Nicht jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland das Glück, sich an einem Feiertag einen faulen Lenz zu machen und einfach nur den freien Tag zu genießen. Viele Beschäftigte kommen nicht darum herum, trotz Feiertag zu arbeiten. So ungerecht dies auf den ersten Blick auch erscheinen mag: Es handelt sich dabei schlichtweg um eine Notwendigkeit.
Schließlich können beispielsweise Patienten in Krankenhäusern nicht einfach auf die Fürsorge und Hilfe von Ärzten, Krankenschwestern oder Pflegern verzichten, nur weil gerade ein Feiertag ansteht. Weiterhin müssten jegliche Hotels ihre Gäste bitten, auszuchecken, da weder die Rezeption, der Zimmerservice, das Restaurant oder der Wellnessbereich besetzt wären.
Kurz & knapp: Feiertagsarbeit
Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind Feiertage eigentlich beschäftigungsfrei. Das Gesetz sieht jedoch einige Ausnahmen von dieser Vorschrift vor, die Sie hier einsehen können.
Arbeiten Sie an Sonn- und Feiertagen, steht Ihnen dafür ein Ausgleich zu. 15 Sonntage müssen jährlich beispielsweise beschäftigungsfrei bleiben. Außerdem können Sie für die Arbeit an Sonntagen oder Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, Ersatzruhetage beanspruchen. Zum Teil werden auch Feiertagszuschläge gezahlt. Diese sind jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern müssen im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgehalten sein.
Ja, diese Möglichkeit besteht. Wird der Verstoß gegen die Vorschriften zur Arbeit an Feiertagen als Ordnungswidrigkeit angesehen, kann eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro die Konsequenz sein (§ 22 ArbZG). Wird die Regelmissachtung sogar als Straftat gewertet, droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr (§ 23 ArbZG).
Wie das Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen arbeitsrechtlich geregelt ist, welche Ausnahmevorschriften es gibt und ob das Arbeiten am Feiertag eine zusätzliche Bezahlung oder andere Entschädigungsformen für Beschäftigte mit sich bringt, erfahren Sie im Ratgeber. Weiterhin erklären wir, was passieren kann, wenn Sie an einem Feiertag arbeiten müssen, obwohl dies gesetzlich nicht erlaubt war.
Inhalt
Was besagt das Arbeitsrecht zur Feiertagsregelung?
In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), wie der Name schon vermuten lässt, alles rund um das Thema Arbeitszeit. Neben der täglichen Höchstarbeitszeit sowie den Pausen- und Ruhezeiten widmet sich das Regelwerk außerdem der Sonn- und Feiertagsarbeit. Ob es erlaubt ist, an einem Feiertag zu arbeiten, verrät § 9 Absatz 1 ArbZG. Dort heißt es:
Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.“
Wie so oft im Arbeitsrecht gibt es jedoch auch an dieser Stelle diverse Ausnahmen. Das Arbeitszeitgesetz lockert die Feiertagsregelung aus § 9 beispielsweise für Arbeitnehmer, die ihrer Tätigkeit in bestimmten Einrichtungen nachgehen. Gemäß § 10 ArbZG dürfen Mitarbeiter der folgenden Institutionen auch an einem Feiertag arbeiten:
- Presse und Nachrichtenagenturen
- Verkehrsbetriebe
- Gastronomie, Hotellerie, Freizeitveranstaltungen (Theater, Konzerte, etc.)
- Wetterdienste
- Entsorgungsbetriebe
- Feuerwehr, Not- und Rettungsdienste
- Sicherheitsdienste
- Aktionen von Vereinen, Kirchen und Parteien
- Krankenhäuser und Einrichtungen zur Betreuung, Behandlung und Pflege von Personen
- Polizei, Bundeswehr, Zoll und Justizvollzug
- Erholungseinrichtungen und Fremdenverkehr
Darüber hinaus darf der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn es sich um einen Betrieb mit Schichtarbeit handelt. Von Bedeutung ist hierbei jedoch, dass eine Ruhezeit von 24 Stunden eingehalten wird. Bei Berufskraftfahrern ist es gestattet, den Beginn der Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorzuverlegen.
Arbeiten an Feiertagen: Ohne Ausgleich geht es nicht
Dafür, dass sie an einem Feiertag arbeiten, steht betroffenen Arbeitnehmern ein gewisser Ausgleich zu (§ 11 ArbZG). Unter anderem dürfen sie an mindestens 15 Sonntagen im Jahr nicht beschäftigt werden. Außerdem muss ihnen für jeden Feiertag, an dem sie arbeiten und der auf einen Werktag fällt, ein Ersatzruhetag gewährt werden.
