Kurz & knapp: Chancenkarte
Die deutsche Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel für Menschen aus Drittstaaten, also Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz. Er ermöglicht Drittstaat-Angehörigen, für ein Jahr nach Deutschland einzureisen, vor Ort nach einer geeigneten Arbeitsstelle zu suchen und in Deutschland zu arbeiten. Eine Besonderheit der Chancenkarte im Vergleich zu anderen Aufenthaltstiteln ist, dass also kein bestehendes Arbeitsverhältnis vorausgesetzt wird.
Sie können die Chancenkarte beantragen, wenn Sie sich in Deutschland eine Arbeitsstelle suchen wollen. Allerdings sollten Sie fachliche Qualifikationen mitbringen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie im Genauen erfüllen müssen. Seit Juni 2024 können Sie die Chancenkarte bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland beantragen. Sollten Sie sich bereits legal in Deutschland aufhalten, können Sie die Chancenkarte auch bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Eine Chancenkarte können Sie bekommen, wenn Sie als Fachkraft anerkannt werden oder aber, wenn Sie sechs Punkte im Bewertungssystem erhalten. Das Punktesystem kategorisiert Fähigkeiten und Berufserfahrung. Eine genaue Auflistung der Punktevergabe können Sie hier finden.
Für das Jahr 2024 gilt ein Mindesteinkommen von 1027 Euro als notwendig, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Folglich können Sie nur dann einen erfolgreichen Antrag auf eine Chancenkarte stellen, wenn Sie nachweislich über ein Einkommen in entsprechender Höhe verfügen. Welche Nachweise Sie darüber hinaus noch benötigen, können Sie weiter unten nachlesen.
Die Chancenkarte wird zunächst für den Zeitraum eines Jahres ausgestellt, kann jedoch unter bestimmten Umständen verlängert werden: Sofern der Antragsteller während des Jahres einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot erhält und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt, kann der Titel um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Wenn Sie eine Chancenkarte beantragt haben, kann es mehrere Monate dauern, bis Ihr Antrag geprüft wird. In der Regel können Sie von einer Wartezeit zwischen drei und sechs Monaten ausgehen, Abweichungen nach oben oder unten sind jedoch immer möglich. Den Ablauf des gesamten Verfahrens können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Inhalt
Die Chancenkarte – neue Möglichkeiten, neue Voraussetzungen
In Deutschland herrscht Fachkräftemangel. Seit dem 1. Juni 2024 gibt es daher einen neuen Aufenthaltstitel, der es qualifizierten Personen aus Drittstaaten erleichtern soll, nach Deutschland einzureisen und hier eine Arbeitsstelle zu finden: Als Erweiterung vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Chancenkarte Fachkräfte zur Arbeitsplatzsuche vor Ort befähigen, auch, wenn Sie noch kein Anstellungsverhältnis in Deutschland nachweisen können. Die Eignung der Bewerber wird genau geprüft und ist an einige Voraussetzungen geknüpft.
Mit der Chancenkarte dürfen Sie in Deutschland bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten und auch bis zu zwei Wochen zur Probe in ein Unternehmen oder einen Betrieb gehen. Sofern Sie es schaffen, Ihre Chance zu nutzen und in ein Arbeitsverhältnis eintreten, haben Sie im Anschluss die Möglichkeit, die Chancenkarte zu verlängern oder aber einen anknüpfenden Aufenthaltstitel zu beantragen. Die Regelungen zur Chancenkarte sind im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet, kurz AufenthG, geregelt:
(2) Die Chancenkarte berechtigt dazu,
1. eine Beschäftigung von durchschnittlich insgesamt höchstens 20 Stunden je Woche auszuüben und
2. eine Probebeschäftigung für jeweils höchstens zwei Wochen auszuüben, die jeweils
a) qualifiziert sein muss,
b) auf eine Ausbildung abzielen muss oder
c) geeignet sein muss, im Rahmen einer Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach § 16d aufgenommen zu werden.
§ 888 ZPO
Chancenkarte: Welche Kriterien muss ich erfüllen?
Grundvoraussetzungen für den Erhalt der Chancenkarte sind Deutschkenntnisse auf A1- oder Englischkenntnisse auf B2-Niveau. Zusätzlich müssen Sie über einen akademischen oder beruflichen Abschluss verfügen, der in Ihrem Heimatland (beziehungsweise in dem Land, in dem sie stattgefunden hat) staatlich anerkannt ist, und in Deutschland selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Für Ihren Abschluss ist es außerdem wichtig, dass die zugrundeliegende Ausbildung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren erfolgt ist. Ausgehend von diesen Grundvoraussetzungen gibt es zwei verschiedene Wege für eine erfolgreiche Antragstellung: Die Anerkennung als Fachkraft oder die Qualifizierung über das Punktesystem. Diese beiden Optionen sind in § 20a des AufenthG festgehalten:
(3) Die Chancenkarte kann einem Ausländer erteilt werden, wenn
1. er eine Fachkraft ist oder
2. er nach Maßgabe der Tabelle in der Anlage zu diesem Gesetz eine ausreichende Punktzahl für die Erfüllung von Merkmalen nach § 20b Absatz 1 erhalten hat.
