Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bekommt der Arbeitnehmer in aller Regel ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber. Doch vor allem nach einer Kündigung kann es diesbezüglich zu Unstimmigkeiten kommen. Vor allem die inhaltliche Ausrichtung und bestimmte Formulierungen erzürnen so manchen Arbeitnehmer.
Kurz & knapp: Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält eine subjektive Einschätzung der sozialen Komponenten eines Arbeitsverhältnisses. Wie ein solches Dokument aufgebaut ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Aufbau eines Arbeitszeugnisses.
Auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis haben Sie Anspruch – jeder in Deutschland hat dieses Recht! Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Ein gesetzlicher Anspruch für ein Zwischenzeugnis besteht hingegen nicht. Dabei sind Sie auf das Wohlwollen Ihres Arbeitgebers angewiesen.
Inhalt
Spezifische Informationen zum Arbeitszeugnis:
Im nachstehenden Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen im Überblick zum qualifizierten Arbeitszeugnis und damit auch Antworten auf Fragen, ob Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis haben, wie die rechtliche Grundlage aussieht und wie ein Zwischenzeugnis aussehen kann.
Doch was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis überhaupt? Worauf müssen Sie achten? Gibt es Vorschriften, wie ein solches Zeugnis aussehen muss?
Was ist überhaupt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Generell ist festzuhalten, dass Arbeitszeugnisse von einem Arbeitgeber ausgestellte Urkunden sind. Diese machen Aussagen über das Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnis, indem sie Leistungen und Verhalten des Arbeitnehmers aufführen.
Der historische Ursprung eines Arbeitszeugnisses ist in der Frühen Neuzeit zu finden. Bereits im Laufe des 16. Jahrhunderts wurden derartige Dokumente ausgestellt. Vor allem im Bereich des Gesindewesens war es unumgänglich. Ein Knecht oder Diener durfte nur gegen Vorlage eines Arbeitszeugnisses im Haus aufgenommen werden, andernfalls drohte eine Strafe.
Das einfache Zeugnis
Von einem einfachen Arbeitszeugnis ist immer dann zu sprechen, wenn alle Angaben zu der Person sowie zur Art und Dauer der Beschäftigung enthalten sind.
Dabei sind weder ausführliche Informationen zu den einzelnen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern mit aufgeführt, noch Beschreibungen oder Bewertungen der entsprechenden Leistungen seitens des Arbeitnehmers.
Dennoch sollten die übertragenen Arbeiten exakt aufgeführt sein. Mittlerweile ist diese Form eines Zeugnisses eher unüblich, da neue Arbeitgeber durchaus unterstellen könnten, dass damit über eventuell schlechte Leistungen hinweggetäuscht werden möchte. Es wird eher als bloße formale Bescheinigung über ein Arbeitsverhältnis angesehen.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Der wesentliche Unterschied zum einfachen besteht darin, dass ein qualifiziertes Zeugnis eine Beurteilung der Führung und Leistung enthält.
Dabei spielen Punkte wie die Qualifikation und das dienstliche Verhalten eine gewichtige Rolle.
Letztlich wird eine Empfehlung heutzutage von vielen Personaler bevorzugt, da es in einigen Aspekten wesentlich aussagekräftiger ist. Das liegt unter anderem auch daran, dass einige Formulierungen in einem Arbeitszeugnis mittlerweile zu Phrasen und Worthülsen avanciert sind.
Im Mittelpunkt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses steht also die Beurteilung der sozialen Kompetenzen oder neu-deutsch der Soft Skills durch den Vorgesetzten.
Vor allem die subjektive Einschätzung ist Ausgangspunkt so mancher Verhandlungen und Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Das ist besonders diffizil, wenn ein Zeugnis bei einer Kündigung ausgestellt wird. Vor allem wenn diese unter keinen guten Stern steht.
