Es ist entschieden: Das Bürgergeld kommt. Die größte Sozialreform seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland bekam grünes Licht vom Bundestag und Bundesrat.
Lange Diskussionen, viel Kritik und eine Blockade im Bundesrat hatten die Reform zunächst in Gefahr gebracht. Doch die Parteien konnten sich zum Bürgergeld 2022 noch einigen. Gestartet ist es im Januar 2023. Was bedeutet dies nun für Sie als Bürger? Das erfahren Sie in diesem Artikel.
Kurz & knapp: Bürgergeld
Das bisherige Hartz 4 wurde abgeschafft. Stattdessen gibt es das neue Bürgergeld seit dem 1. Januar 2023. Mehr Informationen zum Vorgänger Hartz 4 finden Sie hier.
Das Bürgergeld soll das Existenzminimum sichern und an Bedürftige ausgezahlt werden. Welche Voraussetzungen es gibt, steht hier.
Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 563 Euro monatlich. Eine Tabelle mit allen Regelsätzen für 2023 und 2024 finden Sie hier.
Inhalt
Spezifische Informationen zum Bürgergeld
Was ist das Bürgergeld?
Aus Hartz 4 wird Bürgergeld: Das umstrittene Arbeitslosengeld II ist weg. In etwa 5,4 Millionen Bürger in Deutschland beziehen seit dem 1. Januar 2023 statt der bisherigen Hartz-4-Leistungen das neue Bürgergeld. Dieses ist im Sozialgesetzbuch II verankert. Ziel ist es, den Leistungsempfängern zu ermöglichen, sich stärker auf die Qualifizierung und Arbeitssuche fokussieren zu können.
Der Name kann etwas irreführend sein: Es handelt sich dabei nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürger, unabhängig ob erwerbstätig oder nicht. Es bleibt eine Leistung für Bedürftige, die grundsätzlich arbeiten könnten, jedoch keine Arbeit finden. Auch gilt das Bürgergeld für jene, die von ihrer Arbeit allein den Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können.
Demnach soll das Bürgergeld weiterhin, wie das Arbeitslosengeld II, die Grundbedürfnisse und das Existenzminimum sichern. Kritiker monieren, das Bürgergeld sei Hartz 4 mit einer anderen Überschrift und die Reform daher gescheitert. Deshalb: Was ist neu am Bürgergeld?
Aus Hartz 4 wird Bürgergeld: Was ist der Unterschied?
Ziel der Reform ist, Arbeitssuchende bei der Integration in den Arbeitsmarkt besser zu unterstützen. Das Jobcenter soll als ein vertrauensvoller Partner bei der Arbeitssuche wahrgenommen werden – und nicht wie bisher als Gegner, der mit Sanktionen droht.
Doch das war ein Knackpunkt bei der Diskussion. Die ursprünglich geplante halbjährige Vertrauenszeit beim Bürgergeld fiel letztendlich doch weg. In diesem Zeitraum sollte ausschließlich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gesetzt und nur eingeschränkt sanktioniert werden können. Erst nach Ablauf dieser Zeit sollten bei nicht eingehaltenen Absprachen zur Mitwirkungspflicht Sanktionen greifen. Die CDU/CSU-Fraktion drängte während des Gesetzgebungsverfahrens zum Bürgergeld auf die Streichung der Vertrauenszeit.
Neue Vertrauenskultur, aber keine Vertrauenszeit
Sanktionen bleiben bestehen, etwa, wenn Termine verpasst, an Maßnahmen nicht teilgenommen oder eine zumutbare Stelle nicht angenommen wird. Das Bürgergeld mindert sich
- beim ersten Verstoß für einen Monat um 10 Prozent
- beim zweiten Verstoß für zwei Monate um 20 Prozent
- beim dritten Verstoß für drei Monate um 30 Prozent
Unberührt von den Sanktionen bleiben aber unabhängig von der Anzahl der Verstöße die Kosten für die Unterbringung und Heizung – wobei die Heizungskosten einen angemessenen Rahmen nicht übersteigen dürfen. Beim Bürgergeld wird die Miete innerhalb der einjährigen Karenzzeit in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Mehr Vertrauen soll ein verstärkter Fokus auf die Unterstützung der Arbeitssuchenden bringen. Der Gesetzentwurf vom Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht dabei von Augenhöhe, gegenseitigem Respekt und einer neuen Vertrauenskultur. Die Bemühungen des Jobcenters sollen die langfristige Unterbringung des Leistungsbeziehers auf dem Arbeitsmarkt im Blick haben und kurzfristige Beschäftigungen vermeiden.
