Arbeitnehmer verbringen täglich in der Regel viele Stunden auf der Arbeit, Unfälle passieren eher selten. Doch das heißt nicht, dass durch eine Verkettung ungünstiger Umstände nicht doch einmal die Gesundheit eines Mitarbeiters in Mitleidenschaft gezogen werden kann.
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Ursächlich für solche Zwischenfälle muss nicht zwingend die Tätigkeit in einem Hochrisikobereich sein. Manchmal ist es auch eine defekte Maschine oder die eigene Tollpatschigkeit, die dazu führt, dass ein Arbeitnehmer einen Unfall bei der Arbeit erleidet.
Kurz & knapp: Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall
Ja, bei einem Arbeitsunfall erfolgt die Entgeltfortzahlung sechs Wochen lang durch den Arbeitgeber.
Sind Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, springt die Krankenkasse ein.
Nein. Bei einem Arbeitsunfall wird kein Krankengeld, sondern das sogenannte Verletztengeld gezahlt.
Die Fragen, die sich nun stellen, sind: Haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall? Wer kommt für die Entgeltfortzahlung bei einem Arbeitsunfall auf? Und gibt es eine zeitliche Begrenzung – erhalten Sie irgendwann also kein Geld mehr? Wir machen Schluss mit den ungelösten Rätseln und geben Antworten rund um das Thema Arbeitsunfall und Lohnfortzahlung.
Inhalt
Arbeitsunfall: Wer zahlt?
Arbeitnehmer, die auf dem Weg zur Toilette hingefallen sind und sich den Arm gebrochen haben oder die sich anderweitig während des Arbeitens verletzt haben, müssen unbedingt behandelt werden – auch bei kleineren, vermeintlich harmlosen Zwischenfällen. Schließlich ist nicht klar, welche Auswirkungen sie nach sich ziehen.
Ist der Zwischenfall innerhalb von sechs Wochen ausgestanden, erfolgt die Lohnzahlung bei einem Unfall in dieser Zeit weiterhin durch den Arbeitgeber.
Zwar erscheinen Sie nicht zur Arbeit, doch das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass Sie weiterhin Anspruch auf Ihren Lohn haben – wenn Sie vor dem Unfall bereits für mindestens vier Wochen im Unternehmen tätig waren.
Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall, wenn Sie für länger als sechs Wochen ausfallen?
Anders sieht es bei schweren Unfällen aus, die nach eineinhalb Monaten noch nicht wieder so auskuriert sind, dass Sie zur Arbeit erscheinen können.
Die „Lohnfortzahlung“ bei einem Arbeitsunfall nach sechs Wochen wird von der Krankenkasse übernommen. Der Arbeitgeber ist ab diesem Zeitpunkt aus dem Schneider.
Bei längeren Erkrankungen fängt die Krankenkasse finanzielle Ausfälle auf. Für Fälle wie diese führt der Arbeitgeber schließlich jeden Monat einen gewissen Anteil Ihrer Vergütung ab – wenn Sie gesetzlich versichert sind.
Pro Monat erhalten Sie von der Krankenkasse damit einen Betrag, der in seiner Höhe 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts (Verletztengeld) entspricht. Achtung: Damit Sie von dieser Leistung profitieren können, müssen Sie mit dem Zahlschein sorgsam umgehen. Diesen finden Sie in der Regel in Ihrem Briefkasten vor. Damit nach einem Arbeitsunfall die „Lohnfortzahlung“ auch nach sechs Wochen klappt, ist dieser dem Arzt vorzulegen.
Er füllt das Dokument aus und setzt seine Unterschrift darunter. Alles, was Sie nun tun müssen, ist, die Bescheinigung wieder an die Krankenkasse zurückzuschicken. Diese zahlt Ihnen nun – bei formaler Korrektheit – das Verletztengeld rückwirkend zum angegebenen Zeitpunkt aus.
Michael B meint
21. Februar 2024 at 14:40
Das stimmt ja so nicht! Ist man nach einem Arbeitsunfall länger als 6 Wochen erkrankt, zahlt dieses „Verletzengeld“ letztendlich die zuständige Berufsgenossenschaft und nicht die GKV.
