Grundsätzlich sind Pausen wichtig, um sich auszuruhen, die Energiereserven wieder aufzutanken und mit erholtem Geist und Körper wieder arbeiten zu können. Dabei ist die Mittagspause für viele Arbeitnehmer besonders wichtig. Denn sie dient nicht nur der Nahrungsaufnahme, sondern auch der sozialen Interaktion mit den Kollegen.
Ist die Mittagspause Bestandteil der Arbeitszeit? Muss sie vergütet werden? Und welches Gesetz regelt überhaupt die minimale Dauer einer angemessenen Mittagspause?
Kurz & knapp: Mittagspause
Laut geltendem Arbeitsrecht ist die Mittagspause Pflicht. Schließlich ist sie als Ruhepause gemäß § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) anzusehen.
Beträgt die Arbeitszeit mehr als sechs Stunden, muss die Mittagspause mindestens 30 Minuten umfassen. Sie kann jedoch in zwei Blöcke von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Arbeiten Sie länger als neun Stunden, muss die Mittagspause sogar 45 Minuten andauern.
Da die Mittagspause nicht zur Arbeitszeit zählt, wird in dieser Zeit normalerweise auch keine Vergütung gezahlt.
Erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber, ob Sie als Arbeitnehmer immer eine Mittagspause nehmen müssen und inwiefern Sie während dieser Zeit versichert sind.
Inhalt
Mittagspause – Welche gesetzliche Regelung gilt?
Grundsätzlich ist die Mittagspause laut Arbeitsrecht als Ruhepause zu verstehen. Es existieren diesbezüglich keine Sonderregelungen. Somit ist auch die Mittagspause über das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert. Hierbei ist § 4 ArbZG entscheidend.
Der besagt, dass die Arbeit durch eine im Voraus feststehende Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen ist. Diese sollte spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit erfolgen und kann in zwei 15-Minuten-Abschnitte aufgeteilt werden. Arbeiten Sie mehr als neun Stunden, ist eine 45-minütige Mittagspause einzulegen.
Diese Regelungen sind jedoch nur Mindestanforderungen und können spezifiziert beziehungsweise erweitert werden, unter anderem durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers oder Vorgesetzten sowie durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag und tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen.
Wichtig! Nicht nur der Arbeitgeber ist angehalten, darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer die Pausenzeiten einhält, auch der Mitarbeiter selbst muss nach gültigem Arbeitsrecht eine Mittagspause spätestens nach sechs Stunden einlegen. Sie dürfen nicht durcharbeiten, um früher zu Hause zu sein. Die Mittagspause ist demnach Pflicht!
Zählt die Mittagspause zur Arbeitszeit?
Die Mittagspause ist kein Bestandteil der Arbeitszeit. Denn gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG beschreibt die Arbeitszeit die Dauer der Arbeit ohne die Ruhepausen. Eine Pause und damit auch die Mittagspause beschreibt ein Unterbrechen der Arbeit.
Damit wird die Mittagspause nicht vergütet. Bezahlte Pausen gibt es laut Arbeitsrecht nur in bestimmten Branchen und stellen damit eine Ausnahme dar.
Eine Mittagspause wird nur bezahlt, wenn dies gesondert vereinbart wurde und vor allem nur dann, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, bei denen die menschliche Leistungsvoraussetzungen schnell beeinträchtigt wird und hierdurch die Qualität des Arbeitsprozesses leidet.
Daneben ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Ruhepausen im Voraus zu organisieren. Es reicht, einen zeitlichen Rahmen festzulegen, in dem der Arbeitnehmer die Mittagspause nehmen sollte. Gibt es jedoch konkrete Vorgaben, müssen Sie sich danach richten. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Arbeitnehmer auch faktisch in der Lage sind, die gesetzliche Mittagspause zu nehmen.
