Kurz & knapp: Vertrauenszeit für Bürgergeld-Empfänger
Die Vertrauenszeit ist eine Regelung, die im Gesetzesentwurf zum Bürgergeld vorkam und eine Art „Schonzeit“ in den ersten sechs Monaten des Bürgergeldbezugs vorsah. In dieser Schonzeit sollten die Leistungen nur bei wiederholten Verstößen gekürzt werden können.
Die Vertrauenszeit wurde aus dem Gesetzentwurf gestrichen, um ihn für die Union zustimmungsfähig zu machen. Daher sind Kürzungen und Sanktionierungen nun von Beginn des Bezugs an in vollem Umfang möglich. Als Leistungsbezieher haben Sie gegenüber dem Jobcenter jedoch nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Hier können Sie mehr darüber erfahren.
Verstöße, die sanktioniert werden, heißen auch Pflichtverstöße – denn der Leistungsempfänger ist verpflichtet, aktiv an seinem Wiedereinstieg ins Berufsleben mitzuarbeiten. Tut er das nach Ansicht des Jobcenters nicht, weil er beispielsweise nicht zu Terminen erscheint, können die Leistungen gekürzt werden. Hier finden Sie eine Übersicht der Pflichtverstöße.
Inhalt
Was ist die Vertrauenszeit beim Bürgergeld?
Das Bürgergeld soll Ihnen eine Grundsicherung garantieren, wenn Sie ohne Arbeit und Einkommen sind oder Ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Über die finanzielle Unterstützung hinaus ist es die Aufgabe des Jobcenters, Ihnen bei der Arbeitssuche unterstützend zur Seite zu stehen, damit Sie möglichst zeitnah wieder über ein eigenes Einkommen verfügen. Der Nachfolger von Hartz 4 trat zum 1.1.2023 in Kraft und wurde vorher intensiv diskutiert. Um die Zustimmung der CDU/CSU zu erreichen, wurde die angedachte Vertrauenszeit aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.
Wenn Sie Bürgergeld beantragt haben und einen positiven Bescheid erhalten, unterzeichnen Sie im nächsten Schritt einen Kooperationsplan (früher: Eingliederungsvereinbarung). In diesem Plan legen Sie gemeinsam mit Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter ein Ziel und entsprechende Zwischenschritte fest. Dieser Plan ist rechtlich unverbindlich. Wenn Sie jedoch Absprachen ohne wichtigen Grund nicht einhalten, kann es zu Leistungskürzungen kommen. Die Vertrauenszeit hätte für Bürgergeld-Empfänger einen anfänglichen Zeitraum vorgesehen, in dem diese Kürzungen nicht möglich gewesen wären.
Vertrauenszeit: Welche Verstöße sind beim Bürgergeldbezug möglich?
Sie sind dazu verpflichtet, Absprachen einzuhalten und erreichbar zu sein. Folglich gilt es als Pflichtverstoß, wenn Sie einen Termin versäumen, Fristen verstreichen lassen, Änderungen bei Adresse, Familienstand oder Einkommenssituation nicht mitteilen, Nachweise nicht einreichen oder unabgesprochen nicht erreichbar sind (beispielsweise durch eine Reise). Falls Sie Ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht verringern, dadurch mehr Leistungen zu erhalten, gilt das ebenso als Pflichtverstoß. Auch das Versäumnis von abgesprochenen Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Weiterbildungen) kann sanktioniert werden. Durch den Wegfall der Vertrauenszeit beim Bürgergeld sind diese Sanktionen von Anfang an möglich.
Sollten Sie einen wichtigen Grund haben, weshalb Sie beispielsweise kurzfristig nicht zu einem angesetzten Termin kommen können, teilen Sie ihn Ihrem Ansprechpartner am Besten umgehend mit. Wenn ein nachvollziehbarer und wichtiger Grund für Ihr Verhalten vorliegt, kann von einer Sanktionierung abgesehen werden. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden.
Eine Kürzung der Leistungen ist beim Bürgergeld in drei Stufen möglich:
- Pflichtverletzung: Einen Monat lang 10% weniger Bürgergeld
- Pflichtverletzung: Zwei Monate lang 20% weniger Bürgergeld
- Pflichtverletzung: Drei Monate lang 30% weniger Bürgergeld
Die Übernahme der Kosten der Unterkunft bleibt von den Kürzungen unberührt.
Welche Rechte haben Sie gegenüber dem Jobcenter?
Das Jobcenter soll Sie dabei unterstützen, schnell, aber auch nachhaltig wieder für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen zu können. Daraus ergeben sich einige Rechte, die Sie gegenüber dem Jobcenter haben und gegebenenfalls auch einfordern dürfen. Diese gelten unabhängig davon, ob es eine Vertrauenszeit beim Bürgergeld-Bezug gibt oder nicht.
So haben Sie das Recht auf eine finanzielle Grundsicherung, auf Beratung und auf Qualifizierung oder Umschulung. Ebenfalls haben Sie Anspruch auf Unterstützung bei der Kranken- oder Pflegeversicherung. Darüber hinaus verfügen Sie auch über ein Widerspruchsrecht, beispielsweise im Falle eines Ablehnungsbescheids.
Kommentar hinterlassen