Ralf meint
25. November 2023 at 9:21
Hallo,
Habe eine Frage zur Berechnung von Verletztengeld, ich war 12 Wochen krank und habe Krankengeld bezogen,war dann wieder drei Wochen Arbeiten,hatte dann ein Arbeitswege umfall, also ein BG Fall,wird dann das Kankengeld mit in die Berechnung für das Verletztengeld mit berücksichtigt?
Gernot meint
17. September 2021 at 19:42
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einer Coronainfektion erhält der Arbeitnehmer eine Verdienstausfall-Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (Feld 15 in der Lohnsteuerbescheinigung). Wenn nun aber die Infektion auf die Tätigkeit (Krankenpflegeberuf) zurück zuführen ist und der Arbeitgeber die Infektion und die Folgen als berufsgenossenschaftlichen Fall also Arbeitsunfall behandelt ist dies dann immer noch eine Lohnersatzleistung (also Feld 15 in der Lohnsteuerbescheinigung) oder gilt hier erst einmal die Lohnfortzahlung?
Mit freundlichen Grüßen
Gernot
Elke meint
14. September 2021 at 22:23
Hallo zusammen,
Ich hatte am 13.1. einen Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit der über die BG versichert war. Schultergelenk gebrochen und insgesamt 2,5 Monate AU. Bis zum 02.04.21 einschließlich habe ich Verletztengeld bekommen. Jetzt soll irgendwann die Platte im Oberarm wieder entfernt werden. Gilt hier die Regelung wie beim Krankengeld dass bei > 6 Monaten zwischen letzter krankschreibung und erneuter krankschreibung aufgrund der gleichen Erkrankung/Unfall zunächst wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG gezahlt wird?
Vielen Dank vorab für Infos.
Gruß EP
N meint
28. Juni 2021 at 17:39
Guten Tag, mein Name ist Nadine.ich habe mal eine Frage?
Ich habe mir auf Arbeit jetzt schon das 2x an der selben Maschiene den selben Finger gequetscht nur diesmal so schlimm das ich eine Endglied Amputation hatte die gott sei dank so gut es ging in einer Not-OP wieder hergestellt werden konnte.nun bin ich schon länger als 6 Wochen krank und es ist noch kein Ende in Sicht da das Gefühl noch nicht richtig da ist und ich das für meine Arbeit 100% brauche.
Die Krankenkasse hat mir jetzt einen berechnungsbogen für Krankengeld geschickt, aber ich habe doch Anrecht auf verletztengeld oder? Und muss die BG nicht eigendlich für 100% Gehalt aufkommen?
MfG N.
Julian meint
30. März 2021 at 6:04
Hi ich war wegen eines Arbeitsunfalls 6 Wochen krank war dann arbeiten für einen Tag und am nächsten Tag hab ich gemerkt ich konnte kaum laufen stehen oder sitzen und bin direkt zum Arzt der mir eine Erstbescheinigung gegeben hat da es ja ein neuer „Krankheitsfall“ ist.
Wer zahlt da ? Arbeitgeber oder KK ?
Carsten meint
24. März 2021 at 10:58
Hallo,
ich hatte einen Arbeitsunfall und musste operiert werden. Nach einem Jahr sollen die eingesetzten Schrauben wieder entfernt werden. Da ich dann ja wieder „krankgeschrieben“ bin lautet meine Frage:
Ist der Arbeitgeber dann wieder zur 6-wöchigen Lohnfortzahlung verpflichtet oder springt sofort die Berufsgenossenschaft ein?
Mit freundichen Grüßen
Carsten
Mario meint
23. Februar 2021 at 9:02
Ich bin erst drei Wochen in der Firma wir arbeiten auch mit ätzende Chemikalien, ich hatte keine Einweisung habe mir jetzt die Hand verätzt bekomme ich trotzdem meinen Lohn.
