Normalerweise regelt der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung, wie mit Überstunden auf der Arbeit umgegangen werden soll. Die gesetzliche Überstundenregelung findet sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wieder.
Sollte der Arbeitsvertrag keinerlei Vorschriften zum Thema Überstunden aufweisen, können diese nur durch gewisse Ausnahmesituationen gerechtfertigt werden. Einen Anspruch auf Auszahlung dieser Überstunden haben Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht meist trotzdem.
Kurz & knapp: Überstunden auszahlen
Hat ein Arbeitgeber die Überstunden angeordnet oder weiß davon, muss er diese in der Regel auch vergüten. Diese Regelung entfällt normalerweise nur dann, wenn ein Freizeitausgleich für Überstunden im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Die Höhe der Überstundenvergütung richtet sich unter anderem danach, ob ein Arbeitnehmer nach Stunden bezahlt wird oder ein festes monatliches Gehalt erhält.
Durch die Auszahlung von Überstunden steigt der Jahresverdienst, was ebenfalls einen höheren Steuersatz und damit ggf. auch weniger Geld bedeuten kann. Hier sollten Sie also abwägen, ob sich das Ganze überhaupt lohnt.
Wann Arbeitgeber der Vergütung von Überstunden zustimmen müssen, welche Klausel in puncto Überstunden und Bezahlung im Arbeitsvertrag laut Arbeitsrecht unwirksam ist und worauf sonst geachtet werden sollte, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
Wie werden Überstunden bezahlt?
Laut § 612 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht in der Regel auch dann ein Anspruch auf die Auszahlung von Überstunden, wenn sich dazu keine Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag befinden. Es heißt dort:
Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“
Arbeitnehmer können sich Überstunden dem Arbeitsrecht zufolge nur auszahlen lassen, wenn ihr Arbeitgeber die Mehrarbeit angeordnet hat oder zumindest davon weiß. Arbeitnehmer, die schlichtweg länger für ihre Aufgaben brauchen oder dies absichtlich tun, nur um sich später die Überstunden auszahlen zu lassen, haben eher schlechte Karten.
Die Bezahlung von Überstunden kann auf zwei verschiedenen Wege erfolgen:
- Wird der Arbeitnehmer pro Stunde bezahlt, können Sie ihm als Arbeitgeber diesen Lohn auch pro gemachte Überstunde zahlen.
- Erhält der Arbeitnehmer ein festes Monatsgehalt, müssen Sie im Vorfeld den jeweiligen Lohn pro Stunde herausfinden, um die Überstunden berechnen und auszahlen zu können.
Hinzu kommt meist noch ein Zuschlag, was gerade bei Tarifverträgen Gang und Gäbe ist. Dieser beträgt in der Regel 25 Prozent.
Sie können in puncto Überstunden die Auszahlung zwar teilweise umgehen, indem Sie diese in das monatliche Gehalt miteinberechnen, allerdings muss dann genau angegeben werden, um wie viele Stunden Mehrarbeit es sich handelt.
Überstunden auszahlen nach einer Kündigung?
Natürlich ist es im Arbeitsrecht ebenfalls möglich, dass Arbeitgeber Überstunden nicht auszahlen, sondern diese durch freie Zeit ausgleichen. Viele Arbeitnehmer nutzen dies, nachdem sie die Kündigung bereits eingereicht und das Unternehmen dadurch früher verlassen zu können.
Legt Ihnen Ihr Arbeitgeber jedoch eine sogenannte „Ausgleichsquittung“ vor und Sie setzen Ihre Unterschrift darunter, so verzichten Sie dadurch auf jegliche Ansprüche und Ihr Chef muss Ihnen die Überstunden nicht auszahlen oder Ihnen diese durch einen Freizeitausgleich zugutekommen lassen.
Übrigens: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen die Überstunden zwar auszahlen, in puncto Steuer haben Sie jedoch eher weniger Vorteile:
Da Ihr Jahresverdienst durch geleistete Stunden Mehrarbeit ansteigt, muss auch ein höherer Steuersatz von Ihrem Gehalt abgezogen werden. In manchen Fällen haben Sie dadurch weniger Geld in der Tasche, als wenn Sie sich die Überstunden nicht hätten ausbezahlen lassen.
Heiko meint
19. Januar 2022 at 13:21
Hallo,
wie kann ich berechnen, bis zu wie viele Stunden es sich lohnt auszahlen zu lassen? In der Regel wird hier im Betrieb von ca. 20 Stunden pro Monat gesprochen da man sonst zu viele Abzüge hat. Gibt es eine Liste wo ich z.B. sehen kann „bis 3000 Euro Einkommen x % Steuern, 3000-4000 Euro x % Steuern, 4000-5000 Euro x % Steuern“ um mir selbst ausrechnen zu können wie viele Stunden Sinn machen?
