Der Urlaubsantrag ist genehmigt, der Flug gebucht und es werden die letzten Vorbereitungen für die Reise getroffen: Die Urlaubstage zählen für so manchen Arbeitnehmer als die schönsten Tage im Jahr.
Umso größer ist die Enttäuschung, wenn der Chef mit der Nachricht kommt, dass der Urlaub des Mitarbeiters kurzfristig gestrichen wird.
Kurz & knapp: Urlaub streichen durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber darf genehmigten Urlaub nur streichen, wenn dies mit der Zustimmung des Angestellten geschieht oder ein Notfall vorliegt.
Um wegen eines Notfalls Urlaub streichen zu können, muss eine existenzbedrohende Ausnahmesituation im Unternehmen vorliegen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Produktion ins Stocken gerät, weil sehr viele Mitarbeiter zur gleichen Zeit erkrankt sind.
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie aus dem Urlaub zurückholt, nachdem Sie ihn bereits angetreten haben, muss er alle anfallenden Kosten übernehmen, die damit zusammenhängen.
Aber darf ein Arbeitgeber überhaupt den Urlaub streichen, nachdem er ihn schon genehmigt hat? In diesem Ratgeber erfahren Sie, was das Arbeitsrecht zum Thema „Urlaub streichen“ sagt und in welchen Fällen die Urlaubsstreichung durch den Arbeitgeber zulässig sein kann.
Inhalt
Literatur zum Thema Urlaubsgesetz
Spezifische Informationen zum Thema:
Wann darf der Arbeitgeber den Urlaub streichen? Das Arbeitsrecht gibt Antwort
„Darf mein Urlaub einfach so gestrichen werden?“ Ihr Arbeitgeber darf bereits genehmigte Urlaubstage nicht grundlos streichen. Hat er Ihnen einmal die Zusage für Ihren angemeldeten Urlaubsanspruch erteilt, ist diese prinzipiell einzuhalten – selbst dann, wenn er im Nachhinein feststellt, dass der Zeitpunkt Ihres Urlaubs für das Unternehmen eher nachteilig ist.
Es gibt allerdings zwei Situationen, in denen die Streichung vom Urlaub durch den Arbeitgeber doch möglich ist:
- Der Chef und sein Mitarbeiter einigen sich einvernehmlich, den Urlaub zu streichen bzw. zu verschieben. Es bedarf hier der ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitnehmers. Zudem muss begründet werden, warum die Urlaubsbewilligung aufgehoben wird.
- Liegt ein gewichtiger Ausnahmegrund vor, der die Anwesenheit des Arbeitnehmers dringend erforderlich macht, darf der Arbeitgeber auch ohne dessen Einverständnis den Urlaub streichen.
Der zweite Punkt bedeutet konkret, dass eine ungewöhnliche Situation eintreten muss, die nicht hätte vorhergesehen werden können und die für die Firma existenzbedrohend ist. Ist dann die Mitarbeit des Arbeitnehmers, der in Urlaub gehen wollte, zwingend erforderlich, um eine Katastrophe abzuwenden, kann der Arbeitgeber den Urlaub streichen.
Mein Arbeitgeber streicht meinen Urlaub: Was nun?
Wenn Sie Ihren Urlaub bereits angetreten haben und Ihr Arbeitgeber Sie aufgrund einer Katastrophe im Betrieb zurückrufen möchte, ist dies rechtlich gesehen unzulässig.
Selbst wenn im Arbeitsvertrag festgehalten ist, dass Ihr Arbeitgeber Sie im Notfall aus dem Urlaub holen kann, ist eine solche Klausel grundsätzlich unwirksam. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAU, Az. 9 AZR 404/99).
Es steht Ihnen aber natürlich frei, trotzdem den Urlaub abzubrechen und Ihrem Arbeitgeber auszuhelfen.
