Im Arbeitsrecht dient das Mittel der Abmahnung dazu, ein bestimmtes Verhalten zu rügen – und auf die damit einhergehende Verletzung der vertraglichen Vereinbarungen hinzuweisen.
In der überwiegenden Zahl der Fälle mahnen eher Vorgesetzte das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers ab. Nur wenige Beschäftigte wissen, dass auch sie die Möglichkeit haben, ihren Arbeitgeber abzumahnen.
Kurz & knapp: Arbeitgeber abmahnen
Eine solche Abmahnung ist z. B. gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht (pünktlich) zahlt oder Pausenzeiten nicht gewährt.
Hier gilt prinzipiell dasselbe wie bei der Abmahnung durch den Arbeitgeber. Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Abmahnung empfehlenswert.
Nein. Es genügt, wenn der Arbeitnehmer fristgerecht kündigt. Er muss seine Kündigung nicht einmal begründen.
Monieren Sie das Verhalten Ihres Arbeitgebers, indem Sie ihm eine Abmahnung erteilen, ist Ihr Chef dazu verpflichtet, diese Ihrer Personalakte beizufügen, wo Sie für einige Zeit verbleibt.
Inhalt
Ausbleibende Lohnzahlung – der häufigste Grund für eine Abmahnung des Arbeitgebers
Ein Arbeitsverhältnis wird auf Basis der beiderseitigen Willenserklärung geschlossen, eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen, die im Gegenzug vergütet wird. Arbeitnehmer dürfen also damit rechnen, dass das vereinbarte Arbeitsentgelt bis zum im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt oder überwiesen wird. Geschieht das nicht, können Sie den Arbeitgeber laut geltendem Arbeitsrecht abmahnen.
Solche Abmahnungen sind nicht nur dann rechtens, wenn das Geld zu spät überwiesen wurde. Andere Anlässe für eine Abmahnung in diesem Zusammenhang können sein, dass …
- das Geld gar nicht gezahlt wurde
- das ausgehändigte Arbeitsentgelt nicht der vereinbarten Summe entsprach
Wenn Sie den Arbeitgeber abmahnen, seien Sie konkret
Damit eine Abmahnung wirksam ist, muss sie bestimmten Erfordernissen genügen. Das bedeutet, wenn Sie ein solches Schreiben aufsetzen, sollten Sie sehr genau überlegen, was Sie wie formulieren.
Beachten Sie deshalb folgende Tipps:
- Führen Sie ganz konkret aus, worin das Fehlverhalten des Arbeitgebers bestand. Wann hat er was, wie, wo getan oder eben auch nicht.
- Wenn Sie den Arbeitgeber abmahnen, weisen Sie darauf hin, dass es sich um eine Verletzung der vertraglichen Bestimmungen handelt und Sie notfalls auch die Kündigung in Betracht ziehen, sollte das Fehlverhalten erneut auftreten.
Diesen Anforderungen müssen Abmahnungen laut Bundesarbeitsgericht (BAG) immer entsprechen, um korrekt zu sein.
Die Abmahnung vom Geschäftsführer
Nicht nur Abteilungsleiter und unmittelbare Vorgesetzte können sich eines Fehlverhaltens schuldig machen, sondern auch Geschäftsführer einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH).
Ralf W. meint
29. April 2023 at 8:39
Welche Gründe gibt es noch um den Arbeitgeber abzumahnen? Bei meinem Arbeitgeber gibt es einen Umkleideraum für 50 Leute es sind aber 70 Beschäftigte, also 20 Leute die sich direkt am Arbeitsplatz umziehen müssen b.z.w. Ihre Schränke haben.
B.C. meint
6. Januar 2023 at 6:16
Guten Tag ich bin beim DRK und muss verpflichtend jeden Monat 179€ in VBL betriebl. Altersvorsorge wird ca mir vom Netto abgezogen. Ich möchte das nicht. Ich habe außer meinen. AV keine Schriftstücke o ä dafür. Darf das der Ag ? DRK ist doch kein öffentlicher Dienst?
Andres meint
13. Februar 2022 at 17:00
Kann ich meinen Arbeitgeber abmahnen und bei Wiederholung kündigen ohne eine Sperre vom Arbeitsamt zu bekommen?
Anes meint
17. Juni 2021 at 22:08
Der Arbeitgeber hat mir wegen der Krankheit eine Abmahnung geschickt, wohl wissend, dass ich ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt habe.
Und zahl mir kein Geld, wenn ich krank bin.
Beachten Sie, dass ich ihm eine Bescheinigung geschickt habe, dass er arbeitsunfähig ist
Könnt ihr mir raten, was ich tun kann?