U. meint
15. Dezember 2020 at 13:32
Ich bin Vollrentner und erhalte eine monatliche Rente netto von ca. 800 €. Um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten gehe ich noch arbeiten. Ich verdiene dort ca. 900€ netto. Nach Arbeitsunfall bin ich länger als sechs Wochen krank., Bekomme ich Verletztengeld oder nicht?
U.
Hansi meint
16. Mai 2020 at 5:06
Arbeitsunfall bei neuen Job?
Hallo, ich hätte frage über einen Arbeitsunfall bei neuen Job.
Am 15.März 2020 Habe ich arbeiten angefangen bei einer Baufirma.
15.April hatte ich einen Arbeitsunfall, ein Bagger ist auf meinem Rechten Fuß drauf gefahren und an 3 Stellen gebrochen.
Nun Fragt der BG meinem ehemaligen Arbeitgeber also vorherigen Arbeitgeber wegen meinem durchschnittlichen verdienst. Aber der ehemalige Arbeit war als Kellner und war nur Teilzeit also Brutto 600€ nur. Das war ein Arbeit wo man mehr Trinkgeld von die Kunden erhalten hatte.
Da es nicht ausreichte um über die Runden zu kommen hatte ich dort aufgehört und bei dem neuen Job arbeiten angefangen als Bauarbeiter bei der Baustelle mit dem Lohn ca. 2000€ Netto verdienst.
Meine Frage ist, ich hatte den Arbeitsunfall bei der neuen Job. Warum möchte der BG den Lohnnachweis anforden von ehemaligen Arbeitgeber?
Möchten die nur den 600€ zahlen weil der vorherige Lohn nur 600€ war?
Ich hatte doch neue Arbeit begonnen und bei der alten Arbeitgeber habe ich nichts mehr zutun. Und den Arbeitsunfall hatte ich ja bei der neuen Arbeitgeber.
M. Roswitha meint
14. Mai 2020 at 17:53
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte im Dezember einen Arbeitsunfall, habe seitdem Verletztengeld über die BG erhalten.
Kommenden Freitag hätte ich wieder einen Termin im Krankenhaus zur BG Sprechstunde, bis Samstag bin
ich krankgeschrieben.
Seit letzter Woche erst bin ich aus dem Vacoped Schuh heraus, der Arzt sagte, ich soll den Fuß jetzt belasten….dadurch werden die gebrochenen 3 Mittelfußknochen zur weiteren Heilung angeregt und wir wollten am Freitag bereden,ob ich arbeiten kann.
( Der Fuß tut mir noch sehr weh und da ich körperlich arbeiten muss,nur auf den Füßen wäre es meiner Meinung nach noch zu früh.)
Seit Dienstag habe ich jedoch grippeartige Symptome und musste den Termin im KH deswegen absagen.
Der BG Arzt sagt auf telefonische Anfrage kann er keine Arbeitsunfähigkeit ausstellen, ich muss persönlich kommen,wenn ich wieder gesund bin!
Muss oder soll mich nun der Allgemeinarzt krank schreiben ?
Habe ich ab dieser Krankschreibung kein Recht mehr auf Verletztengeld, obwohl mein Fuß noch nicht arbeitstauglich ist?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!
Liebe Grüße, Roswitha
Ansgar meint
13. Januar 2020 at 16:43
Guten Tag.
Welche Sonder – Einmalzahlungen werden zur Berechnung zugelassen?
Weihnachts- und Urlaubsgeld ist klar.
Ich habe.
2 x Boni für gute Leistung ( 800+337€ ) erhalten.
Boni für Auszahlung von Überzeit:
393 Std = 5700 €
Zulage wegen Auszahlung = 1478 €
Einmalzahlung = 2800 €
Alle diese Summen wurden beim Verletztengeld nicht berücksichtigt.
handwerker meint
5. November 2019 at 15:40
Hallo ich hatte einen Arbeitsunfall. Bin beim abschneiden einer Markise von der Leiter gefallen. Ergebnis Kreuzbandriss Schulterbandriss . Alles Ärztlich belegt. Alles anerkannt auch von der BG.
