Wer schon einmal eine fristlose Kündigung von einem Arbeitsvertrag erhalten oder selbst eingereicht hat, der weiß, dass diese fast immer Probleme mit sich bringt . Zumeist hängen daran viele Konflikte, die anderweitig nicht gelöst werden konnten.
Da fragt sich der ein oder andere sicherlich, ob die erhaltene fristlose Kündigung auch tatsächlich gerechtfertigt ist. Was lässt eine fristlose Kündigung nicht rechtens wirken? Was kann ein Betroffener dagegen tun, wenn er eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung von einem Arbeitsverhältnis erhalten hat? Die Antworten auf diese Fragen erfahren Sie in diesem Ratgeber!
Kurz & knapp: Ungerechtfertigte fristlose Kündigung
Unter anderem handelt es sich um eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung, wenn keine Gründe vorliegen, die es dem Kündigenden unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist noch weiterzuführen. Teilweise kann eine fristlose Kündigung auch ungerechtfertigt sein, wenn im Vorfeld keine Abmahnung ausgesprochen wurde.
Ja, sind Sie der Meinung, eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung erhalten zu haben, können Sie sich dagegen wehren und eine Kündigungsschutzklage anstreben.
Normalerweise haben Sie nach Zustellung der fristlosen Kündigung drei Wochen Zeit, um dieser zu widersprechen. Tun Sie dies nicht und lassen die Frist untätig verstreichen, können Sie grundsätzlich nicht mehr gegen die Entlassung vorgehen, selbst wenn sie ungerechtfertigt war.
Inhalt
Wann ist eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung gegeben?
Welche Bedingungen führen dazu, dass eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung vorhanden ist? Wann kann sie also ihre Wirksamkeit verlieren? Die nachfolgenden Punkte erläutern die Voraussetzungen, durch welche eine fristlose Kündigung für rechtswidrig erklärt werden kann. Ist also bereits einer dieser Punkte gegeben, kann die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung angezweifelt werden:
- Es ist kein erheblicher Pflichtverstoß / wichtiger Kündigungsgrund gegeben:
Der Gekündigte hat nicht im starken Maße gegen seine Pflichten verstoßen, die im Arbeitsvertrag festgehalten wurden. Auch ein dringender Verdacht auf solch eine Pflichtverletzung besteht nicht. So kann eine fristlose Entlassung nicht wirksam werden. Demzufolge kann dem Betroffenen zugemutet werden, eine entsprechende Kündigungsfrist einzuhalten. - Ein milderes Mittel ist noch eine mögliche Option:
Das bedeutet, dass noch andere Wege als die fristlose Kündigung möglich sind. Eine ordentliche Kündigung, eine Änderungskündigung, eine Versetzung oder aber auch eine Abmahnung können somit nicht ausgeschlossen werden und sind damit vorhandene mildere Optionen. - Der begangene Pflichtverstoß ist nicht rechtswidrig:
Sobald es Umstände gibt, welche die betreffende Handlung rechtfertigen würden, gilt das Fehlverhalten zumeist nicht mehr als rechtswidrig und würde damit auch keine fristlose Kündigung begründen. Eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung, also ohne einen wichtigen Grund zu haben, ist bekannter Weise nicht wirksam. Des Weiteren wird bei einer fristlosen Kündigung davon ausgegangen, dass der Pflichtverstoß fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Ist dies nicht der Fall, gilt die Kündigung als ungerechtfertigt. - Es ist keine Abwägung der beiderseitigen Interessen erfolgt:
Das heißt, dass sich der Kündigende vor dem Einreichen einer fristlosen Kündigung nicht ausreichend überlegt, ob er wirklich ausschließlich eine Kündigung ohne Frist in Betracht zieht oder, ob nicht vielleicht doch eine ordentliche Kündigung zur Debatte steht. Eine „normale“ Kündigung ist hier also noch möglich. - Die zweiwöchige Frist wurde nicht eingehalten:
Ab Bekanntwerden des fristlosen Kündigungsgrundes hat der Kündigende vierzehn Tage Zeit, die fristlose Kündigung einzureichen. Wird dieser Zeitraum überschritten, kann der Grund für eine außerordentliche Kündigung nicht mehr genutzt werden. Auch in solch einem Fall liegt eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung vor.
Achtung: Eine fristlose Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch -nehmer ausgehen. Solange die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann sie rechtskräftig werden.
Was tun, wenn Sie eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung bekommen haben?
Besteht keine nachvollziehbare Begründung für eine Kündigung in fristloser Form, ist diese nicht wirksam. Denn bereits in § 626 Abs. 1 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist vorgeschrieben, dass ein wichtiger Grund gegeben sein muss, damit eine fristlose Kündigung rechts ist:
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. […]
Was können Sie also dagegen tun, wenn Sie sich sicher sind, dass die betreffende Entlassung als ungerechtfertigte fristlose Kündigung einzustufen ist? In jedem Fall sollten Sie dies nicht einfach so hinnehmen und gegebenenfalls einen Anwalt zu Rate ziehen. Dieser ist in der Lage, Sie zu beraten, inwiefern Ihre fristlose Kündigung angefochten werden kann und inwieweit sich eine Kündigungsschutzklage lohnen würde.
Bildnachweise: istockphoto.com/ Anoshkin, istockphoto.com/ AndreyPopov
Karl meint
4. Juli 2021 at 22:21
Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten und möchte nun gerne prüfen, ob diese tatsächlich gerechtfertigt ist. Mir war gar nicht bewusst, dass ein erheblicher Pflichtverstoß oder dringender Verdacht vorhanden sein muss. Ich werde mich mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht erkunden und beraten lassen.
Dannhäuser meint
24. März 2020 at 18:01
Ich habe die Außerordentlich Kündigung bekommen da war ich krankgeschrieben ist die die rechtens