In der Regel verbringen Beschäftigte wohl die meiste Zeit des Tages auf der Arbeit. Für viele ist es vollkommen normal, acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche ihrer jeweiligen Tätigkeit nachzugehen. Hinzu kommt die Zeit, die sie benötigen, um die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsort zurückzulegen bzw. von dort wieder nach Hause.
Je nachdem, welche Entfernung dabei maßgeblich ist, führt dies zu weiteren Einbußen der freien Zeit, die einige Mitarbeiter mit Sicherheit gerne anders nutzen würden. Es ist also nicht verwunderlich, dass immer wieder die Frage danach aufkommt, was als zumutbarer Arbeitsweg für Arbeitnehmer gilt.
Kurz & knapp: Zumutbarer Arbeitsweg
Es existieren keine expliziten gesetzlichen Angaben dazu, was noch als zumutbarer Weg zum Arbeitsort angesehen wird und was nicht.
§ 140 Absatz 4 SGB III schafft zumindest gewisse Rahmenbedingungen für Arbeitslose, was die zumutbare Entfernung zum potenziellen Arbeitsort angeht. Detaillierte Infos dazu gibt es hier.
Grundsätzlich bedarf es stets einer Einzelfallentscheidung, sollte eine Versetzung im Raum stehen und die Frage aufkommen, was noch als zumutbarer Arbeitsweg gilt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen mit Sicherheit weiterhelfen.
In diesem Ratgeber widmen wir uns ganz der Zumutbarkeit vom Arbeitsweg: Wie weit darf die Strecke zum Arbeitsplatz sein, damit sie noch als zumutbar angesehen wird? Und inwiefern spielt die zumutbare Entfernung zum Arbeitsplatz bei einer möglichen Versetzung eine Rolle? Hier erfahren Sie es!
Inhalt
Wann ist ein Arbeitsweg zumutbar, wann nicht?
Leider finden sich keine exakten Angaben dazu, was ein zumutbarer Arbeitsweg ist, im Gesetz wieder. Gewisse Rahmenbedingungen gibt jedoch das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) vor, welches sich mit der Arbeitsförderung befasst und unter anderem Informationen über zumutbare Pendelzeiten für Arbeitslose beinhaltet.
§ 140 Absatz 4 SGB III besagt dazu Folgendes:
Aus personenbezogenen Gründen ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind.“
Was im Detail nicht mehr als zumutbarer Arbeitsweg angesehen wird, beschreibt der genannte Paragraph wie folgt:
- insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden, wenn die Arbeitszeit bei mehr als sechs Stunden liegt
- mehr als zwei Stunden, wenn die Arbeitszeit sechs Stunden und weniger beträgt
Welche zumutbare Entfernung zur Arbeit gilt bei Versetzung?
Ob ein zumutbarer Arbeitsweg vorliegt, ist gerade bei einer möglichen Versetzung an einen anderen Arbeitsort von Bedeutung. Ist im Arbeitsvertrag beispielsweise kein fester Einsatzort definiert, kann sich der Arbeitgeber normalerweise auf sein Direktionsrecht berufen.
Doch auch dabei muss er nach billigem Ermessen vorgehen, sprich eine Abwägung seiner Gründe für die Versetzung und der Interessen des Arbeitnehmers durchführen. Erneut kann die zumutbare Fahrzeit zum Arbeitsplatz also nur anhand einer Einzelfallentscheidung festgesetzt werden. Um Ihnen zumindest einen kleinen Einblick zu geben, im Folgenden zwei Beispiele:
- Ein Mitarbeiter eines Bauunternehmens sollte an einen Arbeitsort versetzt werden, der 660 Kilometer von seinem Wohnort entfernt lag. Obwohl die Möglichkeit einer Versetzung in seinem Arbeitsvertrag festgehalten war, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 28. August 2015 (Az.: 3 Sa 157/15), dass diese Entfernung nicht mehr als zumutbarer Arbeitsweg anzusehen sei. Der Grund? Der Mann hatte sowohl eine Ehefrau als auch drei Kinder im schulpflichtigen Alter.