Meine Frage ist die Berechnung. Ich habe einen Arbeitsvertrag in den ich min 40 Std erfüllen muss. Ich habe aber weitaus mehr. Ich lese immer von einem Durchschnitts Gehalt. Welcher Durchschnitt ist das denn ? Der letzten drei monate ? Oder nur die 40 Std aus dem Vertrag. Für eine Antwort währe ich sehr dankbar.
Mr. Niceguy meint
11. Juli 2019 at 12:47
Sehr geehrtes Arbeitsrecht.de Team,
am 24.05.2019 hatte ich auf Grund eines vereiterten Kiefers eine Zahnextraktion, in der angesprochenen Zeit gab es in unserer Firma bedingt durch eine hohe Fluktuation und exorbitant hohem Krankenstand ein immenses Arbeitsaufkommen, so das ich tagelang Doppelschichten in der Ambulanten Pflege leisten musste. Zeit zum Aufsuchen eines Zahnarztes hatte ich nicht, daher verschleppte ich die Erkrankung und letztendlich stand ich kurz vor einer Sepsis, Zahn raus operiert, Kiefer vernäht, antibiotische Behandlung gestartet. Meine Frau unterrichtete umgehend den Arbeitgeber, ich hatte an diesem Tag frei, erhielt aber eine Krankmeldung für 3 Tage, die PDL teilte meiner Frau mit das ich selber anrufen solle, sollte ich das nicht bis spätestens zum Abend gemacht haben bekäme ich meine Kündigung! Anrufen war mir zwar rein technisch möglich, auf Grund das mein Kiefer vernäht war, war eine vernünftige, verständliche Kommunikation unmöglich, meine Frau rief nochmals an und teilte dies mit.das mir dies für die nächsten 2 Tage wohl nur schwer möglich sei. Ich war kaum zu verstehen, das Sprechen mit dem genähten und schmerzenden Kiefer war eine Herausforderung und eh kaum zu verstehen. Meine Kündigung erhielt ich dann wie versprochen noch am gleichen Tag via Eilboten! Die 14 Tage Kündigungsfrist wurden eingehalten, danach wurde mir seitens meines Arbeitgebers jedoch die Lohnfortzahlung nach der 14 tägigen Kündigungsfrist verwährt! Auf Grund dessen, das ich ca. 1 Woche vorher einen Arbeitsunfall hatte, welchem ich erst nicht viel Beachtung schenkte, ob der angespannten Personalsituation auch nicht meldete, (nach der Behandlung eines Patienten habe ich auf Grund des Zeitdrucks eine Treppenstufe übersehen und den Flugweg nach unten gewählt, mein Knie verdrehte sich dabei und es gab einen Ruck im Knie als ob ein Gummi gerissen wäre, es schwoll an und wurde blau, egal dachte ich mir „Indianer kennen keinen Schmerz“ und arbeitete am nächsten Tag und die Tage darauf wie eingeplant weiter. Dies gelang mir relativ gut da ich Schmerzpatient bin und wegen 2 fachen Bandscheibenvorfalls ordentlich mit Morphin substituiert bin, Schmerz wird dadurch natürlich zuverlässig verschleiert!) Ein MRT legte dann offen das ich mir bei dieser Situation das vordere Kreuzband zerrissen habe und es nur operativ behoben werden kann, ausserdem ist der Meniskus gerissen und die Gelenkkapsel kaputt, weshalb das Knie so extrem angeschwollen ist. Nun habe ich nach langem hin und her über Zuständigkeit eine Zahlung von 1400 Euro vom 24.05.2019 bis zum 28.06.2019 erhalten. Evtl. können sie mir helfen diese Zahlung aufzuschlüsseln, zuerst war ich auf Grund der Zahnproblematik vom 10.05.2019 bis 12.05.2019 vom Zahnarzt krank geschrieben, als ich dann zum Facharzt gegangen bin hat er mich sofort weiter krank geschrieben vom 10.05.2019 bis 24.05.2019 dann anschliessend im 14 Tage Abstand bis zum aktuellen Datum, das aber dann als Arbeitsunfall aufgenommen und auch entsprechend auf der Krankmeldung vermerkt. Ich verstehe nun nicht wie sich das zusammen setzt, vor allem aber wurden nun lt. AOK 1400 Euro angewiesen. Vom 24.05.2019 bis zum heutigen Tag, so wenig Krankengeld bei einem Brutto von 2600 Euro, Lstk. III + 2 Kinder, kann das sein? Urlaubsgeld und 13. Gehalt wurden nicht gezahlt seitens meines Arbeitgebers. Er weigerte sich die Lohnfortzahlung ab dem 24.05.2019 zu übernehmen daher ist die Krankenkasse für ihn eingesprungen. Die Kündigung erfolgte zwar innerhalb der Probezeit, jedoch war ich schon länger als 3 Monate dort beschäftigt es lässt sich wohl nicht ableugnen das die Kündigung einzig auf Grund meiner Krankmeldung ausgesprochen wurde. Es gab vorher nie auch nur das geringste Vorkommnis in der Fa. im Gegenteil, bis zu diesem Zeitpunkt war man „mehr als zufrieden“ mit meiner Arbeitsleistung!
