Entschließen Sie sich dazu, Ihren Lebenspartner zu heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, hat das auch Auswirkungen darauf, wie Ihr Einkommen versteuert wird.
Lohnsteuer-Rechner: Wie viel wird abgezogen?
Bei einer Hochzeit werden beide Partner automatisch auf Steuerklasse 4 und 4 gesetzt. Diesem Vorgehen müssen Sie nicht zustimmen.
Kurz & knapp: Lohnsteuerklasse 4
Eingetragene Lebenspartner oder Verheiratete, die nicht dauernd getrennt voneinander leben und ein ähnliches Einkommen haben, landen normalerweise in der Klasse 4. Wenn beide in etwa gleich viel verdienen, lohnt sich die Kombination der Steuerklassen von 4/4. Beide befinden sich also in derselben.
Liegt das Einkommen eines Partners sehr viel höher als das des anderen, ist zu überlegen, ob der mit dem niedrigeren Gehalt nicht in Steuerklasse 5 wechselt. Er muss dann zwar höhere Abzüge (Steuern) in Kauf nehmen, das kann sich jedoch durch die geringere Versteuerung in Steuerklasse 4 lohnen.
Zur exakten Höhe der Abzüge in der Steuerklasse 4 kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Sie können jedoch mit dem kostenlosen Lohnsteuer-Rechner ermitteln, wie viel in Ihrem Fall in Abzug gebracht wird.
Durch einen entsprechenden Antrag auf Steuerklasse 3 und 5 können Sie dem einen Riegel vorschieben. Bis diesem Antrag stattgegeben wird, kann allerdings einige Zeit vergehen.
Inhalt
Wann steht Steuerklasse 4 zur Debatte?
Laut dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind folgende Personen in der Steuerklasse 4 zu finden und können die damit zusammenhängenden Vorteile in Anspruch nehmen:
[…] in die Steuerklasse IV gehören Arbeitnehmer, die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers ebenfalls Arbeitslohn bezieht.“ (§ 38b Absatz 1 Nummer 4 EStG)
Von den Steuervorteilen profitieren Sie also unter anderem nur, wenn Sie tatsächlich einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt teilen. Das bedeutet nicht, dass der Ehepartner zum Beispiel aus beruflichen Erfordernissen nicht zeitweilig auch an einem anderen Ort leben kann.
Gleiches gilt, wenn die räumliche Trennung nicht aus dem Willen der Eheleute resultiert, ein Partner zum Beispiel als Soldat in anderen Ländern der Welt stationiert ist. Auch unter diesen Umständen können beide noch von Steuerklasse 4 profitieren. Die Gehälter sollten jedoch ähnlich hoch sein.
Diese Grafik fasst nochmal zusammen, wer sich in der Lohnsteuerklasse 4 befindet:
Was hat es mit dem Faktor bei Steuerklasse 4 auf sich?
Seit 2009 haben Ehepartner die Wahl, Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor zu wählen. Durch die Inanspruchnahme vom Faktorverfahren bewirken sie, dass sie die abzuführenden Steuern größtenteils bereits über das Jahr verteilt an das Finanzamt zahlen und nicht erst am Ende des Jahres.
Welche Abzüge kommen in Steuerklasse 4 auf Sie zu?
In (fast) allen Steuerklassen gibt es bestimmte Freibeträge, also einen Anteil des Einkommens, der nicht versteuert werden muss. In Lohnsteuerklasse 4 kommen im Jahr 2020 folgende Abzüge zur Geltung:
- 11.604 Euro Grundfreibetrag
- 1.230 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag
- 36 Euro Sonderausgabenpauschbetrag
- 3.192 Euro Kinderfreibetrag plus 1.464 Euro Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf pro Elternteil
- individuelle Vorsorgepauschale, die sich am jeweiligen Bruttogehalt bemisst
Übrigens: Die Abzüge bei der Steuerklasse 4 unterscheiden sich von denen in Steuerklasse 1 lediglich darin, dass der Kinderfreibetrag in Steuerklasse 4 pro Ehepartner veranschlagt wird und nicht – wie in Steuerklasse 1 – für beide zusammen.
Wie können Sie in Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor berechnen, wie viel Geld Sie an den Fiskus abgeben müssen?