- Eine Angestellte beim Landesjugendamt sollte in eine andere, weiter entfernte Zweigstelle versetzt werden, weil die, in der sie bis dato tätig war, nach einer Verwaltungsreform aufgelöst wurde. Durchschnittlich zwei Stunden benötigte die Betroffene mit den öffentlichen Verkehrsmitteln dorthin. Sie war der Meinung, dies könne nicht mehr als zumutbarer Arbeitsweg angesehen werden. Dies sah das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 17.08.2011 (Az.: 10 AZR 202/10) jedoch anders: Es sei kein fester Arbeitsort im Vertrag vereinbart worden und die Entscheidung des Arbeitgebers nach billigem Ermessen ergab, dass sein Interesse überwiege und es sich daher um eine zumutbare Fahrzeit zur Arbeit handele.
Andreas meint
5. September 2024 at 10:25
Hallo,
Ich arbeite lt. Vertrag aus meinem Homeoffice da die Betriebsstätte meines AG ca. 360km entfernt liegt. Jetzt möchte mein AG das ich jede Woche für 2 Tage ins Büro komme und dort mindestens 8 Stunden arbeite (die eigentliche Arbeitszeit ist nicht das Problem), jedoch die Zeit für die An-und Abreise von mindestens 3 Stunden.
Zur Info: Ich bin verheiratet und habe 2 Schulpflichtige Kinder.
Ist das noch zumutbar in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit?
C.M. meint
29. Mai 2024 at 11:32
Hallo
Ich wohne in Melle, arbeite in Osnabrück
34 km von zu Hause zur Arbeit
Ich arbeite 80 Stunden im Monat, 6 Stunden am Tag. Meine Firma will nicht die Hälfte bezahlen. Bitte sagen Sie mir, habe ich das Recht, mich gesetzlich zu zwingen, für einen Teil meines Arbeitswegs zu bezahlen? Vielen Dank im Voraus
Chris meint
26. April 2023 at 14:15
Hallo zusammen,
Ich habe mich vor kurzem bei einer Firma direkt in meine Ratsstube beworben. Soweit lief alles gut, heute rief die Firma an und sagte das ich nicht hier anfangen könnte sondern in einer anderen Stadt müsste. Der fahrt weg beträgt morgens 2:02std und nach Feierabend 1:45std
Aktuell lebe ich vom Bürgergeld.
Wie sieht es da aus? Ich finde den Weg extrem lange mit 3 mal umsteigen und alles. Würde ich Probleme kriegen mit dem Jobcenter wenn ich den Job doch nicht annehme?
dariofo meint
11. Juli 2023 at 14:45
Da kannst Du Dich auf § 140 Abs. 4 SGB III berufen. Für den Bereich des Arbeitslosenrechts gilt hier eine Gesamtpendelzeit von mehr als 2,5 Stunden tgl. als unzumutbar.
Das würde ich aber zunächst gütlich mit meinem Arbeitsvermittler zu klären versuchen, bevor Du auf den Rechtsweg nach verhängter Sanktion gehst.
H. meint
16. Oktober 2022 at 10:15
zulässig ist 13 Stunden täglich Arbeiten, es muss zwischen Ende und Beginn am nächsten Tag 11 Stunden dazwischen liegen, Fahrtzeit ist keine Arbeitszeit, 5 Stunden Fahrtzeit für hin – und zurück ist auch zulässig, d.h. 2,5 Stunden hin Fahren 13 Stunden arbeiten und 2,5 Stunden zurück Fahren ist zulässig. Selbstverständlich Pausen dazwischen. D.h. man ist 6 Stunden zu Hause zum Schlafen oder man schläft im Zug.
Jens meint
14. Dezember 2023 at 16:31
lächerlich, da kannst dir n gleich n strick nehmen, denn vom leben haste garnichts mehr, existierst nur noch für die arbeit
Lutz meint
16. April 2021 at 12:24
Ich arbeite 12 Stunden und habe einen Anfahrtsweg von 1,15h wenn auf der Autobahn alles frei ist. Macht mit Hin-und Rückfahrt insgesamt 14,5h. Ist das zulässig?
Höllger meint
18. Januar 2021 at 6:57
Ich habe aufgrund von Anfallsleiden 6 Monate Fahrverbot. Jetzt muss Morgens um 5:30 (9h45min Arbeits-/ Pausenzeit)los und bin Abends um 19:15 zurück. Dann schnell Waschen, essen, etwas fernsehen/unterhalten und dann ins Bett. Bis 22 Uhr ins Bett, schlafen und 4:30 aufstehen.