Möchte Ihr Chef aufgrund eines Notfalls den Urlaub streichen, bevor Sie ihn angetreten haben, müssen Sie diese Anweisung befolgen. Denn auch wenn sich die Urlaubsstreichung als rechtswidrig entpuppen sollte, darf der Arbeitnehmer den Urlaub nur mit Genehmigung seines Arbeitgebers antreten. Ignorieren Sie deshalb den Widerruf Ihres Urlaubsantrags und verreisen trotzdem, kann dies eine Abmahnung oder sogar Kündigung rechtfertigen.
Weiterführende Literatur zum Thema Urlaubsgesetz
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema:
- Keller, Tanja (Autor)
- Girstmair, Juliane (Autor)
- Recht, G. (Autor)
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Maike meint
4. Juli 2024 at 13:44
Hallo, ich habe selber gekündigt und nun will man mich nur früher aus dem Arbeitsvertrag lassen, wenn ich auf meinen Urlaub verzichte und ich eine neue Person einarbeite. in dieser Abteilung gibt es aber 2 Personen, die dieses auch machen können darf die Firma mich damit erpressen? Vorzeitig aus dem Vertrag kommen, wenn ich auf Urlaub verzichte?
Teresa meint
6. November 2021 at 10:25
Hallo, ich habe eigentlich eine Woche Urlaub genehmigt bekommen, vor 2 Monate hat eine Kollegin gekündigt und nach 1 Monat die nächste jetzt sind wir zu zweit, haben kein richtigen freien Tag und müssen 11 Stunden im Laden sein… in 2 Wochen kommt endlich neues Personal, und mein Urlaub währe eine Woche danach, mein Chef hat mit mir nicht mehr gesprochen, ich weiß nicht ob mein Urlaub gestrichen ist oder auch nicht aber er geht natürlich für eine Woche in Urlaub.. was mich eher aufregt das ich nicht Bescheid bekomme kann ich einfach in Urlaub gehen ???
A. meint
21. Juli 2021 at 9:22
Ich wollte nächste Woche meinen genehmigten Urlaub antreten.Nun wurde die erste Woche gestrichen weil sich eine Kollegin krank gemeldet hat.Wie ist das gesetztlich geregelt?Ich kenne es so,dass man für jeden gestrichenen Tag einen zusätzlichen Urlaubstag erhält. Ist das eine firmeninterne Regelung oder finde ich dazu ein Gesetz?
Lilly meint
1. Juni 2021 at 14:26
Ich bin momentan im bfd auf einer Krankenstation und habe 2020 Urlaub für bestimmte Tage beantragt. Alles ist schon gebucht und bezahlt, doch gestern lag plötzlich ein Brief im Kasten, von wegen ich hätte während meines Urlaubs Seminar. Reisekosten fallen nun trotzdem an und zwar sagt mein Chef ich habe Urlaub, doch das Seminarzentrum sagt, das es verplichtend ist. Was hat nun vorrang?
jennifer meint
3. März 2021 at 16:15
Hallo,
kurze Frage. Wenn mein Chef schon den Urlaub für das ganze Jahr genehmigt hat, aber meine Urlaubsvertretung weiterhin krank ist, darf er mir dann den Urlaub wieder streichen, wenn ich keine Urlaubsvertretung habe? Der auf meine Urlaubsanträge kleine Botschaften geschrieben hat, wie “ nur wenn Eine adequate Vetretung sichergestellt ist“.. Aber dann hätte er mir doch nicht den Urlaub genehmigen müssen.
Oder verstehe ich das Falsch!?
Danke für die Antwort.
Sylvia meint
10. Dezember 2020 at 21:51
hallo, mein Mann hatte dieses Jahr erst 7 Tage Urlaub, mehr wurde ihm nicht genehmigt. Dann hatte er den Resturlaub zum Jahresende beantragt und wurde auch genehmigt. Jetzt droht der Chef damit den Urlaub zu streichen, ohne triftigen Grund. Seine Existens ist sein Bauernhof und das was mein Mann macht ist in einer anderen Firma ,wo er sich noch extra andere Aufrtäge geholt hat. Darf der Chef den Urlaub einfach so streichen obwohl seine Existens damit nicht gefährdet ist.
bencas meint
17. Juli 2020 at 12:38
Mich würde interessieren, wie denn die rechtliche Grundlage lautet, dass der Arbeitgeber für die entstandenen Kosten der bereits getätigten Buchung aufkommen muss. Ich hätte es im BUrlG vermutet, dort aber nichts diesbezüglich gefunden. Besten Dank!
