Kurz & knapp: Elektromobilität
Unter Elektromobilität wird laut Definition die Fortbewegung mit elektrisch angetriebenen Fahrzeugen verstanden. Zu den bekanntesten Vertretern für den Individualverkehr zählen das E-Auto, das E-Bike sowie der E-Scooter.
Der Gesetzgeber verfolgt verschiedenste Ansätze zur Förderung der E-Mobilität. Dazu zählen etwa Kaufprämien oder Erleichterungen beim Parken. Aber auch Arbeitnehmer können von der Förderung der Elektromobilität profitieren, etwa indem Lohnsteuer und Sozialabgaben entfallen, wenn Angestellte ihr Elektroauto gratis in der Firma laden. Welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie hier.
Angestellte, die über ihren Arbeitgeber ein geleastes Pedelec erhalten, können gegenüber einem Direktkauf bis zu 40 Prozent sparen. Möglich ist dies vor allem dadurch, dass der Gesetzgeber für die E-Mobilität Steuervorteile einräumt. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Absatz.
Inhalt
Ist Elektromobilität die Zukunft?
Um den Ausstoß schädlicher Treibhausgase im Verkehrssektor zu reduzieren und die Klimaziele einzuhalten, müssen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor langfristig von der Straße verschwinden. Als Alternative setzt die Bundesregierung bei der sogenannten Verkehrswende vor allem auf die Elektromobilität. Unter diesen Begriff fallen Fahrzeuge, die von einem Elektromotor angetrieben werden und die ihre Energie vor allem aus dem Stromnetz beziehen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um:
- E-Autos
- E-Bikes
- E-Scooter
Wer mit dem Gedanken über einen Wechsel zur Elektromobilität spielt, sollte Vor- und Nachteile im Vorfeld abwägen. So gilt es etwa beim E-Auto die höheren Anschaffungskosten gegenüber einem Auto mit Verbrennungsmotor zu berücksichtigen. Ebenso ist die Reichweite bei entsprechenden Fahrzeugen aufgrund des Akkus beschränkt und der Ladevorgang gegenüber dem Tanken von Kraftstoff mit deutlich mehr Zeit verbunden. Darüber hinaus leidet mitunter auch die Attraktivität der E-Mobilität, weil Ladestationen fehlen.
„Das Laden eines Elektrofahrzeugs sollte einfach, zugänglich und an sehr vielen Orten möglich sein. Dadurch wird Elektromobilität attraktiver für die breite Masse und mindert die bei einigen Menschen vorhandene Reichweitenangst. Auch Langstreckenfahrten werden damit noch praktikabler, wenn ausreichend viele Ladepunkte an Autobahnen und Hauptverkehrsachsen zu finden sind. Ein gut ausgebautes Ladesäulennetz könnte zudem in ländlichen Regionen die notwendige Verkehrswende beschleunigen. Letztlich fördert der Ausbau auch den Wettbewerb einzelner Anbieter von Ladeinfrastruktur untereinander, wovon am Ende die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren“, so Christoph Liedtke, Experte für E-Mobilität.
Der Einfluss auf Umwelt- und Klimaschutz spricht hingegen für die Elektromobilität. Denn die Fahrzeuge stoßen keine Abgase aus, was sich positiv auf die Luftqualität in den Städten auswirken kann. Zudem reduziert sich durch die Zunahme an E-Autos die Lärmbelästigung durch den Verkehr, denn die Kfz sind geräusch- und vibrationsarm. Um einen finanziellen Anreiz für den Erwerb eines E-Autos zu schaffen, gibt es zudem für die E-Mobilität eine staatliche Förderung.
Arbeitnehmer, die in Zukunft auf die Elektromobilität setzen wollen, müssen die finanzielle Last dafür nicht zwangsläufig alleine tragen. Stattdessen gibt es unter anderem die Möglichkeit, steuerliche Vorteile geltend zu machen oder einen elektrisch betriebenen Firmenwagen zu nutzen. Darüber hinaus kann auch ein dienstliches E-Bike eine Option sein.
E-Auto als Firmenwagen: Welche Vorteile bringt es?
