Verletzen sich Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, handelt es sich normalerweise um einen Arbeitsunfall, bei dem die gesetzliche Unfallversicherung greift. Unfälle, die sich auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle ereignen, fallen ebenfalls unter diesen Versicherungsschutz. In diesem Zusammenhang ist jedoch die Rede von einem sogenannten Wegeunfall.
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Die Behandlungskosten für gesundheitliche oder körperliche Schäden, die sich Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen zuziehen, trägt dementsprechend nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Da die Berufsgenossenschaften als Träger dieser fungieren, müssen Arbeitgeber einen Arbeitsunfall dort melden.
Kurz & knapp: Arbeitsunfall melden
Wenn Arbeitnehmer dabei „getötet [wurden] oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden […]“ müssen Arbeitgeber gemäß § 193 SGB VII einen Arbeitsunfall melden.
Normalerweise ist eine Frist von drei Kalendertagen maßgeblich, um einen Arbeitsunfall zu melden. Der Tag des Unfalls wird nicht mitgezählt.
Wird ein Arbeitsunfall zu spät gemeldet, können Ansprüche ggf. verfallen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Doch besteht bei jedem Arbeitsunfall eine Meldepflicht? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Wie lange kann man einen Arbeitsunfall melden? Und was geschieht, wenn der Chef einen solchen zu spät oder gar nicht meldet? Wir informieren Sie über all diese Punkte im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Arbeitsunfall: Wann eine Meldung erfolgen muss
In § 193 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) ist festgehalten, wann ein meldepflichtiger Arbeitsunfall vorliegt. Absatz 1 des genannten Paragraphen zufolge besteht bei einem Arbeitsunfall eine Meldepflicht, wenn Arbeitnehmer „getötet [wurden] oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.“
Sind die gerade genannten Voraussetzungen gegeben, müssen Arbeitgeber eine Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft (BG) vornehmen.
Was ist bei der Unfallanzeige nach einem Arbeitsunfall zu beachten?
Es gibt gewisse Aspekte, denen Arbeitgeber Beachtung schenken sollten, wenn sie einen Arbeitsunfall melden. Ein entsprechendes Formular stellt normalerweise die jeweilige BG bereit. Die Unfallanzeige sollte wie folgt vonstattengehen:
- Der Arbeitgeber sendet zwei Kopien der Unfallmeldung an die BG bzw. den entsprechenden Versicherungsträger.
- Eine weitere Kopie der Unfallmeldung nach dem Arbeitsunfall sollte im Unternehmen verbleiben und dient der Dokumentation des Vorfalls.
- Sollte ein Betriebsrat vorhanden sein, muss auch dieser ein Exemplar der Meldung vom Arbeitsunfall erhalten.
Mittlerweile ist es teilweise sogar möglich, auf der Internetpräsenz der zuständigen BG die Unfallmeldung vorzunehmen, was es Arbeitgebern besonders leicht macht, ihrer Meldepflicht bei einem Arbeitsunfall nachzukommen.
Ist es möglich, einen Arbeitsunfall nachträglich zu melden?
Wird eine Verletzung während der Arbeit beispielsweise als unbedenklich abgetan und der Arbeitnehmer meldet den Arbeitsunfall gar nicht erst beim Arbeitgeber, kann dieser wiederum seiner Pflicht nicht nachkommen, der BG den Unfall zu melden. Treten im Nachhinein allerdings Spätfolgen auf, fragen sich einige Beschäftigte, ob sie den jeweiligen Arbeitsunfall nachmelden können.
Diese Option besteht zwar, allerdings können sich gewisse Schwierigkeiten daraus ergeben, dass ein Arbeitsunfall zu spät gemeldet wurde. Diese beziehen sich beispielsweise auf die Beweisführung. Wenn Arbeitnehmer den Arbeitsunfall nicht melden und auch keinen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen, ist es schließlich kaum noch nachzuvollziehen, dass sich der Unfall überhaupt während der Arbeitszeit bzw. bei der Ausübung der jeweiligen Tätigkeit zugetragen hat.
