Es gibt Arbeitsstättenrichtlinien für Toiletten?
Arbeitgeber bekommen von der Arbeitsstättenverordnung viele Pflichten auferlegt. Arbeitsbedingungen müssen erfüllt, bestimmte Räumlichkeiten in den Arbeitsstätten eingerichtet und Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden.
Da überrascht es nicht, dass die Verordnung auch gewisse Anforderungen an die sanitären Anlagen stellt. Doch gib es wirklich eine Arbeitsstättenrichtlinie für das WC?
Dieser Ratgeber informiert Sie darüber, welche Anforderungen die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an Sanitärräume stellt, welche Rolle die Technische Regel „ASR A4.1“ spielt und welche Pflichten der Arbeitgeber genau zu erfüllen hat.
Inhalt
FAQ: Arbeitsstättenverordnung zu Toiletten
Die ASR A4.1 gibt hier verschiedene Mindestanzahlen vor, die sich nach der Gleichzeitigkeit der Nutzung und der Anzahl der Beschäftigten richtet. Welche Mindestanzahl bei einer niedrigen gleichzeitigen Nutzung vorgeschrieben ist, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Werden im Unternehmen maximal neun Personen beschäftigt, ist eine Geschlechtertrennung nicht vorgeschrieben, sofern eine zeitlich getrennte Nutzung von männlichen und weiblichen Beschäftigten möglich ist. Ab einer Anzahl von zehn Beschäftigten ist die Einrichtung getrennter Sanitärräume Pflicht.
Unter anderem werden in der ArbStättV Vorschriften zu den Abmessungen und zur Erreichbarkeit festgelegt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Generelle Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung zu WC-Anlagen
Sanitäre Räumlichkeiten in Arbeitsstätten (wie Toiletten und Duschräume) müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen. Diese werden in ihren Grundzügen in § 6 Absatz 2 ArbStättV festgehalten. Dort heißt es, dass die Unternehmensleitung getrennte Toilettenräume bereitstellen muss, welche, wenn es die Art der Beschäftigung oder auch die gesundheitliche Verfassung der Mitarbeiter erfordert, von Waschräumen komplementiert werden müssen.
Wird in einem Beruf eine besondere Arbeitskleidung (aus Gründen der Arbeitssicherheit o. ä.) vorausgesetzt, müssen auch entsprechende Umkleideräume zur Benutzung bereitstehen, wenn das Umziehen in einer anderen Räumlichkeit nicht zumutbar ist.
Dabei gilt sowohl für Wasch, Toiletten- als auch für Umkleideräume, dass diese für Männer und Frauen getrennt einzurichten sind.
Die Beschäftigung im Freien und auf Baustellen besitzt eine Sonderrolle: Bei wenigen Beschäftigten erfüllen schon abschließbare Toiletten und Waschgelegenheiten die Vorgaben.
Die Betriebsstättenverordnung gibt außerdem auch für Toiletten vor, dass dort eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur, die an die jeweiligen Arbeitsbedingungen angepasst ist, herrschen muss.
Präzisere Bestimmungen für Sanitärräume
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung wird genauer darauf eingegangen, welche Beschaffungen sanitäre Räumlichkeiten aufweisen müssen. Die wichtigsten Bedingungen werden im Folgenden aufgezeigt:
- Erreichbarkeit und Zugang: Toiletten müssen immer eine Möglichkeit bieten, sie sichtgeschützt zu verschließen. Die Anzahl der Toiletten- und der Waschbecken muss der Größe des Mitarbeiterstabs angepasst werden. Dabei gilt, dass die sanitären Räumlichkeiten sich in der Nähe des Arbeitsplatzes, der Pausenräume sowie der Wasch- und Umkleideräume befinden müssen.
- Abmessung und Ausgestaltung: Damit Toiletten dieser Arbeitsstättenrichtlinie gerecht werden, müssen sie so bemessen sein, dass alle Arbeiter diese unbehindert für hygienische Zwecke nutzen können. Fließend warmes und kaltes Wasser, Reinigungs- (ggf. auch Desinfektionsmittel) sowie Utensilien zum Abtrocken der Hände müssen vorhanden sein.
- Voraussetzung von Duschmöglichkeiten: Die Arbeitsstättenverordnung fordert auch Duschen in ausreichender Anzahl, wenn es die Arbeitsbedingungen erfordern.