Auf Elektromobilität beim Firmenwagen zu setzen, kann sich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber auszahlen. Zwar müssen die Unternehmen erst einmal die höheren Anschaffungskosten stemmen, allerdings wird die Elektromobilität durch die Bundesregierung gefördert, sodass Prämien den zu zahlenden Kaufpreis senken. Darüber hinaus sind E-Autos wartungsärmer und besitzen weniger Verschleißteile. Langfristig lassen sich daher übliche Ausgaben, die bei einem Verbrenner anfallen, einsparen.
Vergünstigungen sieht der Gesetzgeber zudem auch bei der Kfz-Steuer vor. So fällt für reine Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, bis zum 31. Dezember 2030 keine Kfz-Steuer an. Ab dem 1. Januar 2031 profitieren E-Autos dann gegenüber Verbrennern von einem reduzierten Steuersatz. Die Ermäßigung liegt bei 50 Prozent.
Darüber hinaus sieht auch das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) besondere Regelungen vor, die der Förderung der Elektromobilität dienen sollen. Das Gesetz ermöglicht etwa eine Bevorrechtigung von elektrischen Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Arbeitnehmer, die gewerblich mit dem E-Auto unterwegs sind, können etwa davon profitieren, wenn Gemeinden Innenstadtbereiche ausschließlich für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb öffnen. Möglich sind auch zusätzliche Zeitfenster für die Belieferung in Innenstädten, die ausschließlich für Elektroautos gelten, oder der Erlass von Parkgebühren für entsprechende Kfz.
Nicht zuletzt erweckt ein Unternehmen durch den Einsatz von Elektromobilität einen umweltfreundlichen Eindruck. Dies kann sich auf das Ansehen der Firma auswirken und mitunter sogar dazu beitragen, neue Kunden zu gewinnen, die ebenfalls einen hohen Wert auf den Klimaschutz legen.
Versteuerung des dienstlichen Elektroautos
Darf ein von der Firma gestellter Dienstwagen auch privat genutzt werden, stellt dies gemäß Steuerrecht einen sogenannten geldwerten Vorteil dar. Der dadurch entstehende finanzielle Vorteil muss daher versteuert werden. Wie hoch die Abgabe für einen Firmenwagen ausfällt, hängt dabei auch von der Antriebsart ab, denn bei einem E-Auto können Arbeitnehmer von einem Steuervorteil gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor profitieren.
So wird zur Förderung der Elektromobilität ein E-Auto mit einem Bruttolistenpreis von maximal 60.000 Euro monatlich nur mit 0,25 Prozent als geldwerter Vorteil besteuert. Beläuft sich die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers auf mehr als 60.000 Euro, sind monatlich 0,5 Prozent zu versteuern. Bei einem Verbrenner wird hingegen 1 Prozent angesetzt. Diese Steuererleichterung für E-Autos gilt bislang bis Ende 2030.
Bei einem Dienstwagen trägt der Arbeitgeber allerdings nicht nur die Anschaffungskosten, sondern üblicherweise auch die Spritkosten. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist die Abrechnung in der Regel mithilfe von Tankbelegen oder einer Tankkarte problemlos möglich. Wird ein E-Auto hingegen am heimischen Stromanschluss aufgeladen, kann sich die Abrechnung durchaus schwieriger gestalten. So ist es ggf. erforderlich, für den Firmenwagen eine eigene Wallbox zum Beladen zu installieren. Alternativ dazu gibt es auch Modelle, bei denen sich die Ladevorgänge unterschiedlichen Nutzern zuordnen lassen.
Übrigens! Pendeln Arbeitnehmer mit E-Auto oder E-Bike jeden Tag zur Arbeit, können sie dafür pro Entfernungskilometer und Arbeitstag 30 Cent in der Steuererklärung geltend machen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Entfernungspauschale.
Privates E-Auto gratis in der Firma laden: Fallen dafür Steuern an?
Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, private E-Autos gratis in der Firma zu laden. Doch handelt es sich beim kostenlosen Stromtanken um einen geldwerten Vorteil, den es zu versteuern gilt?
Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, müssen Arbeitnehmer den geschenkten oder vergünstigten Strom vom Arbeitgeber nicht versteuern. Für diesen Steuervorteil für die Elektromobilität müssen die Ladestationen allerdings fest installiert sein und sich auf dem Betriebsgelände befinden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber den Strom nicht als Teil der Entlohnung bereitstellt, sondern dieser zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt wird.
Besitzt das Unternehmen keine eigene Ladesäule, können Arbeitgeber privat gezahlte Ladekosten erstatten. In diesem Fall sieht der Gesetzgeber steuerliche Pauschalsätze vor. Für Elektrofahrzeuge liegt die monatliche steuerfreie Pauschale bei 70 Euro. Dieser Freibetrag reduziert sich auf 30 Euro, wenn das Unternehmen für die E-Mobilität über Ladesäulen verfügt, diese aber nicht genutzt werden können. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Ladepunkte durch den firmeneigenen Fuhrpark in Anspruch genommen werden.
Übrigens! Werden dem Arbeitnehmer keine Kosten für den Ladestrom erstattet, sodass diese selbst zu tragen sind, mindert dies den geldwerten Vorteil, der sich aus der Stellung des Firmenwagens ergibt.
Dienst-E-Bike: Elektromobilität auf zwei Rädern
In den letzten Jahren haben E-Bikes einen Boom erfahren. Dabei erfreuen sich vor allem Pedelecs – also Fahrräder mit Elektromotor, die über eine Tretunterstützung bis 25 km/h verfügen (gemeinhin oft als E-Bike bezeichnet) – großer Beliebtheit. Allerdings kosten solche Zweiräder schnell mehrere tausend Euro und sind daher nicht unbedingt für jedermann erschwinglich.
Eine Option, damit Arbeitnehmer dennoch diese Form der Elektromobilität nutzen können, ist das sogenannte Dienstfahrrad. Dabei besorgt der Arbeitgeber das Fahrrad oder E-Bike und beteiligt sich ggf. an den Kosten. Doch wie funktioniert das konkret und gibt es etwaige Steuervergünstigungen oder einen staatlichen Zuschuss für die Elektromobilität?
Üblicherweise least der Arbeitgeber das Pedelec bei einem entsprechenden Anbieter und stellt dieses seinem Angestellten zur Verfügung. Die Bedingungen für die Nutzung sowie die finanziellen Aspekte werden dabei in einem Vertrag festgehalten. Grundsätzlich lassen sich bei E-Diensträdern für Arbeitsnehmer zwei Varianten unterscheiden:
- Gehaltsumwandlung
- Gehaltsextra
Wichtig! Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Dienstrad haben Arbeitnehmer grundsätzlich nicht. Sie müssen daher auf die Zustimmung des Arbeitgebers hoffen. Da sich Job-Bikes aber positiv auf die Gesundheit auswirken und ggf. die Anzahl der Krankheitstage reduzieren können, kann es durchaus sinnvoll sein, einen entsprechenden Wunsch bei der nächsten Gehaltsverhandlung zu äußern.
Leasing von Dienst-E-Bikes per Gehaltsumwandlung
Bei der Gehalts- oder Entgeltumwandlung erhält der Arbeitnehmer einen Teil des vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelts als Sachbezug für die Überlassung eines Leasinggegenstandes. Der Arbeitgeber behält demnach in Höhe der anfallenden Leasingrate einen Teil des Gehalts ein. Rechtlich wird dieser Barlohn in einen sogenannten Sachlohn umgewandelt. Konkret bedeutet dies, dass für die Dauer der Nutzungsüberlassung des Dienst-E-Bikes das Bruttogehalt herabgesetzt wird und sich somit auch das zu versteuernde Einkommen reduziert.
Außerdem profitieren Arbeitnehmer seit 2020 bei einer privaten Nutzung des Dienst-E-Bikes von einer Steuervergünstigung. Denn für diese Form der Elektromobilität beläuft sich der geldwerte Vorteil auf 0,25 Prozent der Kaufpreisempfehlung (UVP), wobei auf volle 100 Euro abgerundet wird. Beträgt der UVP für ein E-Bike zum Beispiel 2.055 Euro, liegt die Bemessungsgrundlage bei 2.000 Euro und der geldwerte Vorteil bei 5 Euro. Für den Arbeitnehmer fallen demnach zusätzliche 5 Euro Lohnsteuer für die private Nutzung an.
