Der Mythos, dass Teilzeitbeschäftigte im Arbeitsrecht gegenüber Mitarbeitern in Vollzeit benachteiligt werden, hält sich immer noch standhaft. Einige sind sich nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Urlaubsanspruch bei Teilzeit besteht, was selbstverständlich der Fall ist. Ähnlich verhält es sich bei der Frage, ob bei der Arbeit in Teilzeit bei Krankheit eine Lohnfortzahlung stattfindet oder nicht.
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Viele Angestellte in Teilzeit gehen davon aus, dass sie nur dann entlohnt werden, wenn sie die jeweilige Arbeitsleistung auch tatsächlich erbracht haben. Können sie im Krankheitsfall nicht auf der Arbeit erscheinen, fürchten sie daher, kein Gehalt zu bekommen und entsprechend nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen zu können.
Kurz & knapp: Bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit
Auch bei einem Arbeitsverhältnis in Teilzeit findet bei unverschuldeter Krankheit eine Lohnfortzahlung statt.
Sechs Wochen lang wird das Gehalt vom Arbeitgeber weiterhin gezahlt. Sind Sie länger krank, springt die Krankenkasse ein und Sie erhalten Krankengeld.
Die Nachweispflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) müssen eingehalten werden. Ansonsten kann die Entgeltfortzahlung verweigert werden.
Ob dies wirklich der Fall ist oder ob es bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit gibt, klären wir im folgenden Ratgeber. Zusätzlich informieren wir Sie darüber, welche Pflichten das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) bei einer Beschäftigung in Teilzeit vorsieht.
Inhalt
Lohnfortzahlung bei Teilzeit: Mythos oder Tatsache?
Dass unverschuldet erkrankte Arbeitnehmer ihren Lohn trotzdem erhalten, regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz in § 3 Absatz 1.
Da sich das Gesetz an alle Arbeitnehmer richtet und weder nach der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit noch nach der Art der Beschäftigung unterscheidet, gibt es bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit.
Es bedarf dazu zudem keiner speziellen vertraglichen Absprache. Daher gilt: Auch wenn Sie bei Teilzeit krank werden: Eine Bezahlung steht Ihnen vom Arbeitgeber sechs Wochen lang trotzdem zu. Geht Ihre Krankheit über diesen Zeitraum hinaus, springt die Krankenkasse ein und Sie erhalten Krankengeld – auch bei Teilzeit. Dieses besteht in etwa aus 70 Prozent Ihres Bruttogehalts.
Teilzeit: Wann das Krankengeld möglicherweise verweigert werden kann
Zwar besteht der Anspruch auf bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit, allerdings müssen sich Teilzeitbeschäftigte daher ebenfalls an die damit verbundenen Pflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz halten. An dieser Stelle sind vor allem die Anzeige- und Nachweispflichten aus § 5 EntgFG zu nennen:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“
Halten Sie sich als Arbeitnehmer nicht daran, steht es Ihrem Arbeitgeber gemäß § 7 EntgFG zu, Ihnen die Entgeltfortzahlung bei Teilzeit zu verweigern. Den Anspruch auf bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit haben Sie demnach durch Ihr Verhalten verwirkt.
Ohne sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erhalten Sie in der Regel auch kein Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Diese gilt schließlich als Nachweis dafür, dass Sie auch wirklich erkrankt sind.
Elisabeth meint
12. Oktober 2022 at 10:17
Hallo ich arbeite 20 Stunden die Woche. Also fünf Stunden an 4 Tagen. Wenn ich aber krank bin oder Überstunden abbaue, werden mir nur 4,7 Stunden berechnet anstatt 5. Ist das erlaubt?
Gruß Elisabeth
Melanie meint
25. Juni 2023 at 13:41
Hi Elisabeth
hast du schon eine Antwort auf deine Frage bekommen?
Falls ja, würde die mich auch interessieren da ich das selbe Problem habe.
Lg Melanie
K. meint
12. August 2022 at 11:10
Meine Frau wurde am 11. Juli und dann am 18. Juli bis 14. 08.2022 krankgeschrieben, Sie arbeitet in Teilzeit, vertraglich 2 Std. am Tag, wird aber teilweise halbtags und auch ganztags eingeteilt. Der Dienstplan für August 2022 wurde am 18. Juli genehmigt und meine Frau wurde hier nur wenige Tage eingeteilt, somit werden Minusstunden entstehen. Da Sie aber am 11. Juli schon beim Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass Sie für längere Zeit ausfällt, darf dann im Dienstplan die Stunden noch so eingeteilt werden, dass hier Minusstunden anfallen oder müsste wie bei Erholungsurlaub die vertraglich täglichen 2 Stunden berechnet werden, damit im August keine Minusstunden anfallen.
Wer kann hier meiner Frau gute Infos mitteilen? Vielen Dank im Voraus
Tatjana meint
28. Januar 2022 at 12:26
Hallo ich bin seit Dezember 2021 bis heute krank geschrieben.
1. Zählt die Krankengeld zeot ab der 7 Woche sprich 6 Wochen normal öohm ab der 7 Krankengeld???
2. Icj arbeite 24 h die Woche 3 tage wir das KRANKENGELD für 3 tage mal 4 gerechnet?
Dogan meint
14. Dezember 2020 at 17:12
Ich bin bei meinem Arbeitgeber auf Teilzeit angemeldet 110 Stunden Pro Monat. War Anfang November 2020 in Quarantäne wegen dem SARS-COVID19 für 10 Tage Krankgeschrieben. Mein Stundenlomich hn beträgt 10,00. Vor dem auftreten und nach dem erholen meines Corona Virus´es, hatte ich Insgesamt 82 Stunden gearbeitet. Mein Arbeitgeber zahlte mir 495€ Lohnfortzahlung und Rechnete mir nur 74,65 Stunden vor und nach der Krankheit aus, womit wir bei 746,50€ Brutto wären. Ausgezahlt habe ich 924,61€ Bekommen. Am Tag arbeite ich 7-8 Stunden
Meine Frage ist, ob man bei Teilzeit in Krankheitsfällen die Stunden ausbezahlt bekommt oder nur ein bestimmten Teil. Ich habe das Gefühl er hat mir in den Krankheitstagen pro Tag 4-5 Stunden nur bezahlt.
Würde mich auf eure Beratung freuen….
Britta meint
20. Juli 2020 at 12:56
Hallo
Ich arbeite Teilzeit auf 100 h im Monat
Ich habe in 2 Wochen 83 h gearbeitet und war 2 Wochen krank.
Meine Überstunden gehen aufs Stundenkonto.
Meiner Rechnung ergibt das 33 h
Mein Arbeitgeber meint aber ich bekomme keine Überstunden da ich nur 83 gearbeitet habe.
Ich bekomme jedoch meine 100 ausbezahlt…
Ist das so korrekt?
Ich bin 2 mal angerufen worden das ich in einer anderen Filiale aushelfen musste.
Hätte ich das gewusst hätte ich das nicht gemacht…
G. meint
17. März 2020 at 13:27
Ich habe einen 450.00 Euro Job .20 Std die Woche an 3 Tagen. Mein Chef meldet jetzt Kurzarbeit an,wegen Corona. Was bekomme ich dann noch ausgezahlt?
Antje meint
6. April 2020 at 18:27
Hallo ,auf 450 Euro ist er nicht verpflichtet dir weiterhin dein Gehalt zu zahlen .