In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Vorschriften dazu regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Um den Zeitraum festzulegen, wann Beschäftigte Gebrauch von ihrem Urlaub machen, müssen sie einen Antrag beim Arbeitgeber stellen. Laut Gesetz hat dieser ihre Wünsche zu berücksichtigen.
Unter Beachtung betrieblicher sowie sozialer Gesichtspunkte kann er im Anschluss entscheiden, ob er dem entsprechenden Urlaubsantrag zustimmt oder ihn ablehnt. Dass er es dabei nicht immer jedem Recht machen kann, steht außer Frage. Fühlen sie sich ungerecht behandelt oder haben sogar schon Urlaub gebucht, ohne eine vorherige Genehmigung abzuwarten, setzen sich manche Mitarbeiter jedoch kurzerhand über den Entschluss des Chefs hinweg.
Kurz & knapp: Eigenmächtiger Urlaubsantritt
Nein. Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt stellt eine Verletzung der Rechte und Pflichten dar, die mit einem Arbeitsverhältnis einhergehen.
Treten Sie den Urlaub trotz fehlender Genehmigung des Arbeitgebers an, kann eine Abmahnung, im schlimmsten Fall jedoch auch eine fristlose Kündigung, drohen.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaubsantrag grundlos ablehnt, sollte kein eigenmächtiger Urlaubsantritt angestrebt werden. Wenden Sie sich an den Betriebsrat oder einen Anwalt, um auf der sicheren Seite zu sein.
Welche Konsequenzen ein solcher eigenmächtiger Urlaubsantritt haben kann und was Sie als Arbeitnehmer in Bezug auf die Urlaubsgenehmigung durch den Arbeitgeber beachten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhalt
Urlaub ohne Genehmigung vom Arbeitgeber: Keine gute Idee
Zwar existiert keine gesetzliche Frist, innerhalb derer Ihr Chef auf einen Urlaubsantrag reagieren muss, er darf ihn jedoch in der Regel nur dann ablehnen, wenn „dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen“ mit dem von Ihnen gewählten Zeitraum kollidieren (§ 7 Absatz 1 BUrlG).
Es ist also vollkommen normal, dass nicht jedem Antrag auf Urlaub zugestimmt wird. Ein Urlaubsantritt ohne vorherige Genehmigung ist in einem solchen Fall jedoch keinesfalls empfehlenswert. Schließlich handelt es sich dabei um eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten – daher kann ein eigenmächtiger Urlaubsantritt eine fristlose Kündigung gemäß § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nach sich ziehen.
Bevor sich Arbeitgeber jedoch für diesen Schritt entscheiden, sollten sie überlegen, ob nicht die Androhung einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung ausreicht, um eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Die Konsequenz sollte im Verhältnis zur eigentlichen Pflichtverletzung stehen. Daher bietet sich in weniger gravierenden Fällen durchaus eine Abmahnung an, wenn nicht genehmigter Urlaub genommen wurde. Es bedarf also stets einer Einzelfallentscheidung.
Abmahnung wegen Urlaub ohne Genehmigung: Ein Muster
Unser folgendes Muster stellt eine grobe Orientierung dar, wenn ein eigenmächtiger Urlaubsantritt durch eine Abmahnung gerügt werden soll. Bedenken Sie, dass es bei den jeweiligen Formulierungen jedoch stets auf den individuellen Einzelfall ankommt.
Abteilung/Jobtitel
Adresse des Arbeitgebers
Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Datum: xx.yy.zzzz
Muster für Abmahnung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts
Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
vom [Datum] bis zum [Datum] hatten Sie Urlaub beantragt. Wie wir Ihnen bereits am [Datum] mitgeteilt haben, konnten wir diesem Wunsch allerdings unter Berücksichtigung sozial vorrangiger Mitarbeiter nicht entsprechen. Obwohl Sie sich einsichtig zeigten, entschieden Sie sich dennoch für einen eigenmächtigen Urlaubsantritt am [Datum], was wir durch einen Anruf bei Ihnen am [Datum] erfuhren.
Auch wenn Sie am [Datum] wieder zur Arbeit erschienen sind, handelt es sich dabei um eine erhebliche Verletzung Ihrer arbeitsrechtlichen Pflichten. Aus diesem Grund fordern wir Sie hiermit auf, das oben genannte Verhalten in Zukunft zu unterlassen und den Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag ordnungsgemäß nachzukommen.
Im Falle einer Wiederholung des angesprochenen Fehlverhaltens behalten wir uns vor, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß, gegebenenfalls auch fristlos, zu kündigen. Eine Durchschrift dieser Abmahnung wurde Ihrer Personalakte beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
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Unterschrift Arbeitnehmer
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Unterschrift Arbeitgeber
Abmahnung erhalten am: ____________________
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Abmahnung eigenmächtiger Urlaubsantritt(.doc)
Abmahnung eigenmächtiger Urlaubsantritt(.pdf)
C.B.R. meint
2. Juli 2023 at 21:17
wie sieht es denn aus,wenn der Fall umgekehrt ist?Mein Chef ist einfach in den Urlaub gefahren,ich habe keinen Firmenschlüssel und kann seit 2 Wochen meine Stunden nicht leisten….Auf Nachrichten reagiert er auch nicht.
Gruß
C.
Overblood meint
11. Februar 2021 at 22:21
Sehr Informativ, wie immer von euch.
Bei uns stehen im Dienstplan die reinen Arbeitstage und -zeiten, unter dem Bereich „Abwesenheit“ unser möglicher Urlaub, also nicht direkt im Dienstplan.
Viele denken dass der Urlaub genehmigt ist, ich glaube das nicht.
Das BUrlG ist in meinen Augen immer noch zu lückenhaft und müsste angepasst werden.