Dienstfahrrad als Extra zum Gehalt
Seit 2019 kann ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Dienstrad auch zusätzlich zum Arbeitslohn überlassen. Für den Angestellten fallen bei dieser Variante keine Steuern an, wenn das Unternehmen alle anfallenden Kosten übernimmt. Denn in diesem Fall entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils, somit ist das Dienst-E-Bike kosten- und steuerfrei. Diese Regelung gilt allerdings ausschließlich für Fahrräder und Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h. Für andere Vertreter der Elektromobilität greift der Steuervorteil nicht.
In der Regel sind die Leasingverträge für Dienstfahrräder auf eine Laufzeit von drei Jahren beschränkt. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, haben Arbeitnehmer üblicherweise die Möglichkeit, das Rad zu erwerben. Mitarbeiter erhalten demnach die Chance, die Elektromobilität im Alltag ausgiebig zu testen, bevor sie sich für den Erwerb eines eigenen Rades mit elektrischer Unterstützung entscheiden.
Analog zum Dienstfahrrad besteht auch die Möglichkeit, ein Job-Auto-Abo abzuschließen. Bei diesem least der Arbeitgeber über einen entsprechenden Anbieter ein Fahrzeug und behält aufgrund der Gehaltsumwandlung die monatliche Rate ein. Spielt das Unternehmen mit, können Arbeitnehmer so ein Elektroauto wählen und je nach Steuerklasse von Ersparnissen von bis zu 50 Prozent gegenüber einem regulären Auto-Abo profitieren.
Elektromobilität: Förderung kann Unternehmen attraktiver machen
Der Fachkräftemangel sorgt auf dem Arbeitsmarkt aktuell für besondere Herausforderungen und Arbeitgeber ringen miteinander um qualifiziertes Personal. Um für potenzielle Arbeitnehmer besonders attraktiv zu sein, setzen Unternehmen auf Boni, flexible Regelungen zur Arbeitszeit oder ermöglichen Home-Office.
Darüber hinaus kann auch das Angebot von elektrischen Dienstwagen die Attraktivität eines Arbeitgebers erhöhen. Zu diesem Schluss kommt der EVBox Mobility Monitor 2022, den der Anbieter für Ladestationen EVBox in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen Ipsos herausgebracht hat. Demnach waren 33 Prozent der Befragten aus Deutschland der Meinung, dass ein Unternehmen interessanter ist, wenn dieses die Möglichkeit bietet, ein Elektroauto zu fahren.
Ein wichtiger Faktor kann darüber hinaus die Übernahme der Ladekosten sein. So sprechen sich 57 Prozent der deutschen Teilnehmer der Umfrage dafür aus, dass der Arbeitgeber die Ladekosten für ein Elektroauto im Unternehmen übernehmen sollte. Eine Übernahme der Kosten für das Laden eines Firmen-E-Autos zu Hause durch den Arbeitgeber befürworten 48 Prozent.
Aber nicht nur mit einem E-Auto können Unternehmen potenzielle Arbeitnehmer von sich überzeugen. So zeigt eine Studie zum Dienstradleasing in Deutschland aus dem Jahr 2022, die der Dienstradleasinganbieter Lease a Bike beim Anbieter für Markt- und Konsumentendaten Statista in Auftrag gegeben hat, dass sich 59 Prozent der deutschen Angestellten ein Dienstrad von ihrem Unternehmen wünschen. Dabei sind vor allem die kostspieligen E-Bikes interessant. Dies zeigt sich etwa durch die Deloitte E-Mobility Survey 2022. Diese Konsumentenbefragung des internationalen Beratungsunternehmens Deloitte ergab, dass 68 Prozent der befragten Konsumenten, die nach eigener Aussage bereits Firmenleasing nutzen, dabei ein Elektrofahrrad wählten.
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