Dies betrifft beispielsweise Beschäftigte, die am Ostermontag arbeiten. Der entsprechende Ausgleichstag muss innerhalb von acht Wochen stattfinden. Wichtig: Zwar sieht der Gesetzgeber für Arbeitnehmer, die feiertags arbeiten, keinen Zuschlag vor, ein solcher kann allerdings im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben sein.
Feiertagsarbeit ohne Genehmigung: Welche Strafe ist möglich?
Ignoriert Ihr Arbeitgeber die Vorschriften aus dem Arbeitszeitgesetz und lässt Sie verbotenerweise an einem Feiertag arbeiten, kann dies, je nach Schwere des jeweiligen Verstoßes, als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gewertet werden. Bei Ersterem kann er zur Zahlung einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro verdonnert werden (§ 22 ArbZG).
Macht er sich sogar strafbar, kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf ihn zukommen (§ 23 ArbZG). Für die Kontrolle der Einhaltung der Sonn- und Feiertagsruhe sind entweder die Arbeitsschutz- oder die Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Dies kann von Bundesland zu Bundesland variieren.
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Salvatore meint
21. Mai 2023 at 21:18
2 Wochen am Stück arbeiten ohne Wochenende ist das erlaubt .
Daniel meint
9. Mai 2023 at 7:10
Guten Morgen – ich arbeite im Bereich Krankentransport – laut Vertrag habe ich eine 5 Tage Woche. An den Feiertagen übernehme ich die Rufbereitschaft, wenn diese zum Beispiel auf einen Wochentag fällt, bin ich der Meinung, mir stände ein Ersatztag durch meiner Arbeit am Feiertag zu.
Mein AG gewährt mir diesen Ersatztag aber nur an einem Samstag, wo ist eh nicht arbeiten müsste und laut Vertrag nicht arbeite.
Ist es so richtig?
Fuchs81 meint
25. April 2023 at 15:29
Hallo zusammen,
ich bin Schichtarbeiter und wir haben dieses Jahr und schon das Letzte in den Karfreitag reingearbeitet und dafür auch keinen Ausgleichstag bekommen, also 2mal Pech gehabt und den Feiertag quasi verloren. Das kann doch nicht rechtens sein oder?
Salvatore meint
21. Mai 2023 at 21:19
Nein bei uns ist es auch so scheisse
Karin meint
27. März 2023 at 13:04
Ich arbeite mit einer halben Stelle (20 Wochenstunden) in einer Pflegeeinrichtung für Senioren, und habe dort feste Arbeitszeiten. Wenn einer meiner festen Arbeitstage auf einen Feiertag fällt, habe ich frei, muss aber die kompletten Stunden dieses Tages nacharbeiten! Ist das arbeitsrechtlich erlaubt?
Eileen meint
7. März 2022 at 20:34
Ich arbeite in einer Corona-Teststation, habe ich dann auch an gesetzlichen Feiertagen frei oder muss ich arbeiten?
Marcel meint
4. November 2021 at 14:32
Hallo, ich bin Schichtarbeiter und erhalte nur an Wochenfeiertagen einen Ausgleichstag.
Wie ist es, wenn der Sonntag ein Feiertag ist und ich an diesem arbeiten muss?
Explizit der 03.10. Und der 31.10.2021
Ich unterstehe dem TV-V
MfG
Marcel
Anonym meint
3. Oktober 2021 at 19:43
Hallo zusammen,
wir mussten heute alle Arbeiten in allen Bezirksämtern von Berlin.
Ich spreche vom 03.10.2021. Es geht darum, das es um die Bundestagswahlen betrifft, wegen der Nachzählungen.
Die Frage ist die. Das Bezirksamt hätte ein Antrag beim Ordnungsamt stellen müssen.
Falls das nicht der Fall ist, dann wird das ganz schön teuer werden für die Bezirksämter.
Besteht hier die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung, weil es sich um Bundestagswahlen 2021 handelt?
Vielen Dank für die Feedbacks.
Anonym
Doc meint
5. April 2021 at 2:11
Hallo Andreas,
wie aus diesem Artikel zu entnehmen ist, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen innerhalb von acht Wochen einen Ausgleichstag gewähren. Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, oder sogar möglicherweise eine Straftat.
Grüsse, Doc
Andreas meint
11. Dezember 2020 at 1:21
Hallo 👋
Mein Arbeitgeber zahlt kein feiertagszuschlag und ich erhalte auch keinen Ausgleichstag. Muss der Arbeitgeber eins von beiden gewähren oder ist das kein Muss ?