Dienstvertrag und Werkvertrag haben beide die Aufgabe, in Bezug auf das Arbeitsrecht Pflichten und Rechte zweier Parteien festzuhalten und diese zu definieren. Dabei handelt es sich jedoch in der Regel um die einzige Gemeinsamkeit.
Bei einem Werkvertrag sieht die Definition so aus, dass nicht die Arbeitsleistung an sich vereinbart wird, sondern die Herstellung einer bestimmten Sache. Ein Dienstvertrag hingegen verpflichtet zur Arbeitsleistung, ohne dabei ein bestimmtes Projekt vor Augen zu haben.
Kurz & knapp: Werkvertrag und Dienstvertrag
Bei Werkverträgen geht es – wie der Name schon sagt – um die Herstellung eines Werkes, wobei es bei Dienstverträgen um den Arbeitseinsatz geht. Arbeitsverträge sind in der Regel Dienstverträge.
Informationen zu den Merkmalen, die einen Werkvertrag ausmachen, finden Sie hier.
Entspricht das erschaffene Werk nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, da es bedeutsame Mängel aufweist, haftet der Unternehmer gemäß Vertrag. Er erhält in diesem Fall also keine Vergütung.
Welche Merkmale Dienst- und Werkverträge laut Arbeitsrecht weiterhin aufweisen müssen, welche Verträge beispielsweise in welche Kategorie fallen und wo genau der Unterschied zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag liegt, beschreibt der folgende Ratgeber.
Inhalt
Was ist ein Werkvertrag?
Um einen Werkvertrag nach 631 ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) handelt es sich, wenn ein Unternehmer sich bereit erklärt, ein gewisses Werk oder eine Sache für einen Auftraggeber herzustellen, der ihn dafür entlohnt. Laut BGB kann ein Werkvertrag aber auch dann geschlossen werden, wenn kein neues Werk geschaffen wird:
Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.“ (Quelle: § 631 BGB)
Folgende Merkmale sollten Werkverträge außerdem aufweisen:
- einmalige Leistung
- das Werk muss vom Auftraggeber akzeptiert werden, wenn keine bedeutenden Mängel vorliegen
- Zeitpunkt sowie Umfang der Werksabnahme wurden vorher besprochen und schriftlich festgehalten.
- bei einer Nichterfüllung von Werkverträgen haftet der Unternehmer
- die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Werk selbst
Instandsetzungs- und Reparaturverträge fallen beispielsweise in die Kategorie der Werkverträge. Auch die Erstellung von Computerprogrammen oder Gutachten gehören dazu. Ein Rücktritt vom Werkvertrag ist übrigens laut § 634 BGB nur dann möglich, wenn das verlangte Werk fundamentale Mängel erkennen lässt. In diesem Fall muss kein Werklohn gezahlt werden.
Ist Dienstvertrag immer gleich Arbeitsvertrag?
Bei einem Dienstvertrag geht es darum, den Arbeitseinsatz eines Arbeitnehmers im Unternehmen schriftlich zu regeln. Hält er sich an die Absprachen, erhält er eine Vergütung, die vorher ausgehandelt wird und sich nach der erbrachten Leistung richtet.
Im BGB sind dabei die Grenzen festgehalten, die beide Parteien beachten müssen. Neben den vertraglichen Pflichten, den Kündigungsfristen oder den Vorschriften zu einem Betriebsübergang geht es außerdem um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die stillschweigende Verlängerung.
Folgende Verträge sind in der Regel Dienstverträge:
- Unterrichtsverträge
- Mobilfunkverträge
- Arbeitsverträge
- Behandlungs- und Arztverträge
Ein Arbeitsvertrag kann ein Dienstvertrag sein, wenn der Arbeitnehmer in einem Unternehmen angestellt und nicht selbstständig tätig ist.
Ein Unterschied zwischen Dienstvertrag und Arbeitsvertrag besteht dementsprechend fast ausschließlich in der Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers. Der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag liegt also in dem „Wie“ und „Was“ einer Arbeit.
Yvonne meint
27. Juli 2019 at 20:50
Wenn ich jemanden anstelle, der mir einen Fußboden [edit. v. d. Red.] verlegen soll und wir uns darauf einigen, dass er dafür zwei Arbeitstage Zeit dafür hat, handelt es sich um einen Dienstvertrag?
Sebastian P. meint
16. Juli 2019 at 9:39
Wenn Sie jemanden einstellen ist das m.W. ein Dienstvertrag / Arbeitsvertrag. Das wird idR nach Arbeitszeit berechnet. ggf mit Grundvergütung und flexiblem Anteil (Gewinnbeteiligung / Bonuszahlung / Akkord)
Wenn Sie ausschließlich bei und nach anfallender Arbeit zahlen wollen, sollten Sie niemanden einstellen, sondern „Freelancer“ beschäftigen, die Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung stellen. Hier aber Vorsicht vor dem Risiko der Scheinselbstständigkeit.
Ninoe meint
13. Dezember 2018 at 22:23
Wenn ich als Dienstleister jemanden einstellen möchte (Nagelstudio), ist es möglich, mit demjenigen ein Dienst, – oder Werks Ertrag abzuschließen?
Um den Einstieg, bis genug Kunden vorhanden sind zu erleichtern?
Sprich der Mitarbeiter bekommt so und so viel Euro oder Prozent pro Kunde… Ist das möglich? Dankbar für Antworten