Generell ist unter einer Ermahnung eine Äußerung zu verstehen, die eine Missbilligung eines Fehlverhaltens beinhaltet.
Eine Ermahnung im Arbeitsrecht ist meistens verbunden mit der Aufforderung genau jenes fehlerhafte Verhalten einzustellen. Damit geht unter Umständen auch der Hinweis auf mögliche Folgen einher, wenn dieses Fehlverhalten nicht abgestellt wird.
Kurz & knapp: Ermahnung im Arbeitsrecht
Arbeitgeber können eine Ermahnung aussprechen, um das Verhalten eines Beschäftigten zu tadeln und ihn darauf hinzuweisen, sich zukünftig an die im Arbeitsvertrag vereinbarten Pflichten zu halten.
Die Ermahnung wird häufig als der kleine Bruder der Abmahnung bezeichnet. Dies liegt daran, dass die beiden an und für sich den gleichen Zweck erfüllen, jedoch mit dem feinen Unterschied, dass eine Abmahnung stets mit dem Hinweis einhergeht, dass ernstere Konsequenzen drohen, sollte der Betroffene sich erneut falsch verhalten. Dieser Hinweis fehlt bei einer Ermahnung.
Das kostenlose Muster einer schriftlichen Ermahnung im Arbeitsrecht finden Sie hier.
Doch wie sieht eine Ermahnung bezüglich des Arbeitsrechts aus? Welches Recht haben sie als Arbeitnehmer diesbezüglich?
Inhalt
Arbeitsrecht: Die schriftliche Ermahnung
Im Arbeitsrecht ist die Ermahnung von der Abmahnung abzugrenzen. Dabei ist hervorzuheben, dass die Ermahnung eher ein milderes Mittel ist, um auf ein Fehlverhalten beim Arbeitnehmer hinzuweisen. Dabei stellt der Arbeitgeber keine Konsequenzen für das Fehlverhalten, für den Bestand oder die inhaltliche Ausrichtung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht. Eine Ermahnung im Arbeitsrecht erfolgt meistens dann, wenn die Pflichtverletzung nicht erheblich oder gravierend ist. Eine derartige schriftliche Ermahnung tritt auch im Beamtenrecht auf. Dabei geht es in Regel um Verletzungen der sogenannten Amtspflicht.
Die schriftliche Ermahnung im Arbeitsrecht
Im Allgemeinen hat der Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten zu reagieren, wenn er mit dem Verhalten einzelner Mitarbeiter unzufrieden ist. Bei einer wiederholten Verletzung der Vertragspflichten bleibt jedoch zumeist nur noch die Kündigung. Als Vorstufe dazu wird die sogenannte Abmahnung gesehen. Daneben gibt es aber noch die bereits erwähnte etwas mildere Lösung – die Ermahnung.
Die Ermahnung im Arbeitsrecht folgt einem Muster. In den meisten Fällen enthält sie zwei grundlegende Elemente. Zum einen beanstandet der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten beim Arbeitnehmer. Dies wird als Vertragsverstoß ausgelegt und fungiert quasi als Rüge.
Zum anderen fordert der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter auf, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen – die Aufforderungsfunktion.
Worin unterscheidet sich jedoch nun die Abmahnung von der Ermahnung? Die Abmahnung enthält neben den genannten Punkten die Androhung einer Kündigung. Im Wiederholungsfall dieses Fehlverhaltens ist mit einer Kündigung zu rechnen. Landläufig spricht man hier von der Warnfunktion der Abmahnung.
Wichtig! Die Ermahnung ist keine Vorlage für eine Kündigung. Durch sie soll lediglich der gewünschte Zustand in Bezug auf die vertragsgemäßen Verpflichtungen wieder hergestellt werden.
Ein Muster für die Ermahnung (Arbeitsrecht) – Wie kann diese aussehen?
Die Ermahnung kann als Schreiben, also schriftlich, oder mündlich dem Arbeitnehmer übermittelt werden. Bezüglich der Intensität des Hinweises oder des Nachdrucks kann der Arbeitgeber oder das Unternehmen mit der Form der Ermahnung eine Abstufung verdeutlichen. Dabei ist die mündliche Ermahnung im Arbeitsrecht ein sehr mildes Mittel, um auf ein Fehlverhalten hinzuweisen. Zwar folgt die schriftliche Art keinen Richtlinien, dennoch wirkt sie offizieller und verspricht einen größeren Erfolg.
