Mit der Einführung des Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 setzte die Bundesregierung ein deutliches Zeichen gegen die potenzielle Verarmung trotz Vollzeitarbeitstätigkeit. Der Mindestlohn beträgt mittlerweile 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto pro Stunde.
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Mittlerweile gilt der Mindestlohn in der Regel in allen Branchen, wobei der jeweilige tarifliche Mindestlohn auch über der gesetzlich vereinbarten Lohnuntergrenze liegen kann. Geringer entlohnt werden darf jedoch normalerweise kein Arbeitnehmer; es sei denn, er zählt zu den Ausnahmen vom Mindestlohn.
Kurz & knapp: Mindestlohn für Langzeitarbeitslose
Als Langzeitarbeitslose werden Personen bezeichnet, die bereits seit einem Jahr oder noch länger arbeitslos sind.
Nein, Langzeitarbeitslose zählen zu den Ausnahmen vom Mindestlohn.
Erst nachdem sich ehemalige Langzeitarbeitslose sechs Monate lang im neuen Arbeitsverhältnis befinden, erhalten sie den Mindestlohn.
Doch wie sieht das Ganze bei Arbeitnehmern aus, die zuvor einige Zeit lang arbeitslos waren? Wer gilt überhaupt als langzeitarbeitslos? Und wann muss der Mindestlohn für Langzeitarbeitslose gezahlt werden? Das erfahren Sie im Ratgeber!
Inhalt
Wer erhält keinen Mindestlohn? Diese Ausnahmen sieht das Mindestlohngesetz vor
Vom Mindestlohn profitieren auch nach Ablauf der Übergangsfristen nicht alle Arbeitnehmer, da die Politik einigen Argumenten aus der Wirtschaft stattgegeben und Ausnahmen definiert hat.
Keinen Mindestlohn erhalten nach § 22 des Mindestlohngesetzes die folgenden Personen. Sie können keinen Anspruch auf 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto pro Stunde erheben:
- Arbeitnehmer, die jünger als 18 Jahre alt sind und keinen Berufsabschluss vorweisen können
- Auszubildende
- Pflichtpraktikanten, die in einem Unternehmen bis zu drei Monate arbeiten
- Personen, die sich schon länger in der Arbeitslosigkeit befinden
Wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt, wird u. a. von der Saison beeinflusst, sind doch so manche Jobs wetterabhängig. Das ist einer der Gründe, warum im Winter üblicherweise mehr Menschen arbeitslos gemeldet sind.
Wer längerfristig keine Stelle findet, verliert häufig wertvolles Wissen, was den Einstieg in ein neues Arbeitsverhältnis nicht einfacher macht und gerade in höherem Alter risikoreich ist. Im Jahr 2019 galten durchschnittlich in etwa 0,73 Millionen Menschen in Deutschland als langzeitarbeitslos (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).
Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose – warum?
Um Unternehmen die Einstellung von Arbeitslosen einfacher zu machen, hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, dass ihnen erst nach einer gewissen Zeit der Mindestlohn von derzeit 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto pro Stunde für ihre Arbeit gezahlt werden muss. Hierdurch soll die eventuell bestehende Barriere beseitigt werden.
Wann sind Sie langzeitarbeitslos?
Wann Personen als Langzeitarbeitslose betrachtet werden, geht aus dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB) hervor. Es hält in § 18 fest:
Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind. Die Teilnahme an einer Maßnahme nach § 45 [Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung] sowie Zeiten einer Erkrankung oder sonstiger Nicht-Erwerbstätigkeit bis zu sechs Wochen unterbrechen die Dauer der Arbeitslosigkeit nicht.
Die Frist beginnt zu laufen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie sich arbeitslos melden. Finden Sie in den kommenden 365 Tagen keine Arbeit, werden Sie als langzeitarbeitslos bezeichnet. Unterzeichnen Sie zwischendrin einen Arbeitsvertrag, der gegebenenfalls schnell wieder beendet wird, beginnt die Frist wieder von vorne.
Ab wann erhalten ehemalige Langzeitarbeitslose Mindestlohn?
Haben Sie Ihre Arbeit verloren und ergattern innerhalb des nächsten Jahres einen neuen Job, haben Sie in der Regel Anspruch auf den Mindestlohn. Langzeitarbeitslose haben es da nicht so einfach.
Sie müssen erst die häufig als Probezeit definierte Bewährungsphase von einem halben Jahr durchhalten, bevor sie die Zahlung des als Lohnuntergrenze vereinbarten Betrages von 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto in der Stunde verlangen können.
Antihero meint
30. August 2022 at 2:36
Man kann doch einfach einen Job aufnehmen und während des Arbeitsverhältnises doch einfach den Job wechseln ohne sich in der während des Jobwechsels beim Amt als arbeitslos zu melden.
Arnold meint
6. Juni 2022 at 3:46
Warum sollte ich mich als Langzeit arbeitsloser unter dem Mindestlohn 6 Monate versklaven lassen bei den gestiegenen Kosten haha wo ist denn da für mich der Anreiz was zu tun? Im Leben nicht schon garnicht 6 Monate zumal die 12 euro nach der Inflation und co schon zu wenig sind. Gekürzt werden kann nichts und mehr als 30 Prozent geht auch später nicht scheiss drauf wozu noch arbeiten.
michael meint
18. Oktober 2019 at 11:46
ich finde die regelung mit mindestlohn und hartz4 eine sauerei
Manfred meint
14. Juni 2018 at 21:31
Alles was ich zu dem Thema wissen wollte kurz und knapp auf einen Blick, vielen Dank dafür.
LG Manni
Lechner meint
11. Juni 2018 at 0:52
Die Info ist sehr hilfreich, aber ändert nichts an der aufgrund von Gesetzen vorprogrammierten Armut von unverschuldeter Arbeitslosigkeit, die durch individuelle Lebenssituationen entstanden ist. In jedem Fall entstehen ausschließlich Nachteile für den Arbeitnehmer.
Arno N. meint
9. Oktober 2018 at 18:01
Ja, genau: „unverschuldet“! Denn wie wir aus dem Studium der Arbeitsmärkte wissen, gäbe es bei entsprechenden Investitionen in neue Arbeitsplätze und gleichzeitiger FairTeilung der Arbeitsmenge Jahr und Tag keine Erwerbslosen … siehe Anfang 1970er-Jahre in der verlinkten Webseite. Abseits des damaligen hohen Wirtschaftswachstums zuvor erleben wir heute eine (Um)Verteilungskrise auf dem Rücken der materiell schwach gemachten. Trotz eines Menschenrechts auf Arbeit bei angemessener, existenzsichernder Entlohnung.
Danny meint
13. Dezember 2016 at 12:35
Ich finde es wirklich klasse, dass Sie sich all diese Mühe machen und die Informationen aufbereitet für uns präsentieren. Danke dafür.
Lg Danny