Kurz & knapp: Diensthandy privat nutzen
In Deutschland ist es erlaubt ein vom Unternehmen bereitgestelltes Arbeitshandy auch privat zu nutzen, wenn hierüber ein Einverständnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht, und die Nutzung nicht ausdrücklich durch den Arbeitsvertrag oder betriebliche Richtlinien untersagt wird. Darüber hinaus können Firmen auch Regeln und Einschränkungen zur Privatnutzung vom Firmenhandy festlegen.
Verwenden Sie das Firmenhandy ausschließlich Rahmen des Arbeitsverhältnisses für berufliche Zwecke, ist ihr Arbeitgeber dazu berechtigt, das Handy zu kontrollieren. Die private Nutzung vom Firmenhandy geht allerdings mit dem Fernmeldegeheimnis und dem Datenschutz der Mitarbeitender einher. In diesem Fall ist dem Arbeitgeber die Einsicht von Anrufen, Mails oder SMS untersagt.
Grundsätzlich ist das Diensthandy für den Privat-Nutzen kein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer. Es liegt allerdings dann ein steuerbarer geldwerter Vorteil vor, wenn der Arbeitgeber einem Mitarbeitenden das Firmenhandy für die Privatnutzung überlässt und die hierbei anfallenden Kosten ganz oder anteilig übernimmt und dies dokumentiert.
Inhalt
Wann dürfen Sie das Firmenhandy privat nutzen?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen ein vom Unternehmen bereitgestelltes Firmenhandy für die private Nutzung verwenden, insofern der Arbeitgeber der Nutzung zustimmt und diese beispielsweise durch eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag gestattet. Diesbezüglich ist es auch möglich, dass der Arbeitgeber zwar gestattet, das Diensthandy zwar privat zu nutzen, den Privatgebrauch des Handys aber durch spezielle Regeln in seiner Art einschränkt; beispielsweise, indem er es den Angestellten untersagt, bestimmte Apps auf dem Smartphone zu installieren.
Darüber hinaus bedarf die private Nutzung von einem Firmenhandy keiner expliziten Erlaubnis durch den Arbeitgeber. Sollte dieser nachweislich Kenntnis davon haben , dass Sie Ihr Arbeitshandy auch privat nutzen und sie deshalb nicht ermahnt, kann dies als stillschweigende Duldung gewertet werden.
Beachten Sie! Ist es laut Arbeitsvertrag oder betrieblichen Richtlinien verboten, das Diensthandy privat zu nutzen, kann die unerlaubte Benutzung schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Kündigung zur Folge haben!
Das Firmenhandy privat nutzen: Welche Nachteile kann es haben?
Während viele Arbeitnehmende die private Nutzung von einem Firmenhandy als vorteilhaft empfinden, da sie zum Beispiel nicht ständig zwei Smartphones mit sich führen müssen, kann der Privatgebrauch eines Diensthandys auch potenzielle Nachteile bergen:
- Die Trennung von Arbeitswelt und Privatsphäre kann verschwimmen, da Arbeitnehmende, die ein Arbeitshandy auch privat nutzen dazu geneigt sein können, dienstliche Anrufe auch außerhalb der Arbeitszeit entgegenzunehmen und unentwegt erreichbar zu sind.
- Kommt es zu einer technischen Panne, kann der Zugriff auf das Smartphone nicht gewährleistet werden.
- Die Private Nutzung vom Firmenhandy kann durch bestimmte Regeln des Arbeitgebers (s.o.) enorm eingeschränkt werden. Diesbezüglich stellt sich auch die Frage, was mit Apps und gespeicherten Daten geschieht, wenn Arbeitnehmer das Diensthandy zurückgegeben müssen.
Ein Diensthandy privat zu nutzen, kann (vor allem für die Arbeitgeberseite) zudem mit teilweise erheblichen Sicherheitsrisiken einhergehen: Malware oder schädliche Software können das Gerät beim Download von Apps oder durch den Zugriff auf unsichere Webseiten infizieren und dadurch sensible Arbeitsdaten gefährden.
Für Arbeitgeber kann die private Nutzung von einem Firmenhandy überdies Datenschutzrisiken bedeuten, wenn Unternehmen das Smartphone mit Überwachungs- oder Tracking-Software ausgestattet hat.
Firmenhandy privat nutzen: Datenschutz und DSGVO
Wenn Arbeitnehmende ein Arbeitshandy ausschließlich für Dienstzwecke benutzen, sind Arbeitgeber dazu berechtigt, die Nutzung zu kontrollieren, indem sie zum Beispiel Verbindungsnachweise überprüfen, Textnachrichten einsehen oder den Suchverlauf im Internet abrufen.
Gestattet es ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden allerdings, ein Diensthandy auch privat zu nutzen greifen der sogenannte Fernmeldegeheimnis und die Bestimmungen zum Schutz der personenbezogenen Daten der Angestellten: Eine Einsicht in Anruflisten, E-Mails oder sonstiger Textnachrichten durch den Arbeitgeber ist verboten.
Hat der Arbeitgeber allerdings bestimmte Regeln für die Art und den Umfang des Privatgebrauchs festgelegt, darf er kontrollieren, ob ein Mitarbeiter dieses Regeln auch einhält und in diesem Zusammenhang bestimmte Aktivitäten untersagen: Etwa darf er die Nutzung von Apps verbieten, wenn deren Datenspeicherung nicht mit den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konform sind.
Arbeitgeber dürfen Gespräche, die Angestellte mit einem Arbeitshandy, das sie privat nutzen, auf keinen Fall mit anhören oder mitschneiden. Dies würde einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen. Außerdem dürfen Unternehmen ihre Mitarbeitenden nur dann anhand der Standortdaten des Firmenhandys orten (s.o.) , wenn diese einer potenziellen Standortermittlung vorab ausdrücklich zugestimmt haben.
Wichtig! Falls Sie sich dafür entscheiden, ihr Firmenhandy auch privat zu nutzen, sollten sie unbedingt kontrollieren, dass die Nutzung mit einer strikten Trennung geschäftlicher und persönlicher Daten einhergeht und dementsprechend auch die DSGVO eingehalten wird. Sie haben diesbezüglich die Möglichkeit, die möglichen Konsequenzen, die eine Privatnutzung von Ihrem Firmenhandy mit sich bringen kann, vorab mit dem Datenschutzbeauftragen Ihrer Firma zu besprechen.
Kommentar hinterlassen