Claudia meint
17. November 2021 at 9:23
Hallo,
ich bekomme die Überstunden mit 25% Zuschlag ausgezahlt. Bei der letzten Gehaltsabrechnung hat das Steuerbüro versäumt diese zu bezahlen und will es im nächsten Monat auszahlen. Dies ist jedoch ein erheblicher Verlust für mich, da ich dann wieder durch meinen Mann eine schlechtere Steuerklasse habe.
Meine Frage: wäre das Steuerbüro eigentlich dazu verpflichtet mir jetzt noch separat das fehlende Geld zu überweisen, da ich alles richtig und rechtzeitig eingereicht habe?
Lukas meint
13. November 2020 at 23:56
Als ich meinen Vertrag unterschrieben habe wurde anhand des Gehalts eine Stundenvergütung für Überstunden festgehalten. Inzwischen habe ich mehrer Gehaltserhöhungen bekommen. Erhöht sich die Stundenvergütung automatisch auch, oder bleibt diese für die Ausbezahlung von Überstunden? Haben vertraglich keine Änderung für die Überstunden festgehalten.
Joanna meint
24. Januar 2020 at 16:54
Hallo,ich habe 170 Überstunde welche gesetzliche regelung eingeordnet diese Stunde zum auszahlen?
Fred meint
22. Januar 2020 at 14:50
Habe ein neues Stellenangebot bekommen. Der neue Arbeitgeber verlangt bei der Arbeitszeitregistrierung mich mit meinen Fingerabdruck An u. Abzumelden. Ist das aus Daten-rechtlichen Gründen erlaubt? Eine Kontrolle der Zeiten ist nicht möglich. erst auf dem Lohnstreifen steht dann die Zeit, die aber nicht auf Richtigkeit geprüft werden kann. Würde mir Natürlich meine Zeiten selbst aufschreiben. Danke
Oliver meint
28. November 2019 at 11:24
Hallo, wichtige Frage.
Mit welchem Monat müssen die Überstunden bei einem Firmenaustritt berechnet werden?
Mit dem letzten Monat oder geht da auch eine seperate Abrechnung für den Folgemonat. Ich bin im September (09) ausgetretten und habe die Überstunden erst im November (11) erhalten.
Die Stunden wurden alle in den September einberechnet und versteuert, Obwohl die Auszahlung erst im November war.
Rita meint
29. September 2019 at 17:04
In meinem Arbeitsvertrag steht das Überstunden in Freizeit abgegolten werden. Nun sind es zu viele Stunden und keine Möglichkeit auf Freizeit in Sicht. Nun zahlt mein Arbeitgeber einfach einige Stunden mit Lohnsteuerklasse 6. Ich hab für 30 Überstunden mehr Abzüge als auf meinen Normalen Lohn. Ist das erlaubt.
D. meint
5. September 2019 at 7:16
Guten Tag,
Ich hätte da auch mal eine Frage und zwar:
Ich bin Vollzeitangestellt aber werde nach Stunden bezahlt.. das heißt arbeite ich mehr bekomme ich auch mehr gehalt.. wir durften uns aber ein Zeitkonto anlegen für die ruhigen Monate damit wir da dann immer ein paar Stunden zu packen können .. das problem dabei ist das ich jetzt seit 2 Monaten einen Stundenlohn von 13€ habe und damals als ich die Stunden gemacht habe die auf das Zeitkonto gingen noch unter 13€ war.
Darf der Arbeitgeber jetzt wo ich sie mir auszahlen lassen will sie nur auf den damaligen Stundenlohn berechnen? Oder muss immer der aktuelle Stundenlohn genommen werden?
Vielen dank im vorraus 🙂
Lg D.
BIRO meint
31. August 2019 at 9:32
hallo wen ich xxx überstunde haben ,kann das sein nur die helfte von stunden lohn krieg ich am hand???
Jörg meint
1. August 2019 at 0:07
Hallo,
meine Frage ist eigentlich ganz trivial.
Ich habe einen Nebenjob an einer Tankstelle, mache nur Spätschicht bis 23:00h
Sprich: Um 23:00 mache ich den Laden zu. Muss danach aber noch die Kasse abrechnen, Kühlwand (Getränke) isolieren, fegen und nass wischen. Es wird meist 23:15 – 23:30 bis ich draußen bin, alles abgeschlossen ist und die Alarmanlage scharf ist.
Chef bezahlt aber nur bis 23:00h!
1/4 bis 1/2 Stunde Überstunden pro Schicht!
Chef ist sich dessen durchaus bewusst!
Habe ich (und das gesamte Team der Spätschicht) einen Rechtsanspruch auf Vergütung dieser Überstunden?
