Die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden durch verschiedene Gesetze beschränkt. Innerhalb dieser Grenzen können Bedingungen ausgehandelt und beschlossen werden.
Kurz & knapp: Betriebsvereinbarung
Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, der dazu dient, Vorschriften und Regeln zu beschließen, die der Belegschaft und der Firma nützen.
Beispiele für mögliche Inhalte einer Betriebsvereinbarung sind unter anderem ein Rauchverbot, der Umgang mit Tieren am Arbeitsplatz oder vorgeschriebenes Schuhwerk.
Informationen zu möglichen Formen von Betriebsvereinbarungen finden Sie hier.
Inhalt
Spezifische Informationen zur Betriebsvereinbarung
Doch welche Organe eines Betriebs können eine Betriebsvereinbarung beschließen? Und in welchem Verhältnis steht die Vereinbarung zu individuellen Arbeitsverträgen?
Welche Auswirkungen eine Betriebsvereinbarung auf die Arbeitszeit haben kann und welche Sanktionen mit einem Verstoß verbunden sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Die Definition im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) besagt, dass eine Betriebsvereinbarung ein Beschluss von Arbeitgeber und dem die Interessen der Belegschaft vertretenden Betriebsrat ist.
Dabei muss es sich nicht immer um eine freiwillige Betriebsvereinbarung handeln. Eine wichtige Entscheidung kann auch erzwungen werden, wenn in den Verhandlungen keine Übereinkunft gefunden wird.
Trotzdem hat der Betriebsrat einen erheblichen Einfluss auf die Beschlüsse, die in einer Betriebsvereinbarung gefasst werden. Dazu hat der Betriebsrat umfassende Mitwirkungs-, Mitbestimmungs- und Informationsrechte. Damit soll die Handlungsfähigkeit des Betriebsrates sichergestellt und so eine faire Zusammenarbeit ermöglicht werden.
Was kann eine Betriebsvereinbarung zum Inhalt haben?
Die Beschlüsse können Auswirkungen auf den gesamten Betrieb haben oder nur eine bestimmte Gruppe von Mitarbeitern betreffen.
So ist das Thema Rauchen ein Gegenstand, den viele Betriebe in Form einer Betriebsvereinbarung regeln.
Auch Themen wie die Arbeitskleidung oder betriebliche Fördermaßnahmen können in einer solchen Vereinbarung behandelt werden.
Was gilt? Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag?
Immer wieder treten Unsicherheiten auf, wenn es darum geht, welcher Vertrag bindend ist und welche Regelungen zu beachten sind. Besonders wenn ein Regelungsbereich von mehreren Vereinbarungen behandelt wird, ist manchmal nicht klar, was beachtet werden muss. Gilt der Arbeitsvertrag vor dem Tarifvertrag?
Zwischen den verschiedenen Absprachen vermittelt das Günstigkeitsprinzip. Eine Betriebsvereinbarung ist dann gültig, wenn dadurch Einzelabsprachen (Arbeitsverträge) nicht nachteilig beeinflusst werden. Das Prinzip erklärt Beschlüsse, die die vertragliche Situation verschlechtern, für nichtig.
Wann kann eine Betriebsvereinbarung erzwungen werden?
Sollte eine der beteiligten Parteien bei den Verhandlungen um eine betriebliche Vereinbarung die Kooperation verweigern und so einen Beschluss verhindern, kann eine Einigungsstelle beschlossen werden.
Dazu werden je nach Größe des Betriebs von beiden Seiten Vertreter ernannt und ein unparteiischer Vorsitzender ernannt. Wenn auch die Bildung einer solchen Stelle von einer Partei verhindert wird, kann es bis zu einer Verhandlung vor einem Arbeitsgericht kommen.
Eine erzwingbare Betriebsvereinbarung bezeichnet jedoch eine Vereinbarung, bei denen der Gesetzgeber vorsieht, dass eine Entscheidung ausgehandelt werden muss. Im § 87 BetrVG sind die Mitbestimmungsrechte genau festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet wieder eine Einigungsstelle. So kann eine solche Betriebsvereinbarung auch ohne den Betriebsrat oder den Arbeitgeber beschlossen werden.
- Ordnung des Betriebs
- Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb
- Arbeitszeit einschließlich der Pausen
- vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
- Modalitäten der Entlohnung
- Grundsatzentscheidungen zu Urlaub
- Zulassung von Leistungsüberwachung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Beschlüsse über Sozialeinrichtungen des Betriebes
- Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen, im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis
- Betriebliche Lohngestaltung
- Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze
- Grundsätze über Vorschläge durch die Belegschaft
- Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit
Formen der Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung kann sich auf unterschiedliche Geltungsbereiche auswirken. Je nach Größe des Betriebes, Zuständigkeit der entsprechenden Versammlung und Allgemeingültigkeit des beschlossenen Inhalts kann sich ein Beschluss von Versammlung und Arbeitgeber auf verschiedene Bereiche auswirken.