Es muss nicht mehr vorrangig eine Arbeitsstelle vermitteln, wenn eine Qualifizierung, Weiterbildung oder ein individuelles Coaching sinnvoller erscheint. Dieser „Vermittlungsvorrang“ wurde abgeschafft – er war bisher das größte Hindernis für weiterbildende Maßnahmen eines Geringqualifizierten.
Zusätzlich zum Bürgergeld wird das monatliche Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro einen Anreiz schaffen, eine Berufsausbildung zu absolvieren. Daher kann diese Änderung ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche und langfristige Integration in das Arbeitsleben vieler Bürger sein. Auch der angespannte Fachkräftemarkt kann profitieren, wenn mehr Leistungsempfängern der Zugang zu nachgefragten Berufen erleichtert wird.
Der neue Kooperationsplan: Soft Skills und Coaching
Neu ist auch die Möglichkeit, Leistungsbezieher durch ein ganzheitliches Coaching, entweder vom Jobcenter selbst oder von Dritten durchgeführt, zu unterstützen. Ziel ist es, bei erwerbsfähigen Beziehern von Bürgergeld die Beschäftigungsfähigkeit grundlegend aufzubauen. Dieses Coaching kann aufsuchend oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.
Leistungsbezieher und das Jobcenter sollen gemeinsam einen Kooperationsplan vereinbaren. Dieser löst die bisherige Eingliederungsvereinbarung im SGB II ab und hat weniger rechtliche Folgen bei Verstößen. Dieses neue Kernelement des Bürgergeldes soll in klarer Sprache verständlich die Eingliederungsstrategie festhalten, die gemeinsam entwickelt und verfolgt wird.
In diesem Rahmen wird ein Kompetenzermittlungsverfahren durchgeführt. Es soll ermitteln, welche Stärken, auch sogenannte Soft Skills, und Entwicklungsbedarfe der Bürger hat und ihn als Mensch in den Mittelpunkt stellen. Die daraus resultierenden Maßnahmen, Angebote und die Mitwirkungspflichten des Beziehers werden in diesem Kooperationsplan festgehalten.
Ein wichtiger Faktor für die angestrebte vertrauensvolle Zusammenarbeit ist die offene Kommunikation zwischen Bürgergeld-Empfängern und Jobcenter, weshalb diese auch formlos und ohne Rechtsfolgen möglich sein soll. Bei Konflikten in der Erarbeitung und Durchführung des Kooperationsplans kann ein unabhängiger Schlichtungsmechanismus eingreifen.
Mehr Schonvermögen, mehr Schutz für die Wohnung
Um den Empfängern vom Bürgergeld eine stärkere Fokussierung auf ihre Arbeitssuche zu ermöglichen, wird die Grenze für das Schonvermögen angehoben. Die Existenz muss gesichert sein, um sich auf einen Neustart im Arbeitsleben konzentrieren zu können, so die Devise. Daher wird im ersten Jahr des Leistungsbezugs das Vermögen, auch bei Ersparnissen und selbst genutztem Wohneigentum, bei der Bedürftigkeitsprüfung nicht in vollem Umfang berücksichtigt.
Die Mietkosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, wobei die Heizkosten angemessen bleiben müssen. Erst nach Ablauf der einjährigen Karenzzeit wird die Angemessenheit der Wohnkosten geprüft. Dabei orientieren sich die Leistungen am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt. Das Jobcenter kann Sie innerhalb der Karenzzeit nicht zwingen, umzuziehen, wenn Sie in einer zu teuren Wohnung wohnen oder Besitzer einer Immobilie sind.
Dafür war ursprünglich im Gesetzentwurf eine Karenzzeit von zwei Jahren vorgesehen. Auch die Festsetzung der Höhe des Schonvermögens während der einjährigen Karenzzeit war ein großer Streitpunkt. Im Gesetzentwurf war ein Betrag von 60.000 Euro eigenes Vermögen vorgesehen, die Union setzte aber eine Reduzierung auf 40.000 Euro Schonvermögen für den Antragsteller durch. Der gefundene Kompromiss sieht weitere 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft vor. Nach Ablauf der Karenzzeit liegt das Schonvermögen je Person bei maximal 15.000 Euro.