Hinzu kommt, dass gegebenenfalls ein Teil der Ansprüche verfällt, wenn ein Arbeitsunfall nicht direkt gemeldet wurde und Spätfolgen auftreten. Dabei handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung.
Es empfiehlt sich daher sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, jeden Arbeitsunfall zu melden und sich dabei nicht zu viel Zeit zu lassen. Bei Problemen sollte stets ein Anwalt aufgesucht werden.
André meint
11. November 2022 at 3:14
Ich hatte am 5.10., auf dem Heimweg von der Arbeit, einen schwereren Sturz mit dem Fahrrad. Und brach mir neben ein paar Blessuren neben rechter Schlafe, Prellung der Brust und einem angeschlagenen Knie, meinen rechten Mittelhandknochen des kleinen Fingers.
Zu meinem Bedauern und aufgrund einer enttäuschenden Aufnahme seitens meines Arbeitgebers, meldete ich diesen Unfall, als private Sache.
Mittlerweile sind ca. 6 Wochen vergangen, der Gips ist wieder ab. Aber meine Krankschreibung besteht noch und habe noch die Nachsorge, der betroffenen Hand.
Nach einem Gespräch mit einem Bekannten, bin ich nun besseren Wissens, dass dieses Vorfall ein Wegeunfall war. Und habe dies nochmal mit meinem Arbeitgeber besprochen, die sich dann ggf. kümmern wollten.
Was kann ich eurer Meinung, noch beitragen und besteht dort überhaupt noch eine Chance?
MfG
Was könnte ich eurer
Maik meint
7. Juni 2022 at 13:38
Ich habe am 27. 4.22 einen Arbeitsunfall gehabt. Dies wurde im Krankenhaus auch so aufgenommen. Nach den Untersuchungen wurde mir eine Sportcreme und Schmerzmittel verschrieben. Ich wurde dann zu meinem Hausarzt verwiesen. Ich suchte meinen Hausarzt auf und habe um eine MRT Überweisung gebeten. Dort wurde dann festgestellt 4 Facher Bandscheibenvorfall. Mittlerweile sind es 6 ein Bein ist Taub. Ich habe jetzt nach einem Telefonat mit der AOK erfahren das ich aber nicht zu meinem Hausarzt hätte gehen sollen sondern zu einem durchgangsarzt oder bg Arzt. Jetzt meine wichtige Frage kann man da jetzt im Nachhinein noch etwas machen? Oder läuft das jetzt alles nur unter normaler Krankschreibung? Ich war zwischenzeitlich dann noch einmal im Krankenhaus. Und 2 mal bei meinem Hausarzt.
Silke meint
6. Mai 2022 at 14:00
Hallo.
Ich habe mir am 25.04.22 beim Rücktransfer einer Patientin, (vom Sessel ins Bett, mit einem Lifter) das rechte Knie verdreht. Es gab ein stechenden starken Schmerz. Seitdem habe ich tgl Schmerzen beim gehen, ich hummel mich so durch den Tag. treppensteigen und das Bein komplett strecken, geht nur über extremes ziehen/ stechen in der Kniekehle und innere Knieseite. Habe zwar auf der Arbeit mit weiteren Kollegen und der Sekretärin aus dem Büro, darüber gesprochen, was passiert ist und das ich immer noch kaum laufen kann und starke Schmerzen habe, habe es aber meinen Chefs noch nicht gemeldet. Ich bin bisher davon ausgegangen, daß ich mir evtl was gezerrt oder überdehnt habe und das es bald besser wird, aber es wird immer schlimmer. Eine Kollegin, die bei dem Transfer mit anwesend war, kann es jederzeit bezeugen, das ich mir das Knie wirklich auf der Arbeit verdreht habe und seitdem nur mit Schmerzen arbeite. Kann ich das jetzt immer noch als Arbeitsunfall angeben, oder wird es jetzt nicht mehr als solches vom Arzt oder anderen behandelt?
Kann mir diesbezüglich jemand etwas sagen?
Danke im voraus.