Jeder Arbeitnehmer muss vor Arbeitsantritt wissen, wann die Pausen sind. Ist nur ein Zeitfenster festgelegt, können Sie sich innerhalb der Grenzen, die Pause selbst gestalten.
Arbeitsunfall während der Mittagspause
Neben der Frage zur Mittagspause, von wann bis wann diese gilt, ist für viele Arbeitnehmer entscheidend, ob sie während dieser Pause versichert sind und wie es mit einem Arbeitsunfall währenddessen aussieht.
Grundsätzlich – das wird viele beruhigen – greift die gesetzliche Unfallversicherung auch während der Mittagspause. Jedoch gibt es diesbezüglich einiges zu beachten. Denn es ist ausschlaggebend, wohin Sie gehen und was Sie in dieser Zeit erledigen.
Zum konkreten Zeitpunkt des Unfalls ist entscheidend, ob Sie mit der Motivation der Nahrungsaufnahme unterwegs waren. Unfallort und -zeit müssen im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen. Das heißt, in der Regel ist ein Wegeunfall in der Mittagspause versichert. Der Aufenthalt im Restaurant oder der Kantine selbst nicht.
Erledigen Sie während der Pause andere Dinge, sind Sie bei einem Arbeitsunfall in der Mittagspause nicht versichert, auch dann nicht, wenn Sie sich dabei auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme befunden haben. Die Versicherer werden im Zweifelsfall genau auf Zeitaufwand und Entfernung schauen.
Mittagsmeier meint
18. Januar 2023 at 15:25
„Muss die Mittagspause vergütet werden?
Da die Mittagspause nicht zur Arbeitszeit zählt, wird in dieser Zeit normalerweise auch keine Vergütung gezahlt.“ –
Toll, das könnte man von den Urlaubstagen auch sagen … wieso gilt die Vergütung der vorgeschriebenen Mittagspause nicht analog der Urlaubstage – und wird bezahlt? – Für zusätzliche, z.B. Raucherpausen, würde das natürlich nicht gelten können.
Teilzeit-MAy meint
13. April 2022 at 16:35
Hallo!
Bin ich bei einer innerbetrieblichen Regelung, daß Mitarbeiter eine 15minütige Pause am Vormittag und eine 45minütige Mittagspause zu nehmen haben bei einem Vollzeit-Tag mit 7,5 Stunden Arbeitszeit als Teilzeitmitarbeiter mit 4 Stunden Arbeitszeit gezwungen, die 15 Minuten Pause einzuhalten?
Danke für die Hilfe!
Roland meint
14. November 2021 at 1:24
Darf der Chef mir sagen du machst um 15 Uhr Pause obwohl ich gerne um 16 Uhr Pause machen möchte?
Thomas_E. meint
14. Juni 2021 at 9:40
Hallo,
in meinem Unternehmen wird die Einhaltung der Pausenzeiten im Zeiterfassungssystem berücksichtigt. Hier ist es jetzt so, dass bei einer Arbeitszeit von 6:00 Stunden keine Pausenzeit abgezogen wird. Bei einer Arbeitszeit von 6:01 werden dann automatisch 30 Minuten vom Zeitkonto abgebucht und dann 5:31 Minuten berücksichtigt.
Ist dies so korrekt? Ist es nach §4 Arbeitszeitgesetz nicht so, dass spätestens nach 6:00 Stunden Arbeitszeit die Pause bekonnen sein muß und im vorherigen Beispiel bei 6:01 Stunden nur 1 Minute Pause zu berücksichtigen wäre?
Jens W. meint
7. Mai 2024 at 8:07
korrekt ist das nicht: es dürfte nur 1 Minute abgezogen werden. Bei unseren Zeiterfassungssystem ist das z.B. so hinterlegt. Denn es muss spätestens nach 6 Stunden eine Pause gemacht werden, nicht nach 5:30 Stunden. Wenn nach ich 6:22 Feierabend machen würde, würden mir auch nur 22 Minuten abgezogen.