Da ich keine Lohnsteuer zahle (geringer Lohn) muss ich die Fahrtkosten von 220€ selber zahlen. Bleibt vom Leben, Freizeit oder Lohn nicht viel über 🙂
Roy meint
27. Oktober 2020 at 15:55
wenn ich auf Schicht bin arbeite ich 12 Std. davon 1,5 Pause, habe aber einen einfachen arbeitsweg von 110 KM (1,5Std). das heist ich bin 15 Std. ausser Haus,.
Ich bin jeden Tag sowas von fertig das ich gleich ins Bett gehe.
Kann ich da kündigen ohne Sperrfrist?
Ist sowas noch zumutbar ?
Manuel meint
24. Juni 2020 at 7:07
Ich habe mal zwei Stunden Arbeitsweg freiwillig auf mich genommen, hätte auch eine Wohnung beziehen können. Das ist schon hart jeden Tag und dann noch 9 Stunden auf Arbeit ggf mit Überstunden. Da kann man keine Leistung mehr auf der Arbeit bringen. Unfall Risiko steigt. Das muss wieder ein Sesselfurzer erfunden haben, der 10 min zur Arbeit braucht.
Heike meint
11. Mai 2020 at 11:58
wenn ich das so lese, habt ihr es gut, ich arbeite in der reinigungsbranche habe oft 2 h (hin und zurück sind schon 4) mit öffentlichen Verkehrsmitteln, arbeite da 1 h in einem Objekt und nebenan 2 h) und beklage mich nicht. Was solls hauptsache man hat was zu tun.
Herbert meint
18. Januar 2021 at 7:01
ob man nach zwei Stunden fahrt sagt:“jetzt die 3h und dann wieder nach Hause“, oder man sagt nach 2 h Fahrt jetzt noch 9 3/4 Stunden arbeiten und dann nach Hause und dann noch die Fahrt ist meiner Meinung ein großer Unterschied 🙂
Heinz meint
21. Januar 2020 at 9:29
Gilt die Angabe 2,5 Stunden zumutbarer Weg bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit täglich nur für die einfache Strecke, oder ist damit womöglich Hin- und Rückweg insgesamt gemeint?
Dika meint
1. Februar 2020 at 19:03
Habe ich mich auch gefragt, aber da steht insgesamt deswegen glaube ich das es für hin und zurück gilt.Bzw 1.15 hin und 1.15 zurück, oder?
Alice meint
18. November 2019 at 15:12
Wie wird denn der Arbeitsweg zeitlich gehandhabt, wenn man von der Wohnung aus vor der Arbeit noch Kinder zur Kita oder Grundschule bringen muss oder sonstige Angehörigen zur Pflegebetreuung und erst danach zur Arbeit fahren kann? Zählt die Zeit des Fahrtweges dann erst ab dieser Einrichtung? Rückweg genau dasselbe, erst zu dieser Tagesstätte (Schule, Kindergarten, Heim etc) und dann nach Hause.
Marc meint
3. Juli 2019 at 19:45
Das ist doch wohl ein schlechter Scherz. Ich bin Berufskraftfahrer und muss mich an Lenk-, Ruhe-, und Arbeitszeiten halten. Das heißt das ich 9 Std LKW fahren darf außer zwei mal in der Woche 10 Std. und die Ruhezeit liegt bei 11 Std. kann aber verkürzt werden auf 9 Std. . Wenn ich 12 Std. gearbeitet habe und dann noch für den Arbeitsweg 4 oder 5 Std brauche ist das nicht wirklich in Relation. Da würde man ja niemals ausgeruht sein wenn die nächste Schicht beginnt.
Selly meint
20. August 2019 at 20:09
So siehts aus…das passt doch alles nicht mehr! Auch 6 Std oder weniger Arbeitszeit, dafür 2 Std. Fahrweg bei Std/Lohn von 9 euro! Arbeite ich doch fast nur für Benzin oder Bahnkarte! Das nennen die Zumutbar???
Jutta G. meint
9. Oktober 2019 at 11:43
Dem Stimme ich voll und ganz zu. Da kann man ja gleich einen Fahrtkostenzuschuss beim Arbeitsamt beantragen, um überhaupt von so einem beschisenen Stundenloh existieren zu können
Marcus meint
28. Januar 2021 at 10:49
Das wird sich in den nächsten 20 Jahren auch nicht ändern. Leider. Die kriegen die LKW-Zeiten / Arbeitszeiten / Schichtzeiten nie in den Griff. Bezahlung ist eh für o….. Nur Fernfahrer lohnt sich noch halbwegs (wenn das familiär klappt und gern allein unterwegs ist usw.)