FAQ: Wer bekommt Bürgergeld?
Um diese staatliche Leistung zu erhalten, müssen Antragstellende folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: Eine grundsätzliche Erwerbsfähigkeit, die Hilfebedürftigkeit, ein Mindestalter von 15 Jahren und ein deutscher Wohnsitz. Dazu erfahren Sie hier mehr.
Rentner können in der Regel kein Bürgergeld erhalten, da sie als nicht erwerbsfähig gelten und für sie die Grundsicherung im Alter vorgesehen ist. Außerdem können unter Umständen Personen kein Bürgergeld erhalten, für die zunächst vorrangige Leistungen in Frage kommen. Dazu lesen Sie mehr an dieser Stelle.
Der Bürgergeld-Regelsatz liegt für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person bei 563 Euro. Alle weiteren Regelsätze können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Inhalt
Bürgergeld: Für wen ist die Leistung gedacht?
Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für bedürftige Bürger, die das ehemalige Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, abgelöst hat. Durch zahlreiche Neuerungen sollen Menschen, die hierzulande bedürftig geworden sind, bei der Suche nach Arbeit oder auf ihrem Weg in eine bessere Qualifikation bestmöglich unterstützt werden.
So gibt es nicht nur mehr Geld durch höhere Regelsätze, auch die Grenzen für das Schonvermögen sind angehoben worden. Bedürftige können mehr von ihrem Ersparten behalten, wenn sie Bürgergeld erhalten. Doch wie genau sind bedürftige Bürger definiert? Wer bekommt Bürgergeld und wer nicht?
Um Bürgergeld zu erhalten, müssen Antragsteller einige Grundvoraussetzungen erfüllen, ehe ein Anspruch anerkannt werden kann. Es handelt sich um folgende Bedingungen:
- Erwerbsfähigkeit
- Bedürftigkeit
- ein deutscher Wohnsitz
- ein Mindestalter von 15 Jahren
Bürgergeld richtet sich an Menschen, bei denen eine grundsätzliche Erwerbsfähigkeit vorliegt. Das bedeutet, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. Ist dies nicht möglich, gibt es in der Regel keinen Bürgergeld-Anspruch und es kommen andere Sozialleistungen in Frage. Eine Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung.
Wer bekommt trotz Erwerbsunfähigkeit Bürgergeld? Unter bestimmten Voraussetzungen kann es möglich sein, als erwerbsunfähige Person Bürgergeld zu erhalten. Dazu muss sie mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Zudem darf kein Anspruch auf Grundsicherung bestehen.
Die Bedürftigkeit ist eine wesentliche Grundvoraussetzung, da Personen, die über ein erhebliches Vermögen verfügen, ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten können. Als erheblich gilt ein Vermögen von mehr als 40.000 Euro für den Antragsteller und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Das gilt allerdings nur innerhalb der einjährigen Karenzzeit ab Beginn des Bürgergeld-Bezugs. Nach Ablauf der Karenzzeit gilt die Grenze von 15.000 Euro für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
Wer bekommt alles das Bürgergeld nicht?
Es gibt nicht nur ein Mindestalter, auch das Eintrittsalter für die Rente darf noch nicht erreicht sein, um Anspruch auf diese staatliche Leistung zu erhalten. Daher: Hat ein Rentner Anspruch auf Bürgergeld? Die einfache Antwort lautet: Nein. Obwohl viele Rentner von Altersarmut betroffen sind, gibt es für sie keinen Anspruch auf Bürgergeld, weil für diese Personengruppe die Grundsicherung im Alter vorgesehen ist. Sie gelten auch nicht mehr als erwerbsfähig und stehen damit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Außerdem liegt die Höhe des Schonvermögens mit maximal 10.000 Euro deutlich unter dem Vermögensfreibetrag von Bürgergeld-Empfängern.
Wer bekommt ebenfalls kein Bürgergeld? Vor der Beantragung des Bürgergeldes müssen zunächst vorrangige Leistungen beantragt werden, wenn ein Anspruch darauf besteht. Reichen diese Leistungen bereits aus, um den Lebensunterhalt zu decken und im Sinne des Bürgergeldes nicht mehr als bedürftig zu gelten, kann das einem Bürgergeld-Anspruch im Wege stehen. Teilweise ist der gleichzeitige Bezug von Bürgergeld und anderen Leistungen grundsätzlich nicht möglich. Diese vorrangigen Leistungen sind:
- Arbeitslosengeld I
- Kindergeld, Unterhalt
- Elterngeld, Mutterschaftsgeld
- Erwerbsminderungsrente, Waisen- und Witwen-/Witwerrente
- Wohngeld
- Krankengeld
- BAföG
EU-Ausländer erhalten Bürgergeld
Ausländische Mitbürger mit einer Staatsangehörigkeit aus der Europäischen Union sind berechtigt, Bürgergeld zu erhalten, sofern sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen. Ein deutscher Wohnsitz ist allerdings unabdingbar. Auch deutsche Staatsbürger erhalten kein Bürgergeld, wenn sich ihr Wohnsitz im Ausland befindet.
Asylbewerber können erst dann Bürgergeld erhalten, wenn der Asylantrag anerkannt worden ist. Denn erst dadurch erhalten sie eine Arbeitserlaubnis, wodurch die Grundvoraussetzung der Erwerbsfähigkeit gegeben ist. Für eine Integration in den Arbeitsmarkt kann ein verpflichtender Deutschkurs angeordnet werden, falls die Person nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt.
Regelsätze: Wer kriegt wie viel Bürgergeld?
Im Vergleich zum vormaligen Hartz IV sind die Regelsätze für das Bürgergeld höher. Wer bekommt wie viel Bürgergeld? Eine Auflistung der aktuell geltenden Regelsätze je nach Personengruppen entnehmen Sie folgender Tabelle:
Leistungsberechtigte | Bürgergeld-Regelsatz 2024 |
---|---|
Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 Euro |
Volljährige Partner | 506 Euro |
Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern | 451 Euro |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen | 451 Euro |
Jugendliche (14-17 Jahre) | 471 Euro |
Kinder (6-13 Jahre) | 390 Euro |
Kinder (0-5 Jahre) | 357 Euro |
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