Weshalb die Sicherheit der Mitarbeiter einen so hohen Stellenwert einnimmt
Geregelte Arbeitszeiten, Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Davon konnten Arbeitnehmer zur Zeit der Industrialisierung nur träumen. Sie mussten zum Teil 14 Stunden täglich unter katastrophalen Bedingungen in Fabriken arbeiten, frei hatten sie höchstens an gesetzlichen Feiertagen und wer krankheitsbedingt arbeitsunfähig wurde, verlor seinen gesamten Lohn für diesen Zeitraum – ohne jegliche Entschädigungszahlungen.
Glücklicherweise gehören solche Zustände mittlerweile der Vergangenheit an und die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gewinnen immer mehr an Bedeutung. Welche Verordnungen die rechtliche Grundlage für die Arbeitssicherheit bilden, welche Pflichten Arbeitgebern zukommen und wie die bekanntesten Symbole zur Arbeitssicherheit aussehen, erklären wir im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Arbeitssicherheit
Der Schutz von Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit wird als „Arbeitssicherheit“ bezeichnet. Dadurch sollen berufsbedingte Erkrankungen sowie Arbeitsunfälle vermieden werden.
Die Einhaltung der Vorschriften zur Arbeitssicherheit obliegt dem Arbeitgeber. Arbeitnehmer müssen seinen Anweisungen Folge leisten.
Unabhängig davon, welche Sprache ein Mitarbeiter spricht, ist es anhand der Symbole zur Arbeitssicherheit jedem möglich, die jeweils vorherrschenden Gefahren zu erkennen und sich dementsprechend zu verhalten.
Arbeitssicherheit: Die wichtigsten Gesetze
Die essentiellen Vorschriften zur Umsetzung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit befinden sich im sogenannten Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Konkretisiert wird dieses Basisgesetz unter anderem von folgenden Verordnungen, von denen jede einen anderen Schwerpunkt verfolgt:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Was ist unter Arbeitssicherheit zu verstehen?
Allgemein beschreibt der Begriff „Arbeitssicherheit“ den Schutz von Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Dazu gehört es ebenfalls, Gefahren und Risiken für die Gesundheit sowie die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Arbeit so gering wie möglich zu halten. Bei der Arbeitssicherheit bzw. dem Arbeitsschutz geht es jedoch nicht nur darum, mögliche Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Vielmehr soll die Tätigkeit so gestaltet werden, dass sie weder dem seelischen noch dem körperlichen Wohlbefinden von Beschäftigten entgegensteht. Schließlich sind zufriedene und gesunde Mitarbeiter auch motivierter und produktiver. Das Gegenteil geschieht hingegen, sollten Beschäftigte berufsbedingt arbeitsunfähig erkranken oder sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit eine Verletzung zuziehen.
In diesem Fall verliert das Unternehmen eine Arbeitskraft und muss gegebenenfalls zusätzliche Kosten einkalkulieren, die in der gesetzlich festgeschriebenen Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen begründet sind. Wer dafür zuständig ist, dass die jeweiligen Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb gewährleistet sind, erfahren Sie anschließend.
Wer ist für die Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlich?
Unabhängig davon, ob es sich um einen riesigen Konzern oder ein winziges Unternehmen mit nur einer Handvoll Mitarbeitern handelt: Dass die Regelungen zur Arbeitssicherheit eingehalten werden, obliegt stets dem Arbeitgeber.
Dabei handelt es sich um eine Grundpflicht, an die sich jeder Chef gemäß § 3 Absatz 1 ArbSchG halten muss. Dort heißt es:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“
Um entscheiden zu können, welche Maßnahmen zur Arbeitssicherheit im Detail ergriffen werden sollen, muss der Arbeitgeber entsprechend zunächst einmal eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Unterstützung können sich Arbeitgeber dabei beispielsweise von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) holen, sollten sie unsicher sein, wie sie dabei genau vorzugehen haben. Eine Beratung zur Arbeitssicherheit kann in einem solchen Fall nicht schaden.
Nachdem der Chef festgestellt hat, welche Schutzmaßnahmen je nach Betrieb notwendig sind, kommt ihm logischerweise die Pflicht zu, eine sogenannte Erstunterweisung in Sachen Arbeitssicherheit vorzunehmen. Schließlich können Arbeitnehmer nur dann mögliche Gefahrensituationen erkennen und damit entsprechend umgehen, wenn sie in einer Schulung zur Arbeitssicherheit damit vertraut gemacht worden sind.
Tipp: Viele Arbeitgeber überprüfen anhand einer speziellen Checkliste, ob die Arbeitssicherheit in ihrem Unternehmen gewährleistet ist. Solche Listen werden beispielsweise von Berufsgenossenschaften angeboten und beziehen sich auf die unterschiedlichsten Punkte.
Beispiele dafür wären unter anderem
- der Brandschutz,
- die Arbeitsplatzgestaltung,
- die Ladungssicherung,
- der Fensterbau oder
- das Arbeiten an Kreissägen.
Bedenken Sie, dass es meist nicht ausreicht, die Arbeitssicherheit im Betrieb anhand einer Checkliste zu überprüfen, die im Vorfeld nicht auf das eigene Unternehmen angepasst wurde. Jeder Arbeitsplatz sollte individuell bewertet und die jeweiligen Maßnahmen zum Arbeitsschutz in einer Schulung regelmäßig besprochen und aufgefrischt werden.
Piktogramme zur Arbeitssicherheit: Eine Auswahl
Zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit existieren unzählige Symbole, die Arbeitnehmern unabhängig der jeweiligen Sprachkenntnisse genau anzeigen, worauf sie achten müssen. Eine Auswahl dieser für die Arbeitssicherheit relevanten Schilder sehen Sie im Folgenden:
Arbeitssicherheit: Im Büro wird sie häufig auf die leichte Schulter genommen
Es ist nicht gerade verwunderlich, dass wohl die meisten Menschen beim Thema Arbeitssicherheit an das korrekte Verhalten auf Baustellen oder bei forstwirtschaftlichen Aufgaben denken. Dabei gibt es in Büroräumen ebenfalls bestimmte Gefahren, die sich negativ auf die Gesundheit von Arbeitnehmern auswirken können.
Aus diesem Grund ist eine Unterweisung zur Arbeitssicherheit im Büro gar keine schlechte Idee. Dabei stehen jedoch eher Präventionsmaßnahmen im Vordergrund und nicht so sehr die Vermeidung von Arbeitsunfällen. Sollten Sie als Arbeitgeber zum Thema Arbeitssicherheit ein Seminar in Bezug auf Büroräume abhalten, sind z. B. Faktoren wie Rückenschmerzen durch eine falsche Haltung, das regelmäßige Händewaschen und das Vermeiden von kontinuierlicher Zugluft interessant.
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