Daneben gibt es noch die Möglichkeit, dass eine Ermahnung in der Personalakte hinterlegt wird. Laut der Rechtsprechung haben Sie bei einer schriftlichen Ermahnung oder Rüge eher keinen Anspruch darauf, dass dies aus der Akte entfernt wird. Ein derartiges Mittel bedroht laut Rechtsurteil nicht die Existenz des Arbeitsverhältnisses, da die Androhung einer Kündigung ausbleibt. Die Konsequenzen sind demnach nicht so weitreichend wie bei einer Abmahnung.
Doch eine Entfernung der Aktennotiz aus der Personalakte ist nicht vollkommen ausgeschlossen. Dies kann immer dann verlangt werden, wenn die Ermahnung nicht konkret genug ist und der Arbeitnehmer mit dem Hinweis nichts anfangen kann oder wenn der Vorwurf eines Fehlverhaltens einfach nicht stimmt. Die Vorwürfe müssen demnach nachprüfbar und vor allem auch nachvollziehbar sein.
Wichtig! Für eine Ermahnung im Arbeitsrecht sind keine einheitlichen Muster vorhanden. Es gibt also keine vorgeschriebene Form, in der eine Verwarnung von statten gehen sollte.
Im Folgenden haben wir Ihnen ein Muster zusammengestellt, an dem Sie sich orientieren können.
Arbeitgeber
Abteilung/Jobtitel
Name des Ansprechpartners
Adresse des Arbeitgebers
Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Datum: xx.yy.zzzz
Muster für eine Ermahnung/Verwarnung
Sehr geehrte/r Frau/Herr XYZ,
Wir beziehen uns hiermit auf die Besprechung vom (Datum: xx.yy.zzzz).Wie im Detail Ihnen dargelegt und mit Ihnen besprochen, liegen folgende Beschwerden etc. vor. (An dieser Stelle sind die Gründe für die Ermahnung präzise darzustellen.)
• Was wird dem Mitarbeiter konkret vorgeworfen?
• Liegen Beschwerden von Kunden, Kollegen oder anderen Personen vor?
• Was wird bemängelt bzw. entspricht nicht den vertraglichen Vereinbarungen?
• Seit wann besteht das Fehlverhalten oder ist es ein einmaliges Vorkommen?
Aufgrund dessen haben wir Ihnen am (Datum: xx.yy.zzzz) einen Verweis erteilt bzw. haben wir Sie am (Datum: xx.yy.zzzz) ermahnt.
Wir legen in diesem Unternehmen Wert auf folgende Punkte: xxx. Zudem wurde xxx mit Ihnen vereinbart.
Mit freundlichen Grüßen
____________________
Unterschrift Arbeitgeber
____________________
Unterschrift Arbeitnehmer
Ermahnung erhalten am: ____________________
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Ermahnung vom Arbeitgeber als Muster (.doc)
Ermahnung vom Arbeitgeber als Muster (.pdf)
Wie unterscheiden sich Ermahnung und Verwarnung im Arbeitsrecht?
Letztlich wird der Begriff der Verwarnung synonym für die Ermahnung im Arbeitsrecht benutzt.
In beiden Fällen werden sie immer dann ausgesprochen oder schriftlich mitgeteilt, wenn eine Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers vorliegt.
Hier ein paar Beispiele für ein Fehlverhalten, das eine Ermahnung im Arbeitsrecht nach sich ziehen kann. Dabei ist unbedingt zu bedenken, dass in Einzelfällen auch eine Abmahnung erfolgen kann. Die Situationen sind individuell zu beurteilen und werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst.