Die Toiletten-Mindestanzahl
Die aufgeführte Tabelle gilt, wenn nur wenige Menschen gleichzeitig die Toilettenräume nutzen. Kommt es zu einer hohen Gleichzeitigkeit der Nutzung, gelten andere Mindestzahlen. Weitere Angaben finden sich in der Technischen Regel A4.1. Alle mit einem Asterisk markierten Zahlen bedeuten, dass in diesem Fall für männliche Mitarbeiter ein zusätzliches Urinal empfohlen wird.
weibliche oder männliche Mitarbeiter | Toiletten/Urinale | Handwaschmöglichkeiten |
---|---|---|
bis 5 | 1* | 1 |
6 - 10 | 1* | 1 |
11 - 25 | 2 | 1 |
26 - 50 | 3 | 1 |
51 - 75 | 5 | 2 |
76 - 100 | 6 | 2 |
101 - 130 | 7 | 3 |
131 - 160 | 8 | 3 |
161 - 190 | 9 | 3 |
191 - 220 | 10 | 4 |
221 - 250 | 11 | 4 |
+ 1 (für alle weiteren 30 Mitarbeiter) | + 1 (für alle weiteren 90 Mitarbeiter) |
Regeln für Umkleideräume
Neben den Vorgaben, die die ArbStättV für Arbeitsstätten in Bezug auf Toiletten macht, müssen auch Umkleideräume bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie müssen:
- leicht zu erreichen und sichtgeschützt sein,
- eine ausreichende Größe aufweisen und
- Sitzgelegenheiten sowie verschließbare Einrichtungen bieten.
Auch hier profitieren Arbeitgeber und die Arbeitsstättenverordnung von genaueren Angaben in der entsprechenden Technischen Regel, die auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin einsehbar ist.
Tom meint
28. Juni 2024 at 9:13
Ist es rechtens, bei einer festen Betriebsstätte nur ein Dixi auf das Betriebsgelände zu stellen? Ein Waschbecken ist in der Halle. Dieser Zustand dauert schon ca. 3 Jahre.
Mangold D. meint
3. Juli 2023 at 8:13
In der Herrentoilette war jetzt der Fenstergriff im 3. Stock defekt. Es sind hier 3 Urinale und zwei Kabinen angebracht. Nach über 20 Jahren was jetzt dieser Griff defekt und man hat diesen gegen einen verschließbaren Fenstergriff ausgetauscht und versperrt. bei den Toiletten in den Stockwerken darunter und in der danebenliegenden Damentoilette ist das Fenser weiterhin normal nutzbar.
Ist das verschließen erlaubt?
Ein Schließdienst kontrolliert immer vor Feiertagen und vor Wochenenden ob Lichter aus sind und die Fenster gechlossen sind…
A. meint
21. Mai 2023 at 13:15
Ich bin bei einer Spedition tätig. Diese hat mehrere Läger in der Umgebung. Aktuell bin ich in einem kleinen Lager tätig. Dieser verfügt nur über einen Waschbecken ohne jeglicher Abschirmurg. Toilete ist überhaupt nicht vorhanden. Somit muss ich zum urinieren hinter die Lagerhalle gehen. Wenn man mal das große Geschäft erledigen muss, hat man total pech. Mein Arbeitskollege meint: Wenn man mal muss, sollte man sich eben ins Auto setzen und aus dem Industiregebiet in die Stadt fahren, in einen Baumarkt (z.B). Etwa 2,5km. Den Arbeitgeber scheint dies nicht zu interessieren und für den Arbeitskollegen ist es anscheinend völlig in Ordnung. MIr pass es überhaupt nicht. Wie könnte man da vorgehen? Der beste Weg ist natürlich den Arbeitgeber zu wechseln. Aber somit wäre ja das Problem nur für mich gelöst.
Grüße aus dem Schwarzwald
P.R. meint
15. Mai 2023 at 13:18
Servus,
mal eine kleine Frage. Bei uns im Betrieb (ca 100 Mitarbeiter und ca 1000 Kunden am Tag) sind die Sanitäranlagen wegen eines Wasserrohrbruchs komplett gesperrt. Also sowohl Kunden, als auch Personaltoilette. Auch darf kein Wasser zum Beispiel zum Händewaschen benutzt werden.
Ist das möglich, dass der Betrieb dann weiter geöffnet bleibt, solange kein Ersatz (zum Beispiel Dixiklos) zur Verfügung stehen?!
Danke im Voraus!
Sascha V meint
19. April 2023 at 8:19
Bei uns war am Wochenende eine ganztägige Großkontrolle der Polizei mit mindestens 36 Beamten
Dabei wurde beobachtet wie die Polizisten teilweise einfach in die Hecke uriniert haben.
Möchte icht wissen, wo im Nachgang dann die Hände gewaschen wurden……
Da stellt sich mir die Frage, ob die Arbeitsstellenrichtlinie hier nicht auch verpflichtent ist?
Cleo meint
25. September 2023 at 14:00
Wild zu pinkeln ist in der BRD verboten. Wenn Sie das in Anwesenheit der Polizisten getan hätten, hätten diese Ihnen evtl. ein Ordnungsgeld aufgebrummt. Macht die Polizei durchaus regelmäßig, dort wo und wenn sie nicht viel anderes zu tun haben.
A.W. meint
12. April 2023 at 17:48
Ich arbeite in einer Grossküche.
