personal- und Verwaltungskosten.
Berufsgenossenschaft (BG): Ist die Versicherung freiwillig oder verpflichtend?
Grundsätzlich müssen Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter ihre Arbeitnehmer bei einer Berufsgenossenschaft pflichtversichern. Dies soll dafür sorgen, dass die Mitarbeiter im Falle einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls finanziell abgesichert sind. Folgende Personengruppen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 2 SGB VII pflichtversichert:
- Beschäftigte (auch in einer Behindertenwerkstatt oder Gefangene im Strafvollzug)
- Auszubildende, Fort- und Weiterbildende
- Landwirte sowie Ehegatten, mitarbeitende Familienmitglieder und ehrenamtlich in der Landwirtschaft Tätige
- Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister sowie Ehegatten
- Kinder, die eine Kita oder eine Tagesmutter besuchen
- Schüler und Studenten an allgemein- und berufsbildenden Schulen
- Selbstständige oder Ehrenamtliche im Gesundheitswesen oder der Wohlfahrtspflege, welche nicht versicherungsfrei sind
- Ehrenamtliche in staatlichen oder kirchlichen Organisationen
- Personen in staatsbürgerlicher Pflicht (z. B. Wahlhelfer)
- Zeugen bei einer Vorladung durch ein deutsches Gericht
- Organ- und Blutspender
- Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) I und II
- Pflegepersonen
Unternehmer sowie unternehmerähnliche Personen sind bei der Berufsgenossenschaft nicht pflichtversichert, können sich allerdings freiwillig versichern lassen. So sind auch diese Personengruppen bei Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen versichert:
- Selbstständige sowie mitarbeitende Ehegatten
- Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Parteien
Gewisse Gruppen sind bei der Berufsgenossenschaft von der Versicherungspflicht befreit. Dabei handelt es sich u. a. um folgende:
- Beamte
- Wehrpflichtige und Zivildienstleistende
- Mitglieder geistlicher Genossenschaften und Diakonissen
- Jagd- und Fischereigäste
- nicht gewerbsmäßige Binnenfischer, Imker und Mastbetriebe
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker
Der Rahmen der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung erstreckt sich nur auf die Tätigkeiten der betreffenden Personen. In einem anderweitigen Kontext sind sie daher nicht versichert und erhalten keine Leistungen. Auch bei Unfällen im privaten Umfeld greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Berufsgenossenschaften: Übersicht der Zuständigkeit
Nach einem Arbeitsunfall fragen sich viele Arbeitnehmer: „Welche Berufsgenossenschaft (BG) ist für mich zuständig?“ Zunächst muss der Verletzte sich bei einem Durchgangsarzt vorstellen. Im Anschluss daran sollten Beschäftigte die zuständige Berufsgenossenschaft kontaktieren. Aber welche BG muss beim Arbeitsunfall informiert werden?
Je nachdem in welcher Branche Sie arbeiten, kümmert sich bei einem Arbeitsunfall eine Berufsgenossenschaft um die Leistungen, die Ihnen zustehen. Folgende Berufsgenossenschaften gibt es:
- Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
- Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft (MM BG)
- Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (BG Metall)
- Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
- Holz-Berufsgenossenschaft (Holz BG)
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN)
- Fleischerei-Berufsgenossenschaft (Fleischerei BG)
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
- Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW)
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
- Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Sollten Sie nicht genau wissen, bei welcher Berufsgenossenschaft (BG) und Unfallversicherung Sie angemeldet sind, können Sie entweder Ihren Arbeitgeber fragen oder Sie rufen das Infotelefon der gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 404) an.
Aufgaben der Berufsgenossenschaft
Nach § 14 SGB VII hat die Berufsgenossenschaft vorrangig die Aufgabe, Beschäftigte über Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzuklären und diese im Notfall zu entschädigen. Im Rahmen ihres Präventionsauftrags nach § 17 SGB VII beraten sie Unternehmen in Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Eine Berufsgenossenschaft erlässt Unfallverhütungsvorschriften und überwacht die entsprechende Einhaltung und Umsetzungen in den Unternehmen. Die Überwachung dessen erfolgt durch Aufsichtspersonen, die mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet sind. Die angeordneten Maßnahmen können im Notfall mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.
Gemäß § 23 SGB VII schult eine Berufsgenossenschaft Personen, die im Unternehmen die Arbeitssicherheit aufrechterhalten müssen. Dazu zählen insbesondere Führungskräfte sowie Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Dazu werden von den Berufsgenossenschaften eigene Schulungseinrichtungen betrieben.