- Gesetzesverletzungen – zum Beispiel die Verletzung von Arbeits- und Ruhezeitvorschriften
- Vertragsverletzungen – zum Beispiel unerlaubte Nebenbeschäftigungen, Konkurrenzierung, Annahme von Geschenken
- Respektloses Verhalten – zum Beispiel gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern sowie Kollegen
- Unentschuldigte Abwesenheiten
- Unpünktlichkeit
- Nicht-Einreichen von Arztzeugnissen
Was ist also zu beachten:
- Eine Ermahnung muss zwei Komponenten enthalten – den Hinweis auf ein Fehlverhalten und die Aufforderung dies einzustellen.
- Die Ermahnung muss konkret sein.
- Aus einer Ermahnung darf laut Arbeitsrecht keine Kündigung resultieren.
K.A. meint
26. März 2023 at 13:16
Nach erhalt einer Ermahnung, die in Form einer eMail, an mich ergangen ist.
Diese eMail hatte, im “ CC „, eine ganze Gruppe an Mitarbeitern erhalten.
Es stellt sich mir die Frage: Wurden meine Persönlichkeitsrechte Verletzt bzw. durfte der Arbeitgeber
andere über meine Ermahnung informieren. Mit der Gruppe, im “ CC“, bestand kein Persönliches Problem
im Zusammenhang mit der Ermahnung.
Bitte Info.
MfG
Kathrin meint
22. Mai 2022 at 16:45
Hallo.Erhalte in den nächsten Tagen eine Ermahnung ..Auf Grund einer Aussage von einer neuen Kollegin…Die Sachen die mit uns passiert sind hatte ich 2 mal mit ihr geklärt.Das hat sie alles zur Chefin getragen um ein Grund zu haben zu kündigen. Aufgrund ihrer Aussage die nicht vorgekommen sind erhalte ich eine Ermahnung.Frage..Muss der Name der Kollegin mit drauf stehen?..Muss ich unterschreiben???Danke im Vorraus..
Silke meint
26. Oktober 2021 at 17:46
Habe Ermahnung bekommen weil ich vergessen habe ab zusperren diese vergesslichkeit ist bedingt durch einen Arbeitsunfall mit starker kopfprellung. Die Fakten habe ich auf den Tisch gelegt also alle ausfälle die ich noch habe. Ich akzeptiere NICHT diese Ermahnung habe auch noch Schwierigkeiten mit dem formulieren und bitte dies zu entschuldigen falls ich unklar im Ausdruck bin oder ungewohnt. Was kann ich tun?
Evelyn meint
15. Oktober 2021 at 15:56
Hallo,habe heute im Personalgespräch eine Ermahnung auf Grund einer Ausssage einer Kollegin erhalten,die mir Fehlverhalten ihr gegenüber vorwirft.In dem Schreiben steht nicht einmal der Name der Kollegin.
Kann ich die Entfernung der Ermahnung aus der Personalakte verlangen,da keiner der im Gespräch anwesenden bei dem angwblichen Fehlverhalten dabei war,und die Ermahnung lediglich auf Grund der Aussage der -nicht mal namentlich erwähnten-Kollegn beruht?
Petra meint
11. Februar 2021 at 12:57
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen schwerwiegenden Fall im Team und zwar ist diese Kollegin nach sehr langer Krankheit wieder bei uns und hat mir mündliche mitgeteilt, daß sie nicht alle Arbeiten laut Arbeitsplatzbeschreibung machen kann. Sie hätte laut ihrem Arzt eine Teilleistungseinschränkung und möchte gesondert behandelt werden. Dem Fach- bzw. Personalamt liegt aber nichts vor. Durch die Pandemie ist ihr Verhalten noch schlimmer geworden.
Wir führen dadurch regelmäßige Arbeitsberatungen durch, wo immer ein anderer Kollege das Protokoll schreibt. 2x hatte sie bereits abgelehnt. Nun werde ich sie wieder ansprechen. Darf ich ihr eine Ermahnung aussprechen, wenn sie wieder ablehnt?
Mit freundlichem Gruß
Nira meint
26. März 2020 at 18:07
Hallo,
ich habe heute einen „mündlichen Verweis“ in Schriftform erhalten mit der Bitte diesen zu unterschreiben un an die Personalabteilung zurückzusenden.
1. Muss von meiner Seite aus unterschrieben werden?
2. Wann kann oder unter welchen Voraussetzungen wird der Verweis aus der Personalakte getilgt?
Beste Grüße
nira