Günther meint
6. Juli 2021 at 12:12
Guten Tag, ich bin bei einen Montageeinsatz mit dem Fuss umgeknickt. Es waren Kollegen als Zeugen dabei. Dem Geschäftsführer hatte ich es auch erzählt, da ich einige Tage humpelte. Unfall würde der BG nicht gemeldet, da ich dachte, es wäre nur einen Kleinigkeit.
Jetzt habe ich nach ca. 3 Monaten immer wieder leichte Schmerzen, die nicht besser werden.
Kann ich den Unfall noch melden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Carolin meint
9. Juni 2020 at 4:31
Hallo. Ich hatte vor 1 Monat einen Arbeistunfall bei dem ich mir das linke Knie verletzt hatte. Hab meiner Chefin bescheid gegeben das ich einen Arbeitsunfall hatte und Bin am nächsten Tag zum Orthopäden weil das Knie komplett angeschwollen war und schmerzte. Hab allerdings angegeben das ich zu Hause gestürzt bin weil ich mir unsicher war ob es Schwierigkeiten für den Arbeitgeber gibt weil ich in einer anderen Abteilung gearbeitet hab als vertraglich festgehalten.
Auf jedenfall hab ich nach 1 Woche krankmeldung wieder normal gearbeitet weil bei uns viel Arbeit war und hab mit Schmerzmittel die Zeit überbrückt. Vor 2 Wochen ging es nicht mehr bin zum Arzt der festgestellt hat das der schleimbeutel entzündet ist und beim MRT kam raus das der knorpel beschädigt ist hinter der kniescheibe. Hatte 2 Wochen einen Krankenschein. Am 8.6.20 hab ich dann die Kündigung bekommen aufgrund meines Langen Krankenschein.
Jetzt die Frage ist es trotzdem noch möglich das als Arbeitsunfall zu melden?
Nico meint
31. März 2020 at 13:38
Hallo..Ich hatte vorige Woche Mittwoch einen Arbeitsunfall, habe dann noch bis Donnerstag gearbeitet und bin dann erst am Nachmittag zum D-Arzt gegangen. Dort wurde der Unfall aufgenommen, aber leider habe ich meinen Arbeitgeber erst am Sonntag davon in Kenntnis gesetzt. Muss ich durch das verspätetete melden, nun mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen?
Ursula meint
31. März 2020 at 11:52
Gute Tag, ich bin selbstständig und habe mich vor ca. 4 Wochen bei einer meiner Tätigkeiten deutlich im Nackenbereich verzogen. Da ich es zunächst nicht wahrhaben wollte und mit Schmerzmittel ausgekommen bin habe ich es nicht gemeldet und bin auch nicht zum Arzt gegangen. Im weiteren Verlauf habe ich mir mit Schmerzmittel geholfen da ich jetzt in Zeiten von Corana nicht zum Arzt gehen wollte. Nun wird es aber immer schlimmer und ich kann auf einen Arztbesuch nicht mehr verzichten. Kann ich dies noch als Arbeitsunfall geltend machen und wie sind hierbei die Fristen? Danke im Voraus Ursula
Franzy meint
27. Februar 2020 at 6:55
Ich bin ca vor zwei Jahren auf den Weg von der Arbeit nach Hause auf mein rechtes Knie gefallen. Ich habe es am nächsten Tag auf Arbeit gemeldet. Hatte Schmerzen im Knie,war aber nicht so schlimm das ich zum Arzt gehen musste. Jetzt nach zwei Jahren gehen die Schmerzen immer wieder los,das Knie ist geschwollen. War jetzt beim Arzt,wurde MRT gemacht,Befund ein Riß im Außen Meniskus, könnte von dem Sturz von vor zwei Jahren herrühren. Zahlt jetzt die BG,war ja damals nicht beim Arzt und habe es nur auf Arbeit gemeldet,wo es handschriftlich notiert wurde
Moni meint
17. Februar 2020 at 12:31
Hallo hatte vor 2.5 Jahren einen schweren Handunfall bin mit meiner rechten Hand in eine Presse geraten. Habe Krankehaus , Durchgangsarzt alles durch. Berufsgeossenschaft auch als Unfall gemeldet. Geheilt wurde die Hand nicht wirklich. Immer wieder an Handgelenk und Finger furchtbare Schmerzen. Kann ich jetzt im Nachhinein noch über die Berufsgenossenschaft was gelten mache5
Miri meint
28. November 2019 at 15:49
Hallo,
ich hatte im Juni einen Unfall beim Spielen mit meinem Hund. Ich bin dann unglücklich mit dem Daumen an ,einen Oberschenkel, wobei dieser dann umgeknickt ist. Ich bin aber damit Arbeiten gegangen, auch wenn es immer leicht Schmerzte. Ende August ist mir dann im Laden ein Rollie vor den Daumen geknallt, was mir zuzüglich Schmerzen bereitet hat. Daraufhin bin ich zum Arzt und bin bis heute Krank geschrieben. Ich habe nicht daran gedacht, dass das als Arbeitsunfall zählen könnte, da ja vorher schon leicht verletzt aber nun meinte eine Bekannte, dass das ganz klar als Arbeitsunfall zählt.