Sind Sie als Beschäftigter von einem Arbeitsunfall betroffen oder haben Sie eine Berufskrankheit erlitten, muss Ihre Berufsgenossenschaft dafür sorgen, dass der Gesundheitsschaden nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII beseitigt wird. Auch eine Verbesserung der Gesundheit ist dabei denkbar.
Dazu kann die Berufsgenossenschaft eine medizinische Rehabilitation anordnen und dementsprechend mit Ärzten und Krankenhäusern zusammenarbeiten. Zudem wird neben der medizinischen auch eine berufliche und soziale Rehabilitation durchgeführt. Dem Beschäftigten soll dementsprechend ein Arbeitsplatz gesichert werden, welcher seinen Neigungen und Fähigkeiten entspricht.
Je nach Schwere des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit werden dem Versicherten von der Berufsgenossenschaft auch Hilfen bereitgestellt, die das alltägliche Leben erleichtern sollen. Dazu zählen beispielsweise Rollstühle und Gehstöcke. Besteht eine Pflegebedürftigkeit aufgrund des Unfalls, kommt die Berufsgenossenschaft für die gleichen Leistungen wie die Pflegeversicherung auf.
Kommt es aufgrund des Arbeitsunfalls gar zu einem Todesfall des Versicherten, zahlt die Berufsgenossenschaft Rente, Sterbegeld und ggf. sogar Überführungskosten an die Hinterbliebenen des Opfers.
Wie hoch sind die Beiträge zur Berufsgenossenschaft?
Je nach Höhe des Arbeitsentgelts zahlt der Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft entsprechende Beiträge. Bei der VBG-Berufsgenossenschaft liegt der Beitragsfuß bei 3,90 Euro. Je nachdem welcher Gefahrenklasse das Unternehmen angehört, können die Beiträge nach folgender Rechnung ermittelt werden:
(Arbeitsentgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß) : 100
Beispiel: Arbeiten Sie im Ingenieurwesen gehören Sie der Gefahrklasse 0,80 an. Verdienen Sie 3500 Euro brutto, berechnet sich der Beitrag für die Berufsgenossenschaft folgendermaßen: (3500 x 0,80 x 3,90) x 100 = 109,20 Euro. Der Arbeitgeber muss dementsprechend 109,20 Euro an die Berufsgenossenschaft zahlen.
Für Lernende und ehrenamtlich Tätige sowie für Rehabilitanden berechnet sich der Beitrag nicht anhand der Entgeltsummen sondern als Pro-Kopf-Beitrag. Dieser beträgt für Ehrenamtliche 6,69 Euro pro Person. Für Lernende zahlen Arbeitgeber 4,99 Euro pro Monat. Gleiches gilt für Ein-Euro-Jobber. Rehabilitanden entrichten 0,3622 Euro pro Belegungstag bei der VBG-Berufsgenossenschaft.
Wie erfolgt die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft?
Unternehmer fast aller Art, dementsprechend auch Existenzgründer und Freiberufler, müssen sich binnen einer Woche nach Gründung des Unternehmens bei einer Berufsgenossenschaft anmelden. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich bei der Firma um ein Einzelunternehmen, eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft handelt.
Wenn Sie Existenzgründer sind und eine Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft anstreben, können Sie dies in der jeweiligen Branche tun. Dazu melden Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an, die Ihrer Branche entspricht. Sind Sie in verschiedenen Bereichen tätig, ist immer nur eine Berufsgenossenschaft für Sie zuständig.
Sollte Ihnen unklar sein, bei welcher Berufsgenossenschaft die Zuständigkeit liegt, können Sie dies über das Infotelefon der gesetzlichen Unfallversicherung in Erfahrung bringen.
Wie geht die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall vor?
Haben Sie einen Arbeitsunfall erlitten und sind bereits länger als drei Tage arbeitsunfähig, müssen Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft melden. Auch der Todesfall eines Versicherten sollte umgehend bei der Genossenschaft angezeigt werden. Im Falle eines Arbeitsunfalls kann dieser online gemeldet werden. Dazu gehen Sie einfach auf die Webseite Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft und rufen das Dokument zum Arbeitsunfall auf. Dazu melden Sie sich auf der Seite mit Ihren Zugangsdaten an oder registrieren sich neu.
