Tag ein Tag aus gehen Sie zur Arbeit und leisten Ihr Bestes, sind immer pünktlich und halten sich an alle Vorschriften. Doch dann bekommen Sie plötzlich Ihr Gehalt nicht mehr. Was also tun, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlt? Wie können Sie am besten vorgehen, um Ihren vertraglichen Anspruch auf Lohn durchzusetzen?
Der nachfolgende Ratgeber informiert Sie darüber, wie Sie am besten reagieren, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt.
Kurz & knapp: Arbeitgeber zahlt nicht
In diesem Fall ist es ratsam, den Arbeitgeber zur Zahlung des Gehalts aufzufordern und ihm hierfür eine Frist zu setzen. Der Arbeitnehmer sollte dies am besten schriftlich tun.
Eine fristlose Kündigung ist in der Regel nur gerechtfertigt, wenn ein sogenannter „wichtiger Grund“ vorliegt. Dies setzt einen Zahlungsrückstand von mindestens zwei Monatsgehältern voraus. Und der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber zuvor abmahnen.
Arbeitnehmer können ihren ausstehenden Lohn vor dem Arbeitsgericht einklagen. Wichtig ist, dass sie hierbei ihren Bruttolohn geltend machen. Es ist ratsam, sich diesbezüglich von einem Anwalt unterstützen zu lassen.
Inhalt
Arbeitgeber zahlt keinen Lohn: Fristloser Kündigungsgrund?
Stellt es unmittelbar einen fristlosen Kündigungsgrund dar, wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht zahlt oder müssen dafür noch mehr Voraussetzungen erfüllt werden?
Haben Sie kein Gehalt bekommen, ist das, was Sie tun sollten, zunächst einmal die Formalien abzuklären, um zu sehen, ob eine fristlose Kündigung hier überhaupt rechtswirksam werden könnte.
Laut § 626 Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt ein sogenannter „wichtiger Grund“ als Voraussetzung für eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht.
Im Allgemeinen gilt hierbei ein Zahlungsverzug des Arbeitgebers als fristloser Kündigungsgrund – sofern dieser in erheblicher Form vorliegt.
Das bedeutet konkret, dass der Arbeitgeber mindestens zwei Monatsgehälter im Rückstand sein muss. Zudem muss der betroffene Arbeitnehmer zuvor eine Abmahnung ausgesprochen haben.
Was Sie tun sollten, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt!
Was also tun, wenn der Chef nicht mehr zahlt? Steht fest, dass der Lohnverzug ausreichend für eine fristlose Kündigung ist – vorausgesetzt diese erfolgt nach einer vorherigen Abmahnung. Dann steht dem Einreichen einer fristlosen Kündigung nichts mehr im Weg.
Diese sollte immer in Papierform erfolgen. Ein passendes Muster finden Sie im Ratgeber zur fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer. Laut § 628 Abs. 2 BGB steht Ihnen unter Umständen ein Schadensersatz zu.
In vielen Fällen ist es hierbei sinnvoll, sich Hilfe von einem Anwalt zu holen. Dieser kann Sie auch beraten, ob es empfehlenswert ist, vom sogenannten Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen, Sie Ihre Arbeitsleistung also vorläufig verweigern.
Krasimir meint
11. Juni 2023 at 21:27
Ich habe von der Firma kein Gehalt erhalten
Cassy meint
15. Dezember 2021 at 14:12
Wie lange muss ich auf eine Nachberechnung des Gehaltes warten, wenn das Gehalt nicht vollständig überwiesen wurde?
Der Arbeitgeber vertröstet auf das nächste Monatsgehalt. Mit den Bruchteil des Gehaltes, kommt man jedoch nicht über die Runden. Bin ich verpflichtet mich bis zum nächsten Monatsbeginn zu gedulden?
Schubert meint
8. September 2022 at 14:30
Du solltest aufpassen. Mancher Arbeitgeber plädiert nur auf Zeit, so war das bei mir, und wenn du dann zu lange wartest, dann ist das Geld weg. ich bin genau noch im letzten Moment zum Anwalt gegangen. Jetzt geht es vor Gericht. Du musst genau nachlesen was im Vertrag steht.
Nicht zu lange warten und sich immer auf das nächste Gehalt vertrösten lassen, war mein Fehler, sondern schnellstmöglich zum Anwalt gehen.
Nagel meint
22. April 2021 at 13:49
Was ist wenn Arbeitgeber überhaupt unterschreibt nicht keine schriftliche Papiere oder Kündigung
Augenijus meint
5. Februar 2024 at 1:31
Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht berechnet und auszahlt?
Vanda meint
24. Februar 2021 at 14:42
Seit Schließung der Gastronomie im November 2020 hat eine Servicekraft (Vollzeit) weder ihren Lohn, noch Kurzarbeitergeld erhalten.
Könnte der Arbeitgeber sich beim Zahlungsverzug auf Corona berufen und folglich z.B. keine Verzugszinsen oder Schadensersatz zahlen?
Nicole meint
12. Januar 2021 at 12:17
Was ist, wenn eine Mitarbeiterin aus der Verwaltung aus einem grossen Unternehmen nicht bekannt gibt, das eine andere Mitarbeiterin nach der Wiedereingliederung wieder Vollzeit arbeitet und diese dadurch 2 Monate keinen Lohn bekommt?
Jetzt in der Corona Zeit kommt es auch nicht zeitnah der Lohn nach Anruf…Abteilung eventuell nicht besetzt?!