Bis zu dieser Grenze müssen Betroffene ihre Ersparnisse nicht aufbrauchen, bevor das Bürgergeld beantragt werden kann. Sobald die Karenzzeit abläuft, prüft das Jobcenter das Vermögen des Betroffenen. Beträge, die über die Freigrenze hinausgehen, muss dieser dann für den eigenen Lebensunterhalt aufbrauchen. Versicherungsverträge werden nicht als Vermögen berücksichtigt, wenn sie der Alterssicherung dienen.
Eine weitere Neuerung ist, dass Leistungsbezieher künftig mehr von ihrem Zuverdienst behalten dürfen. Bis zu einem Betrag von 100 Euro wird überhaupt nichts auf das Bürgergeld angerechnet. Bei Einkünften zwischen 100 und 520 Euro sind 20 Prozent anrechnungsfrei, zwischen 520 und 1000 Euro dürfen Aufstocker 30 Prozent behalten. Bei Hartz 4 waren es bisher 20 Prozent. Schüler und Auszubildende können bis zu 520 Euro ohne Kürzung des Bürgergelds dazuverdienen. In den Ferien ist der Betrag unbegrenzt.
Einkommensgrenzen | Bürgergeld-Freibetrag | Hartz-IV-Freibetrag |
---|---|---|
Bis 100 Euro | 100 % | 100% |
100 bis 520 Euro | 20 % | 20 % |
520 bis 1000 Euro | 30 % | 20 % |
1000 bis 1200 Euro (bis 1500 Euro bei minderjährigem Kind in Bedarfsgemeinschaft) | 10 % | 10% |
Wer bekommt Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist kein Grundeinkommen, das bedingungslos ausgezahlt wird. Ein Bürgergeld für alle gibt es nicht. Vielmehr richtet sich der Anspruch auf Bürgergeld nach einigen Faktoren. Der Antragsteller muss mindestens 15 Jahre alt sein und darf das das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Weitere Voraussetzungen sind Erwerbsfähigkeit, ein deutscher Wohnsitz und Bedürftigkeit. Eine Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung.
Für den Anspruch auf das Bürgergeld stellt die gesetzliche Rentenversicherung fest, ob der Antragsteller erwerbsfähig ist, also körperlich und geistig in der Lage ist, zu arbeiten. Wer wegen Behinderung oder Krankheit nicht wenigstens drei Stunden täglich arbeiten kann, ist erwerbsunfähig. Damit kann ein Anspruch auf Grundsicherung oder eine Erwerbsminderungsrente entstehen. Auch Rentner mit einer sehr geringen Rente können die Grundsicherung bekommen, aber kein Bürgergeld. Daher gibt es bei bedürftigen Erwerbsunfähigen keine Neuerungen.
Der gewöhnliche Aufenthalt, also der Hauptwohnsitz des Antragstellers, muss sich in Deutschland befinden. Deutsche Staatsbürger im Ausland können keine Leistungen beziehen. Wesentliche Grundvoraussetzung für den Erhalt des Bürgergelds ist die Bedürftigkeit. Diese liegt vor, wenn der Antragsteller seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Einkünften und Vermögen bestreiten kann.
Wichtig: Sie müssen zunächst andere Sozialleistungen beantragen, sofern ein Anspruch besteht und diese Ihre Notsituation verringern können. Diese Leistungen werden auf das Bürgergeld angerechnet:
- Arbeitslosengeld
- Erwerbsminderungsrente, Witwen-/Witwerrente, Waisenrente
- Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt
- Elterngeld, Mutterschaftsgeld
- BAföG
- Wohngeld
- Krankengeld
Studierende, die nicht im Haushalt der Eltern leben, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld, Auszubildende hingegen schon. Anerkannte Asylbewerber haben ebenfalls Anspruch, genauso wie grundsätzlich Menschen aus dem Ausland mit einer Arbeitserlaubnis.
Bürgergeld: Wie viel gibt es?
Laut des Gesetzesentwurfs der SPD zum Bürgergeld ist die Höhe eine Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten infolge des Ukrainekrieges. Die enormen Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln würden es Bedürftigen sehr schwer machen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Aufgabe des Sozialstaats sei es, diese Menschen auch in Krisenzeiten verlässlich abzusichern.
In diesem Punkt waren sich die meisten Parteien einig: Der Regelsatz soll angehoben werden.
Auf ihrer Webseite zum Bürgergeld bezeichnet die SPD die Höhe als einen Ausgleich der Inflation. Die Erhöhung der Regelsätze um ca. 12 Prozent sei „stark“. Die Linke sieht das Bürgergeld anders. Die Höhe basiere noch immer auf „empörend klein gerechneten Ausgangswerten“.