Was ist richtig? Und wenn ein Arbeitsunfall, kann ich da jetzt noch was machen?
Nadine meint
13. November 2019 at 14:34
Ich hatte am 11.11.2019 einen Arbeitsunfall, bei dem mich eine katze in den Finger gebissen hat. Am Abend darauf war mein Finger angeschwollen und tat weh. Woraufhin ich zuerst am nächsten Tag zu meinem Hausarzt bin. Diese hat mich für den 12.11. zu einem D-Arzt überwiesen. Jedoch meinte mein Arbeitgeber, dass er wenn ich da hin gehe, Strafe zahlen muss. Was genau soll ich jetzt machen und stimmt das wirklich? Ich dachte, dass die BGW alle Kosten übernimmt.
Birgit B. meint
8. Oktober 2019 at 11:48
Hallo! Mein Mann hatte vor ca. 20 Jahren einen Arbeitsunfall. Hals verrenkt. Er hat das damals nicht gemeldet, weil er eben so ist. Klar Dummheit. Seitdem wurde er mehrmals eingesenkt. Er ist nicht der Mensch, der ständig zum Arzt rennt. Seit 17 Jahren sind wir zusammen. Vor 2 Jahren war er in der RSHA, wir haben Rückentraining im Fitnessstudio gemacht. Er hats zahlreichen Physios gemacht. Keine Besserung. Durch meine jetzige Wirbelsäule OP hat er nun endlich kapiert, dass er was tun muss, denn er nimmt viel zu viele Schmerztabletten. Inzwischen hat er durch die Probleme der HWS auch vermehrte schlimme Migräne. Am 14.10.2019 fängt er eine Schmerztherapie in der Neurochirurgie an. Ach so, im MRT Befund (neu) steht, dass es eine Folge eines früheren Arbeitsunfalls ist.Bringt es nach so vielen Jahren noch etwas, sich mit der Berufsgenossenschaft auseinanderzusetzen?
