Nach der Geburt eines Kindes müssen wohl die meisten Arbeitnehmer ihr gewohntes Leben ziemlich umkrempeln. Schließlich dreht sich zunächst einmal alles um die Bedürfnisse des kleinen Menschen. Dieser Aufgabe gerecht zu werden und gleichzeitig Vollzeit zu arbeiten, ist normalerweise ein Ding der Unmöglichkeit.
Aus diesem Grund gibt der Gesetzgeber sowohl frischgebackenen Müttern als auch Vätern die Möglichkeit, in Elternzeit zu gehen. Dabei handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Damit Beschäftigten keine finanziellen Nachteile entstehen, können sie während dieser Zeit Elterngeld oder Elterngeld Plus beantragen.
Kurz & knapp: Elterngeld Plus
Im Gegensatz zum Basiselterngeld wird das Elterngeld Plus zwar doppelt so lange ausgezahlt, allerdings lediglich in Höhe der Hälfte des normalen Elterngeldes. An der eigentlichen Summe ändert sich demzufolge normalerweise nichts.
Ist Ihr Kind nach dem 30. Juni 2015 zur Welt gekommen, können Sie das sogenannte Elterngeld Plus beziehen. Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle.
Sie können zum Elterngeld Plus etwas dazuverdienen, wenn Sie in Teilzeit arbeiten und Ihr Einkommen 50 Prozent Ihres Gehalts vor der Geburt des Kindes nicht übersteigt. In diesem Fall findet keine Anrechnung statt.
Ja, innerhalb von 30 Minuten leitet daselterngeld.de online durch den gesamten Antrag, ganz ohne Amtsdeutsch und Herunterladen von Seiten. Kurz alles anklicken, Nachweise beifügen und schon geht der Antrag direkt ans Amt.
Wo die Unterschiede zwischen diesen beiden Leistungen liegen, für wen es sich überhaupt lohnt, in der Elternzeit Elterngeld Plus zu beziehen und wie Sie bei der Berechnung vom Elterngeld Plus vorgehen, lesen Sie in unserem Ratgeber.
Inhalt
Was ist Elterngeld Plus eigentlich?
Das sogenannte Elterngeld Plus wurde am 1. Januar 2015 eingeführt und richtet sich ausschließlich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach dem 30. Juni 2015 Nachwuchs bekommen haben. Dabei liegt der wohl größte Unterschied zwischen „normalem“ Elterngeld und Elterngeld Plus darin, wie lange die jeweilige Leistung gezahlt wird.
Letzteres können Mütter sowie Väter nämlich doppelt so lange erhalten. Der Anspruch auf Elterngeld liegt in der Regel bei maximal 12 bzw. 14 Monaten, falls beide Partner ihren Anspruch auf Elternzeit geltend machen möchten. Demzufolge kann das Elterngeld Plus für insgesamt 24 bzw. 28 Monate beantragt werden. Dies bedeutet allerdings nicht, dass sich die Höhe der Leistung ebenfalls verdoppelt.
Zwar wird das Elterngeld Plus doppelt so lange ausgezahlt, jedoch beträgt es auch nur die Hälfte des Basiselterngeldes. Sie erhalten als Elternteil demzufolge normalerweise die gleiche Summe, lediglich über einen längeren Zeitraum verteilt. Die Option, Elterngeld Plus zu beziehen, haben Sie sowohl, wenn Sie während der Elternzeit gar keiner Tätigkeit nachgehen, als auch, wenn Sie sich entscheiden, während dieser Zeit maximal 30 Arbeitsstunden pro Woche in Teilzeit zu arbeiten. Bei Kindern, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden, gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 32 Stunden.
Wichtig: Arbeiten Vater und Mutter gleichzeitig vier Monate lang zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche, erhalten sie beim Elterngeld Plus übrigens einen Partnerschaftsbonus. Dieser besteht aus jeweils vier Elterngeld-Plus-Monaten extra, sodass die maximale Bezugsdauer anstatt 28 insgesamt 36 Monate beträgt. Im Zuge der Elterngeld-Reform vom 1. September 2021 wurde diesbezüglich eine Neuregelung für Geburten ab diesem Datum eingeführt: Beim Partnerschaftsbonus können Eltern bezüglich der Bezugsdauer zwischen zwei und vier Monaten wählen. Zudem dürfen sie zwischen 24 und 32 Stunden wöchentlich in Teilzeit arbeiten.
Ebenfalls neu seit 1. September 2021: Länger Elterngeld Plus erhalten bei Frühgeburten
Am 1. September 2021 wurde ein längerer Bezug von Elterngeld sowie Elterngeld Plus im Falle einer Frühgeburt eingeführt. Für Kinder, die ab diesem Datum das Licht der Welt erblickten, erhalten Sie daher das Elterngeld Plus …
- … zwei Monate länger, wenn das Kind mindestens sechs Wochen zu früh kam
- … vier Monate länger, wenn das Kind mindestens acht Wochen zu früh kam
- … sechs Monate länger, wenn das Kind mindestens zwölf Wochen zu früh kam
- … acht Monate länger, wenn das Kind mindestens 16 Wochen zu früh kam
Elterngeld Plus berechnen: So funktioniert’s
Sowohl für das Basiselterngeld als auch für das Elterngeld Plus gilt: Die Berechnung findet auf der Grundlage des Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes statt. Die zu zahlende Summe liegt dabei zwischen 65 und 100 Prozent Ihres damaligen Gehalts – je weniger Sie zu dieser Zeit verdient haben, desto höher fällt der jeweilige Prozentsatz im Regelfall aus.
Mindestens 300 Euro (also 150 Euro bei Elterngeld Plus) und maximal 1.800 Euro (900 Euro bei Elterngeld Plus) sind dabei monatlich möglich. Gehen Sie in der Elternzeit keiner Tätigkeit nach, erhalten Sie normalerweise den vollen Betrag. Sollten Sie jedoch beim Bezug von Elterngeld oder Elterngeld Plus in Teilzeit arbeiten, gilt es, gewisse Punkte zu beachten:
- Erhalten Sie Basiselterngeld, wird Ihr Einkommen aus der Teilzeitbeschäftigung stets angerechnet, was sich für Sie nachteilig auswirken könnte.
- Beziehen Sie jedoch Elterngeld Plus als Vater oder Mutter, arbeiten in Teilzeit und Ihr Gehalt beträgt weniger als 50 Prozent des Einkommens vor der Geburt des Kindes, kommt es zu keiner Kürzung. Erst wenn Sie die 50-Prozent-Grenze überschreiten, wird Ihr Zuverdienst auf das Elterngeld Plus angerechnet.
Vor allem, wenn Sie während der Elternzeit bereits wieder arbeiten möchten, bietet das Elterngeld Plus dementsprechend gewisse Vorteile. Um im Detail zu berechnen, ob Elterngeld oder Elterngeld Plus in Ihrem Fall sinnvoller wäre, können Sie einen Elterngeld-Plus-Rechner verwenden, wie er beispielsweise von Elternzeit.de angeboten wird. Diesen Elterngeldrechner (Plus) finden Sie unter www.elternzeit.de/elterngeld/elterngeldrechner/.
Gut zu wissen: Es ist möglich, zwischen den beiden Leistungen zu wechseln. Für Monate, in denen Sie einen Teilzeitjob ausüben, können Sie Elterngeld Plus beziehen und für Monate, in denen Sie nicht arbeiten, zum Basiselterngeld switchen.
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