Was in der Schweiz, Australien, Kanada oder Großbritannien üblich ist, wird in Deutschland eher weniger genutzt. Unbezahlten Urlaub nehmen die deutschen Arbeitnehmer fast ausschließlich für einen Bildungsurlaub oder in der Elternzeit.
Kurz & knapp: Unbezahlter Urlaub
Laut Arbeitsrecht besteht kein genereller Anspruch auf unbezahlte Urlaubstage. Das Bundesurlaubsgesetz regelt lediglich den bezahlten, gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Ist beispielsweise ein Familienmitglied schwer erkrankt und benötigt Pflege, kann unbezahlter Urlaub dadurch gerechtfertigt werden. Weitere Fälle lesen Sie hier.
In manchen Fällen kann bis zu sechs Monaten unbezahlter Urlaub genehmigt werden.
Inhalt
Spezifische Informationen zum unbezahlten Urlaub:
Der Urlaub ohne Bezahlung bietet sich besonders an, wenn Sie eine Auszeit vom Berufsleben benötigen oder der Urlaub für das laufende Jahr bereits aufgebraucht ist. Doch was bedeutet unbezahlter Urlaub genau? Wie lange ist unbezahlter Urlaub für Arbeitnehmer möglich?
Welche Gründe für einen unbezahlten Urlaub sprechen, wie ein Antrag auf unbezahlten Urlaub aussieht und was das Bundesurlaubsgesetz zu dem Thema besagt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wann kann man unbezahlten Urlaub nehmen?
In der Regel haben Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht keinen generellen Anspruch auf unbezahlte Urlaubstage. Es gibt jedoch Ausnahmen, durch die ein Anspruch auf unbezahlten Urlaub gerechtfertigt werden kann. Diese sehen wie folgt aus:
- Versorgung kranker Kinder
- Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
- Erkrankung von Familienangehörigen
- Sonderregelungen, die entweder im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag festgehalten sein müssen
Während Sie sich im unbezahlten Urlaub befinden, hält das normalerweise bestehende Arbeitsverhältnis sozusagen Winterschlaf. Da Sie Ihrer Tätigkeit nicht nachkommen, fällt das monatliche Einkommen weg. Dies gilt jedoch nicht für die Vorschriften zu Kündigungsschutz, Kündigungen oder Urlaub. Ihr Anspruch auf Urlaubsgeld, betriebliche Altersversorgung oder Weihnachtsgeld kann jedoch gekürzt werden.
Wenn unbezahlter Urlaub erst einmal angetreten wurde, dann bleibt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- sowie der Sozialversicherung noch bis zu vier Wochen gültig. In diesem Zeitrahmen können Sie jedoch keinen Ersatz für Ihr Gehalt beanspruchen. Dies wäre beispielsweise in der Elternzeit oder beim Bezug von Krankengeld der Fall.
Wieviel unbezahlten Urlaub darf man nehmen?
Wenn Sie unbezahlten Urlaub beantragen, kann es durchaus sein, dass die Dauer der Freistellung zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau feststeht. Ihr Anspruch auf Versicherungsschutz gilt in diesem Fall trotzdem, auch wenn noch nicht klar ist, für wie lange Sie Ihrer Arbeit nicht nachgehen werden.
Sollten Sie der Arbeit länger als einen Monat fernbleiben, müssen Sie spätestens am letzten Tag nach dieser Frist von vier Wochen eine Abmeldung vornehmen. Damit wird die Mitgliedschaft in der Sozial- bzw. Krankenversicherung beendet. Nehmen Sie Ihre Arbeit wieder auf und beziehen erneut Gehalt, muss der Arbeitgeber Sie erneut bei den Versicherungen anmelden.
Eine Situation, in der Ihnen laut Arbeitsrecht unbezahlter Urlaub zugesprochen werden sollte, wäre beispielsweise, wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt ist und Sie sich dazu entscheiden, sich um Ihren Angehörigen zu kümmern. Wahrscheinlich fragen Sie sich dann: „Wie lange kann ich unbezahlten Urlaub nehmen?“ Bei dieser Begründung ist unbezahlter Urlaub bis zu sechs Monaten möglich.
