Können Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung dauerhaft nicht mehr nachgehen, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Diese wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt und soll die aus Ihrer Arbeitsunfähigkeit resultierenden finanziellen Einbußen ausgleichen.
Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wonach sich die Höhe von Erwerbsminderungsrenten richtet und welche Unterlagen angehende Erwerbsminderungsrentner für den Antrag benötigen, lesen Sie in diesem Ratgeber. Außerdem erklären wir hier, wie lange Erwerbsunfähigkeitsrenten gezahlt werden.
Kurz & knapp: Erwerbsminderungsrente
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich in der Regel nach Ihrem jeweiligen Rentenanspruch. In der Renteninformation, die Sie jedes Jahr von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, ist vermerkt, wie hoch Ihre volle Erwerbsminderungsrente ausfallen würde, sollten Sie zu diesem Zeitpunkt erwerbsunfähig werden.
Hier können Sie in Erfahrung bringen, wie lange die Erwerbsminderungsrente normalerweise gezahlt wird.
Inhalt
Update: Das EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetze beinhaltet neue Regelungen unter anderem auch bezüglich der Höhe der Erwerbsminderungsrente. Ab Juli 2024 gelten neue Beträge, allerdings wird zunächst ein vorläufiger Zuschuss gezahlt. Die berechnete Anpassung erfolgt dann im Dezember 2025. Die Erhöhung erfolgt im Rahmen der Rentenanpassung und wird automatisch überwiesen.
Erwerbsminderungsrente: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Seit dem 1. Januar 2001 gibt es die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), welche die ehemalige Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) ersetzt. Letztere wurde im Zuge der Rentenreform zum 31. Dezember 2000 abgeschafft.
Die rechtliche Grundlage für die Zahlung von Erwerbsminderungsrenten bildet § 43 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Diesem Paragraphen zufolge müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Erwerbsminderungsrente ausgezahlt zu bekommen. Dazu zählen die folgenden:
- Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
- Eine Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit ist durch Reha-Maßnahmen nicht möglich.
- Sie können weniger als sechs Stunden täglich arbeiten – unabhängig von der auszuübenden Tätigkeit.
- Sie haben in den vergangenen fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt.
- Sie sind seit mindestens fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert und haben somit die sogenannte „allgemeine Wartezeit“ erfüllt.
Ausnahmen bei Wartezeit und nicht erfüllten Pflichtbeiträgen
Wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, Sie daran allerdings keine Schuld trifft, gibt es eine Ausnahme bei der Erwerbsminderungsrente. Waren Sie beispielsweise arbeitsunfähig oder schwanger, werden die Zeiten, in denen Sie daher keine Beiträge zahlen konnten, herausgerechnet. Der Zeitraum von fünf Jahren wird daraufhin um diese Zeiten in die Vergangenheit verlängert, sodass Sie möglicherweise doch die geforderten drei Jahre Pflichtbeiträge erfüllen.
Darüber hinaus wird unter anderem keine Wartezeit von fünf Jahren vorausgesetzt, wenn einer dieser Gründe zu Ihrer Erwerbsminderung geführt hat:
- Arbeitsunfall
- Berufskrankheit
- Zivildienst- oder Wehrdienstbeschäftigung
- politische Haft
Eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren entfällt ebenfalls, wenn Sie innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden sind oder wenn Sie in den zwei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens zwölf Monate lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben.
Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung?
Allgemein wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Können Sie zwischen drei und sechs Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen, erhalten Sie im Regelfall eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, also nur die halbe EM-Rente. Sind Sie hingegen aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten, wird Ihnen normalerweise die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe ausgezahlt.
Stefie meint
30. August 2022 at 14:21
Hallo, was passiert denn, wenn eine rentebeziehende (volle Erwerbsunfähigkeit) Person plötzlich wieder arbeiten kann, weil gesundet und, nehmen wir Mal an, in einem 30 Stundenjob (1. Arbeitsmarkt) arbeiten möchte?
Danke für Ihre Antwort.