Kurz & knapp: Streik
Im Grundgesetz der Bundesrepublik steht konkret kein Recht auf Streik. Dort ist aber das Recht festgehalten, sich zu einer Gewerkschaft zusammenzuschließen. Das Streikrecht ist darin umfasst, da ein Streik als Kampfmethode der Gewerkschaften anerkannt ist. Mehr dazu, wann Arbeitnehmer ein Recht auf Streik haben, erfahren Sie hier.
Streiks sind nur dann legal, wenn sie von einer Gewerkschaft getragen werden. „Wilde Streiks“, an denen keine Gewerkschaft beteiligt ist, sind jedoch nicht erlaubt. Zudem muss vor einem Streik der Versuch unternommen werden, die Konflikte durch Verhandlungen zu lösen.
Nein: Wenn der Streik legal ist, kann der Arbeitnehmer die Streikenden nicht einfach entlassen. Arbeitgeber können jedoch Gegenmaßnahmen ergreifen, um den Druck auf die Streikenden zu erhöhen: Mit Aussperrungen können Sie auch unbeteiligten und arbeitswilligen Mitarbeitern den Lohn entziehen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.
Inhalt
Spezifische Informationen zum Streikrecht:
Was ist ein Streik? Definition und rechtliche Grundlage
Ein Streik ist eine Maßnahme im Arbeitskampf und liegt immer dann vor, wenn mehrere Arbeitnehmer die Arbeit niederlegen, somit bewusst gegen den Arbeitsvertrag verstoßen. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen, Löhne oder Rechte der Arbeitnehmer zu verbessern.
Ein Streik kann mehrere Formen annehmen, von einem Vollstreik bis zu einem Teil- oder Warnstreik (bei denen nur bestimmte Arbeitsgruppen oder Branchen zeitweilig die Arbeit niederlegen).
Ist Streiken ein Grundrecht?
Ein “Recht zu streiken” sucht man im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vergeblich: Es gibt dort kein Streikgesetz und auch in anderen Gesetzestexten existiert kein Absatz, der dieses Recht ausdrücklich gewährt.
Jedoch ermöglicht es Art.9 Abs.3 Grundgesetz (GG), sich zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse zu Gewerkschaften zusammenzuschließen. Um Arbeitgeber zu Zugeständnissen zu drängen, bleibt Gewerkschaften eigentlich nur ein Mittel: Streik! Art.9 Abs.3 umfasst daher auch das Recht auf Streik.
Ganz konkret ist das Streikrecht in Deutschland ein sogenanntes Richterrecht. Das bedeutet: Dieses Recht gibt es nur, weil es in der Vergangenheit von Gerichten gewährt wurde – explizit im Grundgesetz verankert ist es jedoch nicht.
Wann ist ein Streik erlaubt?
Tatsächlich dürfen Streikende nicht einfach die Arbeit niederlegen, sondern müssen einige Schritte unternehmen, um auch wirklich legal die Arbeit beenden zu dürfen.
Für einen rechtmäßigen Streik ist dieser Ablauf entscheidend:
- Gewerkschaft muss den Streik beschließen: Der Streik muss von einer Gewerkschaft getragen werden. Das bedeutet: Arbeitnehmer dürfen einen Streik nicht selbst beginnen, sondern müssen sich erst an die Gewerkschaft wenden. Ein Streik ohne Gewerkschaft ist also unzulässig.
- Forderungen sind realisierbar: Die Streikenden dürfen nur Forderungen stellen, die tarifvertraglich überhaupt zulässig sind.
- Einigungsversuch muss stattgefunden haben: Arbeitnehmer müssen vor dem Streik den Versuch unternehmen, den Konflikt durch Verhandlungen zu lösen. Ein Streik muss also immer ein “letzter Ausweg” sein.
- Friedenspflicht wird eingehalten: Der Streik darf erst nach einer sogenannten Friedenspflicht begonnen werden. Das heißt: Solange ein Tarifvertrag läuft, herrscht bis zum letzten Tag ein Streikverbot. Gestreikt werden darf erst, wenn der Vertrag abgelaufen ist. Solange die Friedenspflicht gilt, sind alle Streiks unrechtmäßig.
Politische Streiks sind grundsätzlich verboten. Konkret bedeutet das, dass Streikende keine politischen Forderungen stellen dürfen. Sie können beispielsweise nicht fordern, dass die Regierung ein Gesetz aufhebt oder erlässt.
Muss ich einen Streik ankündigen?
Wenn Sie einem Streikaufruf einer Gewerkschaft folgen wollen, müssen Sie beim Chef nicht ankündigen, dass Sie ab jetzt streiken. Sie müssen sich also nicht explizit „abmelden“.
Tatsächlich ist eine Vorwarnung in den meisten Fällen jedoch sinnvoll. Das empfiehlt auch die Gewerkschaft ver.di. In der Praxis sollten Sie die Streikteilnahme also ankündigen und Ihre Vorgesetzten darauf vorbereiten – vor allem, wenn nur ein Teil des Kollegiums streikt.
Wer darf streiken?
In Deutschland können alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, unabhängig von ihrem Beruf oder ihrer Position im Unternehmen, an einem zulässigen Streik teilnehmen. Ein Streik ohne Gewerkschaft ist nur bedingt möglich. Sie müssen zwar kein Mitglied einer Gewerkschaft sein, um an einem Streik teilnehmen zu dürfen. Der Streik selbst muss jedoch von einer Gewerkschaft getragen werden.
Wer darf nicht streiken?
