Eine Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer ein Schock. Doch erfolgt diese, obwohl Sie nichts falsch gemacht haben, ist dies umso bitterer. Die sogenannte betriebsbedingte Kündigung ist vor allem in den letzten Jahren zu einem Schreckgespenst avanciert.
Doch den meisten ist unklar, unter welchen Umständen eine betriebsbedingte Kündigung überhaupt erfolgen kann und wie dabei richtig vorzugehen ist.
Kurz & Knapp: Betriebsbedingte Kündigung
Der Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist betriebsbedingt kündigen, wenn dringende betriebliche Umstände dessen Weiterbeschäftigung entgegenstehen, wie etwa bei einer Schließung oder Betriebsstilllegung.
Die betriebsbedingte Kündigung ist unter anderem nur dann zulässig, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen Arbeitsplatz unmöglich ist. Welche Voraussetzung außerdem vorliegen müssen, lesen Sie hier.
Zweifelt der Arbeitnehmer an der Wirksamkeit der Kündigung, kann er Kündigungsschutzklage erheben. Verzichtet er auf eine Klageerhebung, darf er stattdessen laut § 1a KSchG eine Abfindung beanspruchen.
Inhalt
Spezifische Informationen zur betriebsbedingten Kündigung:
Im folgenden Ratgeber finden Sie neben den entsprechenden Voraussetzungen auch ein Muster für eine betriebsbedingte Kündigung.
Definition zur betriebsbedingten Kündigung
Grundsätzlich wird im Arbeitsrecht von einer betriebsbedingten Kündigung gesprochen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Unwägbarkeiten und Erfordernissen kündigen muss. Eine Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses ist nicht mehr möglich.
Dies passiert in der Regel dann, wenn eine oder mehrere Abteilungen eines Betriebes ausgelagert oder gar geschlossen werden. Aber auch Umstrukturierungen oder eine Insolvenz führen zur betriebsbedingten Kündigung.
Demnach erfolgt die betriebsbedingte Kündigung wegen einer unternehmerischen Entscheidung.
Neben der personen- und verhaltensbedingten Kündigung ist sie eine Form der ordentlichen Kündigung, die greift, wenn der Arbeitnehmer unter dem Kündigungsschutz steht. Gemäß Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss einer der drei Gründe vorliegen, damit eine fristgerechte Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen kann.
Wichtig! Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht besteht für all jene, die länger als sechs Monate in einem Betrieb tätig und in dem mehr als elf Mitarbeiter beschäftigt sind.
Voraussetzungen für die betriebsbedingte Kündigung
Wie für die personen- oder verhaltensbedingte Kündigung gibt es auch für die betriebsbedingte Kündigung einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Dazu zählt neben den bereits angesprochenen betrieblichen Erfordernissen auch die Dringlichkeit. Das bedeutet für eine betriebliche Kündigung ist es notwendig, dass keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung besteht.
Außerdem sollte immer eine Interessenabwägung stattfinden. Das Interesse zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss im Vergleich zum Arbeitnehmer-Interesse zur Fortsetzung des Verhältnisses überwiegen.
Schließlich sollte eine Kündigung, die betriebsbedingt erfolgt, unter sozialen Gesichtspunkten betrachtet werden. Das Stichwort Sozialauswahl sei an dieser Stelle zu nennen.
Diese ist erforderlich, wenn eine Kündigung aus betrieblichen Gründen eintritt. Soziale Gesichtspunkte müssen ausreichend berücksichtigt werden. Dabei sollte der gesamte Betrieb betrachtet werden.
Die Sozialauswahl ist durch folgende Schritte gekennzeichnet:
- Bestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer
- Auswahlentscheidung (Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderungen)
- Herausnahme einzelner Mitarbeiter
Was ist unter den betrieblichen Erfordernissen zu verstehen?
Für eine betriebsbedingte Kündigung gibt es sowohl inner- als auch außerbetriebliche Umstände im Unternehmen.
In beiden Fällen ist nicht die finanzielle Situation oder Liquidität des Unternehmens entscheidend, sondern ob ein Beschäftigungsbedarf besteht oder nicht.
