In Deutschland profitieren Beschäftigte von einem Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen vonseiten des Arbeitgebers. Dies soll das sogenannte Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sicherstellen. Arbeiten mehr als zehn Mitarbeiter im Betrieb und der betroffene Arbeitnehmer kann eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Wochen vorweisen, greift dieses Gesetz.
Zweifeln Sie als Arbeitnehmer daran, dass eine Kündigung durch Ihren Chef wirksam war, können Sie eine Kündigungsschutzklage anstreben. Nach Eingang der Kündigung haben Sie dafür drei Wochen Zeit. Gewinnen Sie die Klage, besteht das Arbeitsverhältnis wie gewohnt fort. Im Falle eines Vergleichs wird es rechtmäßig beendet. Häufig wird dann eine Abfindung gezahlt, die Sie für den Verlust Ihrer Arbeitsstelle entschädigen soll.
Kurz & knapp: Kosten bei einer Kündigungsschutzklage
Bei einer Kündigungsschutzklage bestehen die Kosten aus Anwalts- und Gerichtsgebühren. Diese richten sich stets nach dem sogenannten Streitwert, der sich auf drei Bruttomonatsgehälter beläuft. Bei einem Vergleich werden keine Gerichtskosten fällig.
Ein Beispiel dafür, wie hoch bei einer Kündigungsschutzklage die Kosten ausfallen können, finden Sie hier.
Hier erfahren Sie, wer bei einer Kündigungsschutzklage welche Kosten übernehmen muss.
Die Kündigungsschutzklage zielt auf eine Weiterbeschäftigung ab, dazu sollten Sie bereit sein. Oftmals lassen sich Arbeitgeber aber bereits mit Androhen bzw. Einreichen der Klage auf Verhandlungen bzgl. einer Abfindung ein. CONNY übernimmt das gerne für Sie.
Nicht selten sind Beschäftigte unsicher, ob sie überhaupt gegen eine vermeintlich unwirksame Entlassung vorgehen sollten. Schließlich verursacht eine Kündigungsschutzklage einige Kosten. Wie sich der mögliche Betrag zusammensetzt, wie die Berechnung funktioniert und wer die Anwalts- und Gerichtskosten bei einer Kündigungsschutzklage übernehmen muss, verrät Ihnen der folgende Ratgeber.
Inhalt
Kündigungsschutzklage: Wie die Kosten sich zusammensetzen
Bei einer Kündigungsschutzklage sind die Kosten grundsätzlich abhängig von zwei Faktoren:
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
Wie hoch diese jeweils ausfallen, ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nicht frei nach Gusto festgesetzt werden. Als Rechtsgrundlage fungieren dabei das Gerichtskostengesetz (GKG) sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Dieser besteht in diesem Fall aus drei Bruttomonatsgehältern.
Wichtig: Bei einer Kündigungsschutzklage sind die Anwaltskosten stets höher als die Gerichtskosten. Können sich die Parteien auf einen Vergleich einigen, entfallen Letztere zwar, dafür steigt das Honorar für den Anwalt allerdings erneut an. Dies ist darin begründet, dass diesem eine sogenannte „Einigungsgebühr“ zusteht, wenn eine Abfindung gezahlt werden soll.
Kosten für eine Kündigungsschutzklage berechnen: Ein Beispiel
Um Ihnen zumindest einen groben Eindruck zu vermitteln, wie bei einer Kündigungsschutzklage die Kosten berechnet werden, hier ein Beispiel:
- Sie verdienen ca. 3.000 Euro brutto im Monat.
- Der Streitwert beläuft sich stets auf drei Bruttomonatsgehälter (hier also 9.000 Euro).
- Im Falle einer Kündigungsschutzklage liegen die Gerichtskosten bei 444,00 Euro.
- Die Anwaltskosten schlagen mit 1.267,50 Euro zu Buche, sollte ein Urteil ergangen sein. Bei einem geschlossenen Vergleich betragen die Kosten für den Anwalt bei einer Kündigungsschutzklage 1.774,50 Euro. Hinzu kommen außerdem stets 19 Prozent Umsatzsteuer sowie eine Auslagenpauschale von maximal 20 Euro.
Daraus ergeben sich insgesamt bei dieser Kündigungsschutzklage Kosten in Höhe von 1.976,12 Euro bei einem Urteil und 2.135,45 Euro bei einem Vergleich.
Kündigungsschutzklage: Wer trägt die Kosten?
Bei einer Kündigungsschutzklage entstehen sowohl Kosten für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Die Anwaltskosten trägt grundsätzlich jede Partei selbst, unabhängig davon, wie der Kündigungsschutzprozess letztendlich ausgeht. Die Gerichtskosten wiederum werden stets dem Verlierer des Prozesses aufgebrummt.
Bei einem erzielten Vergleich ergeben sich bei einer Kündigungsschutzklage zwar keine Kosten für die Gerichtsverhandlung, dafür muss der Arbeitgeber in einer solchen Situation für die Zahlung der Abfindung aufkommen. Eine Rechtsschutzversicherung ist stets hilfreich für Beschäftigte, die sich nicht sicher sind, ob sie die bei einer Kündigungsschutzklage anfallenden Kosten stemmen können.
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