Heute wurde uns mitgeteilt, dass die Küchenmitarbeite ab sofort auch für die komplette Reinigung der sanitären Anlagen zuständig sei.
Sprich Toiletten reinigung und Küchendienst in einer gleichen Schicht.
Ist dss zulässig?
Sabine S. meint
23. März 2023 at 20:02
Bei uns wurden jetzt in den Herrentoiletten auch Behälter für Damen-Sanitärartikel angebracht.Gibt es da eine neue Vorschrift?
Martin D. meint
2. März 2023 at 16:50
Darf ein Betriebsleiter eine Personaltoilette für einen bestimmten Teil der Belegschaft sperren wenn eine Öffentliche Toilette für Gäste zusätzlich verfügbar ist?
S.B. meint
23. Januar 2023 at 7:39
Sehr geehrte Damen und Herrn
Ich arbeite bei einer Security Firma
Nun bin ich auf einem Objekt mit mehreren Mitarbeiter. Ein kleiner Container mit 4 Arbeitskollegen und 2 Hunden in der Nachtschicht.
Der Arbeitgeber hat keine Toiletten zur Verfügung gestellt wir sollten doch im Polizeirevier gehen das mindestens 10 min vom Container entfernt liegt.
Ist das überhaupt rechtens oder verstößt der Arbeitgeber sogar gegen den Arbeitsschutz.
Kerstin S. meint
7. November 2022 at 10:09
Gibt es eine Regelung wie weit die Toilette mindestens vom Schreibtisch weg sein muss? Unsere Schreibtische sind 1,50 m von den Toiletten entfernt – in einem Büro von 20 Leuten. Wir können jedem die Hand geben, wenn er aufs Klo geht. Ist das zulässig?
Mayen meint
30. August 2021 at 9:01
guten Tag
wir sind in neue Büroräume gezogen und verfügen über zwei baugleiche Sanitäranlagen . Unser Büro ist
eher lang (circa 300m2) und jeweils am Ende befinden sich die WC Räume. Man betritt als erstes den Raum wo sich ein Wachbecken befindet (abschließbar), hier geht links eine Tür wo direkt Damentoilette ist. rechts geht ebenfalls eine Tür wo das Urinal für die Männer ist, von diesem Raum geht eine weitere Tür zum Herren WC.
Es arbeiten aktuell circa 14 Männer und 4 Frauen in der Firma, der Arbeitgeber sieht eine Trennung der Sanitäranlagen nicht vor, so dass der Waschbeckenraum immer von Mann & Frau genutzt wird. Inch bin nicht ganz glücklich mit dieser Situation, meine Bitte die Anlagen zu trennen, wurde abgelehnt. daher meine Frage, ob es tatsächlich so rechtlich so korrekt ist
Holger meint
24. August 2021 at 11:32
Hallo zusammen,
gibt es eine Regel, wie häufig Wc Anlagen in einem Bürogebäude gereinigt werden müssen?
1 x Täglich mindestens würde ich sagen.
Alina B: meint
18. Juli 2021 at 22:33
Geeignete und saubere sanitäre Anlagen sind sehr wichtig im Arbeitsleben. Gut zu wissen, dass die Bereitstellung von angemessenen Toiletten und Duschräumen in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt ist. Ich habe schon öfters bei Festivals gearbeitet, wo es keine Toiletten gab. Deshalb haben meine Arbeitgeber immer eine Toilettenwagenvermietung gebucht.
Franz meint
24. Mai 2021 at 15:52
Hallo, meine polnischen Fahrerkollegen verbringen meist ihre Wochenendruhezeit auf einem angemieteten Firmengelände. Es gibt keinerlei sanitäre Anlagen. Ist unser Chef verpflichtet, Toiletten und Waschgelegenheiten einzurichten?
Anna H. meint
22. September 2021 at 20:02
Meine Firma hat eine mobile Verkaufsstelle, wo ich hin und wieder auch arbeiten muss. Dieser hat keine Toilette und ich habe auch keine Möglichkeit während der 8 Stunden auf Toilette zu gehen. Dadurch trinke ich natürlich extrem wenig und bekomme auch schon körperliche Auswirkungen (Kopfschmerzen, Schwindel). Ist dies rechtens?
Hans-Peter meint
14. März 2021 at 14:03
Guten Tag
Wir planen eine Einbauhalle mit Lager ca. 600m2 ( Wohnmobile)
Ist es Pflicht ein behinderte gerechte Toilette ein zu planen? Wenn ja wie groß?
Mitarbeiter sind ca 6 .
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
H.P.
Matthias meint
26. Januar 2021 at 8:49
Wir sind an einer Baustelle mit mehr wie 15 Monteure verschiedener Gewerke tätig. Dort gibt es nur 2xDixiklo ohne Waschgelegenheit mit warmen Wasser.
Ist da nicht ein beheizter WC-Container mit Desinfektionsmittel und warmen Wasser erforderlich?