Nowotny meint
18. September 2019 at 13:10
mein Sohn hat am 06.7.2017 einen Arbeitsunfall erlitten. In dem Moment konnte er noch nicht einschätzen, wie schwer die Verletzung war oder ob er sich überhaupt verletzt hatte. So hat er es lediglich seinen Vorgesetzten gemeldet und gebeten es schriftlich festzuhalten. Was er versprach, jedoch nicht machte. Er fragte nur ob er weiterarbeiten kann. Da die Schmerzen nicht stark waren, nahm er die Arbeit wieder auf. Zum Zeitpunkt des Unfalls gibt es eine Reihe von Zeugen. Nach Monaten meldeten sich die Unfallfolgen wieder. So musste er sich zum 12.12.2018 krank melden. Dazu suchte er seinen Hausarzt auf, der ihn zum D-Arzt schickte. Der diagnostizierte einen Knorpelschaden im Kniegelenk. Tabletten, kühlen und in einer Woche wäre er wieder auf den Beinen. Irgendwann müsste mal operiert werden. Wir gaben uns damit nicht zu frieden und suchten eine Unfallchirurgen und Kniespezialiesten auf. Der auch von der BG zugelassen ist. Diagnose Knorpelschaden ja aber da war noch ein doppelter Kreuzbandriss hinten. Inzwischen wurde er operiert. Das Problem, Alles wird über die gesetzliche Krankenkasse abgewickelt. Alle Zuzahlungen muss er tragen. Da er nur noch Krankengeld bekommt, ist das eine enorme Belastung. Eine Anerkennung als Arbeitsunfall ist laut Rechtsanwalt DGB nicht mehr möglich. Da Fristen zur Meldung an die BG nicht eingehalten wurden. Kein Arzt würde eine Diagnose erstellen, die beweist, das die Verletzung aus dem Arbeitsunfall resultiert. Das kann sonst wann nach dem Unfall passiert sein. Kann man da noch was machen oder ist es tatsächlich so?
Elke M. meint
30. Juli 2019 at 0:59
Hallo,
Meine Tochter hat sich auf der Arbeit die Schulter luxiert. Es wurde nicht!über die BG aufgenommen sondern mit der Begründung, es wäre keine typische Verletzung ihres Berufsbildes (Krankenschwester) als privater Unfall über die Krankenkasse verrechnet. Die Verletzungen stellten sich als klärungsbedürftig heraus und ich mache mir große Sorgen wegen evt. Spätfolgen. Meine Tochter ist erst 22 Jahre und hat sich schmerzgeplagt, nicht dagegen aufgelehnt. Zumal sie auch gerade erst diese Stelle nach ihrer Ausbildung angenommen hat.
Können Sie einen Rat geben, ob wir noch irgendwelche Möglichkeit eh haben dagegen anzugehen?
Aufgrund des niedrigen Krankengeldes ist meine Tochter (viel zu früh) nach 3 Monaten wieder arbeiten vegangen. Die bräuchte auch dringend noch weiterhin Krankengymnasti, aber der Orthopäde will kein Rezept mehr ausstellen.
Hallo meint
3. Juli 2019 at 7:55
Hallo zusammen,
Ich hatte einen Arbeitsunfall, Finger zerquetscht aufgeplatzt und gebrochen. War im Krankenhaus D-Arzt. Bin krankgeschrieben. Meine Frage ist, Arbeitgeber möchte nicht das ich über drei Tage krank geschrieben werde, sagt mir Krankenschein soll ich bei denen abgeben kann auch zu Hause bleiben aber die wollen das nicht melden. Wie wäre das dann falls in kommenden Jahren mit Folgeschäden auftreten sollte. Kann man das Nachweisen das es AAu war. Bzw welche Nachteile hätte ich in dem Fall.
M.S meint
20. Juni 2019 at 12:21
Hallo,
Meine Frage ist, kann man Arbeitsunfall nachträglich beim Arbeitgeber melden,?
Und zwar meine Mutter (Rentnerin) ist minijobberin tätig mit Anmerkung natürlich.
Hat Anfang Januar 2019 einen Arbeitsunfall gemacht und nicht gemeldet leider, und nach ca.3 Wochen als Notfall zum Krankenhaus geliefert weil sie sich bei der Arbeit gestürzt und dabei Schulter verletzt hatte.
Sie dachte dabei nichts schlimmes und im Krankenhaus hat sich festgestellt bei dem mrt Schulter sehnen gerissen und nach 5 Monaten musste sie operiert werden, dabei 6 Anker schräubchen am Schulter befestigt bekommen,
Meine frage ist, ob wir nach 6 Monaten trotzdem rückwirkend als Arbeitsunfall melden können und ja , wie gehen wir erstmal vor,??