Möchten Sie nun ermitteln, welche Steuerklassenwahl für Sie die richtige ist bzw. ob Sie sich für oder gegen das Faktorverfahren entscheiden sollen, hilft der von uns angebotene Lohnsteuer-Rechner weiter.
Alles, was Sie benötigen, um in Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor zu berechnen, was Ihnen Netto vom Brutto übrig bleibt, sind folgende Angaben:
- Geburtsjahr
- Angabe der Steuerklasse 4
- Angabe des konkreten Faktors
- Anzahl der Kinderfreibeträge
- Bundesland
- Höhe des Bruttolohns pro Monat
- Art der Rentenversicherung
- Art der Krankenversicherung
- zu zahlender Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse
Basierend auf diesen Informationen wird in Steuerklasse 4 mit Faktor der Rechner Ihre Abzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) angeben.
Weiterführende Literatur zum Thema Steuern
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema:
- Kuß, Daniel(Autor)
- Benzel, Wolfgang(Autor)
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Bernd meint
13. September 2020 at 10:10
Meine Frau und ich ,beide Rentner haben Lohnsteuerklass 4.Ich habe einen Nebenschop der liegt weit unter der 450 € Grenze.Es wird keine Lohnsteuer abgezogen,also ich habe im Jahr 0% Lohnsteuer. Müssen wir eine Steuererklärung machen ???? Danke
Jörg meint
30. September 2019 at 13:08
ich bekomme demnächst über einen Vertrag mit einer Unterstützungskasse eine Rentenleistung von monatlich 378,55€.
Wieviel Lohnsteuer muß ich darauf als Rentner zahlen? Ich habe Steuerklasse IV.
Johnny meint
28. Mai 2019 at 19:39
Hallo, ich habe eine Frage zu der Steuerklasse 4 mit Kind. Da beide Elternteile automatisch nach der Hochzeit in die 4 fallen, wie wird das Kind veranlagt. Mit jeweils 0,5 pro Elternteil oder erhält beide Elternteile den vollen Freibetrag (1)?
Viele Grüße
arbeitsrechte.de meint
29. Mai 2019 at 11:33
Hallo Johnny,
wie Sie unserem obigen Ratgeber entnehmen können, enthalten beide Elternteile den vollen Kinderfreibetrag.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jacqueline meint
14. Mai 2018 at 12:48
Mein Mann und ich haben uns getrennt und wollten jetzt die steuerklassen wechseln , da hat man gesagt auf 4/4 wäre in diesem Fall ratsam…
Das würde dann ab dem 1.6 diesen Jahres sein.
Jetzt hat mein noch Ehemann die Befürchtung das er ab dem 1.1. 18 die Steuer nachzahlen muss, da er die niedrigere Steuerklasse hat und ich die mit den meisten abzügen
Ich hab das aber so nicht aus dem Gespräch verstanden….
Muss er am Jahresende bei der Steuererklärung die ersten 6monate nachzahlen???
Lieben Gruß
J.
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2018 at 14:54
Hallo Jacqueline,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. In Einzelfällen, wie diesem, kann Ihnen nur ein Anwalt für Steuerrecht oder ein Steuerberater helfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Monika meint
28. September 2017 at 14:59
Ich bin Rentnerin (65J) mit 1050E Rente u mein Mann 63J ist noch 2 Jahre berufstätig. – wir haben im Juli dJ geheiratet – er ist noch in Lohnsteuerklasse 1 -sollte er für 2018 wechseln – wir möchten allerdings hohe Nachzahlungen ans Finanzamt vermeiden – Gruß Monika
arbeitsrechte.de meint
20. November 2017 at 14:00
Hallo Monika,
wenden Sie sich an einen Steuerberater. Dieser kann Ihnen weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sigrid D. meint
27. Dezember 2016 at 12:42
Muss für die Steuerklasse 4(1,000) ein interner Lohnsteuerjahresausgleich abgegeben werden?
arbeitsrechte.de meint
5. Januar 2017 at 9:27
Hallo Sigrid,
wenn der jeweilige Arbeitnehmer eine gewisse Zeit lang oder ständig nach den Steuerklassen II, III, IV, V oder VI zu besteuern war oder das Faktorverfahren angewandt wurde, muss der Arbeitgeber normalerweise keinen internen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de