Sorry für diese Ausführliche Darstellung, ich hoffe sie machen sich trotzdem die Mühe und nehmen sich meiner geschilderten Problematik an.
Cine meint
11. August 2019 at 10:18
@Mr. Niceguy
Als erstes mal Knüppel übern Kopf, das ist wieder mal so typisch für unsere Sparte.
Man opfert sich auf und dann wird man fallen gelassen wie ein heißer Stein.
Das nicht melden bzw. Eintragen ins Verbandbuch ist natürlich der größte Fehler den sie machen konnten. Wichtig für die Zukunft: Jeden Stich, jeden Schnitt ins Verbandsbuch eintragen. Ob das nun ne Bagatelle ist oder nicht ist erstmal egal. Wichtig ist wer schreibt der bleibt.
So doof es auch klingt, das mit ihrem Zahn haben sie selbst verschuldet.
Die Katze is nu aber den Baum hoch. Für den nächsten AG einfach merken, sch… auf dessen Personalsituation, die eigene Gesundheit geht vor.
Wieder zurück zu dem Unfall, durch die nichtmeldung beim AG dürfte die BG raus sein, was bei dem Verletzungsmuster ganz blöd ist. Daher gibts auch nicht das Verletztengeld, sondern das 70%ige Krankengeld.
Zu den 1400 € fehlen leider viel zu viele Angaben. In diesem Punkt empfehle ich ihnen ein Gespräch mit der KK und/oder hinzuziehung eines Fachanwaltes
Corinna G. meint
12. März 2019 at 15:45
Hallo
Ich hatte im. Oktober 18 einen. Arbeitsunfall. Bin seid Dezember 18 wieder arbeitsfahig gewesen. Jedoch jetut fangen meine Beschwerden wieder an. Wer zahkt mir was wovon wrnn ich mich krank scbreiben lasse. Ich bin arbeitslos gemeldet und habe nebenbej einen minijob. Meine Krankenkasse sagt dann wird das Krankengeld vim letzten lohn errechnet. Das wäre aber viiieeelll zu wenig. Bitte um Antwort
andreas z. meint
27. Februar 2019 at 19:48
Ein ausländischer Freund ist kleiner Rentner und will dem Staat nicht zur Last fallen. Er geht weiter arbeiten und erlitt einen Arbeitsunfall. Der Chef zahlte ordnungsgemäß, aber die Krankenversicherung verweigert die Zahlung von Verletztengeld mit Hinweis auf Rentenbezug. Dies kann doch nicht richtig sein?