Wenn ja, wo finde ich entsprechenden Gesetzestext?
LG Jörg
Erika meint
30. April 2019 at 10:27
Guten Tag,
Ich habe Überstunden Anfang dieses Monats abgefeiert.
Dies wurde von meinem Arbeitgeber genehmigt.
Jetzt möchte er aber diese abgefeierte Tage nachträglich stornieren und als Urlaubstage ersetzen und mir meine Überstunden auszahlen.
Ich will es aber nicht.
Mein Vertrag ist befristet.
Darf er das?
arbeitsrechte.de meint
6. Mai 2019 at 9:18
Hallo Erika,
dies sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martin V. meint
18. April 2019 at 16:20
Ich habe da auch mal eine Frage was Überstunden angeht..
Vorweg ich bekomm am Monatsanfang Betrag X als Vorschuß und wenn ich mal Geld brauchte wurde mir der gewisse Betrag überwiesen, wurde auf der Abrechnung im Folgemonat unten als weiterer Vorschuß deklariert. Was zur Folge hatte das der Endbetrag um die Summe kleiner war.. Soweit so gut.
Nun habe ich mir Überstunden auszahlen lassen..
Meine Frage..
Da das Geld für bereits geleistete Arbeit ist, müßten die doch oben in der Abrechnung angeführt werden und nicht als zusätzlicher Vorschuß ? (Zumal ich schon mal welche als Freizeitausgleich bekommen habe, die oben standen.)
arbeitsrechte.de meint
26. April 2019 at 14:06
Hallo Martin,
leider können wir keine rechtliche Einschätzung von Einzelfällen vornehmen. Wir raten Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dirk meint
18. März 2019 at 18:52
Hallo,
ich habe gekündigt und nun geht es um die Überstunden, die ich gemacht habe, weil sonst die Projekte nicht fertig geworden wären. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich auf Anweisung der Firma Mehrarbeit bis 10 Stunden die Woche leisten muss und diese mit der monatlichen Vergütung abgegolten sind.
Gelten Überstunden auch dann als „angewiesen“, wenn ich sie freiwillig, ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitgeber, gemacht habe? Mein Arbeitgeber meint, weil er im Nachhinein durch die Dokumentation in einem Zeiterfassungssystem davon erfahren hat und nicht widersprochen hat, gelten diese für ihn als angewiesen.
Gibt es da eine Rechtslage zu?
Schmidt meint
4. März 2019 at 14:51
Guten Tag,
wie sieht es aus wenn:
a) ca. 2000 Überstunden über mehrere Jahre angefallen sind (belegbar und angeordnet)
b) kein Arbeitsvertrag mit einer Überstundenregelung vereinbart ist
c) Ich ein Gehaltsempfänger bin
Kann ich mir die Überstunden auszahlen lassen oder als Arbeitsfrei ableisten?
Lg
arbeitsrechte.de meint
6. März 2019 at 9:01
Hallo Schmidt,
die Grundzüge zum Thema „Überstunden auszahlen lassen“ haben wir in unserem Ratgeber zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine einzelfallbezogenen Rechtsfragen beantworten dürfen. Sie können sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffi meint
31. Januar 2019 at 14:26
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag von meinem potenziellen neuen Arbeitgeber steht „Die Parteien sind sich darüber einig, dass bis zu einer Anzahl von 15 Überstunden pro Monat die angefallenen Überstunden der Arbeitnehmerin jeweils mit 50% seines Stundelohns vergütet werden. Alternativ kann die Arbeitnehmerin für die angefallenen Überstunden einen 50%igen Freizeitausgleich beantragen, solange dieser nicht eine Arbeitswoche am Stück überschreitet.“
Ich würde daraus jetzt verstehen, das ich beim auszahlen der Überstunden nur zB. 5€ statt des üblichen Stundenlohsn von 10€ bekomme.
Geht sowas überhaupt?
Bella meint
6. Januar 2019 at 21:36
Hallo,
In dem Betrieb in dem Betrieb in dem ich arbeite, gibt es im Arbeitsvertrag keine Regelung wegen der Überstunden. Mein Mann und ich machen solche aber schon seit Jahren in Maßen stillschweigend. Nun gibt es aber Kollegen die angeblich 100 te Überstunden haben. Obwohl wir diese Arbeit in der normalen Zeit auch geschafft haben. Diese angeblichen Überstunden waren weder mit unserem Arbeitgeber abgesprochen , noch ihm vorgelegt. Können sie die Bezahlung dieser angeblichen Mehrarbeit vom Arbeitgeber einfordern? Lg
arbeitsrechte.de meint
14. Januar 2019 at 11:46
Hallo Bella,
dies kann in der Regel nur ein Anwalt für Arbeitsrecht einschätzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frau S. meint
22. Dezember 2018 at 6:21
Ich habe eine neue Teilzeitstelle 50 % nach TvödTarif. Letztens las ich in der Zeitschrift, dass auch „Teilzeitkräfte den Mehrarbeitszuschlag erhalten müssen…..“ (Bei uns ist es möglich, nach Absprache mit dem Team vor Ort Freizeitausgleich zu nehmen, geht aber praktisch gerade nicht). Jetzt soll einmalig ausbezahlt werden und die Sachbearbeiterin sagte mir, dass bei Teilzeitkräften für Mehrarbeit bis zur angenommenen Vollzeitarbeit (ca39 Std/Woche) keine Zuschläge gäbe, sondern normal nach dem üblichem Einkommen berechnet und ausbezahlt wird.
