Das Arbeitszeugnis ist zusammen mit dem Bewerbungsschreiben und dem Lebenslauf die Visitenkarte, wenn es darum geht, sich um eine neue Stelle zu bemühen.
Neben den Selbsteinschätzungen bekommt der Personaler einen Eindruck davon, wie Sie von anderen gesehen werden und welche Erfahrungen Sie bis dato gemacht haben. Auch eventuell durch welche Soft Skills Sie sich auszeichnen.
Kurz & knapp: Aufbau vom Arbeitszeugnis
Ja, nach § 109 der Gewerbeordnung hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis.
Bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses muss keiner DIN-Norm gefolgt werden. Das Zeugnis sollte jedoch in schriftlicher Form erteilt und eigenhändig vom Arbeitgeber unterschrieben werden.
Informationen dazu, welche Punkte in einem Arbeitszeugnis enthalten sein sollten, erhalten Sie hier.
Im Folgenden haben wir für Sie ein paar wichtige Informationen zusammengestellt, bei denen es in erster Linie um den Aufbau und die formalen Aspekte eines Zeugnisses geht. Was muss ein Arbeitszeugnis enthalten? Welchen Aufbau sollte ein Zeugnis haben?
Inhalt
Das Arbeitszeugnis: Aufbau und Form
Ein Arbeitszeugnis enthält im besten Falle alle wesentlichen Bestandteile, damit sich ein zukünftiger Arbeitgeber bei der Bewerbung so gut wie möglich einen umfassenden Eindruck von Ihren Leistungen und Ihrem Verhalten verschaffen kann. Das bedeutet, alle relevanten Tatsachen und Bewertungen sollten Bestandteil dieses Dokuments sein. Dabei geht es erstmal gar nicht so sehr um die Formulierungen, die mittlerweile auch sehr floskelhaft und standardisiert sind.
Wichtig! Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (siehe § 109 der Gewerbeordnung), mindestens auf ein einfaches Zeugnis mit Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit.
Doch wie genau muss ein Zeugnis aussehen? Welche konkreten Inhalte sind beim Arbeitszeugnis verpflichtend? Gibt es ein Muster?
Allgemeines zum Inhalt bei einem Arbeitszeugnis
Zunächst muss ein Zeugnis immer in schriftlicher Form erteilt werden. Eine ausschließlich elektronische Form ist nicht zulässig, laut Gewerbeordnung § 103. Neben dem Firmennamen sollte auch die firmeneigene Adresse genannt werden.
Wichtig! Ihr Zeugnis muss vom Arbeitgeber oder Vorgesetzten eigenhändig unterschrieben werden. Ein Faksimile oder gar eine eingescannte Unterschrift sind nicht zulässig.
Auch Mitarbeiter mit einer Weisungsbefugnis Ihnen gegenüber können das Arbeitszeugnis unterschreiben. Dabei ist darauf zu achten, dass die Funktion oder Position mit angegeben wird. Daneben sollte das Ausstellungsdatum immer mit angegeben werden. Es markiert zugleich den letzten Tag des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Diese Angaben sind sowohl für ein einfaches als auch für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis maßgeblich.
Dabei sollten Sie wissen, dass eine qualifizierte Ausfertigung auf Verlangen des Arbeitnehmers ausgestellt werden kann und in der Regel etwas ausführlichere Angaben zur Beurteilung des Arbeitnehmers enthält, im Vergleich zu einem einfachen Zeugnis. Die Fähigkeiten, Leistungen und das Engagement sollten so objektiv wie möglich seitens des Arbeitgebers formuliert werden.
Generell gilt: Ein Zeugnis sollte wohlwollend und wahrheitsgemäß ausgestaltet sein. Dabei ist unter anderem auf die sogenannte Zeugnissprache zu achten, die mittlerweile eine ganz eigene Semantik bereitstellt.
Arbeitszeugnis: Inhalt und Aufbau – Worauf ist zu achten?
Zwar gibt es keine DIN-Normen für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses, dennoch sind einige Punkte standardisiert. Diese gelten ebenso für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als auch für ein Zwischenzeugnis. Der grundlegende Inhalt ist in beiden Fällen sehr ähnlich.
Das muss alles enthalten sein:
- Überschrift
- Eingangsformel
- Unternehmensskizze
- Aufgabenbeschreibung
- Leistungsbeurteilung
- Führungsleistung
- Verhaltensbeurteilung
- Beendigungsgrund/ Zeugnisvergabegrund
- Schlussformel
- Unterschrift und Datum
Dieser Aufbau von einem Arbeitszeugnis ist ein Beispiel. Es können abweichende Angaben gemacht werden. Doch die hier genannten Aspekte sind in der Regel maßgeblich.