Das Zwischenzeugnis
Auch wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht beenden, kann ein Zeugnis ausgestellt werden. Bei Vorliegen eines triftigen Grund ist es möglich, dass ein sogenanntes Zwischenzeugnis geschrieben wird. Dies erfolgt meist, wenn ein Wechsel des Vorgesetzten stattfindet sowie bei der Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz. In diesem Falle ist das Zwischenzeugnis eher strategisch.
Es kann aber auch mit Blick auf einen baldigen Jobwechsels verlangt werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis besteht zwar nicht, aber es kann ein berechtigtes Interesse seitens des Arbeitnehmers bestehen. Vor allem inhaltlich entspricht ein Zwischenzeugnis dem qualifizierten Arbeitszeugnis.
Haben Sie das Recht auf ein Arbeitszeugnis?
Wie bereits erwähnt, gibt es eine Art von Arbeitszeugnis schon etwas länger. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das bereits 1900 in Kraft getreten ist, regelt den gesetzlichen Anspruch auf ein Zeugnis in Deutschland. Danach hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein Zeugnis, das sowohl die Führung als auch die Leistung beurteilt. Neben der Schweiz ist Deutschland eine Ausnahme unter den europäischen Ländern. Denn anderswo kann kein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis geltend gemacht werden.
Heute finden Sie den gesetzlich geregelten Anspruch in der Gewerbeordnung und um genauer zu sein im § 109:
Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“
Inhalt und Form
Ebenso wie der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sind auch gewisse Formalien gesetzlich geregelt. Auch dabei spielt die Gewerbeordnung eine besondere Rolle, denn der § 109 weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Zeugnis verständlich und vor allem klar sein muss.
Des Weiteren muss ein Zeugnis schriftlich erfolgen. Die elektronische sowie die handschriftliche Form sind ausgeschlossen. Bezüglich des Aufbaus eines Arbeitszeugnisses hat sich in den letzten Jahren auch eine Norm herausgebildet, die sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt:
- Überschrift und Einleitung
- Aufgabenbeschreibung
- Leistungsbeurteilung
- Beurteilung des sozialen Verhaltens
- Beendigungsformel
- Dankes- und Bedauernsformel
- Zukunftswünsche
- Ausstellungsort, Datum, Unterschrift
Im Zeugnis, das der Arbeitgeber ausstellt, wird der Grad an Zufriedenheit über die Leistungsbeurteilung ausgedrückt. Viele Formulierungen lassen sich deshalb relativ einfach in Schulnoten überführen. Damit hat sich in der Vergangenheit eine Art Codierung für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis herausgebildet, sodass die Wertigkeit dieses Dokuments sehr oft in Frage gestellt wird. Damit stieg zugleich die Verbreitung und Popularität des Empfehlungsschreibens.
Hier ein bekanntes Beispiel für die Codierung und deren Übersetzung in Schulnoten:
- stets zur vollsten Zufriedenheit = sehr gut (1)
- stets zur vollen Zufriedenheit = gut (2)
- zur vollen Zufriedenheit = befriedigend (3)
- zur Zufriedenheit = ausreichend (4)
- im Großen und Ganzen zufrieden = mangelhaft (5)
- bemüht = ungenügend (6)
Dies ist ebenfalls zu beachten:
- Keine Grammatikfehler
- Keine Rechtschreibfehler
- Bestenfalls keine Passiv- oder Nicht-Formulierungen
Heidi meint
3. August 2022 at 19:27
Mein Sohn hat nach Beendigung seiner Lehrzeit ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bekommen. In einem Satz steht jedoch geschrieben, dass er die Prüfung mit „ausreichend“ bestanden hat. Darf der Arbeitgeber das Wort „ausreichend“ benutzen? Oder muss er diesen Satz anders bzw. allgemein formulieren? Z.B hat die Prüfung/Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen.
