Am 20.8.2019 erging im Bundessozialgericht (BSG) das Urteil, dass ein Bewerber, welcher einen Unfall beim Probearbeiten erleidet, gesetzlich unfallversichert ist (Aktenzeichen B 2 U 1/18 R). Zwar sei noch kein Beschäftigungsverhältnis zu Stande gekommen, allerdings könne ein Probearbeiter als “Wie-Beschäftigter” behandelt werden. Das Gericht lehnte damit die Revision eines Unfallversicherungsträgers ab, der für den Unfall beim Probearbeiten nicht aufkommen wollte.
Worum ging es in dem verhandelten Fall?
Der Fall, der nun das BSG erreichte, wurde zuvor schon dem SG Halle und dem LSG Sachsen-Anhalt verhandelt. Es ging um einen Mann, der sich um eine Stelle als Lkw-Fahrer beworben hatte. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wurde ein Probearbeitstag ohne Vergütung vereinbart.
Am Tag des Probearbeitens zog sich der Bewerber bei einem Sturz Verletzungen zu und wollte dies als Arbeitsunfall bei der Versicherung deklarieren. Diese lehnte ab, da es sich um einen Unfall beim Probearbeiten handelte, welcher nach Ansicht der Versicherung nicht durch § 2 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) abgedeckt sei.
Nachdem das SG Halle und LSG Sachsen-Anhalt dem Bewerber Recht gaben, landete der Fall nach einer Revision des Unfallversicherers vor dem BSG.
Warum ist ein Unfall beim Probearbeiten nach Auffassung des Gerichts versichert?
Doch auch das BSG ging davon aus, dass im konkreten Fall ein Unfall beim Probearbeiten durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Zur Begründung gaben die Richter an, dass der Probearbeiter Tätigkeiten übernahm, die einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ähnlich sind.
Dadurch sei er als „Wie-Beschäftigter“ zu behandeln und ist demnach gesetzlich unfallversichert, obwohl er bei dem entsprechenden Unternehmen nicht angestellt war. Das Urteil schreibt allerdings nicht vor, dass jeder Unfall beim Probearbeiten unbedingt von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sein muss. Dies ist stets im Einzelfall zu prüfen.
Damit beim Probearbeiten vorab alle wichtigen Dinge geklärt sind, sollten Sie stets eine entsprechende Vereinbarung aufsetzen. Wie diese aussehen kann, zeigt unser Muster, welches Sie kostenlos herunterladen können.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Vertrag zur Probearbeit (Muster).doc
Vertrag zur Probearbeit (Muster).pdf
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