Wie ist das nun mit dem Mehrarbeitszuschlag? (Diese fällt zB durch Pflichtveranstaltungen des Trägers, Fortbildungen, Elternabende u.ä an)
Alex K. meint
25. Oktober 2018 at 15:05
Können Sie bitte schildern, in welcher Konstellation ein – wie auch immer geartetes – zusätzliches Bruttoentgelt zu einer niedrigeren Nettoleistung führen kann?
Diese Behauptung wird sehr oft aufgestellt, ich kann mir aber selbst keinen wirklich relevanten Fall vorstellen, in dem das tatsächlich zum Tragen käme. Lediglich im Falle der Überschreitung von Grenzwerten für das zu versteuernde Einkommen beispielsweise für den Erhalt der Wohnungsbauprämie ist – aber lediglich für eine überaus geringe Spanne von Wertepaaren – ein negativer Effekt auf das Jahresnettoeinkommen vorstellbar.
arbeitsrechte.de meint
1. November 2018 at 9:57
Hallo Alex K.,
bei einem höheren Brutto-Jahresverdienst fällt in der Regel auch ein höherer Steuersatz an, sodass sich der Nettoverdienst entsprechend senkt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Uwe W. meint
23. Oktober 2018 at 19:26
Mein Arbeitgeber hat uns bisher immer die Überstunden nach Terminabsprache abfeiern lassen. Jetzt sollen alle Überstunden bis auf ein Polster von 20 Stunden nachträglich ausbezahlt werden. Wir haben die Überstunden nur unter der Voraussetzung des Freizeitausgleichs geleistet. Der Arbeitsvertrag sieht keine Regelung vor.
Andreas M. meint
15. Oktober 2018 at 15:24
Hallo,
ich habe selbst gekündigt. Kann mich der Arbeitgeber zwingen meine Überstunden und den Rest Urlaub auszahlen zu lassen obwohl ich den Betrieb früher verlassen würde?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 10:11
Hallo Andreas,
dies hängt von den Vereinbarungen Ihres Arbeitsvertrags ab. Wir empfehlen Ihnen, diesen von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Juri meint
5. November 2019 at 18:43
Hallo mein Chef verlangt monatlich ca. 50 Überstunden, ich habe jetzt schon 240 gesammelt, ich bat ihn mir 150 davon auszuzahlen um Kredite und Führerschein finanzieren zu können, er weigert sich mit der Antwort es könnten nur maximal 35 Überstunden pro Monat ausbezahlt werden, ist dies rechtens ? MfG Juri
Olga meint
11. Oktober 2018 at 19:03
Hallo,
ich habe seit Jahren einen 450,- Euro Job in der Landwirtschaft mit Gleitzeitregelung. Im Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden durch Freizeit abgegolten oder bezahlt werden. Die Gleitzeitregelung soll dazu dienen, dass im Winter bei wenig Arbeit der Lohn weiter gezahlt wird obwohl ich zu Hause bleibe (weil die Überstunden angerechnet werden). Ich habe inzwischen über 300 Überstunden, die durch Ausfall von anderen Mitarbeitern und die Dürre in diesem Sommer aufgelaufen sind (also ungeplant). Kann ich mir die Überstunden oder einen großen Teil davon – mit Einverständnis des AG – in einem Monat auszahlen lassen obwohl ich einen 450 Euro-Job habe? Dann würde ich nur in einem Monat SV-Beiträge haben? Oder müssen die Überstunden auf mehrere Monate verteilt werden (was ich eigentlich nicht möchte)? Ich will mit meinem AG keinen Stress, also keinen Anwalt einschalten – bisher habe ich mich auch immer gut mit dem AG verstanden
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 9:44
Hallo Olga,
da wir keine Rechtsberatung anbieten, dürfen wir Ihre Frage auch nicht beurteilen. Gegebenenfalls kann Ihnen ein Steuerberater die Rechtslage hierzu erläutern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de