Ioannis meint
9. Januar 2021 at 20:19
Mein Chef hat mich abgemahnt
Am 04.01.2021 um 4 Uhr morgens habe ich mich mich mit mein Arbeitskollegen in Betriebshof getroffen und zusammen sind wir nach Mannheim gefahren 2.5 Std haben bis 17 Uhr normal gearbeitet. Am nächsten Tag kam mein vorgesetzter und meinte das in meiner Familie meine Schwester positiv auf corona getestet war und ich mich umgehend auf Quarantäne zuhause gehen soll und mich testen lasse
Darauf hin haben ich und mein Kollege uns sofort umgezogen und sind zusammen nach Köln gefahren mein Kollege trug Maske und ich saß hinten im Auto mit Abstand und Maske natürlich der Kollege hat mich in Köln raus gelassen ich bin von Köln nach Hause gefahren und mich in Quarantäne begaben
Ich erhielt ein Anruf vom Gesundheitsamt das ich mich und meine Mutter und Vater am nächsten Tag in Kerpen testen lassen sollen
Das haben wir auch gemacht und nach 16 Std habe wir SMS erhalten die negativ war auf Corona ich informierte meine vorgesetzten in Mannheim und mein Chef in der Niederlassung in Köln das ich negativ getestet wurden aber das ich ein Schreiben von Ordnungsamt habe das ich bis zum 18.1 21 in Quarantäne bleiben soll und mich am 16.1.21 erneut testen lassen soll
Darauf hin informierte ich meinen Arbeitgeber der mir am nächsten Tag eine Abmahnung schickte und im Brief falsche Aussagen erläutert hat.
Meine Frage was kann ich dagegen machen die Erläuterung des Chef ist von anfang bis ende erlogen
Jan G. meint
9. November 2020 at 14:42
Hallo,
ich bin zur Zeit in der Situation, dass ich meinen Arbeitgeberin wegen zu spät gezahltem Gehalt abmahnen möchte, ferner, aber untergeordnet, wegen dummer Sprüche und unverschämtem Verhalten.
Ein ehemaliger Kollege hat dies ebenfalls getan, daraufhin hat ihm der Chef gekündigt.
Darf er das ohne weiteres? Ich habe dazu leider nichts gefunden, weil es wohl ein sehr spezieller Sachverhalt ist, dass der Chef kündigt, wenn er eine Abmahnung erhalten hat.
Lieben Gruß
Ute meint
11. Mai 2020 at 16:36
Mein Arbeitgeber bekommt mit das ich dauernd von der Kollegin mit dummen Sprüchen beleidigt werde es ist schon soweit das der Arbeitgeber mitmacht und der Kollegin in ihre Handhabe unterstützt wenn ich mich wehre heisst es ich würde das Klima bei der Arbeit schlecht machen zur Zeit bin ich krank durch den ganzen Stress . Habe Schlafstörungen und Magenkrämpfe. Mein Arbeitgeber ist der Meinung ich würde Urlaub auf seine Kosten machen was soll ich machen hat jemand Rat für mich, dachte schon selber an Kündigung aber dann bekommt man eine Sperre
Sunny meint
18. September 2020 at 22:27
Stellenwechsel planen:
* Beim Arbeitsamt Arbeitssuchend melden
-> man bekommt dann passende Stellenangebote (spart die eigene Recherche) und kann überlegen, ob man sich mal bewirbt.
* Termin beim Arbeitsamt machen. In einem vertraulichen Gespräch den Sachverhalt schildern
* Kündigung in Erwägung ziehen.
Denn: Gesundheit ist mehr wert als Geld !!!
* Vom Arzt Kündigung aus gesundheitlichen Gründen bestätigen lassen.
Formulare dafür gibt es beim Arbeitsamt.
Mit der Bestätigung entfällt die Sperrzeit bei Eigenkündigung und man bekommt direkt Arbeitslosengeld.
Alles Gute und viel Erfolg
Dirk meint
6. Oktober 2019 at 21:04
Darf ich auch eine Kollegin in der Lohnbuchhaltung abmahnen wenn sie meine Arbeitsstunden wiederholt nicht korrekt eingibt ?
Es geht um Plus und Minus Stunden in einem Zeitkonto .
Norbert meint
28. August 2019 at 21:49
Wer einen Betriebsrat im Unternehmen hat, kann da zumindest Unterstützung einfordern und
bei persönlich überbrachter Abmahnung passt das…, oder die Gewerkschaft ist in solchen Fällen genau der richtige Partner – denn ein Anwalt will gegebenenfalls bezahlt werden und ob der Rechtsschutz greift… lieber vorher klären.
Dirk meint
16. Mai 2019 at 21:34
Guten Abend,
eine Arbeitskollegin fällt immer wieder negativ auf, indem sie mir aber auch anderen Arbeitskollegen gegenüber immer wieder unverschämt und gehässig ist.