Handelt es sich um eine kurze Phase der Arbeitsverhinderung, dann kann in puncto „unbezahlter Urlaub“ eine Vereinbarung getroffen werden, die Sie bis zu zehn Tage von Ihrer Beschäftigung entbindet.
Unbezahlter Urlaub: Der Antrag
Auch wenn es in den meisten Firmen bei der Vereinbarung zum Thema „unbezahlter Urlaub“ kein generelles Muster gibt, müssen Sie trotzdem auf die Schriftform achten, damit das Dokument auch später als Beweisstück gelten kann. Ihnen bleibt daher nichts anders übrig, als sich selbst um das Aufsetzen des Antrages zu kümmern. Dabei können Sie folgende Tipps befolgen:
- Setzen Sie in die erste Zeile Ihren Namen, Ihre Anschrift sowie ggf. Ihre Personalnummer, damit Ihnen das Schreiben zugeordnet werden kann.
- An der rechten Seite platzieren Sie das Datum.
- Unter Ihre Daten packen Sie die vollständige Adresse des Unternehmens sowie den Arbeitgeber bzw. Ansprechpartner.
- In die Betreffzeile schreiben Sie etwas wie „Antrag: Unbezahlter Urlaub“ oder „Unbezahlter Urlaub vom … bis …“.
- Im eigentlichen Text nennen Sie erneut die Zeitspanne, von wann bis wann unbezahlter Urlaub genommen werden soll sowie die Begründung.
- Als Schlusssatz bietet sich „Bitte teilen Sie mir bis zum … mit, ob Sie meiner Bitte nach unbezahlter Freistellung entsprechen“.
- Unter die Grußformel am Ende des Schreibens setzen Sie Ihre Unterschrift.
dagmar meint
11. Juli 2024 at 17:41
möchte 3 Monate unbezahlten Urlaub beantragen , wie schaut es denn dann mit Krankenkasse und Sozialversicherung aus..?
Samiel meint
23. März 2022 at 18:46
Hallo,
vielen Dank für den Beitrag.
Ich würde gerne wissen, ob man seinen Vertrag nach einem unbezahlten Urlaub von drei oder sechs Monaten, der von seinem Arbeitgeber genehmigt und gewährt wurde, kündigen kann?
Vielen Dank
Marcel meint
24. August 2021 at 12:46
Bin seit 25.08.2003 in dem selben Betrieb beschäftigt. Im letzten Jahr habe ich mit der Weiterbildung zum Industriemeister Metall am 10.8.2020 begonnen (wo Ich die Kosten für die Weiterbildung selbst geträgen habe). Zuvor meinen gesamten Jahresurlaub von 29 Tagen bekommen und vor beginn der Weiterbildung genommen habe. Vom 10.8.2020 bis 20.6.2021 ein ruhendes Arbeitsverhältnis gehabt. Und gehe seit dem 21.6.2021 wierder voll in dem Betrieb arbeiten wo ich auch vor der Weiterbildung gearbeitet habe.Auf meinen Urlaubsschein standen nur 15 Tage Urlaub drauf. Ich bin aber der Meinung das Ich Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub von 29 Tage habe, weil ich vor dem 1.7.2021 wieder arbeiten war.
Günter meint
1. Juli 2021 at 16:37
Hallo,
wenn ich 3 Tage unbezahlten Urlaub nehme, ist dadurch mein Arbeitsverhältnis unterbrochen.
Vielen Dank für ihre Mühe
Marion meint
25. März 2020 at 20:01
Hallo,
bin als Geringverdiener mit Festvertrag über die Stadt bei einer Schule für die Mittagsbetreuung angestellt.
Durch die Schließung der Schule wegen Corona muss ich auch Zuhause bleiben.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich ab nächster Woche unbezahlten Urlaub nehmen muss. So habe ich gar keinen Verdienst mehr.
Ist dies korrekt oder kann evtl. auch Kurzarbeit oder ähnliches beantragt werden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Sabine meint
16. Juni 2019 at 14:24
Haben andere Arbeitnehmer in einem Betrieb unter Umständen auch Anspruch auf unbezahlten Urlaub, wenn einem Arbeitnehmer einmal unbezahlten Urlaub gewährt wurde ?