In großen Konzernen kann es eine Konzernbetriebsvereinbarung geben. Dazu müssen die einzelnen Betriebsräte einen gemeinsamen Konzernbetriebsrat beschließen. Dieser kann dann als Interessensvertretung der Arbeitnehmer auf der Konzernebene betrachtet werden. Eine Betriebsvereinbarung, die durch den Konzernbetriebsrat ausgehandelt wurde, gilt für alle Betriebe, die zum Konzern gehören. Dazu muss aber der Betriebsrat eines jeden Betriebs, der zur Konzerngruppe gehört, einverstanden sein.
In großen Unternehmen gibt es mitunter mehrere Betriebsräte, um die Entscheidungen nah an der Arbeiterschaft zu treffen. In solchen Betrieben wird häufig ein Gesamtbetriebsrat gebildet, der die Verhandlungen um die Gesamtbetriebsvereinbarungen führt. Beschlüsse, die vom diesem Rat getroffen werden, gelten für den gesamten Betrieb und beziehen sich häufig auf Themen, die die komplette Belegschaft betreffen. Themen wie Parkregelungen auf dem Betriebsgelände oder ähnliche Regeln, die alle Angestellten in einem großen Unternehmen gleichermaßen betreffen, werden häufig in einer Gesamtbetriebsvereinbarung festgehalten.
Eine Betriebsvereinbarung kann auch nur für einen Teil der Arbeiterschaft gelten, wenn die Entscheidung von Vertretern der betroffenen Arbeiter gefällt wurde. Eine solche reguläre Betriebsvereinbarung ist genauso bindend wie eine Konzern- oder Gesamtbetriebsvereinbarung.
Betriebsvereinbarungen wieder abschaffen
Wenn eine Betriebsvereinbarung nicht mehr angemessen oder zeitgemäß ist, muss sie ersetzt werden. Um eine Vereinbarung zu ändern oder zurückzuziehen gibt es verschiedene Wege. Der einfachste Weg ist es, einen neuen Beschluss mit dem gleichen Gegenstand zu fassen. Wenn ein Gegenstand von mehreren gleichrangigen Betriebsvereinbarungen betroffen ist, gilt die aktuellste Fassung.
Im Falle einer befristeten Betriebsvereinbarung wird nach Ablauf des Zeitrahmens der Beschluss unwirksam. Befristung kann vor allem bei Projektversuchen ein sinnvolles Mittel zu sein, um nach dem Versuch Bilanz ziehen zu können. Eine Fortsetzung erfolgreicher Projekte kann dann als unbefristete Betriebsvereinbarung verhandelt werden.
In den seltenen Fällen, in denen die Vereinbarung eine entsprechende Klausel enthält, kann sie ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung kann aber nur nach den in der Betriebsvereinbarung festgelegten Konditionen erfolgen. Unabhängig von den Kündigungsmöglichkeiten können die Parteien der Vereinbarung sich auf eine Aufhebung einigen. Dazu muss eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen werden, die die Betriebsvereinbarung für nichtig erklärt.
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
Wenn die Regelungen einer Betriebsvereinbarung, durch einen der oben beschriebenen Prozesse, widerrufen wird, kommt es darauf an, ob es sich um eine freiwillige Betriebsvereinbarung oder um eine erzwungene handelt. Dieser Unterschied bestimmt, ob und wie eine neue Regelung zum Sachverhalt geschlossen werden muss.
Eine freiwillige Betriebsvereinbarung benötigt keinen ergänzenden Beschluss. Da das Thema nicht zwingend zu entscheiden ist, kann hier auf eine neue Verhandlung des Sachverhalts verzichtet werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Sache nicht noch einmal entschieden werden kann. Wenn die Beteiligten die Notwendigkeit sehen, kann auch ein erloschener Beschluss neu verhandelt werden.
Wird eine erzwungene Betriebsvereinbarung beendet, erlischt zwar die zwingende Wirkung der Vereinbarung, jedoch muss ein neuer Beschluss gefasst werden, der die Umstände neu regelt. Bis dahin gelten die Regeln der erloschenen Betriebsvereinbarung. Diese fortgesetzte Wirksamkeit wird als Nachwirkung der Betriebsvereinbarung bezeichnet.
Leo meint
18. September 2019 at 9:36
Guten Tag Damen und Heren,
bin in einer Firma wo Glas scheiben hergestellt werden die später an Firmen oder Kunden kommen.
Bin als Gärtner Springer eingestellt worden.
Habe ab und zu mal eingesprungen Früh oder Spät zu machen im Lager.
Weil aber jemanden Gekündigt worden ist im Lager ist mir gesagt worden du übernimsst jetzt sein Arbeitsplatz ein.
Mache jetz eine Woche von 7.00Uhr-16.00Uhr zweite Woche von 14.00Uhr-22.30Uhr manchmal bis23.30Uhr.
Ich bin 56 Jahre alt ist dies erlaubt ?
MFG.