In Deutschland sorgt ein ganzes Netz von Sozialversicherungen dafür, dass Personen in gewissen Situationen finanziell abgesichert sind. Zu diesen Versicherungen zählen die Pflege-, Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- sowie Rentenversicherung.
Grundsätzlich werden die Sozialversicherungen sowohl durch Beiträge von Arbeitnehmern sowie von ihren Arbeitgebern finanziert. Dabei unterliegen die meisten Arbeitnehmer der Sozialversicherungspflicht. Sie müssen also monatliche Beiträge zahlen, welche ihr Einkommen schmälern. Im Gegenzug werden sie im Versicherungsfall unterstützt.
Kurz & knapp: Sozialversicherungsfreie Beschäftigung
Wenn eine Beschäftigung sozialversicherungsfrei (sv-frei) ist, müssen betreffende Personen keine Beiträge für die Sozialversicherungen zahlen.
Bei jeder Sozialversicherung ist geregelt, für wen eine Sozialversicherungspflicht besteht und für wen eine Befreiung möglich ist. Hier erfahren Sie, wo Sie sich diesbezüglich beraten lassen können.
Es gibt jedoch auch Personen und Beschäftigungen, die sozialversicherungsfrei sind. Für wen genau eine Befreiung von der Sozialversicherung in Frage kommt, beantworten wir im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Für wen gilt die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung nicht?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass alle Arbeitnehmer, die keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen, von der Sozialversicherungspflicht betroffen sind. Sozialversicherungsfrei sind hingegen in der Regel:
- Selbstständige (beachten Sie jedoch, dass gewisse Selbstständige – z. B. Landwirte, Handwerker und Künstler – von der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung nicht ausgenommen sind)
- Beamte
- Richter
- Minijobber (bis zu einem Einkommen von 520 Euro monatlich)
Es ist jedoch zu beachten, dass sich die Regelungen je nach Sparte der Sozialversicherung – etwa bei der Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung – unterscheiden können.
Um zu sparen, sind steuer- und sozialversicherungsfreie Bezüge sowohl für Arbeitnehmer als auch -geber interessant. Hierzu gehören unter anderem:
- Kinderbetreuungskosten
- Sachzuwendungen bis 44 Euro im Monat
- Werbungskosten
- Geschenke (bis 60 Euro)
Sind Geschäftsführer von der Sozialversicherung befreit?
Ist die Tätigkeit eines Geschäftsführers sozialversicherungsfrei? Diese Frage lässt sich oft gar nicht so einfach beantworten. Zwar ist er angestellt, er hat aber auch – wie ein Selbstständiger – Führungsaufgaben und weitreichende Entscheidungsbefugnisse.
In gewissen Fällen führt dies dazu, dass die Tätigkeit eines Geschäftsführers sozialversicherungsfrei ist. Das ist etwa möglich, wenn er nicht weisungsgebunden ist, den Umfang seiner Arbeitsleistung selbst bestimmen kann und er die Geschicke des Unternehmens entscheidend mitbestimmt.
Sozialversicherungsfrei oder nicht? Hier können Sie sich beraten lassen
Sind Sie unsicher, ob bei Ihnen eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht vorliegt? In diesem Fall hilft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Eine Klärung empfiehlt sich vor allem für Selbstständige, die fast vollständig für nur einen einzelnen Arbeitgeber arbeiten, sowie für Geschäftsführer.
Beachten Sie: Gehen Sie davon aus, dass bei Ihnen eine nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt und zahlen deshalb keine Beträge? Sollte es sich herausstellen, dass Sie im Unrecht sind, müssen Sie damit rechnen, dass Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger auf Sie zukommen. Es liegt also in Ihrem eigenen Interesse überprüfen zu lassen, ob eine Sozialversicherungsbefreiung vorliegt oder nicht.
Luca meint
3. Juni 2019 at 18:00
Entbindet es mich über den schwedischen Staat sozialversichert zu sein, von der deutschen Sozialversicherungspflicht, wenn ich eine Arbeit für mehr als 450€/Monat aufnehme?