Danke im Voraus
MFG
M. S
Dirk meint
11. Juni 2019 at 3:48
Hallo. Mein Name ist Dirk. Am Freitag vor Pfingsten, bin ich mit meinem Fahrrad auf direktem Nachhauseweg in Straßenbahnschienen gekommen und dabei zu Fall. Habe mir dabei die linken Rippen unterhalb des Linken Armes ziemlich angeschlagen. An diesem Tag hab ich damit aber weiter keine Probleme gehabt. Bin Tags darauf am Samstag aber morgens mit Schmerzen aufgewacht, habe eine Schmerztablette eingenommen und zur Arbeit gegangen. Sonntag ist keine Arbeit und Montag war Feiertag. Da sind nun aber mehr als drei Wochentage vergangen. Kannich das heute am Dienstag noch als Wegeunfall melden?
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2019 at 9:19
Hallo Dirk,
es ist ratsam, jeden Arbeits- und Wegeunfall immer und unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manfred meint
27. Mai 2019 at 18:00
Nach 8 Monaten hat mein 3 Orthopäde, die Idee gehabt ein Mrt vom Becken machen zu lassen . Dabei stellte man fest _-das ein Bruch im Kreuzbein die Ursache meiner Schmerzen sind ,
vor acht Monaten stüzte ich in einer Maschine im Betrieb und schlug mit dem Becken auf einen Stahlträger.
anfangs keine großen Schmerzen( machte jedoch eine Unfallanzeige im Betrieb). frage : Da der Unfall so lange zurück liegt kann ich das als Arbeitsunfall noch geltend machen ? lg
arbeitsrechte.de meint
28. Mai 2019 at 9:03
Hallo Manfred,
es ist ratsam, dies mit dem Arbeitgeber und der zuständigen Berufsgenossenschaft abzuklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Matthias meint
12. Mai 2019 at 8:35
Ich habe mir während ich gelbe Säcke in den den Müllwagen geworfen habe,die linke Hand an einem spitzen Gegenstand aufgeschnitten?
Ich habe es sofort danach im Büro gemeldet?
Fast zwei Wochen später hat der zuständige Disponent den Vorfall erst gemeldet?
Ich war Sprachlos?
Was kann ich tun???
Tis meint
20. März 2019 at 10:23
Hallo,
ich habe am Freitag den 1.2.2019 auf der Arbeit etwas schweres anheben bzw. eher wegdrücken müssen. Dafür hab ich mich mit dem Rücken an den Gegenstand gelehnt und mit den Füßen an die Wand gedrückt um die Kraft aus dem ganzen Körper zu nutzen. Am Freitag abend, spührte ich dann ein sehr unangenehmes Gefühl im Hoden / Leiste. Nach dem Wochenende bin ich direkt zum Artz und erwähnte auch meine Vermutung das es von dem wegdrücken auf der Arbeit kam. Da er bis dahin nur eine Zerrung vermutete, hab ich es nicht dem Arbeitgeber gemeldet. Als die Schmerzen nach einer Woche stärker wurden, schickte er mich zum Urologen (Da die Schmerzen auch im Hoden ankamen). Dieser stellte fest, das mit den Hoden alles in Ordnung ist und behebte die Schmerzen mit einem kräftigen drücken auf einen Nerv im Leistenbereich. Die Schmerzen waren dann komplett weg und traten dann nach 2-3 Wochen wieder auf. Mein Hausartz, hat mir jetzt einen Termin im Krankenhaus bei einem Allgemein- und Viszeralchirurgen ausgemacht, zu dem ich nächste Woche gehen soll. Im schlechtesten fall, muss ich an der Leiste operiert werden.