Zu den außerbetrieblichen Umständen zählt der Auftragsmangel oder auch ein Umsatzrückgang. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber für eine betriebsbedingte Kündigung umfangreich darlegen können, inwieweit sich diese Umstände auf den Beschäftigungsbedarf auswirken.
Innerbetriebliche Umstände sind unter anderem Rationalisierungsmaßnahmen, das Einstellen und das Einschränken der Produktion.
Betriebsbedingte Kündigung: Frist und Abfindung
Generell gilt für die betriebsbedingte Kündigung die Kündigungsfrist der ordentlichen Kündigung. Dabei richten sich die Fristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. In den ersten zwei Jahren besteht beispielsweise eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Sie als Arbeitnehmer können in diesem Falle bis zum 15. eines Monats oder bis zum Monatsende gekündigt werden.
Ist für eine betriebsbedingte Kündigung die entsprechende Kündigungsfrist abgelaufen, kann gemäß § 1a KSchG eine Abfindung unter folgenden Umständen eingefordert werden:
- Hinweis im Kündigungsschreiben
- Keine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zustellung des Schreibens
- Bereitschaft seitens des Arbeitgebers, die Abfindung zu zahlen
Betriebsbedingte Kündigung: Ein Muster
Arbeitgeber
Abteilung/Jobtitel
Name des Ansprechpartners
Adresse des Arbeitgebers
Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Datum: xx.yy.zzzz
Muster für betriebsbedingtes Kündigungsschreiben
Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
mit diesem Schreiben kündigen wir den mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag vom 00.00.0000 fristgerecht zum 00.00.0000. Es liegen betriebsbedingte Gründe vor.
Aufgrund der Schließung der Abteilung Xyz sehen wir uns zu diesem Vorgehen gezwungen. Die Umsetzung erfolgt zum 00.00.0000.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie sich spätestens drei Monate vor Beenden des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit melden müssen. Zudem sind Sie nach § 38 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zu einer frühzeitigen Arbeitssuche verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
____________________
Unterschrift Arbeitgeber
____________________
Unterschrift Arbeitnehmer
Kündigung erhalten am: ____________________
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Muster für betriebsbedingte Kündigung (.doc)
Muster für betriebsbedingte Kündigung (.pdf)
A.B meint
29. Januar 2023 at 15:23
Hier ist A.B. und ich arbeite in werkstätten und möchte gerne kündigen weil es gesundheitlich nicht mehr so geht und auch wegen dem Stress nicht mehr antun will
asd meint
11. März 2024 at 14:06
Dann kündige einfach.
F.Jansen meint
20. Oktober 2020 at 19:59
Was ist wenn die Firma in der ich 22 Jahre zugehörig bin Insolvenz anmeldet…..sprich was is mit meiner bis dahin 100% ansprüchigen Betriebsrente und Kündigungsfrist….?
Kurt meint
14. April 2020 at 7:42
Hallo,
kann ich bestehende Ausbildungsverhältnisse einmal bei der IHK und einmal für eine duales Fernstudium betriebsbedingt wegen Corona und finanziellen Gründen kündigen. Wir sind ein geschlossenes Fitnesscenter ohne Einnahmen
Rüdiger meint
11. Januar 2019 at 10:04
Bin seit 21 Jahren in der Firma mit 2 Angestellten ncl. mir beschäftigt. Nun wird die Firma geschlossen wegen Aufgabe aus Altersgründen. Ich bin 60 Jahre alt. Mein Chef hat mir in all den Jahren immer wieder versichert, dass bei einer Aufgabe ich mir keine Sorgen machen soll. Er sorgt für einen Nachfolger mit Übernahme. Nun doch die Kündigung ohne Zukunft. Was habe ich für Rechte? Steht mir eine Abfindung zu?
arbeitsrechte.de meint
16. Januar 2019 at 8:23
Hallo Rüdiger,
über Ihre Rechte im Falle einer Kündigung kann Sie ein Anwalt ausführlich beraten. Wir hingegen bieten diese Beratung nicht an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claudia O. meint
26. November 2019 at 19:49
Wenn mir der Arbeitgeber betriebsbedingte kündigt mit einer Frist von 3 Monaten, kann ich auch vor Ablauf der 3 Monate eine neue Arbeitsstelle annehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Claudia O.