Wann der Arbeitsschutz Kopfhörer vorsieht
Auf Baustellen, in Karosseriewerkstätten oder in Schweißereien sind Beschäftigte zum Teil einem enormen Lärm ausgesetzt. Schützen sich die Betroffenen nicht entsprechend, kann das Hörorgan Schaden nehmen; schlimmstenfalls kommt es sogar zu einer sogenannten Lärmschwerhörigkeit, die nicht heilbar ist.
Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass seinen Mitarbeitern ab einem bestimmten Lärmpegel ein Gehörschutz auf der Arbeit zur Verfügung steht. Ab welchem Wert Arbeitnehmer gemäß Arbeitsschutz spezielle Kopfhörer tragen sollten und welche Kopfhörer für die Arbeit bei Lärm geeignet sind, lesen Sie im Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Gehörschutz auf der Arbeit
Unter anderem regeln das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) den Umgang mit Kopfhörern am Arbeitsplatz.
Sobald ein Wert von 80 dB(A) überschritten wird, muss der Arbeitgeber spezielle Kopfhörer zur Verfügung stellen. Liegt der Tages-Lärmexpositionspegel bei 85 dB(A) oder darüber, sind Beschäftigte dazu verpflichtet, den Gehörschutz auf der Arbeit zu tragen.
Informationen dazu, welcher Gehörschutz auf der Arbeit geeignet ist, erhalten Sie hier.
Welche Gesetze zum Arbeitsschutz regeln den Gehörschutz?
Es gibt eine Reihe von Gesetzen, die sich mit dem Gehörschutz auf der Arbeit befassen. Unter anderem befinden sich Vorschriften dazu
- im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV),
- in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV),
- in den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm) sowie
- in der achten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt).
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern einen Gehörschutz auf der Arbeit zur Verfügung zu stellen, sobald der Tages-Lärmexpositionspegel einen Wert von 80 dB(A) überschreitet. Liegt der Wert bei 85 dB(A) oder darüber, besteht für Arbeitnehmer die Pflicht, die entsprechenden Kopfhörer am Arbeitsplatz zu tragen.
Auch wenn diese Werte nur für kurze Zeit erreicht werden, dafür aber in regelmäßigen Abständen, ist eine Gefährdung möglich. Daher sollten auch Personen, die dem Lärm nur kurz ausgesetzt sind, auf einen Arbeits-Gehörschutz zurückgreifen. Betroffene müssen sich weiterhin regelmäßig einer arbeitsmedizinischen Vorsorge unterziehen, bei der sie nicht nur untersucht werden, sondern ebenfalls zur Lärmgefährdung sowie zur korrekten Benutzung der Kopfhörer beraten werden.
Arbeitssicherheit: Welcher Gehörschutz ist geeignet?
Damit der Gehörschutz auf der Arbeit seinen Zweck nicht verfehlt, sollte er gewissen technischen Standards entsprechen. In Bezug auf Kopfhörer, die dem Arbeitsschutz gerecht werden, sollten Arbeitgeber beispielsweise auf die folgenden Punkte achten:
- die CE-Kennzeichnung,
- die Arbeitsumgebung,
- die Schalldämmung,
- den Tragekomfort sowie
- die Vereinbarkeit mit der übrigen Arbeitsausrüstung, die auf dem Kopf getragen wird.
Bevor Sie sich als Chef für einen Gehörschutz auf der Arbeit entscheiden, sollten Sie zunächst einmal sichergehen, dass dieser dafür sorgt, dass ein Wert von 85 dB(A) nicht überschritten wird. Daher sollte die Schalldämmung nicht zu niedrig sein. Außerdem dürfen beim Tragen keine Schmerzen entstehen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich trotz Kopfhörer verständigen und immer noch etwas hören können.
Unter anderem können Sie zwischen Kapselgehörschützern, Otoplastiken und Gehörschutzstöpseln wählen, die alle ihre Vor- und Nachteile haben. Letztere empfehlen sich z. B. bei Arbeiten mit ständiger Lärmbelastung. Kapselgehörschützer wiederum eignen sich, wenn der Gehörschutz auf der Arbeit häufig auf- und wieder abgesetzt wird. Die entsprechenden Kopfhörer sollten also auf den Arbeitsplatz und die jeweiligen Nutzungsbedingungen angepasst sein.
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