Der Vorteil des Systems ist, dass Sie Unfalldaten aus vorherigen Unfallmeldungen übernehmen können und Sie beim Ausfüllen unterstützt werden, da das System die Eingaben überprüft. Eine ausgefüllte Unfallmeldung kann gespeichert und erneut bearbeitet werden. Zudem können Sie diese jederzeit einsehen.
Welche Leistungen stehen Ihnen bei einem Arbeitsunfall von der BG zu?
Die Berufsgenossenschaft muss Versicherte entsprechend entschädigen, wenn es zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kam. In diesem Zusammenhang wird für eine ganzheitliche Rehabilitation des Beschäftigten gesorgt. Inbegriffen sind dabei medizinische sowie soziale und berufliche Maßnahmen als auch die finanzielle Absicherung der Familie.
Des Weiteren werden Unternehmen entsprechend der Sicherheit und Gefahren geschult. So sollen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wie Rückenschmerzen bestmöglich präventiv vermieden werden.
Kommt es dennoch zu einem Arbeitsunfall, sorgt die Berufsgenossenschaft dafür, dass der Versicherte wieder ins Unternehmen eingegliedert wird und nach seinem Heilungsprozess einen sozialen Anschluss bekommt. Bei diesen Leistungen handelt es sich um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft.
Sofern eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wird, genießt der Beschäftigte diesen Versicherungsschutz. Neben bereits genannten Sachleistungen wie der medizinischen und beruflichen Betreuung nach einem Krankheitsfall, hat der Versicherte einen Anspruch auf folgende finanzielle Leistungen der Berufsgenossenschaft:
- Verletztengeld
- Übergangsgeld
- Pflegegeld
- Sterbegeld
- Rente (Hinterbliebenen- und Waisenrente)
G.J meint
7. August 2023 at 9:13
Unser Sohn hatte einen AU , wobei der Handrückenknochen gebrochen ist. Da er zur Behandlung durch den Chirogen ,den Ergotherapeuten und den Physiotherapeuten sehr häufig nach Mannheim fahren mußte, war er gezwungen immer im Parkhaus zu parken. Es gibt keine anderen Möglichkeiten.
Eine Kollegin der Bg sicherte ihm zu , bei Abgabe der Parkbelege in Verbindung mit den zur Behandlung des AU führenden Terminen , die Kostenrückerstattung.
Nun bekam er von einer anderen Kollegin so eben eine Absage.
Für ihn ist es eh schon ein finanzieller Ruin, da er auch nur 80% des Verletztengeldes bekam , er zwei Babys hat und Miete zahlen muß.
Was ist das für ein Sozialstaat?
Andrea meint
9. Juli 2023 at 15:31
Ich bin selbständig, habe einen kleinen Laden und verkaufe dort von mir hergestellte Farbverlaufsgarne. Angstellte habe ich nicht – warum muss ich den Beitrag zahlen? Was kann mir in meinem Laden passieren? Dass ich über meine eigenen Füße stolpere. Auf dem Hin- und Rückweg kann ich natürlich in einen Unfall verwickelt werden oder im Treppenhaus der Tiefergarage stürzen. Ich habe kein Gehalt – sollte mir tatsächlich einmal etwas derart dummes passieren, was zahlt mir die BG dann? Es gibt ja keine Berechnungsgrundlage. Eine wirkliche Auskunft bekomme ich irgendwie nicht.
Kornelia meint
21. September 2021 at 10:39
Mein Mann und ich sind im Januar an covid 19 erkrankt, wir sind pflegekräfte und unser Betrieb hat es der bgw gemeldet, seit März 2021 und April 2021 leiden wir beide an long covid. Ich erhielt für den Monat Mai verletzengeld . Und für 2 Fahrten auch fahrgekd nun passiert leider nichts mehr. Mir wird jedes mal am Telefon gesagt es wird geprüft usw. Es ist traurig wie wir pflegekräfte im Stich gelassen werden. Bei uns im Landkreis hof gibt es auch keinen Betriebsart.
Sylvia H. meint
27. Januar 2020 at 20:10
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Problem damit herauszufinden, welche Berufsgenossenschaft für mich zuständig ist. Der Grund ist, ich bin seit 2017 nur noch teilweise in der Lage meine Arbeit im Büro auszuführen. Ursache hierfür ist starke Abnutzung in der Nakkenwirbeksäule C1 bis C7. Gearbeitet habe ich bei vershchiedenen Baubetrieben, Tischlerei und Versicherung als Sekretärin und Buchhalterin. Die 2jährige Lehrzeit kommt noch dazu. Insgesamt habe ich in Deutschland somit 9 Jahre gearbeitet.
