Was in vielen europäischen Ländern bereits Normalität ist, bleibt in Deutschland noch Zukunftsmusik: 2 Wochen Vaterschaftsurlaub, voll bezahlt, nach Geburt des Kindes. Die EU hatte eine entsprechende Richtlinie ausgearbeitet, die bereits 2019 in Kraft getreten ist. In Deutschland scheint dieses Thema auf Eis zu liegen. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.
Kurz & knapp: Vaterschaftsurlaub
Vaterschaftsurlaub 2 Wochen nach Geburt ist in Deutschland noch Zukunftsmusik. Stattdessen können Sie Elternzeit für Väter beantragen.
Wie lange Sie Elternzeit nehmen, bleibt Ihnen überlassen. Der von der EU geplante Vaterschaftsurlaub hat eine Dauer von 2 Wochen. Melden Väter Elternzeit an, ist umgangssprachlich oft die Rede von Vaterschaftsurlaub, auch wenn dies nicht korrekt ist. Mehr zur Elternzeit steht hier.
Geplant ist die Einführung von 10 bezahlten Urlaubstagen nach der Geburt des Kindes für den Vater. Wann es in Deutschland so weit ist, lesen Sie hier.
Die EU-Richtlinie zum Vaterschaftsurlaub hätte bereits spätestens 2022 umgesetzt werden sollen. Stattdessen wurde die Einführung vom Vaterschaftsurlaub in Deutschland auf das Jahr 2024 verschoben. Lesen Sie hier mehr dazu.
Bezahlter Vaterschaftsurlaub wurde in Deutschland noch nicht eingeführt. Statt Vaterschaftsurlaub gibt es Elternzeit. Während der Zeit kann Elterngeld als staatliche Leistung beantragt werden. Allerdings wird maximal 14 Monate lang Elterngeld bezahlt.
Inhalt
EU stärkt die Rolle der Väter
Kinder aufzuziehen ist schon lange nicht mehr nur Frauensache. Auch Väter wollen ihrer Rolle als wichtige Bezugsperson gerecht werden und bekommen dafür seitens der EU Rückenstärkung. Der bezahlte Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen nach Geburt des Kindes soll für Väter oder das zweite, nicht gebärende Elternteil gelten.
Die Richtlinie zum Vaterschaftsurlaub soll die Vater-Kind-Beziehung stärken, wertschätzen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Die Freistellung von der Arbeit dient nicht nur der Betreuung des Kindes, sondern auch der Einfindung in die Rolle als Vater oder Mutter. Damit ist auch das Ziel verbunden, die Beschäftigungsquote von Frauen anzuheben. Diese ist EU-weit noch immer 11,5 Prozent geringer als bei Männern.
Im Rahmen der EU-Richtlinie wurden die Rechte von Arbeitnehmern bei den Themen Mutterschutz, Elternzeit und bei der Pflege von Angehörigen gestärkt. In diesen Punkten erfüllt Deutschland bereits alle Mindeststandards, daher sind hier keine großen Veränderungen zu erwarten.
In der Richtlinie mit inbegriffen ist allerdings das Recht auf Vaterschaftsurlaub 10 Tage rund um den Geburtstermin des Kindes. Hier lag die Hoffnung auf eine echte Verbesserung für Väter.
Bezahlter Vaterschaftsurlaub: Ab wann in Deutschland?
Die dreijährige Frist zur Umsetzung hat Deutschland verstreichen lassen. Aktuell läuft ein Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland aufgrund der Verzögerung. Die Bundesregierung hat die Einführung des Vaterschaftsurlaubs im Jahre 2024 angekündigt.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) begründet den Verzug mit der angespannten wirtschaftlichen Lage für kleinere und mittlere Unternehmen. „Deshalb möchte ich dieses wichtige Vorhaben erst im nächsten Jahr aufs Gleis setzen“, sagte Paus den Zeitungen der Funke Medien Gruppe. Der Vaterschaftsurlaub solle im Mutterschutzgesetz verankert werden. Eltern sollen bei der partnerschaftlichen Aufteilung der Familienarbeit unterstützt werden, „damit Väter früh eine enge Beziehung zum Kind aufbauen können“, so die Familienministerin.
Wie läuft Vaterschaftsurlaub in Deutschland aktuell ab?
Wer allerdings noch vor der Einführung des Vaterschaftsurlaubs Vater wird, kann ab der Geburt des Kindes einen Teil der Elternzeit nehmen. Damit erfüllt Deutschland im Grunde die Mindestvorgaben der EU-Richtlinie. Doch die Idee der Richtlinie ist, dass Vaterschaftsurlaub und Elternzeit zwei unterschiedliche Angebote sind. Daher ist die geplante Regelung Teil des Koalitionsvertrages geworden. Da die Umsetzung nach wie vor auf sich warten lässt, wurde ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland eingeleitet.
Während der Elternzeit können Eltern sich von der Arbeit unbezahlt freistellen lassen, um mehr Zeit für die Familie und den Zuwachs zu haben. Es gilt eine besondere Kündigungsfrist zum Schutz der Eltern. Eine Weiterbeschäftigung in Teilzeit ist aber möglich.
Insgesamt besteht ein Anspruch von 36 Monaten je Elternteil. Der Vater kann davon einige Tage, Wochen oder Monate in Elternzeit gehen, denn eine Mindestdauer gibt es nicht. Es ist auch möglich, die Zeit auf bis zu drei Zeitabschnitte aufzuteilen. Wer nicht auf Gehalt verzichten kann, kann Elterngeld beantragen. Dieses liegt bei 65 Prozent des monatlichen Lohns, maximal 1800 Euro, und wird für höchstens 14 Monate gezahlt. Jeder Elternteil kann maximal 12 Monate Elterngeld beziehen. Die verbleibenden 2 Monate gelten als Vaterschaftsurlaub, da sie oftmals der Vater nimmt. Es bleibt zu hoffen, dass der tatsächliche Vaterschaftsurlaub im Sinne der EU-Richtlinie im nächsten Jahr nicht allzu lange auf sich warten lässt.
TC meint
22. März 2024 at 18:24
Kann auch wenn kein Urlaub genommen wird, wie im Fall des Mannes der aktuell klagt, im Nachgang der Urlaub oder eine Ausgleichszahlung eingeklagt werden? Grund: Elterngeld geht nach Lebensmonaten, daher ist es unpraktisch vier Wochen Urlaub zu nehmen um erst danach mit der Elternzeit starten. Oder kann man sich an der aktuellen Klage beteiligen?
Vielen dank im Voraus.
MfG
DP meint
11. März 2024 at 14:59
Hallo,
Lässt sich Vaterschaftsurlaub rückwirkend beantragen?