Björn S. meint
17. Februar 2019 at 22:02
Hallo ich hatte innerhalb der Probezeit (6 Monate) einen Wegeunfall und bin deshalb 9 Wochen ausgefallen. Mein Lohn und später verletzengeld habe ich auch erhalten. Meine Frage ist jedoch, verlängert sich meine Probezeit jetzt?
arbeitsrechte.de meint
18. Februar 2019 at 9:20
Hallo Björn,
ob sich die Probezeit verlängert liegt nun im Ermessen des Arbeitgebers, bei langer Krankheit in der Probezeit kann eine Verlängerung durchaus gerechtfertigt sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
H.Kolditz meint
11. Februar 2019 at 7:14
Ich bin in Teilzeit beschäftigt 30 std pro Woche ( 4 Tage pro Woche ) ( Festlohn 1400 Brutto ) Ich hatte Arbeitsunfall. Ich kann nicht arbeiten für 12 Woche. Arbeitgeber zahlt mich Lohnfortzahlung für wie viel Tag. Ich habe Privat Krankenkasse ohne Tagesgeld. Was ist passiert nach 6 Woche?
arbeitsrechte.de meint
11. Februar 2019 at 10:19
Hallo H.Kolditz,
Ihre Krankenkasse kann Ihnen diese Fragen beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael S. meint
31. Januar 2019 at 17:59
Einen schönen guten Tag wünsche ich.
Ich hatte gestern einen Wegeunfall, der ja wie ein Arbeitsunfall ist. Kurz vor erreichen der Firma bin ich auf einem nicht so gut befestigten Weg mit dem Fuß umgeknickt und musste durch einen Kollegen zur Notfallambulanz gebracht werden. ich wurde da erst einmal für eine Woche krank geschrieben.
Nun stellt sich mir aber eine Frage zum Lohn, weil sich unsere Firma da etwas besonderes hat einfallen lassen. Man gibt quasi nichts mehr auf den Grundlohn sondern regelt das über sogenennte Boni.
Die gibt es zu einem erst einmal wenn man anwesend ist, dann für die Pünktlichkeit und die letzte für die Leistung.
Da kommt sozusagen dann 1,50 Euro dazu, pro Stunde, aber halt nur als Boni und nicht als Grundlohn. Da ich nur knapp über dem derzeitigen Mindestlohn liege mit dem Grundlohn sind diese 1,50 Euro schon eine Menge Geld.
Wie verhält sich das denn jetzt nun wenn man einen Wegeunfall/ Arbeitsunfall hat?
Muss ich da nun auf diesen Zuschlag verzichten?
Eigentlich war ich ja auf den Weg zur Arbeit, kann aber nichts dafür wenn der Weg so schlecht beschaffen ist und zudem noch sehr schlecht bis garnicht beleuchtet ist.
Ich danke schon mal im vorraus für die Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Michael S.
Sabine M. meint
28. Januar 2019 at 21:45
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben 2017 einen Kraftfahrer eingestellt, welcher im Jahr 2011 einen Arbeitsunfall hatte, in Folge dessen sein linker Fuß gequetscht und gebrochen wurde. Er hat immer noch unter den Folgeschäden zu leiden. Im Jahr 2017 fiel er deswegen 10 Tage und im Jahr 2018 18 Tage krankheitsbedingt aus. Uns als Arbeitgeber stellt sich die Frage, ob wir für die entstehenden Kosten jährlich erneut aufkommen müssen, oder ob nicht das Verletztengeld der Krankenkassen hier sofort greifen müsste, ohne dass die 6 Wochen erst erreicht werden, schließlich ist dies ein immer wiederkehrender Ausfall infolge seines damaligen Unfalls.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine M.
arbeitsrechte.de meint
30. Januar 2019 at 17:22
Hallo Sabine,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung leisten können. Wir empfehlen Ihnen, den Fall von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kristin meint
20. Dezember 2018 at 9:38
Interessanter Artikel was die Lohnfortzahlung beim Arbeitsunfall betrifft. Sie erwähnen, dass man beim längeren Fehlen den Gehalt von der Krankenkasse in von 80% fortgezahlt bekommt. Ich dachte es wären eher irgendwas mit 70%. Was ist wenn man keine Bescheinigung rechtzeitig an den Arbeitgeber schicken kann. Mir wurde mal gesagt, dass man einen Dienst für Krankentransporte beanspruchen kann, um zum Arzt zu fahren.