Ab dem 1. Januar 2023 stieg der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene von 449 auf 502 Euro. Damit gab es 53 Euro mehr. Zu Beginn des Jahres 2024 werden Alleinstehende 563 Euro pro Monat erhalten. Weitere Regelsätze können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Diese neuen Regelbedarfe gelten für das Bürgergeld ab 2024
Regelbedarf für… | Regelsatz 2024/2025 |
---|---|
Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 Euro |
Volljährige Partner | 506 Euro |
Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern | 451 Euro |
Volljährige (18-24 Jahre) in Einrichtungen (nach SGB 12) | 451 Euro |
Jugendliche (14-17 Jahre) | 471 Euro |
Kinder (6-13 Jahre) | 390 Euro |
Kinder (0-5 Jahre) | 357 Euro |
Bürgergeld-Rechner: Wie viel bekommen Sie?
© by brutto-netto-rechner.infoWie stelle ich einen Bürgergeld-Antrag?
Wenn Sie bereits vor dem Starttermin am 1. Januar 2023 Bezieher von Arbeitslosengeld II waren, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Die angepassten Beträge werden automatisch ausgezahlt. Wenn Sie noch keine Leistungen erhalten, müssen Sie den Antrag beim Jobcenter der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.
Auch digital soll dies möglich sein, per E-Mail oder online auf der entsprechenden Internetseite der Verwaltung. Dabei gilt der Antrag bereits für alle im Haushalt lebenden Personen. Sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft, sodass nicht jedes Familienmitglied einen gesonderten Antrag stellen muss.
Bürgergeld: Was lange währt, wird endlich gut?
Für die SPD ist das Bürgergeld ein lang ersehnter Neuanfang und die Überwindung des einst eingeführten Hartz 4. Im Jahre 2019 haben die Sozialdemokraten es sich zum Ziel gesetzt, dieses wieder abzuschaffen und durch eine neue Sozialleistung zu ersetzen.
Seit den 1980er Jahren gibt es eine ähnliche Idee: ein liberales Bürgergeld der FDP, dessen Höhe sich bei zusätzlichem Einkommen nicht zu stark verringert und damit Anreize für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit setzt. Auch die CDU vertritt seit längerem eine Variante dieser Idee der FDP, ein solidarisches Bürgergeld. Dieses sollte neben einigen Steuerreformen ein bedingungsloses Grundeinkommen darstellen. Das letzte Mal wurde diese Idee im Jahre 2010 präsentiert, doch zu einer Umsetzung des Vorschlags kam es nie.
Letztendlich konnte sich der Gesetzesentwurf der SPD, der Hartz 4 durch das Bürgergeld ersetzt, mit einigen Änderungen durchsetzen. Im November 2022 scheiterte der Gesetzentwurf zunächst in seiner ursprünglichen Fassung im Bundesrat. Doch am 25. November erhielt eine geänderte Fassung mit einigen Kompromissen die Zustimmung – und somit grünes Licht für die Einführung. Die Änderungen beinhalten u. a. eine kürzere Karenzzeit, ein geringeres Schonvermögen und die Möglichkeit, von Beginn an bei Verstößen zu sanktionieren.
„Hartz 4 bleibt Hartz 4“
Kritik hagelt es dennoch von vielen Seiten. Gemeinhin werden die neuen Akzente in Richtung Weiterbildung und Qualifizierung begrüßt, doch die Abschaffung von Hartz 4 wird als gescheitert angesehen. Die Berliner Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) bezeichnete die vereinbarten Schritte als „zu klein, zu wenige und zu mutlos“. Der Paritätische Wohlfahrtsverband bewertet die Einigung zum Bürgergeld als absolut enttäuschend: „Hartz 4 bleibt Hartz 4“, so der Geschäftsführer Ulrich Schneider.
Dem Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter nach, führe die Reform in die Alimentierung und weniger die Aktivierung von Menschen. Sozialverbände wie die Arbeiterwohlfahrt und die Diakonie begrüßten hingegen die Einigung.
Bundesarbeitsminister Heil sieht im Bürgergeld weiterhin die größte Sozialstaatsreform der vergangenen 20 Jahre und einen Schritt in ein selbstbestimmteres Leben. Ob die Abschaffung von Hartz 4 tatsächlich die gewünschten Änderungen im Leben von so vielen Bürgern bewirkt, bleibt abzuwarten.
Kommentar hinterlassen