Dortmund. Am 01.02.2018 hat das Sozialgericht Dortmund in einem Urteil entschieden, dass bei einer Betriebsveranstaltung die Unfallversicherung unter Umständen auch zahlen muss, wenn die Arbeitnehmer alkoholisiert einen Unfall verursachen und sich verletzen (AZ: S 18 U 211/15).
Unfall auf einer Betriebsveranstaltung – Unfallversicherung will nicht zahlen
Vom 25.09.2014 bis zum 26.09.2014 fand eine außerbetriebliche Maßnahme in einem sauerländischen Hotel statt, welche der Zusammenarbeit der Abteilungen verbessern sollte. Nach einem Workshop wurde ein Grillabend vom Arbeitgeber organisiert, bei dem die Mitarbeiter kostenfrei essen und trinken konnten. Dabei wurde laut Zeugenaussage Betriebliches besprochen und es bestand auch eine Anwesenheitspflicht, zumindest anfänglich.
In dem Urteil, welches am 15.02.2018 bekannt gegeben wurde, stellte das Sozialgericht fest, dass die Klägerin sich im Rahmen einer Betriebsgemeinschaftsveranstaltung befunden habe:
An der Veranstaltung nahmen die Mitarbeiter mehrerer Abteilungen des Arbeitgebers teil, um die Zusammenarbeit der Abteilungen – sowohl auf der Prozess- als auch auf der persönlichen Ebene – zu verbessern. Die Abendveranstaltung wurde […] auch durch die Autorität der Unternehmensleitung getragen: So bestand Anwesenheitspflicht, wurde die Veranstaltung vom Arbeitgeber organisiert, alle Kosten vom Arbeitgeber getragen und waren Vertreter der Unternehmensleitung anwesend (AZ: S 18 U 211/15).
Darüber hinaus ist der Weg zur Toilette stets unfallversichert. Auch der Grad der Alkoholisierung stand dem Ziel der Veranstaltung nicht entgegen. Deshalb hat sich das Gericht zu Gunsten der Klägerin entschieden.
Alkoholisiert auf einer Betriebsveranstaltung und Unfallversicherung beanspruchen
Unfälle während einer Betriebsveranstaltung muss die Unfallversicherung nicht als Arbeitsunfall anerkennen, wenn die Arbeitnehmer so alkoholisiert sind, dass sie nicht mehr in der Lage sind, um an dem geselligen Beisammensein teilzunehmen.
Es gab bei der Klägerin zu keinem Zeitpunkt konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufwies.
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