Um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, brauchen Menschen ein bestimmtes Kontingent an Geld. Dieses ermöglicht es ihnen, Lebensmittel und Kleidung zu bezahlen.
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Der Arbeitsmarkt hat es in der Vergangenheit nicht immer geschafft, allen Arbeitnehmern durch Angebot und Nachfrage ein solches Mindesteinkommen zu gewährleisten, weshalb der Staat eingriff und für Deutschland im Jahr 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn festlegte.
Kurz & knapp: Mindestlohn für Flüchtlinge
Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland am 1. Januar 2015 eingeführt.
Aus rechtlicher Sicht sind Flüchtlinge grundsätzlich nicht vom Mindestlohn ausgenommen. Sofern sie nicht zu den Ausnahmen von der Lohnuntergrenze zählen und eine Arbeitserlaubnis haben, müssen sie auch mit dem Mindestlohn entlohnt werden.
Hier finden Sie eine Aufzählung der Pro- und Contra-Argumente beim Mindestlohn für Flüchtlinge.
Als Mindestmaß an Vergütung gilt mittlerweile ein Betrag von 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto pro Stunde, den jedoch nicht alle Arbeitstätigen erhalten, da Ausnahmen gelten. Und wie sieht es bei den Flüchtlingen aus? Haben sie einen Anspruch auf den Mindestlohn? Der folgende Artikel verrät es Ihnen.
Inhalt
Warum Menschen nach Deutschland flüchten
In ihrer Heimat herrschen Krieg, Chaos und Verzweiflung. Menschen aus Syrien, Afghanistan und Somalia fliehen, um nicht zu verhungern oder getötet zu werden. Deutschland scheint vielen der letzte Ausweg auf ein besseres Leben für ihre Kinder und sich selbst. Doch welche Auswirkungen hat das auf den deutschen Arbeitsmarkt? Darüber diskutieren Wirtschaft und Politik hitzig.
Welche Vergütung erhalten Geflüchtete? Gilt der Mindestlohn auch für Asylbewerber?
Flüchtlinge, die in Deutschland arbeiten, sind häufig in solchen Branchen zu finden, die eher unbeliebt sind, dazu zählen u. a. das Gastgewerbe und die Gebäudereinigung. Häufig sind sie hier als geringfügig Beschäftigte angestellt, da hier auch Menschen ohne Berufsabschluss unterkommen können.
Aus rechtlicher Sicht sind Flüchtlinge grundsätzlich nicht vom Mindestlohn ausgenommen, sofern sie eine gültige Arbeitserlaubnis vorweisen können und nicht unter die im Mindestlohngesetz benannten Ausnahmen fallen. Nichtsdestotrotz herrschen bei CDU und SPD unterschiedliche Ansichten darüber, ob Geflohenen in Deutschland pro Stunde mindestens 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto gezahlt werden sollten oder nicht.
Pro und Contra vom Mindestlohn für Geflüchtete
Ob eine gewisse Lohnuntergrenze auch für Zuwanderer gelten soll, wird in der großen Koalition zwischen SPD und CDU immer wieder kontrovers diskutiert.
Während Befürworter die individuellen Vorteile für die Arbeitnehmer von weither aufführen, mahnen Kritiker an:
Je höher und weitverbreiteter der Mindestlohn, desto weniger Menschen würden eingestellt werden, da die Lohnkosten die Unternehmen stark beanspruchen.
Gerade in den Grenzregionen würde zudem die Schwarzarbeit durch den Mindestlohn nur gefördert.
Andere Stimmen sehen in der Abweichung vom Mindestlohn für Flüchtlinge eine niedrigere Zugangsschwelle zum deutschen Arbeitsmarkt.
Unternehmen könnte es so einfacher gemacht werden, Zuwanderer in Arbeit zu bringen.
Bevor ein Flüchtling eingestellt werden kann, muss eine Vorrangprüfung durchgeführt werden. Das heißt: Findet sich ein EU-Bürger, dann erhält dieser die Stelle – mit behördlicher Zustimmung. Bekommt der Flüchtling den Zuschlag, prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob die Konditionen des Arbeitsverhältnisses stimmen. Sie lassen sich deshalb häufig den Arbeitsvertrag vorlegen.
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