Besonders in den Sommermonaten benötigen Landwirte viele Arbeitskräfte, da diverse Ernten anstehen. Die Erntehelfer werden in diesem Fall kurzfristig eingestellt, um den Landwirt bei der Ernte zu unterstützen. Die Saisonarbeit ist dabei allerdings auf wenige Monate im Jahr befristet.
Da es sich bei der Saisonarbeit nur um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, erhalten Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag. Ohne die Angabe von weiteren Gründen endet dieser zum festgelegten Zeitpunkt. Weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber muss dafür eine Kündigung aussprechen. Aber wie verhält sich dies mit der Kündigungsfrist für Saisonarbeiter, wenn der Job frühzeitig niedergelegt werden soll?
Kurz & knapp: Kündigungsfrist für Saisonarbeiter
Ob eine Kündigung bei Saisonarbeit möglich ist, ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag.
Meistens beträgt die Kündigungsfrist für Saisonarbeiter zwei Wochen. Das Arbeitsverhältnis kann normalerweise zu einem beliebigen Tag beendet werden.
Ermöglicht der Arbeitsvertrag eine beidseitige Kündigung, kann diese entsprechend auch vom Arbeitgeber ausgehen. Dieser hat sich in einem solchen Fall ebenfalls an eine Frist von zwei Wochen zu halten.
Wie lang ist die Kündigungsfrist für Saisonarbeiter? Können befristete Arbeitnehmer in Saisonarbeit überhaupt kündigen oder gekündigt werden? Mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Ist eine Kündigung bei Saisonarbeit möglich?
Wird ein befristeter Arbeitsvertrag als Voraussetzung für eine Saisonarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen, wollen beide Parteien, trotz des auslaufenden Arbeitsverhältnisses, ordentlich kündigen können. In diesem Fall muss im Vertrag eine Klausel enthalten sein. Folgendes könnte in diesem Fall vermerkt sein:
„Das Arbeitsverhältnis ist auch während der Befristung ordentlich von beiden Seiten mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündbar.“
Die gesetzliche Kündigungsfrist für einen Saisonarbeiter beträgt zwei Wochen zu einem beliebigen Tag.
Bemerkt der Arbeitgeber, dass die Arbeit früher beendet ist als vermutet, kann er den Arbeitnehmer dadurch unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen.
Aber auch der Arbeitnehmer kann aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, wenn er dies wünscht. Dies kann beispielsweise nötig sein, wenn er einen anderen Job in Aussicht hat, der über den befristeten Arbeitsvertrag in der Saisonarbeit hinausgeht.
Evgeny meint
3. September 2020 at 11:31
Guten Tag. Ich arbeite seit über einem Jahr als Saisonarbeiter. Insgesamt gab es eine Pause von zwei Tagen. Kann ich einen Festvertrag verlangen?
Tomi meint
4. Juli 2019 at 12:03
Ich in ein Session Arbeiter. Vom April bis Oktober, aber nach dem erste zwei Monaten bin ich Krank. Das heißt habe bis 03.06 gearbeitet dann musste ich Operiert. Kann Arbeitgeber mich kündigen jetzt, obwohl Er meinem Krankenschein erhalten hat und nicht gesagt? Aber ich mach mir sorge wegen Lohn? Bekomme ich richtig mein Lohn?
Vielen Dank
Heidi meint
10. Juni 2019 at 12:57
Ich arbieten seid dem 16.04 in Wangerooge als Sesonkraft in einer Bäckerei habe jetzt ein Angebot aus meiner Heimat bekommen mein Vertrag läuft bis 03.11 2019 hier ! Meine Frage ist was ich für eine Kündigungsfrist habe ????
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2019 at 9:14
Hallo Heidi,
laut § 15 III TzBfG unterliegt ein befristetes Arbeitsverhältnis nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzel- oder tarifvertraglich vereinbart ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
sally meint
23. Januar 2019 at 14:06
in meinem arbeisvertrag steht keine kündigungsfrist geben was heist das,ich wurde am 19.1.bis 30april eingestellt steht mir urlaubsgeld zu.
Gina meint
28. Mai 2018 at 11:06
Hallo
Wenn ich von Anfang März bis mitte Januar arbeite bin ich dann Saisonarbeiter?Wieviel Urlaub steht mir in dieser Zeit zu?Wenn ich zwieschendurch eine andere Stelle finde(Festeinstellung z.B.)wie lange ist Kündigungsfrist?Vielen Dank
Mfg
G.I.
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 10:40
Hallo Gina,
das hängt von Ihrem Arbeitsverhältnis bzw. dem Arbeitsvertrag ab. Hier finden Sie auch die Kündigungsfrist. Sollte die Kündigungsfrist nicht vertraglich geregelt sein, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen (in der Regel 4 Wochen Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer).
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fme meint
22. März 2018 at 21:42
Hallo, ich arbeite seit 2004 als Saisonsrbeiter.immer von April bis Dezember. Der Vertrag wird jedes Jahr befristet und in der Zeit von Januar bis April bekomme ich Geld vom Arbeitsamt. Dieses Jahr haben die mich nicht angerufen dass ich kommen soll. Können die das machen? Müssen die mir nicht irgendwann mal einen Festvertrag geben? Vor allem wenn man bedenkt dass in dieser Zeit Leute gekommen sind und schon nach dem zweiten Jahr ein Festvertrag bekommen haben.
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 15:36
Hallo Fme,
wenn nicht anders vereinbart, besteht für den AG keine Pflicht einen neuen befristeten Vertrag anzubieten. Wie das in Ihrer Situation genau ist, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht besser mitteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Miller meint
15. Februar 2018 at 11:08
Ich habe seit 4 Jahre Saison Vertrag, während der Saison, 9 Monate, wird mir Urlaub gesperrt. Saison Ende und Kündigung am gleichen Tag, ohne den Urlaub in Anspruch genommen, Arbeitsamt zahlt erst ab dem Ende der Urlaubszeit, während dieser Zeit bin ich nicht Kranken- und Renten versichert. Kann nicht zum Arzt gehen, kriege Rechnung. Ich habe Lücken in meiner Rentenversicherung. Mein Arbeitgeber meint, ich soll mich für diese Zeit privat Kranken-und Renten versichern, ist es rechtlich?
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 8:39
Hallo Miller,
in Deutschland besteht Krankversicherungspflicht. Sie sollten deshalb eine „freiwillige Krankenversicherung“ im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen (das ist nicht dasselbe wie eine private Krankenversicherung). Erkundigen Sie sich bei Ihrer bisherigen Krankenkasse.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de