Ein Arbeitsunfall, der tödlich verläuft, muss gemeldet werden
In Deutschland fallen Arbeitsunfälle in den Verantwortungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Träger fungieren Berufsgenossenschaften, welche für unterschiedliche Branchen zuständig sind. Auch ein tödlicher Arbeitsunfall, der einen Arbeitnehmer aus dem Leben reißt, ist entsprechend versichert.
Hier erfahren Sie, welche Leistungen im Falle eines tödlichen Arbeitsunfalls den Hinterbliebenen zustehen. Außerdem erhalten Sie Antworten auf die folgenden Fragen: Muss ein tödlicher Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft (BG) gemeldet werden? Gibt es zusätzliche Finanzdienstleistungen, welche abseits der gesetzlichen Unfallversicherung wahrgenommen werden können? Alles Wichtige dazu lesen Sie hier!
Inhalt
FAQ: Tödlicher Arbeitsunfall
Tödliche Unfälle muss der Arbeitgeber sofort bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Gegebenenfalls sind zuständige Behörden wie das Gewerbeaufsichtsamt zu informieren.
Die Hinterbliebenen können verschiedene Geldleistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen, etwa Sterbegeld, Hinterbliebenen-Rente und die Überführungskosten für die Überführung des Verstorbenen an den Bestattungsort.
Ein Unfall mit Todesfolge kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben, etwa den Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Hier stellt sich die Frage, wer den Arbeitsunfall zu verantworten hat und ob dieser auf die Verletzung von arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften zurückzuführen ist.
Ein tödlicher Arbeitsunfall zieht Ansprüche nach sich
Tatsächlich sind tödliche Arbeitsunfälle in Deutschland meldepflichtig. Arbeitgeber sind, wie auch bei Unfällen ohne Todesfolge, angehalten, Nachrichten über das tragische Ereignis an die zuständige Berufsgenossenschaft zu übermitteln. Andernfalls können Leistungsansprüche direkt verfallen.
Denn es gibt einige finanzielle Leistungen, auf welche die Hinterbliebenen einen Anspruch besitzen. So rechtfertigt ein tödlicher Arbeitsunfall den Bezug von Sterbegeld. Dabei handelt es sich um eine einmalige Finanzhilfe, welche Angehörige durch die Berufsgenossenschaft erhalten. Diese ermöglicht es, dass kein finanzieller Notstand bei der Bezahlung der Bestattung entsteht.
Wie hoch Sterbegeld ausfällt, ist von der zuständigen BG und vom Wohnort abhängig. So können Sterbegelder in den neuen Bundesländern durchaus niedriger ausfallen, als es in den alten Bundesländern der Fall ist. Ein Sonderfall liegt vor, wenn Dritte die Bestattung übernehmen, weil keine nahen Angehörigen aufzufinden sind. Diese erhalten dann die exakten Bestattungskosten durch den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Weiterhin gilt:
- Liegt der Unglücksort weit entfernt von der Familienwohnung, werden auch die Überführungskosten erstattet.
- Liegt ein tödlicher Betriebsunfall vor, muss die Meldung dazu so schnell wie möglich erfolgen. Das verkürzt die Wartezeit, bis es zur Zahlung der Hilfeleistungen kommt.
- Ein tödlicher Arbeitsunfall kann auch auf dem Weg zur Arbeit oder auf der Heimfahrt geschehen, wenn Betroffene mit dem Auto unterwegs sind. Dabei handelt es sich um einen Wegeunfall, welcher dieselben Ansprüche nach sich zieht.
Weitere Finanzhilfen
Neben den Leistungen, die Berufsgenossenschaften anbieten, können Hinterbliebene weitere Hilfen in Anspruch nehmen, wenn ein tödlicher Arbeitsunfall geschehen ist. Zu diesen gehört beispielsweise die Hinterbliebenenrente. Witwen, Witwer sowie eingetragene Lebenspartner können diese für zwei Jahre beziehen. Die Höhe richtet sich nach dem Jahresarbeitsverdienst der verunglückten Personen. 30 Prozent davon werden für gewöhnlich gezahlt.
In einigen Fällen gibt es zudem eine einmalige finanzielle Beihilfe. Diese beträgt 40 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes und wird nur gezahlt, wenn keiner der genannten Rentenansprüche besteht.
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