Dennis meint
12. Oktober 2019 at 6:41
Hallo,
ich trage beruflich Zeitungen aus und war Anfang dieses Jahres mit meinem privaten Auto unterwegs. Als dieses „den Geist aufgab“, wurde mir gesagt, dass deswegen Urlaubstage entfallen. Ist das rechtlich Vertretbar?
Danke für die Antwort
Manfred meint
12. August 2019 at 7:55
Auch wenn man nicht explizit einen (Kurz)-Urlaub gebucht hat und dies dann beim Chef nachweisen kann, dass einem durch die Stornierung hohe Kosten entstehen, ist eine Streichung bereits genehmigten Urlaubs relativ kurzfristig (3-4 Tage) meistens mit immensen Aufwand verbunden.
In einer Partnerschaft nehmen sich zumeist beide Partner Urlaub. Wenn einer arbeiten muss, weil der Urlaub gestrichen wurde, schaut der andere Part „in die Röhre“.
Oder man hat für den „Kurzurlaub“ etwaige Vorbereitungen schon getroffen, weil man die Kinder in den Ferienspaß untergebracht hat oder ggf. Eintrittskarten schon gekauft hat für eine Unternehmung oder auch eine Reiseunfallversicherung gegen Gebühr für einen gewissen Zeitraum abgeschlossen hat.
Wenn ich eine Reise gebucht habe und auf mich 80-100% Stornokosten zukämen, müsste das ja der AG zahlen.
Wie aber argumentieren, wenn man „aufs gerade wohl“ ein paar Tage zusammen unternehmen wollen würde, schon alles partnerschaftlich geplant ist und dann 3 Tage vor dem Urlaubsantritt der chef einen den Urlaub streicht, weil 2 Kollegen krank geworden sind?
Krankheit kann jeden treffen, auch im Urlaub. Krankheit ist nicht voraussehbar.
Wie argumentiert man hier?
Anna-Lena K. meint
9. August 2019 at 16:43
Hey mein Freund hat Per SMS, den Urlaub für nächste woche vor einen halben Jahr zugesagt bekommen nun giebt es zu wehnig Personal, und der Chef will jetzt den Urlaub streichen deswegen nun ist aber der Urlaub schon gebucht. Und Urlaub verschieben ist auch nicht in Sicht da es wohl kaum Bewerbungen giebt die dem Chef endsprechen. Ein anderer Kollege hatte schon 2 Wochen Urlaub diesesjahr auch mit Engpass im Personal und mein Freund noch nicht einen Tag.
Werden die Kosten vom Urlaub vom Chef bezahlt ? Da stornieren nicht möglich ist?
Bodo meint
15. Mai 2019 at 17:11
Hallo, ich frage für meine Frau und auch in meinem Interesse. Sie ist Pflegeassistent im Pflegeheim.
Es gibt dort einen großen Wand Kalender.
Kollegen tragen dort ihren Urlaubswunsch ein.
So können die Tage untereinander gut aufgeteilt werden.
Über ein halbes Jahr vorher, trug sie dort mit Absprache, vier Wochen Urlaub von Mai bis Anfang Juni 2019 ein.
Beginn dieses Jahres gab es einen Konflikt, in der meine Frau das Nachsehen hatte. Eine Kollegin hat als examinierte mehr Anspruch auf den Monat Mai durchsetzen können.
Die Folge: Wir haben zwei Buchungen storniert und unseren Urlaub, da wo im Juni komplett frei war verschoben, mit der Ansage vier Wochen sind eh Zuviel. Sie änderte also den Urlaub bei sich auf Arbeit und auf meiner Arbeitsstelle habe ich das gleiche getan.