§ 20a AufenthG
Wie kann ich die Chancenkarte über die Anerkennung als Fachkraft erhalten?
Falls Ihr Ausbildungs- oder Hochschulabschluss in Deutschland voll anerkannt wird, gelten Sie als Fachkraft und können aufgrund Ihrer Qualifikation eine Chancenkarte erhalten. Dies gilt selbstredend, wenn Sie Ihren Abschluss direkt in Deutschland erworben haben, kann aber auch bei einem Abschluss aus Ihrem Heimatland der Fall sein. Bei einem deutschen Abschluss haben Sie außerdem die Möglichkeit, direkt einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG zu beantragen. Das hat den Vorteil, dass Sie nicht nur 12, sondern 18 Monate Zeit zur Jobsuche haben und ohne Einschränkungen arbeiten dürfen.
Wie kann ich die Chancenkarte über das Punktesystem erhalten?
Durch das Punktesystem werden verschiedene Fähigkeiten, Qualifikationen und Erfahrungen mit einem bis vier Punkten belegt. Wer sechs Punkte erreicht, kann eine Chancenkarte erhalten.
- Vier Punkte erhalten Sie, wenn Ihre Ausbildung als teilweise gleichwertig mit deutschen Ausbildungsinhalten anerkannt wird.
- Drei Punkte bekommen Sie bei fünf Jahren Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre und für Deutschkenntnisse auf B2-Niveau.
- Zwei Punkte gibt es für zwei Jahren Berufserfahrung innerhalb von fünf Jahren, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau und ein Lebensalter unter 35 Jahren.
- Ein Punkt wird berechnet, wenn Sie über Qualifikation in einem Mangelberuf (beispielsweise Ärzte, Naturwissenschaftler oder Fachkräfte für Datenbanken) oder aber Deutschkenntnisse auf A1-Niveau oder Englischkenntnisse auf C1-Niveau verfügen, ihr Alter unter 40 Jahren liegt oder Sie einen vorherigen, mindestens sechsmonatigen Deutschlandaufenthalt zu Arbeits- oder Studienzwecken in den letzten fünf Jahren vorweisen können.
Wenn Sie die Chancenkarte für Deutschland mit Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner beantragen, kann Ihrem Antrag ein Punkt hinzugefügt werden, sofern Ihr Partner bereits die erforderlichen Kriterien erfüllt.
Welche Nachweise brauche ich, um die Chancenkarte beantragen zu können?
Wer die Chancenkarte erfolgreich beantragen möchte, muss seine Qualifikationen nachweisen. In der Regel benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Identitätsnachweis: Hierfür ist es am Einfachsten, wenn Sie Ihren Personalausweis verwenden. Achten Sie darauf, dass er noch gültig ist und kümmern Sie sich im Zweifelsfall um eine Erneuerung.
- Bescheinigung über Ihren Ausbildungsabschluss: Ein entsprechendes Dokument können Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beantragen. Haben Sie eine Ausbildung der Kategorie A bei einer Auslandshandelskammer absolviert, kann diese Bescheinigung unter Umständen bereits ausreichen.
- Sprachkenntnisse: Auch diese müssen Sie durch ein entsprechendes Zertifikat nachweisen.
- Voraufenthalt: Sollten Sie einen relevanten Voraufenthalt in Deutschland in die Berechnung Ihrer Punktzahl mit einfließen lassen, ist es notwendig, diesen ebenfalls zu belegen. Dies kann beispielsweise durch Arbeits– und/oder Mietverträge, aber auch durch ein altes Visum geschehen.
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt: Hier können Sie entweder ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung verwenden.
Wie läuft das Antragsverfahren für eine Chancenkarte ab?
Nachdem Sie überprüft haben, ob Sie die Grundvoraussetzungen für eine Chancenkarte erfüllen, können Sie im Anschluss ermitteln, ob Sie als Fachkraft anerkannt sind oder aber den Weg über das Punktesystem gehen sollten. Anschließend können Sie Ihren Antrag entweder bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland oder aber bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde stellen. Bei der nun folgenden Prüfung nehmen die Behörden gegebenenfalls Kontakt zu Ihnen auf, um offene Fragen zu klären oder Sie auf fehlende Dokumente aufmerksam zu machen. Ist diesbezüglich alles geklärt, trifft Sie eine Entscheidung und lässt Ihnen diese in Form eines Bescheids schriftlich zukommen. Im Fall, dass Sie eine Zusage erhalten haben, müssen Sie nun zur persönlichen Vorsprache in der Behörde erscheinen. Dort werden biometrische Daten von Ihnen aufgenommen.
Für die Ausstellung der Chancenkarte müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr von 75 Euro zahlen. Es ist jedoch nicht notwendig, dass Sie direkt in Euro bezahlen: Sie können den Betrag auch in Ihrer nationalen Währung entrichten. In diesem Fall wird die Summe anhand des aktuellen Wechselkurses umgerechnet.
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