Bis zu sechs Wochen lang profitieren Beschäftigte von einer Entgeltfortzahlung von ihrem Arbeitgeber, wenn sie wegen einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit nicht in der Lage sind, zu arbeiten. Nimmt ihre Genesung mehr Zeit in Anspruch, erhalten sie anschließend das sogenannte Verletzungsgeld, welches mögliche Gehaltseinbußen ausgleichen soll.
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Das Verletztengeld fungiert also als Entgeltersatzleistung und wird ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit von der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Berufsgenossenschaft (BG) gezahlt. Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, läuft die eigentliche Auszahlung dieser Leistung jedoch über die Krankenkasse.
Kurz & knapp: Dauer vom Verletztengeld
Nach einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die Berufsgenossenschaft die Zahlung des Verletztengeldes. Es wird in der Regel von der Krankenkasse ausgezahlt.
Normalerweise entscheidet die Dauer der Genesung des Beschäftigten nach einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall darüber, wie lange Verletztengeld gezahlt wird. Arbeitnehmer erhalten es daher so lange, bis sie wieder gesund sind – in der Regel jedoch maximal 78 Wochen lang.
Nicht selten fragen sich Arbeitnehmer in Bezug auf das Verletzungsgeld, wie lange es überhaupt gezahlt wird und was geschieht, wenn sie bis dahin noch nicht wieder fit sind. Welchen Zeitraum der Gesetzgeber für die Zahlung des Verletztengeldes vorsieht, erklären wir im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Wie lange wird Verletztengeld gezahlt?
Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) befasst sich mit den gesetzlichen Regelungen zum Verletztengeld. Wie lange es nach einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall gezahlt wird, hält § 46 Absatz 3 Nummer 1 SGB VII fest:
Das Verletztengeld endet […] mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit oder der Hinderung an einer ganztägigen Erwerbstätigkeit durch eine Heilbehandlungsmaßnahme […].“
Demzufolge lautet die Antwort auf die Frage „Wie lange wird Verletztengeld von der BG bezahlt?“: bis der betroffene Arbeitnehmer nicht mehr arbeitsunfähig ist und seiner ursprünglichen Tätigkeit wieder nachgehen kann. Allerdings ist im Regelfall beim Verletztengeld eine maximale Dauer von 78 Wochen vorgeschrieben.
Wie lange gibt es Verletztengeld bei längeren Erkrankungen?
In bestimmten Fällen geht die Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten über einen Zeitraum von 78 Wochen hinaus. Doch was bedeutet dies für das Verletztengeld? Wie lange wird es dann gezahlt? Oder gehen längerfristig erkrankte Arbeitnehmer automatisch leer aus? Nein.
Dauert die stationäre Behandlung länger als 78 Wochen, wird auch das Verletztengeld länger gezahlt. Es endet in keinem Fall vor dem Ende des unfallbedingten stationären Aufenthalts. Bei einer Wiedereingliederung in den Job oder einer ähnlichen Rehabilitationsmaßnahme erhalten Sie zwar kein Verletztengeld mehr, dafür aber das sogenannte Übergangsgeld.
Ist es ausgeschlossen, dass Sie nach der Berufskrankheit oder dem Arbeitsunfall in Ihrem vorherigen Beruf weiterarbeiten können, sollten Sie über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente nachdenken. Schließlich zahlt die BG dann kein Verletztengeld mehr. Doch wie lange profitieren Sie in einem solchen Fall noch von dieser Leistung? Normalerweise wird sie bis zu dem Tag erbracht, an dem die Behandlung zumindest soweit abgeschlossen ist, dass es Ihnen möglich ist, einen anderen Job aufzunehmen, der Ihnen aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustandes zumutbar ist.
B.G. meint
8. April 2024 at 9:21
Seit 2001 nach einem schweren Arbeitsunfall habe ich ständige Nervenschmerzen dazu kommen noch andere körperliche Probleme ich bin mittlerweile 70% Schwerbehindert.
Aufgrund dieser jahrelanger gesundheitlicher Beschwerden habe ich mich entschlossen einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichen Oktober 2023 seitdem hatr mich der Durchgangsarzt krankgeschrieben.
Mein Beschäftigungsverhältnis endete am 29.02.2024 nun wurde der Antrag auf Verletztengeld über die Krankenkasse an die BG gestellt, diese gab nun an, das ich aufgrund der „Nicht-Beschäftigung Verhältnis“ keinen Anspruch auf Verletztengeld habe, ist das so richtig?
Mit freundlichen Grüssen.
Bernhard