Alles erneut nochmal woanders gebucht und diesmal auf drei Wochen verkürzt.
Übrigens hat die besagte examinierte bereits gekündigt und Ihren Urlaub nie angetreten! Na gut.
Heute jedenfalls sagt ihre Chefin.
Auch dieser Urlaub muss geändert werden, drei Wochen sind Zuviel. Entweder die Letzte oder die erste Woche muss weg.
Wir haben kein Personal und Leasingkräfte sind laut Ihres Vorgesetzten zu teuer.
Meine Frage: Was soll das?
Geht es jetzt wirklich nur über die harte Tour mit Hilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht? Das ist doch keine Naturkatastrophe! Oder der drohende Personalengpass im Monat Juni, kann das als Notfall, oder Existenzbedrohend für die Firma bezeichnet werden.
Wie kann sich eine auf diesem Gebiet schwache Frau gegen diese Willkür stellen? Kann man da nicht auch mal gegenhalten und sagen so nicht! Schon das „zweite Mal“ wird Ihr/unser Urlaub abgelehnt?
Muss man erst mit einer Kündigung drohen? Gilt hier das Recht des stärkeren, mit dem Satz „so ist das eben“? Darf man wenigstens auf 12 Werktage hintereinander bestehen? Also z.B. von Freitag den 14 Juni bis 01 Juli 2019?
Ich weiß, eine Menge Fragen, aber ich finde eine Situation, die einfach mal geschildert werden soll.
Am liebsten möchte man Ross und Reiter nennen und alles an die große Glocke hängen.
Danke für Eure Website https://www.arbeitsrechte.de und Mühe falls Sie einen Tipp haben.
arbeitsrechte.de meint
20. Mai 2019 at 8:29
Hallo Bodo,
zum Zeitpunkt und zur Abgeltung des Urlaubs besagt § 7 BUrlG unter anderem Folgendes:
Für weitergehende einzelfallbezogene Fragen können Sie sich bei einem Anwalt oder Ihrer Gewerkschaft erkundigen. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
ingo meint
25. September 2018 at 12:50
hallo
folgende situation: ich komme nach viermonatiger krankheit wieder zurück an den arbeitsplatz. mein chef wusste bereits einen monat vor meinem wiederantritt das ich die arbeit wieder aufnehme. ich muss theoretisch eine woche arbeiten und hätte dann eigentlich eine woche urlaub! dieser urlaub ist in einer eingetragenen urlaubsplanung bereits seit einem jahr eingetragen und wird immer am ende des vorjahres mit den kollegen abgesprochen und dann bon „oben“ genehmigt und ausgehangen…urlaubsscheine werden ca zwei wochen vor urlaubsantritt ausgefüllt und eingereicht. ich komme also aus der krankheit zurück und stelle fest das mein geplanter urlaub an einen kollegen vergeben ist…als ich den kollegen anspreche meint dieser das er das darf weil der chef das genehmigt hat….wie ist hier die rechtslage? vll kann das ja jemand beantworten, bitte keine wilden spekuationen, vielen dank im voraus 🙂
mauer meint
22. Juli 2019 at 11:15
Wenn Du etwas gebucht hast,würde ich mit dem Chef sprechen.
Wenn Du aber nichts geplant / gebucht hast, dann mach einfach später Urlaub.
Ist immer doof, wenn man direkt wieder in den Urlaub geht.
Menzel meint
20. September 2018 at 19:57
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Lebebsgefährte hat die mündliche Zusage für unseren Urlaub von seiner Chefin letzte Woche erhalten, wir haben alles gebucht und müssen bald das Geld überweisen. Heute hat sie ihm seinen Urlaub wieder gestrichen und wir müssen nun dennoch alles bezahlen weil wir nichts mehr stornieren können. Was für Möglichkeiten haben wir rechtlich
gesehen ?
Mit freundlichem Gruß
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 14:43
Hallo Menzel,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und empfehlen Ihnen daher, sich in dieser Situation von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de