Beamte und Beamtinnen dürfen in der Regel nicht streiken. Streik und öffentlicher Dienst gehen in Deutschland nämlich nicht zusammen: Beamte gelten bei uns nicht als Arbeitnehmer und daher sind Sie von den oben beschriebenen Rechten und Pflichten ausgenommen. Das Streikrecht gilt für Beamte also nicht.
Welche Streikformen gibt es?
In den Nachrichten hört man oft von Warnstreiks, Generalstreiks und anderen Arten des Arbeitskampfes. Aber was sind die konkreten Unterschiede? Wir schauen uns die wichtigsten Arten des Streiks an und klären, ob diese legal sind oder nicht.
Warnstreik
Ein Warnstreik findet meist statt, wenn die Tarifverhandlungen stocken. Oft dauert ein Warnstreik nur ein paar Stunden und es streiken auch nicht alle Mitarbeiter. Es handelt sich dabei buchstäblich um eine Warnung, dass bei weiteren Aussparungen des Arbeitgebers die vollständige Arbeitsniederlegung folgt.
Warnstreiks sind erlaubt, solange sie von einer Gewerkschaft getragen werden.
Wilder Streik
Ein wilder Streik ist ein Streik, der von den Arbeitnehmern selbst und nicht von einer Gewerkschaft ausgerufen wurde.
Ein wilder Streik ist immer illegal: Der Aufruf zum Streik muss immer von der Arbeitnehmervereinigung kommen.
Bummelstreik oder Dienst nach Vorschrift
Ein Bummelstreik wird oft auch Dienst nach Vorschrift genannt. Hierbei befolgen Arbeitnehmer nur noch die absolut notwendigen Vorschriften. Sie vermindern ihre Arbeitsleistung auf das Minimum, ohne dabei den eigentlichen Arbeitsvertrag zu verletzen. Das ist keine richtige Arbeitsniederlegung, sorgt aber oft dafür, dass Prozesse langsamer laufen. Ein solcher Bummelstreik kommt häufig bei Beamten vor, die ihre Arbeit nicht völlig niederlegen dürfen.
Deutsche Gerichte haben Dienst nach Vorschrift als nicht rechtens eingestuft.
Sympathiestreik oder Solidaritätsstreik
Bei einem Sympathie- oder Solidaritätsstreik schließen sich Arbeitnehmer einem fremden Arbeitskampf an, um die Streikenden zu unterstützen. Häufig wollen Streikende mit einem Sympathiestreik auch dafür sorgen, dass Streiks im Allgemeinen ernster genommen werden: Wenn besonders viele streiken, erhöht das die Macht der Gewerkschaften.
Ein Sympathiestreik ist ein zulässiges Mittel des Arbeitskampfes. Bis 2007 war diese Form des Streiks allerdings nur in Ausnahmen erlaubt.
Wie kann der Arbeitgeber gegen den Streik vorgehen?
Der Arbeitgeber hat verschiedene Möglichkeiten, gegen Streikende vorzugehen. Hierbei müssen wir aber unterscheiden: Muss der Arbeitgeber gegen einen rechtmäßigen oder gegen einen unrechtmäßigen Streik vorgehen?
Rechtmäßiger Streik
Wenn es sich um einen zulässigen Streik handelt, darf der Arbeitgeber die Streikenden nicht entlassen. Arbeitgeber haben allerdings zwei andere – völlig legale – Mittel, um sie unter Druck zu setzen:
- Aussperrung: Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmer, die nicht am Streik beteiligt sind, von der Arbeit aussperren und dadurch ihren Lohn entziehen. Er zieht also auch arbeitswillige Mitarbeiter in den Streik hinein. Dadurch muss die Gewerkschaftskasse immer mehr Streikgeld zahlen. Bei einem Streik erhöht die Aussperrung letztlich den finanziellen Druck auf die gesamte Bewegung.
- Streikbrecher einsetzen: Der Arbeitgeber kann arbeitswillige Arbeitnehmer weiterbeschäftigen und ihnen eine sogenannte Streikbruchprämie zahlen. Er kann also Mitarbeiter gezielt als Streikbrecher einsetzen, den Betrieb weiterführen, und dadurch den Streik „entkräften“. Wichtig: Kein Arbeitnehmer darf dazu gezwungen werden, die Arbeiten eines aktuell Streikenden zu übernehmen.
Rechtswidriger Streik
Beachten Sie: Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer, die an einem wilden Streik teilnehmen, abmahnen und auch kündigen. Der Arbeitgeber hat außerdem das Recht, Sanktionen gegen die Streikenden zu verhängen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was passiert mit meinem Lohn während des Streiks?
Arbeitnehmer verlieren für die Dauer eines Streiks ihren Anspruch auf Bezahlung. Gewerkschaftsmitglieder erhalten jedoch das sogenannte Streikgeld als finanzielle Unterstützung. Sie zahlen regelmäßig einen Mitgliedsbeitrag, von dem ein großer Teil in eine Streikkasse fließt.
Die Höhe des Streikgeldes hängt von der jeweiligen Gewerkschaft und der Länge der Mitgliedschaft ab. In der Regel werden ungefähr zwei Drittel des Bruttoentgelts gezahlt.
Veronika meint
10. Juni 2024 at 23:09
Guten Tag!
Eine allgemeine Frage zum Streikrecht: Sind Honorarkräfte, so zu behandeln/bewerten wie Leiharbeiter? Sie arbeiten ja nicht für eine Leiharbeitsfirma sondern auf eigene Rechnung. Das Ziel des Unternehmens ist allerdings das selbe: Die Arbeit des streikenden Mitarbeiters zu übernehmen.
Habe in der Literatur nichts gefunden zu dieser Fragestellung. Dachte aber, das Thema ist interessant!
Freundliche Grüße, Veronika