Jetzt arbeite ich in Norwegen im Büro mit insgesamt 9 Jahre.
DIe Erwerbsminderung ist in Norwegen bestätigt und auch bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Frage ist jetzt, da hier eine berufsbedingte Krankheit vorliegt, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist. Gilt dies als Berufskrankheit in Deutschland (Schäden der Nackenwirbelsäule durch ständiges Arbeiten am Schreibtisch)
Thomas meint
8. Juni 2022 at 23:03
Allgemeine schlechte Arbeitsbedingungen. veraltete Bürostühle und Schreibtische .Bei den Toiletten sind die Griffe an den Türen locker bzw defekt..Die Kacheln kommen teilweise einem entgegen. Sie lösen sich von der Wand. Es müsste dringend eine Kernsanierung stattfinden.
Die Mitarbeiter sagen nichts Die Bürostühle sind richtig durchgesessen. Alles mindestens 20Jahre alt.
Hans meint
19. August 2019 at 4:07
Ich erlitt im März einen Arbeitsunfall.
Als Folge wurde ich am Fusss operiert.
Nach der OP teilte mir der Operateur mit, die BG komme nicht dafür auf wegen Vorschädigung. Ich erhielt Nachricht von der BG, dass auch so entschieden wurde. Interessanterweise stützt sich die Entscheidung aufür den
Bericht der Pathologie. Dabei wurde Sehnenmaterial entnommen und dem Histologie Chen Verfahren unterzogen
Die Ärztin teilte mir mit, dass auf Einblitingen zu 2 unterschiedlichen Zeitpinkten geschlossen wird. Aber:
Sehr wohl kann dieser Befund auch auf die zeitliche Differenz zwischen Sehnenruptur und Operation herrühren.
Ich habe die Sachbearbeiterinnen, und den Entscheidungsträger des WiderspruchBescheides darüber informiert. Kaum zu glauben: mit einer unverschämten Impertinenz wurde genau auf diesen Histologsicher Befund verwiesen, als 100 prozenTiger Beleg für
die Verweigerung von Leistungen. Nicht zu glauben. Der Unterzeichner des Widerspruchsbescheid es konnte mir nicht sicher sagen ob die 3 Unterzeichner meinen Fall geprüft geschweige gelesen haben. Nach langen Pausenhof in denen er nach Au Antworten suchte und nach endlosen Verweisen auf den Rechtsweg, hat er aufgelegt. Klar. Keine Argumente aber am vermeintlich längeren Hebel.
Die BGS gehören abgeschafft. So sinnlos wie der Kropf.
Stefan meint
10. August 2019 at 10:29
Ich rate jeden Chef und Betrieb ab und wenn man nicht beitreten muss, dann tut ihr euch echt ein gefallen!
Weil dieser Zwang Beiträge für ein System zu bezahlen. Wo der Großteil der Arbeitnehmer mehr geschadet wird wenn sie durch BG Ärzte behandelt werden.
Die Wahrheit ist das jeder zweite Betrieb die Anweisung hat, beim Arbeitsunfall wird der jenige zum Bürgesteig geschleppt und dann der Krankenwagen gerufen wird. Hauptsache kein Arbeitsunfall, weil der Schaden der durch BGHW und ihre Nötigungen an Patienten entsteht ist nicht vereinbar.
Wir reden hier um paar Einzelfälle sondern das Großteil der Arbeitsunfälle so ablaufen. BSP: BG Ärzte sind so ausgelastet das man Knochnebrüche 3-4Wochen rum laufen muss. Bevor dann Zeit für ein OP ist. Vor allen die Nachbehandlungen entstehen massive Behandlungsfehler aufgrund der Auslastung. Die entstehende gesundheitliche Schäden durch das BGHW System wird dann 1 bis 2 Jahre später seitens BGHW kein Arbeitsunfall gemacht. Man will für den Schaden den man verursacht NICHT aufkommen. Für mich und viele andere Geschädigte durch BGHW und auch Chefs die zu sehen müssen das wofür Sie zahlen MÜSSEN ihre Angestellten gesundheitlich weiter geschädigt werden.
Deswegen gehört dieser Zwang BGHW abgeschafft. Wenn die BGHW das machen würde, aber ich kenne kein Fall wo Sie das tat. Nur weil bei 100 Arbeitsunfälle, 1-3mal es richtig abläuft, ist eher ein Bonzi System.
