In einigen Lebenssituationen oder unter bestimmten Umständen ist eine Kündigung leider nicht zu vermeiden. Eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung kann entweder durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber erfolgen und ist laut Recht in Deutschland beiden Parteien zugesichert – vorausgesetzt, die Bedingungen dafür sind erfüllt.
Seine Arbeit zu kündigen, fällt in der Regel aber niemandem leicht. Dieser Ratgeber betrachtet die Thematik der Kündigung aus der Perspektive des Arbeitnehmers und zeigt dessen Rechte und Pflichten auf, die er dabei beachten muss.
Kurz & knapp: Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Nein, gemäß § 626 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss ein wichtiger Grund vorliegen, wegen dem eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar wäre, damit eine fristlose Kündigung wirksam ist. Zudem braucht es normalerweise eine vorherige Abmahnung.
Zahlt der Arbeitgeber beispielsweise wiederholt das Gehalt zu spät oder gar nicht, diskriminiert Sie, belästigt Sie sexuell oder verlangt von Ihnen, dass Sie eine Straftat begehen, kann dies eine fristlose Kündigung als Arbeitnehmer rechtfertigen. Beachten Sie jedoch, dass stets je nach Einzelfall entschieden wird, ob der jeweilige Grund für eine fristlose Kündigung ausreicht.
Laut § 626 Absatz 2 BGB muss eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Grund für diese eingetreten ist oder der betroffene Mitarbeiter davon Kenntnis erlangt hat.
Inhalt
Ordentliche Kündigung vs. Fristlose Kündigung
Was ist der Unterschied zwischen einer frislosen Kündigung und einer ordentlichen Kündigung? Bei einer ordentlichen Kündigung muss sich der Arbeitnehmer an die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist halten, wenn er das Arbeitsverhältnis zwischen ihm und seinem Arbeitgeber beenden möchte. Bei der fristlosen Kündigung hingegen entfällt die Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer.
Kündigung durch den Arbeitnehmer: Formalitäten
Egal, ob Sie ordentlich oder fristlos kündigen, Sie müssen in jedem Fall bestimmte Formalien einhalten. Dazu gehört in erster Linie vor allem die Kündigung in schriftlicher Form. Außerdem haben Sie durch solch ein Schreiben auch für sich selbst einen Nachweis, sollte es zu einem späteren Zeitpunkt einmal zu Ungereimtheiten kommen.
Ein Kündigungsschreiben untergliedert sich dabei in folgende Hauptpunkte:
- Name und Adresse des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
- Tag der Kündigung
Des Weiteren ist es sinnvoll einen Grund für die Kündigung zu nennen. Es ist allerdings nicht verpflichtend, diesen zu nennen, er kann aber nachträglich vom Arbeitgeber eingefordert werden.
Vor allem bei einer fristlosen Kündigung wird der Grund dafür fast immer verlangt, da der Arbeitgeber Ihnen in diesem Fall ja auf die Kündigungsfrist verzichten muss. Außerdem ist es ratsam, konkret in dem Kündigungsschreiben festzuhalten, was mit angesammelten Überstunden und eventuell vorhandenem Resturlaub geschehen soll.
Arbeitnehmer kündigt fristlos: Konsequenzen
Selbstverständlich steht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als größte Konsequenz an. Schließlich ist das die logische Reaktion auf eine Kündigung. Achtung: Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihre Kündigung einreichen, sind Sie für die finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit für 12 Wochen gesperrt. Nach diesen drei Monaten bekommen Sie allerdings auch nicht die volle Summe Ihres Anspruchs an Arbeitslosengeld.
Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer bedeutet nämlich immer, dass die monatlichen Leistungen von der Agentur für Arbeit gekürzt werden. Am besten reden Sie bereits vor Ihrer Kündigung mit einem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, um sich in Ihrer speziellen Situation beraten zu lassen und um später keine negative Überraschung zu erleben.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie nicht aus reinem Wunsch heraus, sondern aus einem triftigen Grund heraus, die fristlose Kündigung eingereicht haben. Die Agentur für Arbeit prüft hierbei jeden Fall individuell. Gründe, die den Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung in Erwägung ziehen lässt, setzen immer voraus, dass es für den Arbeitnehmer unzumutbar wäre, eine Kündigungsfrist einzuhalten. Solche Gründe können beispielsweise folgende sein:
- Sie leiden unter Mobbing durch Arbeitskollegen.