Gunter meint
4. August 2020 at 10:16
Wir haben eine Mitarbeiterin in der Probezeit entlassen. Grund war ein verschweigen des Gesundheitszustandes. Sie war für die Arbeit – Grünanlagenpflege – nicht geeignet. Nach kurzer Arbeit meldete sie sich krank und wollte das über Monate hinziehen. Eine Beurteilung fällt somit nicht gut aus.
Deswegen möchten wir keine Ausstellen.
Steve meint
18. Januar 2020 at 14:30
Mal angenommen:
Firma A + B sind zusammen eine Firmengruppe, ich wäre in der Firma A angestellt gewesen , habe aber auch viel für Firma B gearbeitet. Hätte ich dann auch Anspruch auf ein Zeugnis von Firma B, wenn ich dort nicht angestellt gewesen wäre oder hat man nur Anrecht auf eins, wo man angestellt gewesen ist?
Jens meint
6. Januar 2020 at 13:03
Muß der Arbeitgeber wissen warum ein Arbeitszeugnis verlangt wird?
Vicky meint
30. September 2020 at 7:55
Hallo
Ich möchte gerne wissen, was ist Endarbeitszeugnis !
Es wäre schön wenn Sie mir Erklären können!
Vielen dank
Vicky
Axolotl meint
20. September 2019 at 15:07
Sehr hilfreicher Artikel. Mein damaliger Arbeitgeber versucht mir bis dato das Leben schwer zu machen.
Meine Frage ist deswegen folgende: Sollte man lieber ein einfaches Arbeitszeugnis bevorzugen, wenn das Verhältnis zum Ende hin zerrüttet ist?
Danke im Voraus.
MfG Axolotl
Goschka meint
20. September 2019 at 9:10
Wie lange muss ich im Unternehmen sein, um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu bekommen?
Axel meint
18. Juni 2019 at 18:03
Ich wurde über längere Zeit von meinem Vorgesetzten gemobbt und habe deswegen gekündigt.
Auch nach meinem Ausscheiden kann es diese Person nicht lassen, seine Gehässigkeiten in mein Zeugnis einfließen zu lassen. Es werden z.B. alle hochwertigen Tätigkeiten abgestritten, es sei denn ich finde einen Zeugen, der bereit ist auch vor Gericht für mich auszusagen.
Gibt es ein Bewertungsportal für spezialisierte Anwälte?
für Mobbing inkl. Diskriminierung, Arbeitsrecht, Zeugnis, Verhandlungsstrategie.
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2019 at 9:09
Hallo Axel,
Sie können es mit einem Anwalt für Arbeitsrecht versuchen. Vielleicht werden Sie bereits bei unseren Verzeichnis von Anwälten für Arbeitsrecht fündig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gina meint
10. Februar 2019 at 22:46
Ich habe Frage zur Tätigkeitsversetzung: unsere Beschaffungsabteilung wird in anderen Standort verlagert(Distanz zu meinem Wohnort ca. 70km). Da mein Arbeitsvertrag keinen Versetzungsklausel beinhaltet, bietet mein AG mir eine Stelle in der Eingangrechnungsbearbeitung an (gleicher Betriebsort, gleicher Gehalt, gleiche Arbeitszeit). Ist es zulässig, diese Tätigkeitsversetzung (Beschaffung zur Rechnungsbearbeitung – mit Einarbeitungszeit). Vielen Dank für Ihre Antwort
arbeitsrechte.de meint
11. Februar 2019 at 10:18
Hallo Gina,
es steht Ihnen frei, das Angebot anzunehmen oder auszuschlagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Brandenburg, G. meint
19. August 2016 at 20:52
Als kleine Anmerkung vielleicht noch darauf achten, dass das Ausstellungsdatum des Arbeitszeugnisses mit dem Ende der Beschäftigung übereinstimmen sollte, weil ansonsten vermutet werden kann, dass zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer nach der Kündigung oder dem Ende der Befristung ein rechtliche Auseinandersetzung folgte.