Kurz & knapp: Urlaubsbescheinigung
Die Urlaubsbescheinigung bei einem Arbeitgeberwechsel ist ein Arbeitspapier, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen muss. In der Bescheinigung ist abgegeben, wie viel Urlaub der Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr bereits genommen hat. Sinn und Zweck einer Urlaubsbescheinigung ist, dass der Arbeitnehmer bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses einen glaubhaften Nachweis über seine verbleibenden Urlaubsansprüche für das laufende Kalenderjahr vorlegen kann.
Eine Urlaubsbescheinigung ist ein hilfreiches Dokument, wenn es darum geht, einen neuen Arbeitgeber über die eigenen Urlaubsansprüche zu informieren. Da eine Urlaubsbescheinigung vom alten Arbeitgeber ausgestellt wird, ist ein solches Dokument für den neuen Arbeitgeber verlässlicher als Angaben, die der Arbeitnehmer selbst macht. Am Ende dieses Ratgebers finden Sie ein Muster für eine Urlaubsbescheinigung.
Wenn Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber keine Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers vorlegen können, darf dieser Ihnen die Abgeltung des Urlaubs verweigern, bis Sie das entsprechende Dokument nachreichen können. Der alte Arbeitgeber ist nach § 6 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) zur Aushändigung einer Urlaubsbescheinigung verpflichtet. Sollte der alte Arbeitgeber trotzdem keine Bescheinigung erhalten, ist es unter Umständen ratsam, sich anwaltliche Unterstützung zu holen.
Als Arbeitnehmer können Sie sich Ihre Urlaubsbescheinigung nicht selbst schreiben. Als Arbeitgeber müssen Sie neben den persönlichen Arbeitnehmerdaten weitere bestimmte Angaben in der Bescheinigung unterbringen. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.
Inhalt
Die Urlaubsbescheinigung: Von Arbeitgeber zu Arbeitgeber
Ein Jobwechsel ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine bürokratische Angelegenheit: Eine ganze Menge Informationen müssen ihren Weg vom alten zum neuen Arbeitgeber finden. Unter anderem ist es für den Urlaubsanspruch im neuen Job essentiell, dass die neue Arbeitsstelle weiß, wie viel Urlaub der neue Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr bereits genommen hat. Das Dokument, das hierfür als Nachweis dient, wird vom alten Arbeitgeber für den neuen Arbeitgeber nach Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Dieser ist dazu nach § 6 des BUrlG gesetzlich verpflichtet. Dort heißt es:
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
Damit der neue Arbeitgeber den geltenden Urlaubsanspruch zweifelsfrei erkennen kann, müssen bestimmte Angaben zwingend in einer Urlaubsbescheinigung enthalten sein:
- Angaben zum Zeitraum, in dem das Arbeitsverhältnis bestanden hat
- Auflistung der Zeiträume, in denen Urlaub gewährt und genommen wurde
- Benennung der Tage, für die Abgeltung vom Urlaub gezahlt wurde
- Das geltende Kalenderjahr
- Der entstandene Urlaubsanspruch inklusive besonderer Urlaubsansprüche, die beispielsweise durch einen Tarifvertrag begründet sind
- Persönliche Arbeitnehmerdaten wie Name und Geburtsdatum
Durch die Angabe dieser Daten erhält der neue Betrieb zuverlässige Angaben zum bestehenden Urlaubsanspruch seines neuen Mitarbeiters.
Ihr alter Arbeitgeber stellt keine Urlaubsbescheinigung aus? Das können Sie tun!
Die Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers ist ein wichtiges Dokument für den Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis. Umso ärgerlicher kann es für den Arbeitnehmer sein, wenn die Bescheinigung auf sich warten lässt, denn solange dem neuen Arbeitgeber die Bestätigung über den Urlaubsanspruch nicht vorliegt, hat dieser das Recht, dem Arbeitnehmer den Urlaub zu verweigern. Gleichzeitig muss er sich jedoch auch selbst beim alten Arbeitgeber nach der Urlaubsbescheinigung erkundigen, denn er hat Erkundigungspflicht. Falls der alte Arbeitgeber nicht reagiert und neuer Arbeitgeber oder Arbeitnehmer falsche Angaben vermuten, kann dies einen Rechtsstreit zur Folge haben.
In einem ersten Schritt sollten Sie bei Ihrem alten Arbeitgeber die Urlaubsbescheinigung beantragen. Falls dies keinen Erfolg hat, kann der Arbeitnehmer kann auf die Erstellung und Übersendung einer Urlaubsbescheinigung klagen. Das Urteil wird nach § 888 ZPO vollstreckt:
(1) Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder durch Zwangshaft anzuhalten sei. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von 25 000 Euro nicht übersteigen. Für die Zwangshaft gelten die Vorschriften des Zweiten Abschnitts über die Haft entsprechend.
§ 888 ZPO
Der Arbeitgeber ist zur Aushändigung einer Urlaubsbescheinigung gemäß § 6 BUrlG verpflichtet. Auch, wenn ein Verfahren sicherlich einen besonderen Zeit- und Energieaufwand bedeutet, stehen die Chancen, dass Sie im Zuge der Klage Ihre Urlaubsbescheinigung erhalten, in der Regel sehr gut.
Muster für eine Urlaubsbescheinigung
Musterfirma | Musterstraße 1 | 12345 Musterstadt
Urlaubsbescheinigung für das Jahr ____
Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer _______ , geboren am ______ und wohnhaft in ________ , war vom _____ bis _____ bei uns beschäftigt.
Der gesetzliche (gegebenenfalls: tarifliche/arbeitsvertragliche) Urlaubsanspruch im laufenden Kalenderjahr beträgt _______ Tage. Der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer wurden im laufenden Kalenderjahr bereits _____ Tage Urlaub gewährt. Die Arbeitnehmerin hat für ____ Tage Urlaubsabgeltung erhalten.Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Urlaubsbescheinigung als Muster (.doc)
Urlaubsbescheinigung als Muster (.pdf)
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