Siegfried A. meint
4. Juli 2019 at 11:24
Hallo Hartmut,
es ist dein gutes Recht, die BGHM über die dir bekannten Umstände zu informieren und einen Besuch eines Mitarbeiters der Abteilung Prävention anzufordern. Vorab solltest du vielleicht auch mit deinem Arbeitgeber, einer dortigen Sicherheitsfachkraft und/oder dem Betriebsrat reden. Die BG ist sehr wohl daran interessiert, Berufskrankheiten zu verhindern.
Hartmut meint
23. Mai 2019 at 8:42
Ich arbeite seit 9 Jahren in einem Betrieb in der Giesserei. ich ahbe noch erlebt, dass die BG Holz + Metall die Arbeitsbedinguungen und Sicherheit überprüft, geschweige Luftmessungen machen. Eine Giesserei ist mit Schadstoffen belastet. Ja selbst anch Arbeitsunfällen habe ich niemals eine Überprüfung vorort mitbekommen. In meiner Abteilung mussten schon 2 Mitarbeiter aus gesundheitlichen GRünden aufhören. In 9 Jahren eine GB Untersuchung durch den Betriebsarzt.
Da farge ich mich ob die BG nur da ist um Beiträge zu kassieren? In NRW wurde bei eminem letzten Arbeitgeber jährlich die Luft durch BG untersucht.
Brüggemann meint
21. März 2021 at 0:32
Hallo.. mein Mann hatte vor 20 Jahren einen Arbeitsunfall. Durch seine Behinderungen müsste unser Bad behindertengerecht umgebaut werden. Wir wohnen im eigenen Haus. Für den Umbau müsste doch die Berufsgenossenschaft für aufkommen. Wie muss man sich in diesem Fall verhalten?
Angelika meint
3. August 2018 at 7:45
Es braucht unbedingt eine unabhängige Rechtsberatungsstelle, damit diejenigen, die einen Arbeitsunfall erlitten haben, kostenlos beraten werden können und Unterstützung erhalten. Einen Anwalt zu beauftragen, kann sich nicht jeder leisten. Nicht jeder ist Mitglied einer Rechtsschutzversicherung.
Die BG berät und informiert nicht unabhängig und wenn, dann nicht selten zu ihren Gunsten. Schließlich will sie Leistungen vermeiden.
Brigitte R. meint
11. Juni 2018 at 15:53
Seit 22.08.2017 war ich wegen Z 056 G krankgeschrieben. Am 12.02.2018 gegann ich eine Wiedereingliederung, hierbei erlitt ich am 27.02.2018 einen Arbeitsunfall.
Im tüv geprüften Spritzstande, den ich alleine aufräumen sollte, fielen mir lose Bretter auf dem Kopf.
Der Ersthelfer lief davon als er dies hörte und kümmerte sich nicht um mich. Der Spritzstand wurden noch aufgeräumt bevor die Ambulanz gerufen wurde. Sonst wurde der Spritzstand immer zu zweit aufgeräumt.
Am 04.04.2018 sprach ich mit der Krankenkasse, da mir mitgeteilt wurde dies hätte die Diagnose Z 056 G bei der zuständigen BG melden müssen. Krankenkasse reagierte nicht darauf und blockte ab.
BG wollte dies auch nicht wissen und auch den unerklärbaren Arbeitsunfall, wenn mir dies im Argen ist, könnte ich dies schriftlich darlegen, er glaube aber nicht, daß dies einen Wert hat.
Am 14.05.2018 übermittelte der Durchgangarzt nochmals der BG sämtliche Daten von mir und auch meine Telefonnummer, so das sich die BG bei mir melden könnte wegen einen Aufenthalt in Tübingen zwecks einem Brain Check. BG lies warten und veranlasste ein Schreiben am 28.05.2018 an mich ich solle meine Telefonnummer übermitteln.
bitte helfen Sie mir, ist so eine Vorgehensweise üblich und wird so ein fraglicher Arbeitsunfall nicht kontrolliert.
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 13:42
Hallo Brigitte,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine Rechtsberatung zu geben. Wir raten Ihnen deshalb dringend, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hartl meint
30. Juni 2020 at 16:22
Zu was für einer BG gehöre ich an, Wohne in Auerbach/loh und bin Selbstständig im Bereich Solar, also Metall!