Ein Diebstahl wird gemäß Strafgesetzbuch immer dann begangen, wenn eine Person einer anderen eine bewegliche Sache wegnimmt. Dabei spielt die Absicht (Zueignungsabsicht), sich diese rechtswidrig anzueignen, eine zentrale Rolle. Doch wie sieht es diesbezüglich am Arbeitsplatz aus? Wann wird in diesem Kontext von Diebstahl gesprochen?
Vor allem in den letzten Jahren wurde darüber heiß diskutiert, wie Diebstahl auf der Arbeit zu bewerten und zu quittieren ist. Können Unterschlagungen oder das Entwenden von Büromaterial gleich behandelt werden? Kann in einigen Fällen nicht sogar von einem Kavaliersdelikt gesprochen werden?
Kurz & knapp: Abmahnung wegen Diebstahl
Diebstahl muss nicht immer sofort eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Handelt es sich um eher geringe Beträge und um einen einmaligen Vorfall, kann eine Abmahnung wegen Diebstahl sinnvoll sein. Wendepunkt im Arbeitsrecht diesbezüglich war das Bundesarbeitsgericht-Urteil aus dem Jahr 2010. Infos dazu erhalten Sie hier.
Ein Muster für eine Abmahnung wegen Diebstahl finden Sie hier.
Erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber, ob es für den Diebstahl am Arbeitsplatz einen Mindestwert gibt und wie eine Abmahnung wegen Diebstahl aussehen kann.
Inhalt
Allgemeines zur Abmahnung bei Diebstahl
Eine Abmahnung verweist den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten, das in Zukunft zu unterlassen ist. Sollte sich diesbezüglich keine Änderung einstellen, erfolgt in der Regel die Kündigung.
Ein konkreter Fall sollte dabei vorliegen. Vage Vermutungen legitimieren den Arbeitgeber weder zur Abmahnung noch zur Kündigung. Der Arbeitnehmer verstößt bewusst gegen die vertraglichen Verpflichtungen. Das ist in der Regel auch der Fall, wenn eine Abmahnung wegen Diebstahl erfolgt. Doch genau an diesem Punkt entspinnen sich auch immer wieder Diskussionen. Nicht selten landen Fälle vor dem Arbeitsgericht, bei denen es um ein paar Euro geht.
Das Entwenden von Material am Arbeitsplatz sollte prinzipiell nicht als Kavalliersdelikt eingestuft werden. Sicher gibt es an dieser Stelle Grenzen, die immer individuell zu bewerten sind, aber letztlich schadet sich der Arbeitnehmer häufig nur selbst, wenn das Arbeitsmaterial fehlt oder es im Arbeitsablauf zu Verzögerungen kommt.
Gibt es eine monetäre Grenze für den Diebstahl, der eine Abmahnung begründet?
Die Fälle vom Einbehalten der Pfandbons oder dem sorglosen Nehmen einer Handvoll Trauben, die zu einer Kündigung wegen Diebstahl geführt haben, wurden vor Gericht verhandelt und landeten dann in den Nachrichten.
Grundsätzlich berechtigt jeglicher Diebstahl zulasten des Arbeitgebers, der Kunden und Kollegen zu einer fristlosen Kündigung nach § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dabei ist jedoch entscheidend, dass dieser eine Interessenabwägung vorausgegangen ist. Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09) aus dem Jahr 2010 kann diese auch zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen.
Dabei wurden folgende Bedingungen festgelegt:
- Schaden im Bagatellbereich von wenigen Euro
- Beschäftigungsverhältnis hat über Jahre bestanden
- Arbeitsverhältnis ohne wesentliche Beanstandungen
- Diebstahl als einmalig und untypisch einzuordnen
Unter derartigen Bedingungen ist die Abmahnung wegen Diebstahl der Kündigung vorzuziehen, da diese unverhältnismäßig wäre. Dennoch kann diese ausgesprochen werden und rechtens sein. Der individuelle Fall muss daher eingehend geprüft werden.
In dem BAG-Urteil spielt die Überlegung eine Rolle, das Vertrauen des Arbeitnehmers durch die Abmahnung wegen Diebstahl wiederherzustellen, also eine Chance einzuräumen.
Die genauen Umstände und die Größenordnung sind entscheidend, wenn das Stehlen am Arbeitsplatz zu einer Abmahnung oder Kündigung führt.
Muster für eine Abmahnung wegen Diebstahl
Nachstehend finden Sie ein Beispiel für eine Diebstahl-Abmahnung. Darin enthalten sind die wichtigsten Elemente, die ein solches Schreiben vorweisen sollte.
Abteilung/Jobtitel
Name des Ansprechpartners
Adresse des Arbeitgebers
Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Datum: xx.yy.zzzz
Muster für eine Abmahnung wegen Diebstahl
Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
Sie haben gegen die arbeitsvertraglich vereinbarten Pflichten verstoßen. Hiermit weisen wir Sie ausdrücklich auf ebendiese hin.
Nach Ladenschluss haben Sie die übrig gebliebene Ware mitgenommen. Das wurde von Frau Xyz und Herrn Zyx beobachtet. Als wir sie darauf angesprochen haben, räumten Sie ein, dies aus Gewissensgründen getan zu haben. Mit der Kenntnis, dass das Personal diese Ware zu einem sehr geringen Preis erwerben kann, haben Sie es dennoch mitgenommen.
Damit liegt ein Diebstahl vor. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit und der Tatsache, dass Sie sich noch nie haben etwas zu Schulden kommen lassen, erteilen wir Ihnen hiermit eine Abmahnung. Sollte sich Ihr Verhalten in Zukunft nicht ändern, sehen wir uns gezwungen, Ihnen zu kündigen.
Als Kopie wird diese Abmahnung zu Ihrer Personalakte gelegt.
Mit freundlichen Grüßen
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Unterschrift Arbeitgeber
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Unterschrift Arbeitnehmer
Abmahnung erhalten am: ____________________
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Abmahnung wegen Diebstahl – Muster (.doc)
Abmahnung wegen Diebstahl – Muster (.pdf)
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