Sicherheit hat auch bei der Feuerwehr Priorität
Feuerwehrmänner und -frauen retten immer wieder die Leben vieler Menschen und riskieren, dabei selbst verletzt zu werden. Dazu stellt sich die Frage: Gilt für die Feuerwehr ein besonderer Arbeitsschutz?
Informationen dazu liefert Ihnen der vorliegende Ratgeber. Hier erfahren Sie, welche Gesetze und Verordnungen die Arbeitssicherheit von Feuerwehreinsatzkräften regeln. So werden unter anderem Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) näher beleuchtet.
Inhalt
FAQ: Arbeitsschutz bei der Feuerwehr
Nein, eine eigene Verordnung existiert dafür nicht. Es gelten die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, um hier die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Zur Arbeitsschutzkleidung für Feuerwehrleute gehören ein Schutzanzug, ein Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrschutzhandschuhe und -schuhwerk.
Die größten Risiken stellen Unfälle bei Einsätzen (z. B. durch Hitze oder Gefahrstoffe) und bei der Fahrt zu Einsätzen (Verkehrsunfälle) dar.
Wie läuft Arbeitsschutzmanagement in der Feuerwehr?
Der Arbeitsschutz in der Feuerwehr wird tatsächlich nicht durch eine eigenes dafür entwickelte Vereinbarung geregelt. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine gültigen Regeln gibt, deren Einhaltung verantwortliche Personen innerhalb der Feuerwehrleitungen durchsetzen müssen.
Generell gilt der öffentliche Brandschutz als hoheitliche Aufgabe der einzelnen Kommunen. Dieser wird folglich in den länderspezifischen Gesetzen geregelt, die sich spezifisch mit diesem Aspekt befassen. So enthält die jeweilige Gemeindeordnung in der Regel wichtige Vorgaben zum Feuerschutz und der damit verbundenen Hilfeleistung. Weiterhin ist zu beachten:
- Die generellen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sind so nicht für diejenigen gültig, die ehrenamtlich in Freiwilligen Feuerwehren tätig sind. Geltende Unfallverhütungsvorschriften sind dann für den Arbeitsschutz in der Feuerwehr besonders bedeutsam.
- Die DGUV stellt alle wichtigen Informationen zu Unfallverhütungsvorschriften im Internet zum Download bereit.
Vorschriften der DGUV zur Sicherheit im Feuerwehrdienst
Eine der bedeutendsten Schriften zum Arbeitsschutz in der Feuerwehr ist die sogenannte „BGI/GUV-I 8651: Sicherheit im Feuerwehrdienst„.
Diese wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht und enthält Vorgaben, welche von Feuerwehrleuten eingehalten werden sollten. Darin widmet sich unter anderem ein Abschnitt der persönlichen Schutzausrüstung.
So werden der Feuerwehrschutzanzug, der Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, die Feuerwehrschutzhandschuhe und das Feuerwehrschutzschuhwerk als Teile der Mindestausrüstung bei der Brandbekämpfung innerhalb von Gebäuden definiert. Den einzelnen Schutzkleidungsstücken sind wiederum Unterabschnitte gewidmet, die detailliert beschreiben, gegen welche Gefahren diese schützend wirken. Dazu wird beleuchtet, in welchen Fällen die Ausrüstung ersetzt bzw. ausgesondert werden muss.
Nicht nur der Arbeitsschutz in der Feuerwehr wird gefördert, wenn die Vorgaben der BGI/GUV-I 8651-Information eingehalten werden. Kommt es einmal zu einem Arbeitsunfall, erhöht regelkonformes Verhalten auch die Chance, dass die zuständige Berufsgenossenschaft keine Versicherungsleistungen verweigert.
Kommentar hinterlassen