Ich habe meinen Arbeitgeber / Chef bereits vor Monaten konkret darauf angesprochen in einem 4-Augen-Gespräch. Er hat jedoch nichts dagegen getan und mir stattdessen gesagt das Problem selber zu lösen indem ich das Gespräch zu ihr suche. Diese habe ich getan. Es hat sich jedoch bis heute nichts an ihrem unverschämten und nicht-kollegialen Verhalten ihren Arbeitskollegen, auch mir gegenüber, geändert.
Was kann man / ich tun? Für einen Tipps oder Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Mario meint
20. Februar 2019 at 5:40
Guten tag
Darf ich als arbeitnehmer von meinem arbeitgebet meine alten diestplane und nochmals eine kopie meines arbeitsvertrages einfordern
Der punkt ist mein arbeitgeber lasst mich durch angestellte mobben und wie ich erfahren habe mochte er das ich gehe und wie ich heute durch zufall erfahren habe wirde es ihn nicht storen wenn ich duixid begehe
arbeitsrechte.de meint
22. Februar 2019 at 17:34
Hallo Mario,
wenden Sie sich in diesem Fall bitte an einen Anwalt. Uns steht es leider nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Neeltje meint
15. Februar 2019 at 10:42
Ich muss mich derzeit das erste Mal mit Arbeitsrecht beschäftigen. Denn mein Arbeitgeber hat nun zwei Wochen lang nicht meinen fälligen Lohn gezahlt. Ich war mir nicht ganz sicher, ob die Abmahnung auch in diesem Fall das Mittel zur Wahl ist, oder nur bei Verspätung. Vielen Dank, dass Sie diesen Umstand aufgeklärt haben.
Speckmaier meint
11. Februar 2019 at 15:07
Kann man einen Abteilungsleiter wegen mehrfacher fehlenden Tages arbeite planen abnahmen ?
Krowa meint
26. Januar 2021 at 14:45
Hä?
Graudenz meint
19. Oktober 2018 at 20:08
Darf bzw kann ich den Arbeitgeber auch dann für Fehlverhalten wie zb eine ausbleibende, normalerweise halbjährlich erfolgende sondervergütung oder unberechtigte Lohnkürzungen abmahnen, wenn ich eigentlich nicht mit Kündigung drohen will bzw das keinen Sinn macht weil der Betrieb sowieso versucht, Personal einzusparen?
Paul meint
12. August 2018 at 19:33
Hi , ich bin grade in solch einer Situation. Reicht es aus diese Abmahnung per Post zustellen zu lassen ? Was wäre dann , wenn der Chef/die Firma behauptet nie so etwas empfangen zu haben ? Wäre dann eine Mail mit Sendebestätigung evtl besser ? Oder sollte ich den Brief persönlich vorbeibringen ?
arbeitsrechte.de meint
4. September 2018 at 15:13
Hallo Paul,
es gibt verschiedene Varianten, eine Abmahnung zustellen zu lassen, z. B. postalisch per Einschreiben mit Rückschreiben. Welche davon am besten geeignet ist, kann Ihnen ein Anwalt erklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Vero P meint
7. Oktober 2017 at 10:17
Mein Arbeitgeber ignoriert meine Abmahnung und meine Schadensersatzforderung durch zu spät gezahlten Lohn. Darf er das einfach ignorieren?
Mfg
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 10:00
Sollte auf entsprechende Forderungen keine Reaktion erfolgen, sollten Sie den Fall einem Anwalt übergeben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael P. meint
4. Dezember 2016 at 17:42
Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber ist durch meinen Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, mir Ende Juni eines jeden Jahres Urlaubsgeld und Ende November eines jeden Jahres tarifliche Jahresleistung zu zahlen. DAS macht er aber seit nunmehr über 3 Jahren nicht mehr, weil er der Meinung ist, dass ich da keinen Anspruch drauf habe. Jedesmal ziehe ich seitdem, nachdem er meine Geltendmachungen jedesmal ignoriert, vor das Arbeitsgericht.
Das läuft dann jedesmal so, dass er beim Gütetermin seinen Unmut kundtut und kurz vor dem Kammertermin dann schnell zahlt, weil er ja genau weiß, dass er es muss.
Ich bin das langsam leid. Kann ich meinen Arbeitgeber dafür abmahnen ? Würde mir das etwas bringen ?
arbeitsrechte.de meint
8. Dezember 2016 at 11:40
Hallo Michael,
wir bieten keine Rechtsberatung an und können Sie mit Ihrem Anliegen nur auf einen anwalt verweisen, der sie dahingehend umfassend beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de