Auch im Büro spielt der Arbeitsschutz eine Rolle
Zwar wird in Büroräumen weder mit Chemikalien gearbeitet, es kommen keine Kettensägen zum Einsatz und schwer heben müssen Arbeitnehmer dort in der Regel auch nicht. Dennoch darf das Thema Arbeitsschutz im Büro nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Schließlich lauern auch dort gewisse Gefahren, welche die Gesundheit der Beschäftigten zum Teil langfristig schädigen können.
Im Mai 2018 wurde daher die sogenannte „DGUV Regel 115-401“ von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) herausgegeben. Sie enthält diverse Arbeitsschutzmaßnahmen, die exakt auf die Bürobranche zugeschnitten sind, und die gesetzlichen Vorgaben – insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – konkretisiert. Wie die wichtigsten Vorschriften zum Arbeitsschutz im Büro aussehen, lesen Sie im Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Arbeitsschutz im Büro
Büroarbeit birgt aufgrund der überwiegend sitzenden Tätigkeit zahlreiche Gesundheitsrisiken, insbesondere durch den damit einhergehenden Bewegungsmangel und Zwangshaltungen. Kopf- und Rückenschmerzen, Muskelabbau und Sehnenscheidentzündungen sind nur einige mögliche Folgen.
Er muss zunächst sämtliche Gefährdungen ermitteln (Gefährdungsbeurteilung) und anschließend entsprechende Gegenmaßnahmen treffen. Hierzu gehört z. B. die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes. Entsprechende Vorgaben sind u. a. in der Arbeitsstättenverordnung geregelt.
Computerarbeitsplätze sind so zu organisieren, dass Gesundheitsgefahren und Fehlbeanspruchungen vermieden werden. So ist z. B. ein qualitativ hochwertiger Bildschirm erforderlich, um Augenbeschwerden vorzubeugen.
Die 4 wichtigsten Fragen zum Arbeitsschutz im Büro
Ungefähr 18 Millionen Beschäftigte in Deutschland verbringen ihren Arbeitsalltag im Büro. Es ist also nicht gerade verwunderlich, dass früher oder später die Frage aufkommt, was der Arbeitgeber eigentlich im Büro für den Arbeitsschutz tut und ob das alles überhaupt seine Richtigkeit hat. Im Folgenden haben wir Ihnen die wohl wichtigsten 4 Fragen inklusive Antworten zusammengefasst, die Arbeitnehmer zum Arbeitsschutz im Büro haben.
Welche Temperatur muss in Büroräumen herrschen?
Geht es um leichte bis mittelschwere Arbeiten im Sitzen, schreibt der Gesetzgeber eine Lufttemperatur von mindestens 19 bis 20 Grad und maximal 26 Grad vor, um den Arbeitsschutz im Büro zu wahren. Herrscht also entweder Kälte oder Hitze im Büro, müssen gemäß Arbeitsschutz Maßnahmen vom Arbeitgeber ergriffen werden.
Wie groß muss ein Büro sein?
Es existieren einige Vorgaben zum Arbeitsschutz, welche die Bürogröße betreffen. Je nachdem, welche Fläche grundsätzlich vorhanden ist, können diese variieren, da sie sich auf eine Mindestfläche beziehen, die ein einzelner Beschäftigter zum Arbeiten benötigt. Stellflächen für Laufgänge und Möbel sind in diesen Mindestangaben bereits enthalten.
Um dem Arbeitsschutz im Büro gerecht zu werden, müssen die folgenden Größen eingehalten werden:
- Zwischen 8 und 10 m² pro Arbeitsplatz in Zellenbüros (1 bis 6 Bildschirmarbeitsplätze)
- Zwischen 12 und 15 m² pro Arbeitsplatz in Großraumbüros (ab Grundfläche von 400 m²)
Wie laut darf es in einem Büro sein?
In Deutschland gibt es bislang keine gesetzlich festgesetzten Grenzwerte zum Arbeitsschutz, die auf Lärm im Büro ausgelegt sind. In Pausenräumen stellen 55 dB(A) laut Gesetz die Obergrenze dar, was in etwa so laut ist, wie eine normale Unterhaltung.
Welche Vorgaben müssen Bürostühle erfüllen?
Es ist durchaus von Bedeutung für den Arbeitsschutz, welchen Bürostuhl der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Schließlich verbringen Arbeitnehmer die meiste Zeit des Tages im Sitzen. Um keine langfristigen körperlichen Schäden zu begünstigen, sollten bei einem geeigneten Stuhl sowohl die Rückenlehne als auch der Sitz als Einheit drehbar und höhenverstellbar sein. Weiterhin sollte er ergonomische Armauflagen sowie gebremste Rollen aufweisen, um den Vorschriften zum Arbeitsschutz im Büro gerecht zu werden.
B.E. meint
31. März 2023 at 23:20
Wohin wendet man sich, wenn die Firma-Arbeitgeber alles ignoriert?
Pfiffi meint
30. Oktober 2021 at 12:04
Der Chef hat die Sekretärin dazu verdonnert, dreimal die Woche die Toiletten zu putzen. Gibt es einen Paragraphen, gegen den der Chef verstößt?
Angela meint
7. Oktober 2022 at 8:13
geht gar nicht und kommt drauf an was im Arbeitsvertrag steht.
Jochen meint
23. Dezember 2020 at 9:33
Wir sind eine kleinde Einrichtung mit 5 Mitarbeiterinnen mit Bürotätigkeit. Benötigen wir auf jeden Fall eine Fremdeinschätzung durch die Berufsgenossenschaft (oder wen?)? Oder reicht es, eine gut bedachte eigene Einschätzung schrifltich zu fixieren?
Brauchen wir eine Gesundheitsbeauftragte?
Vielen Dank!