- Sie wurden sexuell belästigt am Arbeitsplatz.
- Ein notwendiger Arbeitsschutz ist nicht gegeben und die Arbeit somit unzumutbar – zum Beispiel durch die Gefährdung Ihrer Gesundheit.
- Sie haben mindestens zweimal kein Monatsgehalt bekommen. Verpflichtend in diesem Fall ist allerdings eine vorherige Abmahnung.
Trifft einer dieser Fälle auf den kündigenden Arbeitnehmer zu, dann muss dieser seine fristlose Kündigung dennoch innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem die unerträglichen Umstände begonnen haben, einreichen.
Aber nicht nur für den Arbeitnehmer bedeutet das eine wesentliche Veränderung, sondern auch für den Arbeitgeber. Welche Konsequenzen drohen also im Konkreten, wenn Sie fristlos kündigen als Arbeitsnehmer?
Fristlos zu kündigen bedeutet, dass der Arbeitgeber in der Regel nicht ausreichend Zeit hat, einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für den Arbeitnehmer zu finden, welcher gekündigt hat. Das bedeutet eventuelle Einbußen für den Arbeitgeber oder wesentlich mehr Arbeit, die meist durch andere Arbeitnehmer übernommen werden muss.
Wie sieht es mit einer fristlosen Kündigung vor dem Gesetz aus?
Das Arbeitsrecht regelt die Kündigung durch den Arbeitnehmer, in dem es eine gesetzliche Basis dafür schafft. Vorfälle, wie zum Beispiel fristlose Kündigungen durch den Arbeitnehmer und damit verbundene Kündigungsfristen, die durch den Arbeitnehmer nicht eingehalten werden, fallen allesamt unter das Rechtsgebiet Arbeitsrecht.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sichert beispielsweise im § 626 zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, das Recht eines jeden Bürgers, eine fristlose Kündigung einzureichen, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt. Der genaue Wortlaut im BGB lautet wie folgt:
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Frist zur Kündigung oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Ablauf einer Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer
Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihre momentane Anstellung kündigen möchten, sollte das gut überlegt sein. Überwiegen dennoch die Gründe für eine fristlose Kündigung, dann sollten einige Regeln beachtet werden.
Zunächst ist ein triftiger Grund ausschlaggebend für eine fristlose Kündigung. Fühlt sich der Arbeitnehmer aufgrund einer der weiter oben genannten Gründe oder aus einem anderen stichhaltigen Grund nicht mehr in der Lage, seine Arbeit ordentlich auszuführen, dann ist eine fristlose Kündigung sinnvoll.
Ist die Kündigung aus gutem Grund erst einmal eingereicht und wirksam, dann haben Sie in der Regel auch nicht mit einer Kürzung Ihrer Leistungen von der Agentur für Arbeit zu rechnen. Eine schlüssige und ausreichende Begründung Ihrer fristlosen Kündigung ist ausschlaggebend für eine Entscheidung über die Rechtskräftigkeit der Kündigung.
Ehrlichkeit ist darum bei fristlosen Kündigungen immer angebracht. Falsche Anschuldigungen, die sich an den Vorgesetzten oder an Arbeitskollegen richten, haben meist weitreichende Folgen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass diese Anschuldigungen falsch waren, wird dies ebenfalls Konsequenzen für den betreffenden Arbeitnehmer haben.
Gibt es bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer ein bestimmtes Muster?
Für eine Kündigung vom Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer gibt es Muster in zahlreichen Ausführungen online zu finden. Musterschreiben im Internet sind keine Seltenheit. Jedoch sind einige Musterschreiben aus dem Internet abgestimmt auf bestimmte Berufsbranchen.
Deshalb sollten Sie immer darauf achten, dass die wichtigsten Punkte, die etwas weiter oben im Text genannt sind, auch immer in Ihrem Kündigungsschreiben zu finden sind, wenn Sie als Arbeitnehmer fristlos kündigen. Auch die Qualität einiger Muster aus dem Internet ist nicht immer sehr hoch. In solchen Fällen sollte das Schreiben nicht einfach so übernommen, sondern auch kritisch betrachtet werden.
U.W. meint
9. September 2023 at 22:45
Guten Abend
Am 28.8.23 wurde uns gesagt, dass wir zum 01.09.23 verkauft wurden
Uns wurde mit keinem Wort etwas gesagt,kann ich kündigen unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne eine Sperre zu bekommen?