Gibt es noch möglichkeiten dies als Arbeitsunfall zu melden oder ist die Frist vergangen?
arbeitsrechte.de meint
25. März 2019 at 8:52
Hallo Tis,
bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber und an die zuständige Berufsgenossenschaft. Sie wird Ihnen genau erläutern, wie in Ihrem Fall zu verfahren ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
palavartzas meint
3. August 2018 at 11:52
hallo am 26/07/2018 bin von leiter gerutscht am 31/07/2018 wa ich zum Arzt und ich habe gemeldet Arbeitsunfall rontgen gemacht die gleiche tag auch mrt am 01/8/2018 Termin zum Arzt der Arzt hat mich nur die rontgen gezeigt nict die mrt zeidem habe ich Probleme mit den linke schulter smerzen onne ende und der Arzt hat zum mir gesagt die mrt habe nachgeguckt ist alles okay bei linke schulter sind 2 knochen krum wie soll ich das sangen nicht grade wie der rechte schulter der Arzt meint das ich das machen selber wie kann ich 2 knochen bewegen und der Arzt hat zum mir gesagt tchsus und alles gute kann jemant mich helfen bitte
Wilksch meint
13. September 2018 at 18:23
Hallo
1.) Du hättest direkt ins Krankenhaus gehen sollen,um den Unfall dort als Arbeitsunfall aufnehmen zu lassen.
2.)Laß Dir die Rüntgenbilder vom Arzt aushändigen(dazu ist er verpflichtet).
3.) Normalerweise erhält man vom MRT eine CD mit den Bildern und Befunden direkt nach der
Untersuchung ausgehändigt.
Laß Dir diese umgehend aushändigen,ist im Allgemeinen nicht mit Kosten verbunden.
4.)Bei diesem Arzt habe ich ein sehr ungutes Gefühl.
Laß Dir einen Termin bei einem Orthopäden geben,wenn möglich als Notfall.
Sollte dies zu lange dauern,gehe in Krankenhaus und schildere dort nochmals den Fall.
Tip aus Erfahrung :
Wartest Du zu lange,bekommst Du ernsthafte gesundheitliche Probleme mit der Sculter.
Die da wären : eingeschränkte Beweglichkeit,Dauerschmerzen und eine lange Krankenzeit weil operiert werden muß(selbstverständlich mit Einbußen beim Einkommen).
Und noch etwas wichtiges : vertraue nicht unbeding Deinem Arzt,denn dieser wird niemals einen
Fehler zugeben.
Claudia k. meint
25. Mai 2020 at 20:09
25,5,20
Hallo, ich arbeite seit letztem Jahr August bei Edeka hi ter der Fleisch Theke.
Im November fing es an, an meinem rechten Handgelenk arg zu schmerzen.
Ich dachte dass es ei Fach nur überlastet wäre.
Bin ca. 3 Wochen später zum Hausarzt, der mir eine Cortison Spritze gab.
Diese half nicht.
Der Arzt hatte mich auch krankgeschrieben.
Mein Arbeitgeber rief mich am zweiten Tag meiner Krankschreibung an und wollte, dass ich mit der Schiene am Arm arbeiten komme.
Da zu der Zeit schon zwei Mitarbeiter gekündigt wurden, die kgs waren, bin i h zur Arbeit gegangen.
Diese Schmerzen wurden unerträglich ich habe mir dann einen Hand Chirurgen gesucht.
Der teilte mir mit, nachdem ich im MRT war, dass die Bänder im Handgelenk gerissen sind.
Ich muss jetzt am 28,5,20 operiert werden und es muss eine schraube ins Handgelenk rein.
Nun meine Frage :
Kann ich das nachträglich als Arbeitsunfall melden, bzw der Chef?
Ich erhalte aber schon Krankengeld.
Vielen Dank im voraus
Nadja meint
3. November 2021 at 15:25
Hallo,
Mich hat ein Patient gegen die Schulter getreten, woraufhin ich Schmerzen und Belastungsprobleme bekam, ich habe mich noch ca. 10 Tage durch den Dienst geschleppt und bin dann zum Arzt. Habe es jedoch vergessen dem Arbeitgeber zu melden. Mit dem ich es ca. 1monat darüber hatte. Sie haben es der BG gemeldet, diese würde dies aber laut Arbeitgeber anzweifeln und warum es so spät gemeldet wurde.
Mein Arbeitgeber meinte ich solle es mir gut überlegen, da ich sonst wochenlang papierkram machen müsste, ich aber immer noch teilweise Probleme mit der Schulter habe und deswegen anzweifle bzgl spät folgen. Was soll ich machen?