Das Arbeitszeugnis kann einen Briefkopf enthalten. Darin finden Sie die vollständigen Angaben zum Arbeitgeber. Sie können aber auch am Ende aufgeführt sein. Dies ist von der spezifischen Handhabe des Unternehmens abhängig. Womöglich gibt es sogar ein besonderes Firmenpapier. Wichtig! Das Zeugnis ist kein Brief.
Nähere Erläuterungen zum Inhalt vom Arbeitszeugnis
Die Überschrift sollte die Art des Zeugnisses bezeichnen – Zeugnis, Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis.
Die Eingangsformel ist zur Orientierung ein wichtiger Bestandteil beim Zeugnisaufbau. Sie enthält die korrekten Personalangaben des Arbeitnehmers mit Vorname, Name und dem Geburtsdatum. Dabei ist der genaue Tätigkeitszeitraum anzugeben. Urlaube oder krankheitsbedingte Fehlzeiten werden nicht erwähnt. Geburtsdatum und Anschrift des Arbeitnehmers sind jedoch nur anzugeben, wenn der Mitarbeiter dies verlangt.
Bei der Unternehmensskizze geht es vor allem darum kurz darzustellen, in welcher Branche die Tätigkeit zu verorten ist.
Daran schließt sich der wichtigste Teil vom Inhalt eines Arbeitszeugnisses an – die Beschreibung der Aufgaben. Die Tätigkeiten sind vollständig und klar zu beschreiben. Ein zukünftiger Arbeitgeber sollte sich ein vollständiges Bild vom Arbeitsplatz und dem Tätigkeitsfeld machen können. Hier steht ganz klar die Objektivität der Darstellung im Mittelpunkt.
Das betrifft auch die Punkte der hierarchischen Position und die Entwicklung des Arbeitnehmers im Unternehmen, die hier mit aufgezeigt werden sollten. Der Aspekt kann im Übrigen in Haupt- und Nebentätigkeiten untergliedert werden.
Beim folgenden Punkt unterscheiden sich die beiden Arten eines Arbeitszeugnisses. Im Inhalt vom qualifizierten Arbeitszeugnis ist die Leistungsbeurteilung von enormer Wichtigkeit. Dabei geht es nicht nur um eine Bewertung der Art und Weise der Aufgabenerledigung.
Ein Arbeitszeugnis muss Inhalte zur Motivation, zur Bereitschaft, zu den beruflichen Fachkenntnissen sowie den geistigen Fähigkeiten enthalten. Es sollten Aussagen zur Belastbarkeit und Zuverlässigkeit gemacht werden. Etwaige, vorweisbare Arbeitserfolge des Beschäftigten sind hervorzuheben.
Das heißt beim Arbeitszeugnis ist folgender Inhalt bezüglich der Leistungsbeurteilung relevant:
- Das Wollen
- Das Können
- Das Wissen
- Das Wie
Bei Führungskräften sollte Aussagen zur Führungsleistung getroffen werden.
Ein weiterer, zentraler Aspekt ist neben den eben genannten hard-facts die Frage nach dem Verhalten des Mitarbeiters. Im Inhalt vom qualifizierten Zeugnis ist dies unumgänglich. Dabei geht es um das Verhalten gegenüber den Vorgesetzen, Kollegen und anderen Mitarbeitern, aber auch gegenüber den Kunden und Geschäftspartnern. Dabei sollten Sie als Empfänger des Zeugnisses darauf achten, dass einmalige Vorfälle oder Fehlverhalten nicht auftauchen.
Der Punkt beim Zeugnisinhalt – Zeugnisvergabegrund – ist vor allem für den Inhalt bei einem Zwischenzeugnis relevant.
Der Schlusssatz ist laut Rechtsprechung nicht vom Arbeitnehmer zu verlangen. Er kann aufgenommen werden und enthält dann in der Regel eine Bekundung des Dankes für die Zusammenarbeit sowie das Bedauern über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zudem gehen damit Glückwünsche für die Zukunft einher. Fehlt jedoch dieser floskelhafte Satz, wird dies meistens eher negativ ausgelegt.
Heike meint
10. Dezember 2020 at 18:42
Hallo,
ich habe ein 3/4 Jahr in einer Kinderkrippe gearbeitet und habe jetzt ein einfaches Zeugnis erhalten.
Habe ich einen Anspruch auf ein erweitertes Zeugnis?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Doris meint
17. Juni 2020 at 12:21
Kann man vom AG verlangen, dass er in ein Arbeitszeugnis schreibt, dass das Arbeitsverhältnis befristet war?
Natascha A. meint
7. November 2018 at 13:38
Guten Tag.Ich hab mal eine Frage,prüfen Sie Arbeitszeugnisse?
arbeitsrechte.de meint
12. November 2018 at 7:44
Hallo Natascha,
wir prüfen keine Arbeitszeugnisse. Wenden Sie sich dazu an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de